Illgale Müllablagerung ist kein Kavaliersdelikt!
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Denn die Kosten, die für die Sperrmüll-Entsorgung aufgebracht werden müssen, werden gemäß den mietrechtlichen Bestimmungen von der jeweiligen Hausgemeinschaft getragen. "Müllsünder" schädigen somit durch ihr Verhalten alle Mieterinnen und Mieter der betroffenen Wohnhausanlage. "Es handelt sich dabei keineswegs um ein Kavaliersdelikt. Daher werden wir nun verstärkt und ganz im Sinne der Bewohnerinnen und Bewohner gegen illegale Müll-Entsorgungen und das Abstellen von Sperrmüll auch mit Hilfe der mobilen Videoüberwachung vorgehen", so Ludwig. Die Verursacher müssen mit Strafen von bis zu 2.000 Euro rechnen.
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Denn ich sehe absolut nicht ein, dass sich Einzelne zum Leidwesen aller über die geltenden Regeln hinwegsetzen und damit die Mehrheit einer Hausgemeinschaft unter einigen wenigen Uneinsichtigen leiden soll oder sogar auch noch finanziell belastet wird", so der Wiener Wohnbaustadtrat.
http://www.alsergrund.spoe.at/wohnen/ludwig-illegale-muellablagerung-ist-kein-kavaliersdelikt
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Entrümpelungskosten dürfen nämlich dann als Betriebskosten (Unratabfuhr) verrechnet werden, wenn es sich um die Wegschaffung von sogenanntem „herrenlosen Gut“ handelt. Falls der Mist aber eindeutig zuordenbar ist (z.B. Bauschutt aus einer bestimmten Wohnung oder es wurde ein bestimmter Mieter beobachtet, wie er seine Sachen in allgemeinen Hausteilen abstellt) dürfen diese Kosten nicht in der Betriebskostenabrechnung aufscheinen.
Falls Sie dazu also irgendwelche Wahrnehmungen haben, teilen Sie das der Hausverwaltung unbedingt schriftlich mit, damit der Verursacher mit den Kosten belangt werden kann und nicht die Gesamtheit der Mieter dafür zahlen muss.
Sollte die Hausverwaltung dennoch die Kosten in der Betriebskostenabrechnung geltend machen, kann sich eine Bestreitung der Betriebskostenabrechnung lohnen.
http://www.mieterschutzwien.at/index.php/879/entruempelungen-betriebskoste/