Sonntag, 25. September 2016

Zu Abstimmzettel ohne Abgabefrist...

....am 9. Septemberauf ulmgasse.at Teil 2

Unsere Kärntner Hausverwaltung Hans O.

...hat in ihren Abstimmungsformularen für unsere Wohnanlage Ulmgasse überhaupt kein Abgabedatum angegeben! Ich habe diese Vorgangsweise schon oft kritisiert und meine das damit die Beschlüsse auch nicht gültig sind, aber ist halt nur eine Meinung von mir! Ich kann als Eigentümer doch nicht immer zu Gericht gehen, da hätte ich zum Leben keine Zeit!!

Re: Unsere Kärntner Hausverwaltung Hans O.

Ist nicht sehr kundenfreundlich, aber rechtlich zulässig. Es gilt eine angemessene Frist. Willkürliches Zuwarten wäre aber nicht korrekt. www.wohnrechtsanwalt.at

c diepresse

AMS-Hausmeister gesucht

Wir suchen :
2 Hausmeister/innen

Vollzeitbeschäftigung (40 Wochenstunden) in Dauerstellung.

Unsere Anforderungen:

* Führerschein B
* Deutschkenntnisse zur Verständigung
* körperliche Fitness
* Flexibilität


Bewerbungen per E-Mail an: mhd@mhd-gspan.at oder per Post an:

MHD Mobiler Hausmeister Dienst
z..H. Herrn Figo Mathias
Etrichgasse 30
6020 Innsbruck


Dienstgeber:
MHD Mobiler Hausmeister Dienst
Etrichgasse 30
6020 Innsbruck
Angaben des Unternehmens gemäß Gleichbehandlungsgesetz:

Das Mindestentgelt für die Stelle als Hausmeister/innen beträgt 9,50 EUR brutto pro Stunde.

Umgerechnet im Monat rund 1500.- Brutto UND was bezahlt die Wohnanlage Ulmgasse?

Hausmeister (m/w)

Deine Aufgaben:

-Mithilfe beim Iglubau
-Instandhaltungsarbeiten
-Getränketransport ins Igludorf
-Versorgung des Leerguts
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-diverse Reinigungsarbeiten
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-Wir erwarten:
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-Führerschein, auch für Anhänger
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-gute Deutschkenntnisse

Neugierig? Wir freuen uns darauf dich kennenzulernen!

Haben Sie als Eigentümer/in so entschieden???

Hausmeister1

Auch wenn der gesuchte Hausmeister (m/w) für Block C und D zuständig sein soll, obliegt ihm/ihr jedoch lediglich die "Beaufsichtigung des Hauses" – womit wohl das D-Haus gemeint ist, wo zum Beispiel im Lift ausgehängte Stellenangebote keine lange Überlebenschance haben... ;-)

Er/sie sollte vor allem Erfahrung in "Reinhaltung und Pflege" haben, fürs Verhandeln mit "Fachabteilungen und Fremdfirmen" braucht er/sie nur "keine Scheu" zu haben.... Hauptsache, die Hausverwaltung braucht's nicht machen.... Außerdem fehlen da noch andere erforderliche "Kunstfertigkeiten"... :-)

Und abgesehen von ein paar Manager-Qualitäten ist auch eine Wohnung in der Ulmgasse "vom Vorteil"... Ob das wirklich von Vorteil ist, haben die Eigentümer/innen ja beim letzten Feuerwehr-Einsatz im D und beim Thyssen-Einsatz im A, die sie mehr oder minder selbst organisiert haben, gesehen. :-(

Aber, das ist alles kein Problem: einen Kollektivvertrag für “Hausmeister” gibt's in Österreich ohnehin nicht.... aber anscheinend in Kärnten…? ;-) :-)

OGH erteilt häufiger Praxis bei Umlaufbeschlüssen eine Absage

Gombocz Hausverwaltung Steiermark

In Form eines Umlaufbeschlusses soll über etwas abgestimmt werden – aber nur sehr wenige Antworten trudeln fristgerecht ein. Einige Eigentümer reagieren verspätet, viele gar nicht. Am Ende gibt es keine Mehrheit, also geschieht gar nichts.

Bislang haben Hausverwaltungen sich in solchen Situationen oft damit beholfen, Eigentümer, die nicht abgestimmt haben, nochmals anzuschreiben und ihnen eine neue Frist für eine Äußerung zu setzen. Dem hat der OGH jetzt aber eine Absage erteilt: Er hat entschieden, dass eine solche „additive“ Beschlussfassung bei einem schriftlichen Abstimmungsverfahren nicht erlaubt ist. Im Gesetz vorgesehen ist das nämlich nur, wenn bei einer Eigentümerversammlung keine Mehrheit für eine Beschlussfassung erzielt wurde. Dann hat der Verwalter denjenigen, die nicht bei der Versammlung waren und auch keinen Vertreter hingeschickt haben, eine Frist zu setzen, in der sie sich dazu äußern können.
...
Wenn aber schriftlich abgestimmt wird und die Hausverwaltung die Frist dafür verlängert, muss sie laut OGH alle Wohnungseigentümer darüber informieren, auch solche, die schon abgestimmt haben (5 Ob 16/16p). Das soll sicherstellen, dass für alle Stimmberechtigten gleiche Bedingungen gelten: Alle sollen auch gleich lang Zeit haben, eine Entscheidung zu treffen.
...
Wohnrechtsexperte Christoph Kothbauer rät Hausverwaltungen, dass sie Wohnungseigentümern gleich bei der Einladung eines Umlaufbeschlusses eine entsprechend lange Frist setzen – und dass sie noch rechtzeitig vor Fristablauf um die Stimmen derer werben, die sich noch nicht geäußert haben. Ansonsten ist die Beschlussfassung mangelhaft und kann angefochten werden – so wie es in diesem Fall geschehen ist. Im Endeffekt ist der Beschluss dann unwirksam.

http://diepresse.com/home/wirtschaft/recht/5089382/Nachfrist-muss-fur-alle-gelten?parentid=0&act=2&isanonym=null
Auf den Abstimmungsformularen der WEG Ulmgasse der letzten Jahre hat sich noch nie eine Abgabefrist gefunden... geschweige denn hat die Hausverwaltung den "Unentschlossenen" eine Nachfrist gesetzt - hingegen gibt es andere Möglichkeiten, die "richtigen" Stimmen zu gewinnen...

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Ulmgasse - 2018/02/06 09:00
Ein beindruckender Vergleich!!!
Wie groß ist die Anlage Ulmgasse? Und die Stadt Meersburg?
Eigentümerin - 2018/02/05 16:07
Ein guter Sachverständiger...
 http://www.marxdorfer-lik oere.de „Kein Sachverständiger...
scorpione - 2018/02/01 10:18

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