Wenn es mal soweit kommt....
Die Insolvenz eines Unternehmens löst bei den Mitarbeitern Sorge um die Zukunft und Angst um die Existenz aus. Doch Angst und Sorgen sind schlechte Ratgeber, wenn es um Sicherheit geht. Arbeitnehmer sollten deshalb wissen, was bei einer Insolvenz ihres Unternehmens auf sie zukommt und welche Möglichkeiten sie haben.
Kampf um das Gehalt
Viele Beschäftigte glauben, dass bei einer Pleite der Lohn für sie verloren ist. Das stimmt so nicht. Richtig ist, dass bei einer Insolvenz der Arbeitgeber nicht mehr der Ansprechpartner für Gehaltsforderungen ist. An seine Stelle tritt nach der Eröffnung eines entsprechenden Verfahrens der Insolvenzverwalter. Für sämtliche Ansprüche ist er dann zuständig. Wie das Portal rund um die Fragen zum Arbeitsrecht anwaltarbeitsrecht.com mitteilt, gibt es dafür jedoch Ausnahmen. Insolvente Firmen werden manchmal in Eigenverwaltung weitergeführt. Für die Gehaltszahlung ist dann derjenige zuständig, der die Verantwortung in dem Unternehmen übernommen hat. Das können der ehemalige Arbeitgeber oder eine Gruppe von Arbeitnehmern sein, die alle Geschäfte in eigener Regie weiterführen.
Wichtig ist der Zeitpunkt
Für die Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen auf ausstehendes Gehalt ist der Zeitpunkt wichtig, zu dem die Insolvenz eröffnet wurde. Als normale Forderungen im Rahmen einer Insolvenz gelten sämtliche Gehaltsansprüche, die aus der Zeit vor dem Stichtag stammen und noch nicht befriedigt wurden. Innerhalb einer bestimmten Frist müssen wurden müssen sie dem Insolvenzverwalter mitgeteilt werden. Er stellt sie zur Insolvenztabelle fest. Dann werden die Ansprüche auf Lohn anteilig mit der Insolvenzmasse ausgeglichen. Arbeitnehmer und der Rest der Gläubiger werden bei der Befriedigung ihrer Ansprüche zu gleichen Teilen berücksichtigt.