Samstag, 3. September 2016

Wenn es mal soweit kommt....

Bei Insolvenz- Ansprüche frühzeitig stellen

Die Insolvenz eines Unternehmens löst bei den Mitarbeitern Sorge um die Zukunft und Angst um die Existenz aus. Doch Angst und Sorgen sind schlechte Ratgeber, wenn es um Sicherheit geht. Arbeitnehmer sollten deshalb wissen, was bei einer Insolvenz ihres Unternehmens auf sie zukommt und welche Möglichkeiten sie haben.

Kampf um das Gehalt

Viele Beschäftigte glauben, dass bei einer Pleite der Lohn für sie verloren ist. Das stimmt so nicht. Richtig ist, dass bei einer Insolvenz der Arbeitgeber nicht mehr der Ansprechpartner für Gehaltsforderungen ist. An seine Stelle tritt nach der Eröffnung eines entsprechenden Verfahrens der Insolvenzverwalter. Für sämtliche Ansprüche ist er dann zuständig. Wie das Portal rund um die Fragen zum Arbeitsrecht anwaltarbeitsrecht.com mitteilt, gibt es dafür jedoch Ausnahmen. Insolvente Firmen werden manchmal in Eigenverwaltung weitergeführt. Für die Gehaltszahlung ist dann derjenige zuständig, der die Verantwortung in dem Unternehmen übernommen hat. Das können der ehemalige Arbeitgeber oder eine Gruppe von Arbeitnehmern sein, die alle Geschäfte in eigener Regie weiterführen.

Wichtig ist der Zeitpunkt

Für die Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen auf ausstehendes Gehalt ist der Zeitpunkt wichtig, zu dem die Insolvenz eröffnet wurde. Als normale Forderungen im Rahmen einer Insolvenz gelten sämtliche Gehaltsansprüche, die aus der Zeit vor dem Stichtag stammen und noch nicht befriedigt wurden. Innerhalb einer bestimmten Frist müssen wurden müssen sie dem Insolvenzverwalter mitgeteilt werden. Er stellt sie zur Insolvenztabelle fest. Dann werden die Ansprüche auf Lohn anteilig mit der Insolvenzmasse ausgeglichen. Arbeitnehmer und der Rest der Gläubiger werden bei der Befriedigung ihrer Ansprüche zu gleichen Teilen berücksichtigt.

Freitag, 2. September 2016

Beitrag Dienstag 30.August

Hatte nicht die HV Ogris aus Kärnten einer 300bar-Reinigung der Fassade zugestimmt?

Diese Reinigung konnten ja einige kuraschierte Eigentümer verhindern - bin sicher, die Verwaltung und die Eigentümer sind euch dankbar und alles ist gut:-) :-)

Gibt es diese Verwaltung noch in der Ulmgasse?

Dienstag, 30. August 2016

Asbest gefährdet nicht nur die Gesundheit sondern auch die Geldtasche...

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Weil eine Firma ein Dach mit asbesthaltigem Belag mit dem Dampfstrahler gesäubert hat, ist auf einem Grundstück in Ralingen quadratmeterweise Erdreich als Sondermüll entsorgt worden. Wer dafür aufkommen muss, ist offen.

Eine halbe Stunde vor dem Ende der Säuberungsaktion beginnt dann das, was Gierens als "Albtraum" bezeichnet. "Plötzlich stand jemand vom Amt da und hat die Arbeit einstellen lassen", sagt sie.

Solange die asbesthaltigen Baustoffe unberührt bleiben, ist das kein größeres Problem. Es wird jedoch eins, sobald die Baustoffe mechanisch bearbeitet werden, da dabei feiner Asbeststaub entsteht.

Das hat wohl auch derjenige gewusst, der die Dacharbeiten gesehen und den Behörden gemeldet hat.

Die SGD hat gegen die ausführende Firma ein Strafverfahren eingeleitet." Denn im Umgang mit asbesthaltigen Stoffen sind besondere Vorkehrungen zu beachten. Und das ist nach Ansicht der Behörde nicht geschehen.

Auf ihrem Grundstück sowie auf einem benachbarten sind Bodenproben entnommen worden. Überall dort, wo das bei Reinigungsarbeiten anfallende Wasser hingespritzt ist.

Ergebnis: Teilweise müssen Grasnarbe und Erdreich abgetragen werden, sagt Pressesprecher Müller. Hecken und Sträucher wurden radikal gestutzt. Das Gehölz ist ebenso Sondermüll wie das Erdreich und das Moos, das auf die Flächen rund ums Haus niedergegangen war.

Was die 72-Jährige noch stärker belastet ist die Frage, wer für all die Arbeiten zahlt….

http://mobil.volksfreund.de/nachrichten/region/trierland/aktuell/Heute-in-der-Zeitung-fuer-Trier-Land-Asbestverseuchung-Behoerden-stoppen-gefaehrliche-Dachreinigung-im-Kreis-Trier-Saarburg;art8128,4007819

Samstag, 27. August 2016

Pönale.....

Eine Hausverwaltung verrechnet eine Pönale und dann fragt sie das "Volk" sprich Eigentümer ob sie diese Pönale zurückzahlen soll.....

Die Frage: Warum wird eine Pönale dann überhaupt verrechnet wenn sie am Ende zurückgezahlt werden soll?
Wird das einfach so verrechnet ohne Rechtsgrundlage?

Sachen gibts.......die gibts gar nicht......oder doch?

Kann ja sein das Mann im fortgeschrittenen Alter etwas nicht mehr ganz versteht!!

Mittwoch, 17. August 2016

Hausverwalter-Suche...

Die weisen Schafe kann Frau/Mann schon mit der Lupe suchen, aber es ist halt auch leichter ein schwarzes Schaf zu werden als ein weises.
Hausverwalter werden kann jeder, "Hausverwalter" sein, schon weniger
UND
Eine jede Hausgemeinschaft hat den Verwalter den sie verdient, ist wie in der Politik, sie kann es leicht ändern, zumindest in einer Demokratie!

Mittwoch, 10. August 2016

Hausverwalter-Suche mit neuem Anfragen-Rekord!

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Im Juni gingen mehr Anfragen für Hausverwaltungen bei dem Spezial-Portal ein, als in jedem anderen Monat zehn Jahre des Bestehens.

152 Immobilien-Eigentümer suchten im Juni 2016 eine Hausverwaltung über das Portal HausverwalterSuche.de. Das war ein neuer Rekord: Die "alte" Bestmarke von 141 Anfragen aus Oktober 2015 wurde deutlich übertroffen.

Dass sich HausverwalterSuche so großer Beliebtheit bei Wohnungseigentümern und Mietshausbesitzern erfreut, führen die Macher auf die einzigartige Kombination von Suche und Angebotserstellung zurück. Denn wer auf der Suche nach einer Hausverwaltung für seine Immobilie ist, kann hier nicht nur die "passende" Hausverwaltung finden, sondern sogleich Online-Angebote über die Hühe des zu erwartenden Verwalterhonorars erhalten und auf bequeme Weise Preisvergleiche anstellen.

HausverwalterSuche liefert darüber hinaus Informationen über die im Durchschnitt anfallenden Verwalter-Vergütungen. Die Website bietet statistische Auswertungen auf der Grundlage der über das Portal erstellten Angebote, die kostenfrei einsehbar sind. So lässt sich schon im Vorfeld klären, mit welchen Verwaltungskosten für ein bestimmtes Objekt zu rechnen ist...
...
Mit HausverwalterSuche.de finden interessierte Eigentümer von Immobilien die zu ihnen und ihrer Immobilie passende Hausverwaltung (WEG-Verwaltung für Wohnungseigentümergemeinschaften oder Mietverwaltung für vermietete Immobilien) und künnen sofort online konkrete Preisangebote über die zu erwartende Hühe der Kosten für das Verwalterhonorar der entsprechenden Hausverwalter erstellen.

Die teilnehmenden Hausverwaltungen wiederum erhalten die Kontaktdaten der Interessenten für ihre Akquise. So lässt sich der Verwaltungsbestand einer Hausverwaltung auf innovative Weise ausbauen.

http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/fair-news-de-HausverwalterSuche-mit-neuem-Anfragen-Rekord-4963901
http://hausverwaltersuche.at

Mittwoch, 3. August 2016

Verwalter können auch mal Fehler machen [Anm. d. Verf.: - und manche noch viel mehr....]

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Der Fall: Der Mieter einer Wohnung direkt unter dem Flachdach einer Wohnungseigentümergemeinschaft meldet dem Eigentümer eine Wasserblase unter der Tapete im Flur. Der Eigentümer informiert den Verwalter. Der Verwalter beauftragt eine Fachfirma mit der Überprüfung. Die Fachfirma meldet sich telefonisch beim Mieter. Dieser erklärt, die Stelle sei wieder trocken. Die Fachfirma informiert die Verwaltung, dass nach Auskunft des Mieters nichts veranlasst sei. Der Verwalter unternimmt weiter nichts. Einige Tage später kommt es zu starken Regenfällen und massivem Wassereintritt in der Wohnung. Der Mieter verklagt den Verwalter auf Ersatz des Schadens.

Das Gericht: Der Verwalter muss zahlen. Aus § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG folgt die Pflicht des Verwalters gegenüber den Wohnungseigentümern und gegenüber der Gemeinschaft, das gemeinschaftliche Eigentum regelmäßig und/oder bei Bedarf, insbesondere aufgrund von entsprechenden Meldungen auf Baumängel hin zu überprüfen bzw. überprüfen zu lassen und erforderlichenfalls so genannte Notmaßnahmen zur Verhinderung weitergehender Schäden zu ergreifen. Ansonsten haftet der Verwalter. Hier waren die Durchfeuchtungserscheinungen bereits gemeldet, somit liegt ein Mangel des Gemeinschaftseigentums stets nahe. Die unverzügliche Beauftragung der Fachfirma war berechtigt, nicht jedoch die Untätigkeit des Verwalters auf die Rückmeldung der Firma hin. Der Verwalter darf sich nicht auf die Einschätzung eines Mieters verlassen, sondern hätte sich zumindest selbst vor Ort ein Bild machen müssen.

Kopinski Tipp: Der Verwalter kann sich entlasten, wenn er selbst oder durch andere eine entsprechende Kontrolle durchführen lässt. Er muss stets beachten: liegt ein unmittelbarer Substanzschaden vor, dann kann er unmittelbar handeln, ohne noch die Eigentümerversammlung einzuberufen. Der Verwalter ist auch gut beraten, wenn er die Mitglieder des Verwaltungsbeirates informiert bzw. hinzuzieht.

http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/fuer-schaden-haftet-der-verwalter

Donnerstag, 7. Juli 2016

So mancher Ryan-Air Pilot

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So mancher Ryan-Air-Pilot würde vor Neid erblassen, was den Verdienst und die Arbeitszeit betrifft, aber zum Glück lesen diese hier sowieso nicht mit, oder .........?

Die Bewohner sollen auch eines bedenken:

Der Hausmeisterposten in der Ulmgasse ist ein sehr sozialer Beruf, da kann die Mutter-Papa ihr-sein Kind in die Schule bringen, in den Kindergarten, es sogar in die Arbeit mitnehmen, wenn es krank ist, auch kein Problem, Mama-Papa ist überall dabei und hat auch Zeit, kurz, in der Arbeit und doch daheim.

Wenn sie zwischendurch auch mal ins Kaffeehaus zur Entspannung gehen, kein Problem, es gibt keine Anwesenheitspflicht -Dienstzeit wie bei Millionen von Arbeitnehmern, deshalb Hausbesorger in der Ulmgasse, sicherlich ein Traumberuf für die meisten von uns…und es kann sich ja jeder bewerben :-)

Auch für die Hausverwaltung aus Kärnten ist sie oder er ein guter unverzichtbarer Geist, können doch Hausverwalterarbeiten von den Hausbesorgern übernommen werden.

Ist doch sicher ein tolles Gefühl, wenn der Hausbesorger über Schulden oder Guthaben der Eigentümer der WEG Bescheid weiß :-)

Bin ebenso überzeugt, dass auch diesmal keiner die Abstimmung zu einem "Neuen"-"Alten" Hausbesorger, kontrollieren wird..........


Den Seinen gibt's der Herr im Schlaf

Der König ist tot, es lebe der König!

Euer Joker

Mittwoch, 29. Juni 2016

Beratungsstellen rund ums Wohnen

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GDW)
Hutweidengasse 19/4/1, 1190 Wien
Telefon: 01 5042078 oder 0664 2149175 (Mo und Mi 16:00-18:30)
Fax: 01 504 20 78
E-Mail: info@gdw.at oder beratung@gdw.at
Homepage: http://www.gdw.at/

Mietervereinigung Steiermark
8020 Graz , Feuerbachgasse 1 (Ecke Südtirolerplatz)
Telefon: 050195 – 4300
Fax: 050195 - 94300
E-Mail: steiermark@mietervereinigung.at
Homepage: https://mietervereinigung.at
Öffnungszeiten: Mo-Do 9:00 -12:00 und 13:00 -16:00 Uhr, Fr 9:00 - 12:00 Uhr
Telefonische Sprechstunde für Mitglieder jeden Mittwoch von 10:00 -12:00 Uhr

Mieterschutzverband Steiermark
Sparbersbachgasse 61, 8010 Graz
Telefon: 0316 384830
Fax: 0316 38 48 30 - 40
E-Mail: office@mieterschutz-steiermark.at
Homepage: http://www.mieterschutzverband.at/
Beratung: Mo 14:30 – 17:00 Uhr, Mi 14:30 - 19:00 Uhr, Fr 9:00 - 11:30 Uhr

Österreichischer Haus und Grundbesitzerbund (ÖHGB) - Landesverband Steiermark
Naglergasse 50, 8010 Graz
Telefon: 0316 82 95 19
E-Mail: office@hausbesitzer.at
Homepage: http://www.hausbesitzer.at
Beratung: Mo – Do 08:00 - 13:00, Termine am Nachmittag nach Vereinbarung

Stadt Graz - Wohnungsinformationsstelle
Schillerplatz 4, 8011 Graz
Telefon: 0316 872-5450
Fax: 0316 872-5459
E-Mail: wohnungsinformationsstelle@stadt.graz.at
Homepage: http://www.graz.at/cms/ziel/356169/DE/
Beratung: Mo, Di, Do, Fr 9:00-12:00 Uhr, Mi 15:00-18:00 Uhr

Stadt Graz - Schlichtungsstelle
Schillerplatz 4, 8011 Graz
Telefon: 0316 872-5424
Fax: 0316 872-5409
E-Mail: schlichtungsstelle@stadt.graz.at
Homepage: http://www.graz.at/cms/ziel/355860/DE/
Beratung: Di und Fr 8:00 - 12:00 Uhr

Land Steiermark -Bauen, Wohnen und Energie
Homepage: http://www.verwaltung.steiermark.at/

Sonntag, 26. Juni 2016

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Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Die Wenigen, die das System verstehen, werden dermaßen an seinen Profiten interessiert oder so abhängig von seinen Vorzügen sein, dass aus ihren Reihen niemals eine Opposition hervorgehen wird.

Die große Masse der Leute aber ... wird seine Last ohne Murren tragen, vielleicht sogar ohne je Verdacht zu schöpfen, dass das System gegen sie arbeitet.

http://www.hausverwaltercheck.com/

Donnerstag, 23. Juni 2016

Qualitätsmanagement in der Verwaltung von Wohnungseigentum

drei_affen

Vermögen muß gut verwaltet werden, wenn es seinen Wert behalten soll. Das ist eigentlich eine Binsenwahrheit.

Dennoch scheint vielen Wohnungseigentümern gar nicht bewußt zu sein, wie wichtig eine gute Verwaltung ist – und wie häufig man sie nicht bekommt.

Das liegt in sehr vielen Fällen nur daran, dass viele Wohnungseigentümer zu gleichgültig sind. Was sie nicht unmittelbar betrifft, interessiert sie nicht. Dabei sind sie anteilig an der gesamten Wohnanlage beteiligt und müssen deshalb auch für die Folgen von Verwaltungsmängeln aufkommen, von denen sie unmittelbar – mit ihrer Wohnung oder ihrem Garagenstellplatz – nicht betroffen sind. Ein schlechter Zustand der Wohnanlage schmälert auch den Wert ihres Miteigentums. Und erhöht letztlich auch die Instandhaltungskosten.
...
Je größer eine Eigentümergemeinschaft ist, desto leichter hat es der Verwalter erfahrungsgemäß, schlechte Arbeit abzuliefern. ...
Die meisten Eigentümer nehmen die Schlechtleistungen schafsgeduldig hin, solange sie nicht unmittelbar betroffen sind, und die, die sich nicht mit der Schlechtleistung des Verwalters abfinden wollen, sehen nicht ein, warum sie für die Gleichgültigen und Bequemen wertvolle Zeit und Geld aufwenden sollen, um ordentliche Verwalterleistungen ggf. auf dem Rechtsweg einzufordern.


Es ist nicht übertrieben: Man muß einfach Glück haben, einen Verwalter zu finden, der sich aus Begeisterung für seine Aufgabe engagiert und für eine hohe Qualität seiner Leistungen einsteht. Oder man muß so lange Verwalter suchen und ggf. austauschen, bis der Richtige gefunden ist. ...
...
Ein gut eingeführtes und konsequent betriebenes Qualitätsmanagement könnte dem Verwalter helfen, die Schwachstellen seines Betriebes zu erkennen und Mängel abzustellen. Wenn aber die Kunden das nicht einfordern, wird er sich den Aufwand sparen.

Allzuoft ist nicht der Kunde König, sondern nur der Kunde, der gegenüber dem Lieferanten oder Dienstleister die Macht hat, König zu spielen“, gibt uns Prof. Querulix zu bedenken. Wir fügen hinzu: Ja, wenn er seine Macht nicht aus Bequemlichkeit ungenutzt lässt.
Glücklich, wem Vermögen mit Verstand gepaart zu eigen ist; denn er macht davon in allem, was nötig ist, den richtigen Gebrauch.
(Demokrit 460/459 v. Chr. - 371 v. Chr.)

http://www.openpr.de/news/899096/Qualitaetsmanagement-in-der-Verwaltung-von-Wohnungseigentum.html

Freitag, 17. Juni 2016

Fenstertausch

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Gemäß der Rechtsprechung gelten Fenster als allgemeiner Teil der Liegenschaft. ... Möchte ein Wohnungseigentümer die Fenster seiner Wohneinheit austauschen, etwa wegen eines besseren Schall- und Wärmeschutzes, kann das äußere Erscheinungsbild des Hauses verändert werden. Ob die Veränderung das äußere Erscheinungsbild auch beeinträchtigt, kann oft nicht von vorne herein ausgeschlossen werden. Es kommt häufig vor, dass Eigentümer ohne Rücksprache mit der Hausverwaltung Fenster mit anderer Farbe oder/und anderer Flügelunterteilung auf eigene Kosten einbauen lassen. Daher sollte die Zustimmung aller anderen Wohnungseigentümer eingeholt werden.

Die Probleme für die Hausgemeinschaft ergeben sich oft dann, wenn sich Fragen der Reparatur oder des generellen Austausches von Fenstern stellen, jedoch schon Eigentümer in Eigeninitiative Fenster ausgetauscht haben. Es handelt sich hier um Erhaltungsarbeiten an allgemeinen Teilen des Hauses. ... Wenn eine Reparatur nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht mehr zielführend ist, muss das neue Fenster dem Stand der Technik entsprechend getauscht werden, soll aber keine Verbesserungen (z.B. niedrigerer U-Wert, Schallschutz) aufweisen. Die Kosten für die Erhaltung der Fenster sind über das Rücklagenkonto zu begleichen.

Ein durch Eigentümer selbst veranlasster Fenstertausch behindert den nach Jahren fälligen Generalaustausch dahingehend, dass oft optisch unterschiedliche Fensterelemente in Unterteilung und Farbe und vor allem unterschiedlichen Alters eine Beschlussfassung zur Erhaltung der Liegenschaft erschweren kann. Es können von den anfallenden Fensteraustauschkosten dann jene Eigentümer nicht kostenbefreit werden, nur weil sie ohne Absprache mit den Miteigentümern oder der Hausverwaltung selbstständig Fenster auf eigene Kosten ausgetauscht haben.

Es besteht sehr oft die irrige Annahme, dass Fenster Bestandteil der Wohnung sind und sich somit mancher für den Erhalt der Fenster selbst zuständig fühlt. Nur ein abweichender Aufteilungsschlüssel (Einstimmigkeit) der Gemeinschaft kann bewirken, dass wirklich jeder Wohnungseigentümer selbst für die Kosten seiner Wohnungsfenster zuständig ist, außer es wurde bereits im Wohnungseigentumsvertrag so vereinbart. Das äußere Erscheinungsbild des Hauses muss aber trotzdem gewahrt und darf nicht beeinträchtigt werden.
Bei Nichteinhaltung steht jedem Miteigentümer der Rechtsweg zu.

http://swbnet.at/Fenstertausch-Was-tun.485.0.html

Dienstag, 14. Juni 2016

Kontrolle/Abberufung Hausverwaltung

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Wer kontrolliert die Arbeit der Hausverwaltung? Wie sollen Eigentümer zu ihrem Recht kommen, ohne gleich einen Rechtsanwalt einschalten zu müssen? Wie läuft eine Kündigung ab?

Dazu erklärt Sigrid Räth von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer:

Jeder Miteigentümer kann die Tätigkeit der Hausverwaltung kontrollieren. Es kann z. B. gegen vorherige Terminvereinbarung in die Kontoauszüge des Kontos der Eigentümergemeinschaft Einsicht genommen werden.

Die Verwaltung ist verpflichtet, eine Kopie des Verwaltungsvertrages zur Verfügung zu stellen.

Der Wohnungseigentumsvertrag liegt im Grundbuch auf und kann gegen Ersatz der Kopierkosten besorgt werden.

Die Rechtsdurchsetzung erfolgt über Außerstreitverfahren bei Gericht (die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle anzurufen, besteht nur hinsichtlich der Heizkosten bzw. Nutzwertfestsetzung).

Die Kündigung der Hausverwaltung kann mit einfacher Mehrheit berechnet nach den Anteilen im Grundbuch erfolgen. Dabei sind jedoch die Formerfordernisse einzuhalten. Z. B. muss jeder Miteigentümer von der beabsichtigten Beschlussfassung informiert werden und die Möglichkeit zur Stellungnahme haben.
Wenn die Hausverwaltung Miteigentümer ist, muss auch diese die Möglichkeit zur Abstimmung haben. Ein Miteigentümer, der unmittelbar betroffen ist oder in einem familiären oder wirtschaftlichen Naheverhältnis zur Verwaltung steht, hätte allerdings kein Stimmrecht (was nichts an der Verpflichtung zur Verständigung ändert).

http://www.kleinezeitung.at/s/service/ombudsmann/expertenfrage/4957079/IMMOBILIENOMBUDSMANN_Fragen-zur-Hausverwaltung

Jeder einzelne Wohnungseigentümer hat das Recht, die Abberufung des Verwalters durch das Gericht zu beantragen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass eine grobe Pflichtverletzung des Verwalters vorliegt. Der Antrag auf Abberufung des Verwalters kann, muss aber nicht mit einem Antrag auf Bestellung eines neuen Verwalters durch das Gericht verbunden werden.
...
Als grobe Pflichtverletzung eines Verwalters gelten Verhaltensweisen, die so gewichtig sind, dass die Wahrnehmung der Interessen der Wohnungseigentümer nicht mehr gesichert erscheint (z.B. beharrliche Vernachlässigung von Instandhaltungspflichten, wodurch der Eigentümergemeinschaft ein Schaden entsteht). Gerichte stellen aber immer auf die Umstände des konkreten Einzelfalles ab. So kann sich etwa die unterlassene Offenlegung eines Naheverhältnisses des Verwalters zu einer Person, mit der ein Rechtsgeschäft abgeschlossen werden soll, je nach der Tragweite im Einzelfall noch als geringfügige oder bereits als grobe Pflichtverletzung erweisen.

Gibt das Gericht dem Antrag des Wohnungseigentümers statt, endet der Verwaltungsvertrag, sobald der Gerichtsbeschluss rechtskräftig wird. Es kommt also zu keiner rückwirkenden Beendigung des Verwaltungsvertrages.
...
Ein Verfahren zur Abberufung des Verwalters kann lange dauern und riskant sein. Nicht zuletzt auch wegen des Kostenrisikos sollten Sie als Wohnungseigentümer einen solchen Alleingang zur Herbeiführung eines Verwalterwechsels erst dann in Erwägung ziehen, wenn sich unter den Wohnungseigentümern keine Mehrheit zur Kündigung des Verwaltungsvertrages findet.

http://www.konsument.at/cs/Satellite?c=MagazinArtikel&cid=318896622207&d=Touch&pagename=Konsument%2FMagazinArtikel%2FDetail

Montag, 13. Juni 2016

Post von der Hausverwaltung

....bekamen die Eigentümer/innen der Wohnanlage in diesen Tagen. Darin wurde auf die Hausversammlung am 28.Juni 2016 aufmerksam gemacht.

Auf der Tagesordnung steht unter anderem auch die "Hausreinigungsfrage" wegen Pensionsantritt eines Hausbesorgers.
wahl

Regelmäßige Besucher/innen von ulmgasse.at konnten schon vor rund einem Monat einen Bericht diesbezüglich lesen. Darin machten wir ja unseren designierten Bundeskanzler auf einen freien "Hausbesorger"-Posten in der Wohnanlage Ulmgasse aufmerksam.

Wir danken unserem Eigentümer, der uns vom Ausscheiden eines Hausbesorgers informierte!
http://ulmgasse.twoday.net/stories/nicht-einmal-als-hausmeister-teil2/

Leider entzieht es sich unserer Kenntnis, ob Werner Faymann diese einmalige Gelegenheit genützt hat. Sollte er dies nicht gemacht haben, lieber Ex-Bundeskanzler, die nächste Gelegenheit kommt erst wieder in einigen Jahren :-(

Sehr geehrte Eigentümer/innen, nehmen Sie zahlreich an der Hausversammlung am 28.Juni im Brauhaus Puntigam teil!!

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Ulmgasse - 2018/02/06 09:07
12 km²
1km²* = 1.000.000 m² die Stadt hat somit 12.000.0000...
Ulmgasse - 2018/02/06 09:00
Ein beindruckender Vergleich!!!
Wie groß ist die Anlage Ulmgasse? Und die Stadt Meersburg?
Eigentümerin - 2018/02/05 16:07
Ein guter Sachverständiger...
 http://www.marxdorfer-lik oere.de „Kein Sachverständiger...
scorpione - 2018/02/01 10:18

Webcam from Graz

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