Mittwoch, 9. November 2016

Hausmeister oder Hausmeister-Service?

fest angestellter Hausmeister:

o eventuell (!) stärkere Verbundenheit mit dem Objekt
o geringere Fluktuation im Personal - bei entsprechend hohem Lohn!
o Ortsnähe des Hausmeisters – was aber nicht mit einem 24-Stunden-Service gleichzusetzen ist!
o bei langer Vertragsdauer hoher Kenntnisstand im technischen Bereich - nur dieses (!) Objekts
o Ersparnis der beim Fremddienst anfallenden Mehrwertsteuer - zum Preis von höheren Lohnnebenkosten!
o soziale Funktion in Form von Betreuung älterer BewohnerInnen, Konfliktlösung bis hin zum Bild des Meinungsbildners...
o für die Hausverwaltung: Einsparung von Verwaltungsaufwand - auf Kosten der Eigentümerinnen!

Hausmeister-Service:

o keine Investitions- und Unterhaltskosten für Reinigungsmittel, Geräte, Maschinen
o keine Lohn- und Lohnnebenkosten
o keine Kosten für Urlaubs- und Krankheitsvertretung
o Abrechnung nach Stunden oder vereinbartem Leistungspaket
o Qualifikationen (!) der MitarbeiterInnen aus verschiedenen Bereichen (!)
o 24-Stunden-Notruf
o keine Haftung bei Fehlverhalten/Fehlern des Hausmeisters

Vgl.. Das große Verwalter-Handbuch. Hrsg. v. Michael v. Hauff, Hanno Musielack. 6. Aufl. München: Haufe 2015.

Eine grobe Kalkulation der Reinigungskosten aus unternehmerischer Sicht

Lohnnebenkosten

http://teaching.eduhi.at/lehnerj/BET/Personal_Kosten.pdf

INTERNER HAUSBETREUER (WEG ist Dienstgeber):

monatlicher Bruttolohn
+ ca. 1/3 Lohnnebenkosten
= monatliche Lohnkosten für die Eigentümergemeinschaft x 12
= Zwischensumme jährliche Lohnkosten für die Eigentümergemeinschaft
+ Urlaubsgeld (monatlicher Bruttolohn + ca. 1/3 Lohnnebenkosten)
+ Weihnachtsgeld (monatlicher Bruttolohn + ca. 1/3 Lohnnebenkosten)
= Zwischensumme jährliche Lohnkosten für die Eigentümergemeinschaft
+ Lohnkosten (+ ca. 1/3 Lohnnebenkosten) bei Dienstverhinderung (5 Wochen Urlaub, Krankenstand, etc.) des Hausbetreuers
= jährliche Lohnkosten für die Eigentümergemeinschaft
+ Kosten für Reinigungsmittel
+ Kosten für Anschaffung und Instandhaltung von Geräten und Maschinen (Traktor, Rasenmäher, etc.)
= Gesamtkosten für die Eigentümergemeinschaft

Beispiel:

Lohnnebenkosten2

http://www.wirtschaft.at/service/steuertools/rechner/?rcat=lohnkost&kicat=9&navcat=9&

EXTERNER HAUSBETREUER (WEG ist Kunde):

monatliche Nettokosten x 12
= jährliche Nettokosten für die Eigentümergemeinschaft
+ 20 % Vorsteuer (10 % Umsatzsteuer)
- Gutschrift beim Finanzamt (aufgrund der Vorsteuerabzugsberechtigung der WEG)
= jährliche Gesamtkosten für die Eigentümergemeinschaft

Keine Kosten für Ersatzkräfte bei Dienstverhinderung des Hausbetreuers, für Reinigungsmittel, Geräte und Maschinen!!!
Termin: EigentümerInnenversammlung am 10.November um 18:00 Uhr!!!

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Ulmgasse - 2018/02/06 09:00
Ein beindruckender Vergleich!!!
Wie groß ist die Anlage Ulmgasse? Und die Stadt Meersburg?
Eigentümerin - 2018/02/05 16:07
Ein guter Sachverständiger...
 http://www.marxdorfer-lik oere.de „Kein Sachverständiger...
scorpione - 2018/02/01 10:18

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