Montag, 13. Juni 2016

Post von der Hausverwaltung

....bekamen die Eigentümer/innen der Wohnanlage in diesen Tagen. Darin wurde auf die Hausversammlung am 28.Juni 2016 aufmerksam gemacht.

Auf der Tagesordnung steht unter anderem auch die "Hausreinigungsfrage" wegen Pensionsantritt eines Hausbesorgers.
wahl

Regelmäßige Besucher/innen von ulmgasse.at konnten schon vor rund einem Monat einen Bericht diesbezüglich lesen. Darin machten wir ja unseren designierten Bundeskanzler auf einen freien "Hausbesorger"-Posten in der Wohnanlage Ulmgasse aufmerksam.

Wir danken unserem Eigentümer, der uns vom Ausscheiden eines Hausbesorgers informierte!
http://ulmgasse.twoday.net/stories/nicht-einmal-als-hausmeister-teil2/

Leider entzieht es sich unserer Kenntnis, ob Werner Faymann diese einmalige Gelegenheit genützt hat. Sollte er dies nicht gemacht haben, lieber Ex-Bundeskanzler, die nächste Gelegenheit kommt erst wieder in einigen Jahren :-(

Sehr geehrte Eigentümer/innen, nehmen Sie zahlreich an der Hausversammlung am 28.Juni im Brauhaus Puntigam teil!!

Samstag, 11. Juni 2016

Eure HV ist ja 150 km

entfernt???? Wer hat euch denn diese eingeredet? Wenn Mann das so verfolgt hier, muss Mann meinen, ihr bekommt keine in Graz und ihr werdet nicht geführt, sondern regiert.
jester-1385532_640
Aber wenn es sich die Menschen gefallen lassen, selber schuld.

Wie sagt Mann: Jedes Volk hat die Regierung, die es verdient.

Euer Joker

Gestern und heute

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Am Sonntag, den 20. Januar 2008 fand sich ein kritischer Beitrag auf dieser Seite, der leider auch heute noch topaktuell ist: http://ulmgasse.twoday.net/month?date=200801

Firmen kommen jetzt nicht mehr aus einem anderen Stadtteil von Graz, sie kommen zunehmend aus Kärnten! Zuletzt wurde die renommierte technische Prüforganisation durch einen Kärntner Aufzugsprüfer ersetzt bzw. ein Gutachter aus Kärnten mit hohem Fahrtaufwand beauftragt.

Auch heute gibt es weder ein Materialeingangsbuch, das von den Hausbesorgern geführt wird, noch eine Inventarliste aller Anlagegüter, sprich Maschinen, Geräte usw..

Laut Hausverwaltungsvertrag müssen drei Kostenvoranschläge 4 Wochen lang aufliegen und ein entsprechender Hinweis in den Schaukästen angebracht werden. Achten Sie zukünftig darauf!

Wir haben mittlerweile SAT-Anlagen angeschafft. Wie sehen nun die wenigen Hausantenne-SeherInnen fern? Mit DVB-C, DVB-T oder doch schon DVB-T2?

Ist das, was wir als „Vorausschau“ erhalten, tatsächlich eine Aufstellung gemäß § 20 WEG, „in der die in absehbarer Zeit notwendigen, über die laufende Instandhaltung hinausgehenden Erhaltungsarbeiten und die in Aussicht genommenen Verbesserungsarbeiten, die dafür erforderlichen Beiträge zur Rücklage sowie die sonst vorhersehbaren Aufwendungen, vor allem die Bewirtschaftungskosten, und die sich daraus ergebenden Vorauszahlungen bekannt zu geben sind.”?

Aber wir können hoffen, dass die Hausverwaltung endlich den teuren Kärntner Stromanbieter gewechselt hat.

Der HV-Vertrag verpflichtet zur jährlichen Eigentümerversammlung. Wie war das doch letztes Jahr? Die HV summiert einfach die Anzahl aller abgehaltenen Eigentümerversammlungen und dividiert durch die Anzahl der Jahre der Verwaltertätigkeit. Ein eigenartiges Verständnis von „jährlich“, das der Duden als „in jedem Jahr geschehend, erfolgend, fällig” definiert…

Eine kostendeckende Führung der Sauna findet bis heute nicht statt. In der Jahresabrechnung finden sich nur die – geringen – Einnahmen aus dem Verkauf der Sauna-Münzen. Die Kosten wie z. B. Reinigung, Heizung, Wasser etc. werden nicht berücksichtigt.

Noch heute sind nicht alle WCs im Parterre der 4 Häuser mit Wohnungsschlüssel zugänglich.

Sie, die EigentümerInnen, könnten dies ändern... oder in 8 Jahren wieder denselben Beitrag lesen…

Freitag, 10. Juni 2016

Die Rechnung für die Malerei kommt erst...

Für Hauseigentümer gilt seit kurzem verbindlich eine neue Verordnung des Bundes: Jetzt muss detailliert darüber Auskunft gegeben werden, welche Schadstoffe es in den eigenen vier Wänden gibt – zum Schutz von Dritten bei Umbau oder Abriss. Eine Vorgabe, die massive Folgen nach sich ziehen kann.

Grosse Prüfaktion der ETH

Asbest:
Sorgen deswegen macht sich auch die Eidgenössisch Technische Hochschule in Zürich. Die ETH besitzt über 200 Gebäude, die allermeisten älteren Jahrgangs. «Bei diesen Gebäuden», so sagt ETH-Sprecherin Claudia Naegeli, «muss man davon ausgehen, dass damals Asbest verbaut wurde. Weil Asbest erst 1990 in der Schweiz verboten wurde.

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Und deshalb lässt die ETH nun erstmals in ihrer Geschichte vier Fünftel ihrer Gebäude systematisch auf Schadstoffe überprüfen: auf Asbest, aber auch auf Schwermetalle und schädliche Holzschutzmittel. Laut einer Ausschreibung sucht sie jetzt Fachleute, die bis Oktober herausfinden sollen, wo überall die ETH handeln muss.

Vorgaben für Hausbesitzer
Klar ist bereits, dass Umbauten unvermeidlich sind. Und dass es manchmal schnell gehen muss, wie Naegeli betont: «Es ist zum Beispiel schon vorgekommen, dass man lose gebundenes Asbest in Brandschutz-Schnüren gefunden hat. Und dann wird natürlich unmittelbar saniert und das behoben.» Keine Einzelfälle, wie sie bestätigt. Mehr dazu wisse man ebenfalls im Oktober. Gleiches gilt für die Kosten

Den ganzen Artikel lesen sie beim "Anklick" des Bildes
Der obige Bericht zeigt, dass die Schweizer/innen die Gefahr von Asbest sehr ernst nehmen.
Leider haben sich etwas mehr als 50 % der Eigentümer/innen für eine Malerei der asbesthaltigen Fassadenverkleidung in der Wohnanlage Ulmgasse 14 entschieden. Ich bin der Meinung, dass die Hausverwaltung die Bewohner/Eigentümer/innen auch zu wenig über die Gefährlichkeit der Fassade aufgeklärt hat.
Egal, die Häuser strahlen wie der hellste Stern über Graz und den Kopf können sich jetzt die Eigentümer/innen, zukünftigen Käufer/innen, Erben zerbrechen, wie sie in naher Zukunft mit dieser asbesthaltigen Fassade umgehen.
Fachleute geben die Lebensdauer von Asbestzementplatten mit ca. 35-40 Jahren an. Und dieses Alter hat die Fassadenverkleidung bald erreicht!
Der Hausverwaltung aus Kärnten empfehle ich: Errichten Sie ein Rücklagen-Konto nur für die Sanierung der Fassade, denn die zu erwartenden hohen Kosten in absehbarer Zukunft werden sich viele nicht mehr leisten können.

Der Firma Malerei Holzer (diesbezügliches Email an die Fa. Holzer ist bereits abgegangen) empfehle ich nochmals, den Hinweis im Krone Bericht http://www.ulmgasse.at/images/download/krone-04-06-16-asbest.pdf zu beachten und ihre Arbeiter gesundheitlich überwachen zu lassen!!

Mittwoch, 8. Juni 2016

Hausverwalter (38) verzockte 855.000 Euro!

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

In sechs Jahren hat ein Steirer (38) völlig unbemerkt bei seinem Hausverwalterjob unglaubliche 855.000 Euro abgezweigt. Er überwies statt an die Kunden einfach an sich selbst. Erst durch eine Selbstanzeige flog der Betrug auf. Das Geld ist weg, verspielt bei Sportwetten. Das Urteil - 30 Monate teilbedingt - ist nicht rechtskräftig.

Man kann eigentlich gar nicht glauben, dass der Betrug so viele Jahre unbemerkt blieb. Denn der Drei- Mann- Betrieb war eigentlich für nur 20 Häuser zuständig. Doch der Auftritt der Chefin (72) - inzwischen Pensionistin, die Firma seit 2014 in Konkurs - erklärt dann einiges. Sie wirkt senil und etwas langsam. Blankobelege hätte sie öfter unterschrieben, gesteht sie ein: "Er war ja vertrauenswürdig." Aber sie hätte schon alles kontrolliert.

http://www.krone.at/Steiermark/Hausverwalter_-38-_verzockte_855.000_Euro!-Teilbedingte_Haft-Story-506260

Sonntag, 5. Juni 2016

ASBEST, eine tödliche Erbschaft

 

Aus dem Archiv!

Eigentümer und Hausverwaltungen, die über eine Sanierung ihrer Wohnanlage nachdenken - sollten sich vorher den ZDF Beitrag "Tödliches Gift - ASBEST" ansehen.
Dass eine Millionensanierung ansteht, sollte berücksichtigt werden! Auch dass durch das Streichen bzw. bearbeiten der Asbest-Platten mit einem Hochdruckreiniger die Eigentümer bei solchen Arbeiten, einer tödlichen Gefahr ausgesetzt werden, abgesehen das es auch verboten ist. Diejenigen, die solches fordern bzw. durchführen, sind sich der großen Verantwortung und deren Gefahr gar nicht bewusst!
Unserer Hausverwaltung trifft hier eine besondere Aufklärungspflicht, auch in ihrem eigenem Interesse und ist gut beraten, eine sofortige Untersuchung über den Asbestgehalt und einer eventuellen Gefahr in unserer Wohnanlage durchzuführen sowie die Eigentümer darüber aufzuklären!
Wie erkennt man "Asbest" Gefahr im Haus: http://youtu.be/mYxJz1nl3SI

Mir liegen mehrere Berichte von TV Anstalten vor zB. RBN-TV & SF1-Schweiz , welche die tödliche Gefahr und deren Kosten bei Sanierungen aufzeigen.

Frage an Stadträtin Elke Kahr von GRin Astrid Polz-Watzenig...

Umlaufbeschluss

Aus dem Archiv

Sehr geehrte Frau Stadträtin, liebe Elke!

Trotz europaweitem Verbot ist Asbest in vielen Grazer Häusern und Wohnungen allgegenwärtig. Der gefährliche Baustoff, der in Österreich seit 1990 gänzlich verboten ist, findet sich in Fassadenverkleidungen, Dacheindeckungen, Wand- und Bodenbelägen, Deckenplatten, Rohrisolationen, Zwischenböden, in Platten hinter Elektroinstallationen, in Elektrospeicheröfen oder auch Blumenkisten.

Immer öfter treten besorgte Bürgerinnen und Bürger an die Grünen und das Umweltamt heran, wenn in ihrer nächsten Umgebung Sanierungen oder Abbrucharbeiten an Gebäuden stattfinden, die unter Verdacht stehen, asbesthaltig zu sein. Die Sorge ist berechtigt, denn jede Behandlung von Asbest, kann gesundheitsschädigende Emissionen in die Atemluft freisetzen.....

Weiterlesen
Wann werden die Ängste der Bewohner von der Hausverwaltung und Malerei-Firma ernst genommen, von beiden bekommen ich und andere Eigentümer keine Antwort auf schriftliche Anfragen - Dass unsere Ängste nicht unbegründet sind, ist mittlerweile auch in der Politik bekannt! Müssen Menschen in Zukunft wegen einer Verschönerung erst krank werden?-Weshalb klärt eine Hausverwaltung die Gefährlichkeit nicht vor Beginn der Auftragsvergabe durch unabhängige Gutachten ab?

Ohne Worte...

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Kronen Zeitung vom 4.6.2016, Beilage "Gesund" Nr. 1377, Seite 20.Den ganzen Bericht in pdf können Sie auch mit einem Klick auf das Bild (copyright "Krone Gesundheit" ) herunterladen!

Samstag, 4. Juni 2016

Handwerkerbonus ab Anfang Juli beantragbar

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Auch heuer unterstützt die Regierung Bauherren mit dem Handwerkerbonus. Ab 1. Juli kann dieser bei Bausparkassen beantragt werden. Der Fördertopf ist mit 20 Millionen Euro gefüllt. Es gilt das Prinzip: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
...
Privatpersonen können sich für Wohnraumrenovierungen Geld zurückholen, wenn die Arbeiten von einem Handwerker durchgeführt werden. Sie erhalten 20 Prozent des Rechnungsbetrags, aber maximal 600 Euro jährlich pro Wohnobjekt. Damit werden Arbeitsleistungen von 200 Euro bis höchstens 3.000 Euro (ohne Mehrwertsteuer) gefördert.

http://www.kleinezeitung.at/k/wirtschaft/5001679/20-Millionen-Euro_Handwerkerbonus-ab-Anfang-Juli-beantragbar

http://www.sbausparkasse.at/de/bauen-sanieren-wohnen/foerderungen/bauen-sanieren-foerderungen/Handwerkerbonus

Donnerstag, 2. Juni 2016

Wohnungseigentum: Fluch oder Segen?

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Wer sich eine Wohnung kauft, rechnet mit geringeren laufenden Kosten. Doch mit dem Eigentum sind viele Herausforderungen verbunden, die unter Umständen teuer werden können.

Irreführend ist schon allein der Begriff Wohnungseigentum. Denn es handelt sich dabei nicht um Eigentum an einer Wohnung, sondern um ein ausschließliches Nutzungs- und Verfügungsrecht an einer bestimmten Wohnung verbunden mit einem Miteigentumsanteil an der Liegenschaft.

Mit dem Kauf einer Wohnung tritt man einer Haftungs- und Gefahrengemeinschaft bei – mit allen Konsequenzen. ...
„Ich rate Wohnungskäufern, sich vor Vertragsabschluss über bestehenden Dienstbarkeiten, laufenden Darlehen und bestehenden Forderungen an die Eigentümergemeinschaft zu informieren“, sagt Sigrid Räth, Rechtsanwältin und Wohnrechtsexpertin der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.
...
Teuer wird es, wenn ein Miteigentümer seine laufenden Zahlungen nicht mehr leisten kann. In diesem Fall müssen die restlichen Eigentümer einspringen. „Die Verwaltung wird ein Vorzugspfandrecht im Grundbuch anmerken und die aushaftenden Gelder einklagen“, sagt Räth. In der Regel kommt das Geld auf diese Weise zurück, doch es kann dauern und in der Zwischenzeit werden die Eigentümer zur Kasse gebeten.

Anders schaut es aus, wenn Gemeindeabgaben nicht gezahlt werden. Bekommt in Wien die MA 6, die Grundsteuer, Wasser- und Abwasserabgaben einhebt, ihre Gebühren nicht, müssen die Miteigentümer solidarisch haften.

„Das Teuflische an diesem Fall ist, dass zwar jeder Dienstleister sein aushaftendes Honorar einklagen muss. Die MA 6 kann aber einen sogenannten vollstreckbaren Rückstandsausweis einbringen. Das bedeutet, dass einer der Wohnungseigentümer für die Gesamtschuld herangezogen wird, indem sein Gehalt exekutiert wird“, sagt Räth. „Der Betroffene muss dann selbst aktiv werden, um sich einen Teil des Geldes von dem anderen Miteigentümer zurückzuholen.“ Fälle wie diese gibt es immer noch, sie sind aber seltener geworden.
...
In der eigenen Wohnung kann man tun und lassen, was man will – diese Meinung ist weit verbreitet. „Tragende Mauern einreißen, den Balkon verbauen, eine Markise oder ein Sonnensegel installieren – bei all diesen Maßnahmen muss ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft eingeholt werden“, sagt Karin Sammer, Expertin des Österreichischen Verbands der Immobilienwirtschaft (ÖVI). Wird das verabsäumt, kann jeder Miteigentümer eine Eigentumsfreiheitsklage gegen den Betroffenen einbringen. Sammer: Geht die Klage durch, wird der Betroffene gezwungen, den Umbau rückgängig zu machen.“
...
Ziehen bauliche Maßnahmen Schäden nach sich, zum Beispiel einen Wasserschaden nach einer in Eigenregie errichteten Terrasse, wird sich der Geschädigte an die Eigentümergemeinschaft wenden. Diese muss die Kosten für die Reparatur tragen, wird aber versuchen, sich diese vom Verschulder zurückholen. Dazu muss das Verschulden des Betroffenen aber nachgewiesen werden. Das ist vor allem dann schwierig, wenn zum Beispiel der Vorbesitzer ein Badezimmer eingebaut hat und dieses nicht richtig abgedichtet wurde.

„Generell rate ich, dass Wohnungsbesitzer darauf schauen, dass im Haus eine Gemeinschaft entsteht“, empfiehlt Räth. Dies ist nicht immer leicht. Die Entscheidungsfähigkeit ist vor allem bei großen Liegenschaften mit einer Vielzahl von unterschiedlichen Interessen beschränkt. Ein Beispiel: Alle Miteigentümer transportieren ausrangierte Möbel zum Recyclinghof. Nur ein Eigentümer stellt seinen Hausrat im Hof ab. Nachweisen kann man ihm das aber nicht. Die Folge ist, dass der Hausrat auf Kosten der Allgemeinheit abtransportiert werden muss, was zu Missstimmung im Haus führt.

http://m.kurier.at/immo/service/gefangen-in-der-haftungsgemeinschaft/63.161.754Ob eine Eigentümergemeinschaft ein Fluch oder Segen ist, hängt wohl auch sehr von der Hausverwaltung ab: von deren technischen, betriebswirtschaftlichen und sozialen Kompetenzen...

Dienstag, 31. Mai 2016

Da lachen die Hühner....

"Ob es sich bei dieser Begehung um eine Objektsicherheitsprüfung nach ÖNORM B 1300 gehandelt hat, ist fraglich. Warten wir auf ein entsprechendes Protokoll..."

DalchenDieHuener

Da lachen die Hühner

Da werdet Ihr warten bis zum NIMMERLEINSTAG....... Es rächt sich halt, dass die Eigentümer sich bei Einstellung der Hausverwaltung nicht vorab besser über diese informiert haben, "Hilfsmittel" waren genügend vorhanden; jetzt müsst Ihr schauen, wie Ihr damit zurecht kommt, alleine eine Hausverwaltung, welche in einem anderen Bundesland zu Hause ist, einzusetzen.....siehe oben :-)

Montag, 30. Mai 2016

Objektsicherungsprüfung nach ÖNORM B 1300

haus1

Leserfrage am KURIER-Telefon an Sigrid Räth – Anwältin und Wohnrechtsexpertin der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Sigrid Räth: Inwieweit eine Firma damit zu beauftragen ist oder nicht, richtet sich auch nach dem Verwaltungsvertrag. Der Verwalter ist verpflichtet, das Objekt in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Durch die Objektsicherheitsnorm ergeben sich Dokumentationspflichten. Es ist davon auszugehen, dass der Verwalter bei einer Begehung ein Protokoll bzw. eine Dokumentation anfertigt, damit seine Tätigkeit nachvollziehbar ist. Durch die Objektsicherheitsnorm werden Checklisten dafür vorgegeben. Selbstverständlich können die Eigentümer mit Mehrheitsbeschluss festlegen, wer mit der Überprüfung beauftragt wird.

http://m.kurier.at/wirtschaft/immobiz/darf-man-einen-raum-der-wohnung-als-ordination-nutzen/198.421.582

Zur Verschuldenshaftung der Eigentümergemeinschaft und des Hausverwalters siehe
http://www.its-on.at/fileadmin/pdf/ÖNORM_B1300_und_Haftung.pdf

Auch einige EigentümerInnen konnten am 20. Mai einer solchen Begehung durch unseren Hausverwalter beiwohnen. Unter Berufung auf den Hausverwaltungsvertrag – wobei die WEG bis dato noch immer keine Kopie des auch von der HV unterschriebenen Exemplars erhalten hat – teilte unser Hausverwalter mit, dass er keine Besprechung mit den EigentümerInnen im Besprechungsraum abhalten sondern eine Begehung der Anlage durchführen wird.

Dann begann die Begehung im Geräteschuppen. In 2,5 Stunden wurden anschließend die 4 Häuser vom Keller bis zum Dach aber eher "belaufen".

Einige Eckpunkte dabei waren:

Der Sperrmüll, den EigentümerInnen im Müllraum entsorgt haben, muss nun auf Kosten der Eigentümergemeinschaft beseitigt werden.

Der Blitzschutz der SAT-Schüsseln auf den Dächern unterscheidet sich, sodass überprüft werden sollte, ob er überall korrekt angebracht wurde.

Das D-Dach verwandelt sich in ein Biotop mit reichlich Schwarzschimmel und muss dringend saniert werden.

Ob es sich bei dieser Begehung um eine Objektsicherheitsprüfung nach ÖNORM B 1300 gehandelt hat, ist fraglich. Warten wir auf ein entsprechendes Protokoll...

Freitag, 27. Mai 2016

Erhaltungsarbeiten

haus1
Die Pflicht, Erhaltungsarbeiten durchzuführen, trifft im Wohnungseigentum sowohl den einzelnen Wohnungsbesitzer als auch die Gemeinschaft. Die Abgrenzung zwischen allgemeinen Teilen einer Liegenschaft und einzelnen Eigentumsobjekte sorgt immer wieder für Probleme.
...
Wurde im Wohnungseigentumsvertrag nichts diesbezüglich vereinbart, dann gelten die Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes. Erhaltungsarbeiten an der Außenhaut des Gebäudes sind ebenso Sache der Gemeinschaft wie ein ernster Schaden des Hauses, der die Bausubstanz gefährdet. Schäden, die sich eindeutig im Eigentumsobjekt befinden, sind hingegen Sache des Wohnungsbesitzers.
...
Wurde hingegen im Wohnungseigentums-Vertrag die Erhaltung auf die Wohnungseigentümer übertragen, dann gilt das auch“, sagt Simone Maier-Hülle, Partnerin der auf Immobilienrecht spezialisierten Kanzlei NMH2. Es kann zum Beispiel einstimmig, schriftlich vereinbart werden, dass die Wohnungseigentümer ihre Außenfenster, die zur Außenhaut des Gebäudes zählen und eigentlich von der Gemeinschaft getragen werden müssen, selbst erhalten. „Die Vereinbarung kann im Grundbuch angemerkt werden und bindet auch Rechtsnachfolger“, sagt Karin Sammer, Wohnrechtsexpertin des Österreichischen Verbandes der Immobilienwirtschaft.
...
Grenzfälle im Bereich der Erhaltungsarbeiten sind Balkone und Terrassen. Sie gehören zum Wohnungseigentums-Objekt, sind aber gleichzeitig Teil der Außenhaut des Gebäudes. Bei der Beurteilung, wer die Sanierung finanzieren muss, kommt es darauf an, ob durch die Erhaltungsmaßnahme jener Teil saniert wird, der zum Schutz der Haussubstanz beiträgt. Handelt es sich lediglich um gesprungene Fliesen oder wünscht sich der Wohnungsbesitzer einen neuen Bodenbelag, dann wird er selbst dafür aufkommen müssen. „Sind aber die Bodenplatten undicht, tritt ein Wasserschaden auf oder ist das Geländer durchgerostet, dann wird wohl ein ernster Schaden des Hauses vorliegen“, nennt Sammer einige Beispiele. Dann muss die Wohnungseigentümergemeinschaft den Schaden beheben und den ursprünglichen Zustand wieder herstellen.
...
Oft kann ein Verschulden der Bewohner nicht ausgeschlossen werden, dann muss ein Sachverständiger beigezogen werden. „Wird ein Verschulden der Bewohner nachgewiesen, kann die Gemeinschaft Regressforderungen an den betreffenden Eigentümer stellen“, sagt Maier-Hülle.

Dass ausreichend Rücklagen für Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung stehen, dafür hat der Hausverwalter zu sorgen. Die Entscheidung liegt aber bei der Eigentümergemeinschaft, sie kann die Höhe der Rücklage mit einfacher Mehrheit abändern.
Auch wenn es kostspielig für die Miteigentümer ist, laufend Erhaltungsmaßnahmen im Haus mitzufinanzieren, so ist es doch wichtig. Wird darauf verzichtet, verliert das Haus an Wert.


http://kurier.at/wirtschaft/immobiz/streitthema-erhaltungsarbeiten/142.882.752

Dienstag, 24. Mai 2016

Verarsche des Monats: Hausverwas

einspruch Ilse-M

Haben Sie sich auch schon mal gefragt, was Ihre Hausverwaltung eigentlich tut? Hinterfragen Sie es erst gar nicht. Die Antwort könnte Sie erzürnen.

von Franz J. Sauer

Betriebskosten. Hm. Beim Auto ist mir dieser Begriff klar, ich meine also, mir ist klar, wofür er steht. Ein Auto wird ja auch ständig betrieben, dazu braucht es Treibstoff, Schmierstoff und regelmäßige Wartung, auf dass man kräftig anstoffen kann und die Karre nicht irgendwann auseinanderfällt. Aber wie ist das eigentlich bei Wohnungen? Die müssen auch regelmäßig gewartet werden. Innen (dafür ist der Mieter zuständig), außen (dafür ist der Hausbesitzer zuständig), rundherum (auch der Hausbesitzer), und ja, gelegentlich wird mal das Dach undicht, die Treppe morsch, das Wasserrohr brüchig. Renovierung steht an, die sich alle brüderlich teilen … aber halt! Gibt es da nicht einen eigenen Reparatur-Fonds? Mülleimer wollen ausgeleert werden, klar.

Infrastruktur erhalten, auch klar. Kommunalsteuern … hach, wenn man sich irgendwann mal darauf (mit wem eigentlich und wann?) geeinigt hat, dass Steuernzahlen in Ordnung ist, macht auch das Sinn. Gas, Wasser, Scheiße? Kommt extra. Und dann ist da noch die Hausverwaltungspauschale …

Anruf in derselben. Guten Tag, ich bräuchte bitte eine Aufschlüsselung meiner Betriebskosten. Weiters einen Wohnungsplan, einen Rücklagen-Ausweis, ein Protokoll der letzten Eigentümerversammlung, einen Energie-Ausweis, ein Nutzwertgutachten und, so vorhanden, Einheitswertbescheide.

Antwort: Aufschlüsselung (in Fachchinesisch, kaum entschlüsselbar) anbei, Rest „ist leider nicht vorhanden“.

Trotzdem war mein Mailverkehr mit nämlichem Unternehmen ab da bis zum Verkauf der Liegenschaft ein reger – stets ging es um Rechnungen, Mahnungen und Mahngebühren. What for, Freunde?


http://wiener-online.at/2016/05/03/verarsche-des-monats-3/

Samstag, 21. Mai 2016

Erhaltungspflicht des Wohnungseigentümers

unschuldig
(§ 16 Abs. 3 Wohnungseigentumsgesetz)
Der Wohnungseigentümer hat das Wohnungseigentumsobjekt und die dafür bestimmten Einrichtungen insbesondere Wasserleitungs-, Lichtleitungs-, Gasleitungs-, Beheizungs- und sanitäre Anlagen auf seine Kosten so zu warten und in Stand zu halten, dass den anderen Wohnungseigentümern kein Nachteil erwächst.
...
In den Wohnungseigentumsobjekten ist die Hausgemeinschaft (Hausverwaltung) nur zur Behebung ernster Schäden des Hauses verpflichtet. (Risse im Mauerwerk auf Grund statischer Mängel, Gefahr für Leben auf Grund mangelhafter elektrischer Leitungen in der Wohnung).
...
Balkontüren, Fenster, Jalousien und Rollos:
Fenster und Türen sind vom Wohnungseigentümer einstellen zu lassen, Scharniere regelmäßig zu schmieren. ... Gummidichtungen sind mit entsprechenden Mitteln (Autopflegemittel) einzulassen. Das Gleiche gilt für Jalousien und Rollos. Dafür sind fettfreie Schmiermittel zu verwenden.

Heizungsanlage:
Warten Sie die Heizkörperventile. Außerhalb der Heizperiode sind diese zu öffnen um das Steckenbleiben zu verhindern. Bei Beginn der Heizperiode lassen sich Ventile oft nicht mehr öffnen und müssen getauscht werden. Bei Thermostatventilen kann der Schiebezapfen hängen bleiben, somit bleibt der Heizkörper kalt.

Elektroinstallationen:
Der Prüfknopf bei den Fehlerstromschutzschaltern ist einmal monatlich zu betätigen. Ansonsten könnte dieser im Anlassfall hängen blieben und zu Personenschäden führen. ...

Sat-Anlagen:
Dürfen nur nach Zustimmung aller Wohnungseigentümer an allgemeinen Teilen der Liegenschaft installiert werden. Möglicherweise ist auch die Zustimmung der Baubehörde erforderlich. Eine solche Anlage ist an die bestehende Blitzschutzanlage fachgerecht anzuschließen.

Wohnungssprechstelle:
Diese ist bei einem eventuellem Defekt vom Wohnungseigentümer selbst reparieren oder tauschen zu lassen.

Druckschläuche:
Waschmaschinen und Geschirrspüler auch WC-Panzerschläuche sind von einer Fachfirma regelmäßig prüfen zu lassen.
Badewannen/Duschtassen sowie Anschlussfugen/Silikonfugen sind regelmäßig auf Dichtheit zu prüfen und bei Bedarf zu erneuern.

Wohnungs- und Postkastenzylinder:
Diese sind bei Defekt auf eigene Kosten zu tauschen. Die Wartung soll mittels eines Multisprays erfolgen.

Abwesenheit:
Bei längerer Abwesenheit ist die Wohnungsabsperrung für die Wasserzufuhr abzudrehen. Sollte dies nicht erfolgen kann bei einem Rohrbruch die Versicherung Regressansprüche an den Wohnungseigentümer stellen.

http://www.arenaimmobilien.at/insider-tipps-single/article/erhaltungspflicht-des-wohnungseigentuemers.html

Freitag, 20. Mai 2016

Jeder Topf findet seinen Deckel

"Jeder Topf findet seinen Deckel" - Gesehen in der Wohnanlage Ulmgasse 14 - Eine "Besondere ART" von Kunst am Topf.
Erlaubt ist die Frage, wie lange dieses Kunstwerk haltbar ist?

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Mir würde der untere zwar besser gefallen, muss aber zugeben, das "Ulmgasse-Kunstwerk" passt besser zur Wohnanlage! https://www.korsukewitz.de/reinigung-hygiene/muellentsorgung/abfallbehalter-fur-aussenbereich.html

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Donnerstag, 19. Mai 2016

Wenn Mann das hier so liest...

....dann bekommt Mann das Gefühl, dass eigentlich ein Hausverwalter zu wenig ist, es wird ein zusätzlicher Hausverwalter benötigt, um den anderen zu kontrollieren....

Das WEG schützt wen, den Verwalter oder die EigentümerInnen?
Ich glaube, mehr den Verwalter.....

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Deshalb, prüfe beim Kauf einer Wohnung in 1. Linie auch, WER ist dein Verwalter!!!

Denn davon hängt es großteils ab, ob dein Invest in Zukunft mehr oder weniger wird!
Auf keinen Fall sollte ein Verwalter involviert sein, der hundert oder mehr Kilometer entfernt ist.


Betreiber der Seite Ulmgasse können nur immer wieder die Aussage von Immobilienexperten in Erinnerung rufen und wir werden es auch in Zukunft tun:

"Keinesfalls sollten die Eigentümer allein nach dem Preis entscheiden, sondern den Verwaltervertrag vor der Unterschrift gut prüfen lassen. „Die Preisgestaltung in Verwalterverträgen ist oft intransparent. Manche Anbieter ködern neue Kunden durch geringe Pauschalen, holen das niedrige Angebot aber über versteckte Zusatzkosten wieder herein“, warnt die Expertin. „Es lohnt sich, die Auflistung von Sonderleistungen kritisch zu prüfen. Billig kann nämlich schnell teuer werden.“

Dass die Wohnanlage Ulmgasse 14-14d überhaupt keinen gültigen Verwaltervertrag hat, sollte an und für sich schon kritisch betrachtet werden!!

ATV+ sucht ja immer Spannendes, wie wäre es, mal die Immobilienverwalter in den Fokus zu nehmen?
In Deutschland hat dies der Gesetzgeber bereits angekündigt ddiv.de

Wohnanlage Ulmgasse Graz - Austria -

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Ulmgasse - 2018/02/06 09:07
12 km²
1km²* = 1.000.000 m² die Stadt hat somit 12.000.0000...
Ulmgasse - 2018/02/06 09:00
Ein beindruckender Vergleich!!!
Wie groß ist die Anlage Ulmgasse? Und die Stadt Meersburg?
Eigentümerin - 2018/02/05 16:07
Ein guter Sachverständiger...
 http://www.marxdorfer-lik oere.de „Kein Sachverständiger...
scorpione - 2018/02/01 10:18

Webcam from Graz

WEBCAM

Unsere Wohnanlage aus der Luft

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