Asbest und kein ENDE
Tödlicher Leichtsinn: Profis müssen Asbest entfernen
Aktualisiert am 15. Februar 2016, 05:06 UhrAsbest ist ein Naturmaterial. Es riecht nicht, es strahlt nicht, es diffundiert nicht. Kein Problem also für den Menschen. Doch zu kleinsten Bestandteilen verarbeitet, stellt Asbest eine große Gesundheitsgefahr dar.
Werden die Fasern eingeatmet, können sie sich in der Lunge festsetzen. Spätfolgen aus dem ungeschützten Umgang mit Asbest sind häufig Krebserkrankungen. "In Deutschland ist die Verwendung neuer Asbestprodukte deshalb seit 1990 verboten", erklärt Rolf Packroff von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. "Aber Asbest ist wegen seiner Langlebigkeit noch immer allgegenwärtig."
Wie zum Beispiel in der Fassade der Wohnanlage Ulmgasse 14a-4 Graz, dort wurde die asbesthaltige Fassade einfach überstrichen
Das Material wurde früher in mehr als 3000 Produkten eingesetzt, vor allem in der Bauwirtschaft. Etwa 70 Prozent des Asbests gelangten als Asbestzement in die Häuser. "In Häusern, die zwischen 1960 und 1990 gebaut wurden, ist mit fast hundertprozentiger Wahrscheinlichkeit Asbest zu finden". In den meisten Fällen befindet er sich in Platten aus Asbestzement, die in Dächern, Fassaden oder Luftschächten verbaut wurden.
"Gefährlich wird es, wenn Asbestprodukte nicht erkannt und ohne ausreichende Schutzmaßnahmen bearbeitet werden."
Neben dem festgebundenen Asbest kann sich auch schwach gebundener Werkstoff im Haus finden. "Der ist gefährlicher als der festgebundene, weil er dazu neigt, Fasern abzugeben", erklärt Mußdorf.
Das schützt den Hausbesitzer auch vor Schadenersatzforderungen. "Der Bauherr ist verantwortlich für sein Haus", stellt Wohlgemuth klar. "Er muss die beauftragten Firmen informieren, dass Asbest verbaut wurde und möglichst auch, wo."
Packroff betont auch: "Grundsätzlich müssen Asbestprodukte von Fachfirmen entfernt werden, für Heimwerker ist das verboten". Denn für diese Arbeiten gelten strenge Schutzmaßnahmen entsprechend der Gefahrstoffverordnung und der Technischen Regel TRGS 519. "Nur Firmen, die über staatlich geprüfte sachkundige Mitarbeiter verfügen, dürfen solche Asbestarbeiten ausführen."
Quelle: www.web.de