Samstag, 19. November 2016

Sehr geehrte Eigentümerin!

Eigentuemerin

Danke!

Wissen Sie, so manche Hausverwaltung schaufelt sich ihr Grab selbst und die wenigen, diese Hausverwaltung unterstützenden EigentümerInnen bemerken gar nicht, dass sie selbst die - selbstverständlich "geprüften" - Nägel zum Sarg liefern... ;-) :-)

Freitag, 18. November 2016

Die Volksseele kocht…

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Die Hausverwaltung Ogris weiß seit mindestens einem halben Jahr, dass unsere geschätzte Hausbetreuerin diesen Monat in den wohlverdienten Ruhestand geht...

Die Hausverwaltung Ogris hat als Termin für die Eigentümerversammlung zur Frage „Reinigungsfirma oder Hausbetreuer“ selbst den 10. November bestimmt...

Und trotzdem
ersucht die Hausverwaltung erst am 31. Oktober Grazer Reinigungsfirmen um eine Angebotslegung – ohne einen Leistungskatalog beizulegen!!!

Und
die Hausverwaltung gibt als Frist für die Angebotserstellung – sage und schreibe – DREI Wochentage!!!! In unternehmenstechnischer Hinsicht neben dem täglichen Geschäftsbetrieb unmöglich, ein seriöses, durchkalkuliertes Angebot zu erstellen!!!

Probleme mit Terminkoordination?

Oder damit
letzten Endes das herauskommt, was die Hausverwaltung und einige Eigentümer/innen von Anfang an wollten…

Donnerstag, 17. November 2016

Wer hat an der Uhr gedreht?

kuendigung

Die Schneeräumung fällt in die Zuständigkeit der ordentlichen Verwaltung.
...
Basis bildet § 93 der Straßenverkehrsordnung (StVO): Gehsteige, Wege und Stiegen im Ortsgebiet, die nicht mehr als drei Meter von der Liegenschaft entfernt sind, müssen auf Länge des Grundstücks von 6 bis 22 Uhr gereinigt werden. Ist kein Gehsteig vorhanden, muss der Straßenrand in der Breite von einem Meter geräumt werden. Bei Schnee und Glatteis sind die Flächen auch zu streuen.
...
Bei offenen Stiegen, Zugängen und Innenhöfen innerhalb einer Wohnhausanlage, also alle zugängigen Flächen, die keine öffentlichen Wege sind, greift die Wegehalterhaftung nach § 1319a ABGB. Neugebauer-Herl: "Wenn durch einen mangelhaften Zustand, z.B. durch Glatteis oder Laub, jemand zu Schaden kommt, haftet derjenige, der für die Haltung des Weges verantwortlich ist." Halter ist, wer die Kosten für die Errichtung und Erhaltung des Weges trägt sowie die Verfügungsmacht hat.
...
Der beauftragte Dienstleister kann dann nach der StVO inklusive allfälliger Schadensereignisse, die aufgrund von Belagsbildung entstanden sind, rechtlich belangt werden. Viele Unternehmen sorgen deshalb vor: ... Auch die Firma Attensam protokolliert die erbrachte Leistung und dokumentiert alle Einsätze in einem online einsehbaren Logbuch. So kann später vor Gericht nachgewiesen werden, ob die Räumpflicht zum Zeitpunkt des Unfalls vernachlässigt wurde oder nicht.
...
Die Firma Attensam etwa bietet ihre Serviceverträge standardmäßig ab dem 1. November bis zum 15. April an. Weil der Winter aber in manchen Gebieten sehr früh hereinbricht und in anderen besonders lange dauert, kann der Leistungszeitraum auf 15. Oktober bis 30. April ausgeweitet werden. Wege müssen jedoch nicht nur von Schnee und Eis gereinigt werden: § 93 StVO verpflichtet auch, andere Verunreinigungen – etwa herabfallendes Laub – zu entfernen. Einzelne Blätter stellen zwar noch keine Gefahr dar. Aber je nach Baumart und Witterung kann angehäuftes Laub matschig und rutschig werden.
...
Die Angebote variieren je nach Anbieter stark in Preis und Umfang. Manche Unternehmen bieten fixe Pakete an, andere setzen auf individuelle Betreuung. Die Firma A.S.S. liefert ein Beispiel: Sie bietet einen "Mindesttarif" um 270 Euro pro Saison, der sich an jene richtet, die kleine Flächen zu säubern haben. Darin enthalten ist die Gehsteigbetreuung gemäß § 93 StVO – von der Schneeräumung über die Tauwetterkontrolle bis zur Splitträumung. Für größere Liegenschaften wird der Preis individuell ermittelt. Dabei kommt es einerseits auf die zurückgelegte Strecke an. Eine "Handtour", also wenn mit der Schaufel geräumt werden muss, beläuft sich auf ca. 7 Euro pro Laufmeter pro Saison. "Auch die Zeit, die Größe und Erreichbarkeit der Fläche spielen eine Rolle", sagt Geschäftsführer Christian Höbinger. "Große Liegenschaften, ein Supermarktparkplatz etwa, können maschinell in kürzerer Zeit geräumt werden als ein schmaler Gehsteig, der von schräg parkenden Autos zugestellt ist und händisch freigeschaufelt und gestreut werden muss."
...
Wer die Wege gemäß § 93 StVO nicht säubert, riskiert eine Verwaltungsstrafe von bis zu 726 Euro. Bei Uneinbringlichkeit ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Wochen zu rechnen.

https://m.kurier.at/wirtschaft/immobiz/wer-hat-an-der-uhr-gedreht/220.786.163
Heißt es nicht immer, dass keine Firma schaufelt???

Wer vertritt eigentlich die Wohnungseigentümergemeinschaft beim "Absitzen" der Freiheitsstrafe?;-)

Mittwoch, 16. November 2016

Nur wer seine Vorurteile kennt, kann toleranter werden...

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

In Gesprächen aufgeschnappte„Vorurteile“ der Eigentümer/innen gegen Reinigungsdienste – beantwortet mit Passagen aus der Homepage des Grazer ASE Facility Services:

"DA SIND IMMER FREMDE IM HAUS!“
Häufige Wechsel im Personal werden vermieden, deshalb können wir Ihnen ein eingespieltes Team garantieren, welches Ihre Immobilie gewissenhaft betreut.

„DIE MACHEN DAS …. NICHT SO WIE UNSERE HAUSMEISTER!“
Die Hausbetreuung umfasst unter anderem:
• Werbematerial entfernen und Prospektkorb leeren
• Unrat auf Allgemeinflächen und vor dem Haus entfernen
• Türenreinigung
• Reinigen der Gegensprechanlage, Schaukästen, Fensterbänke, Feuerlöscher, Handläufe, Beleuchtungskörper und Lichtschalter
• Reinigung der Aufzugskabinen inkl. Führungsrillen und Türen
• Müllbereich reinigen inkl. der Mülltonnen
• Gehsteig, Hauszugang und Innenhöfe reinigen
• Schmutzgitter säubern
• Spinnweben entfernen
• Stiegenhäuser und Gänge reinigen
• Lichtkontrollen und Wechsel
• Schäden und Gerümpel an die Hausverwaltung melden
• Kellerreinigung
• Stiegengeländerreinigung
• Fensterreinigung
• Grünanlagenpflege inkl. Entsorgung
• Außenanlagenplege
• Winterdienst (Räumung, Streuung und Tauwetterkontrolle)
• Kleinreparaturen werden sofort repariert und sind im Hausbetreuungspaket enthalten. Weiters übernehmen wir für Sie auf Wunsch die Zählerablesung, sorgen für Aushänge.

„DIE SCHAUFELN NICHT!“
Wir befreien alles, egal ob Gehsteige, Parkplätze, Innenhöfe oder Dächer sicher und effizient von Schnee und Eis. Diese Leistungen erfolgen je nach Anforderungen an die zu räumende Fläche händisch (Handtrupp) oder maschinell (Maschinentrupp).

„DIE MÄHEN JA SO SELTEN!“
Unser Gartenfriseur kümmert sich von Frühling bis Herbst professionell um die Grün- und Parkanlagen, damit diese perfekt gestyled und gepflegt aussehen und zum Wohlfühlen einladen.
Der Rasen wird von unseren Stylisten fachgerecht mit entsprechenden Equipment gemäht und das Schnittgut sachgemäß entsorgt. Je nach Wetter- und Klimalage passen wir die Einsatzintervalle entsprechend an. Grundsätzlich beträgt der Rhythmus ein oder zwei Wochen.

„DER HAUSMEISTER MACHT JA SO VIEL MEHR!“
Instandhaltung und Service:
• Ein- und Ausschalten von Heizungs- und Lüftungsanlagen und Funktionskontrollen
• Aufzugswarttätigkeiten
• Austausch von Glühbirnen und Leuchtstoffröhren
• Waschküchenservice
• Spielplatzkontrollen
• Ölen beweglicher Teile wie Eingangstüren
• Zählerstandablesungen
• Schadensmeldung und Dokumentation

„UNSERN HAUSMEISTER KANN ICH IMMER ERREICHEN!“ – was zwar nicht immer stimmt ;-)
24H-Notdienst für
• technische Gebrechen
• Aufzugsstörungen
• Ausfall von Heizungsanlagen
• Kanalverstopfungen
• Rohrbrüche und Wasserschäden
• Wegfreimachung
• Gefahr in Verzug
• Schadensbeseitigung nach Unwetter
• eigene 20 Meter Arbeitsbühne rund um die Uhr verfügbar

„REINIGUNGSFIRMEN PUTZEN SCHLECHTER ALS EIN HAUSMEISTER!“
Die Firma betreut rund 2500 Wohneinheiten (70 Anlagen) von Graz bis Wien– mit Standorten in Graz, Wien und Klagenfurt! Zahlreiche Grazer Immobilien finden sich im Untermenü "Referenzen".

Und auf Wunsch…
Unser kompetentes Team aus ausgebildeten Facharbeitern sorgt für perfekt gereinigte Wohnungen, so wie sie es sich erwarten.
Auch kleine Reparaturen können im Zuge dieser Tätigkeit durchgeführt werden. Größere Reparaturen können von uns koordiniert werden. Hierfür steht uns ein ausgezeichnetes Pool an Professionisten zur Verfügung.

https://www.ase-services.at/

Dienstag, 15. November 2016

Schande die 2.!!!

Wahre Zeilen!

Kann ich gut verstehen, diesen Ärger! Eine kleine Gruppe von ca. 10 Wohnungseigentümer/innen - meistens dieselben seit Jahren, inklusive der Hausbesorger/innen, findet sich immer im Kämmerlein ein und führt die Geschicke zum "Wohle" aller...?

Kritik wird meistens schreiend und beschimpfend abgeschmettert, sodass kultivierte, seriöse Eigentümer/innen dieses Kämmerlein gerne meiden...

Da wird ein neuer Hausbetreuer ohne eine ordentliche Information, ohne die restlichen Eigentümer/innen von ca.255 Wohnungen zu fragen, eingesetzt!

Nichts gegen den Hausbetreuer, aber der Vorgang erinnert einen sehr stark an gewisse Länder oder vergangene Zeiten und nicht an Österreich im Jahre 2016, jedoch Ort ist Graz-Austria Ulmgasse 14 d.

Bei der Eigentümervesammlung wird stolz eine Reinigungsfirma zur Auswahl präsentiert und dann von der Hausverwaltung Ogris am Ende des Tages ebenso stolz verkündet..... dass schon längst der Vertrag mit dem Hausbetreuer unterschrieben ist!!!

Was eine Reinigungsfirma, welche ihre Zeit sicherlich auch nicht gestohlen hat, bei dieser "Hausversammlung", wenn ein Vertrag mit jemanden bereits unterschrieben ist, tut, dies kann nur die Hausverwaltung erklären, die tut es aber nicht!

Das Ganze muss sich ein normal denkender Mensch mal auf der Zunge zergehen lassen!

Schande über die WEG Ulmgasse!!!

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Eine Gemeinschaft, die ein Sparpotential von EUR 50.000,-- ablehnt - und dies mit dem Argument, man neide dem zukünftigen Hausbetreuer seinen Lohn -, verweigert einer alleinstehenden Pensionistin, die in der Vergangenheit immer alle Kosten mitgetragen hat, einen Zuschuss von EUR 4.800,-- für ihren Fenstertausch!

In zehn Jahren könnte man durch den Ersatz nur eines Hausbetreuers durch eine Reinigungsfirma – bereits eine halbe Million Euro einsparen! Von diesem Gewinn profitieren alle, es könnten die maroden Dächer und die Aufzüge ordentlich saniert werden! Die Lifte funktionieren sehr oft nicht mehr, hier hat die Hausverwaltung den TÜV durch einen Kärntner Aufzugsprüfer ersetzt. Ein Lift kann z. B. bei einem Herzinfarkt über Leben und Tod entscheiden!

Miteigentümer, die sich rühmen, 30 Jahre die Geschicke der WEG maßgeblich mitbestimmt zu haben, sind lieber bemüht, sich eine interne Reparatur von der Allgemeinheit bezahlen zu lassen! Wenn Sie darauf hingewiesen werden, reagieren Sie eher missmutig… Die Unterstützung einer alleinstehenden Pensionistin, die keine Lobby hat, wird hingegen abgeschmettert...

Wenn man in den letzten 30 Jahren dieses Sparpotential genutzt hätte, wären mehrere Millionen Euro vorhanden. Ich glaube nicht, dass man auf so eine Entwicklung stolz sein kann…

Bei Eigentümerversammlungen werden Eigentümer/innen, die weitere Sparpotentiale (z. B. bei der Fernwärme) aufzeigen, die für jeden, der sich auf Fakten stützt, nachvollziehbar sind, der Lächerlichkeit preisgegeben, indem man diese Eigentümer/innen persönlich angreift! Dies wird von der Hausverwaltung sogar unterstützt!

Auch bei dieser Eigentümerversammlung konnte diese kleine Gruppe von Eigentümer/innen wieder ihren Erfolg zur Schau stellen und Sparpotentiale ablehnen... und auch der lächerliche Zuschuss für eine alleinstehende Pensionistin in der Höhe von EUR 4.800,-- wurde von dieser Lobby erfolgreich abgelehnt. Dies ist eine wahre soziale Schande!

Mein Appell an diese Gruppe: Wo ist Euer soziales Gewissen?!

Diese Gruppe wird jetzt wieder einen Hausbetreuer einsetzen und in Zukunft auch ihrer unternehmerischen Verantwortung höchstwahrscheinlich nicht nachkommen… Denn, wenn die Kosten steigen, wird man den Hausbetreuer als ersten opfern… Die soziale Kompetenz dieser Gruppe von Eigentümer/innen konnte man ja bei dieser Eigentümerversammlung erkennen...

Wenn Ihr euch für den Hausbetreuer entscheidet, habt Ihr eine Verantwortung für eine ganze Familie übernommen! Wir müssen dann auch verlässlicher Arbeitgeber sein!

Macht nicht so weiter, Ihr lebt in einer Gemeinschaft!

Samstag, 12. November 2016

Wo es so etwas gibt wird gefragt?

Natürlich in der Ulmgasse.....

Ist ja schön, was die naschmaus da schreibt, nur liebe Maus, du hast geschrieben, was die Eigentümer alles wollen, was will aber die Hausverwaltung oder eine kleine Gruppe von älteren Herren?
Nehme an, genau das Gegenteil........

Alleine wenn eine Hausverwaltung Unterlagen nicht rausgibt, welche zur Aufklärung dienen, ist Feuer am Dach!! Für alles haftet die WEG und deshalb wird es für jede seriöse HV welche ein reines Gewissen hat, kein Problem sein, die Unterlagen herauszugeben.

Eine vernünftige HV wird auch Unterlagen herausgeben welche nicht vom Gesetz vorgesehen sind, wenn es solche Gesetze überhaupt gibt, was ich bezweifle, schon deshalb da sie damit selbst beweisen kann, dass die HV eine reine Weste hat.

Die WA Ulmgasse hatte mal die Chance einen "Kehraus" zu machen, einen Neubeginn sozusagen, mit einem Verwaltervertrag, der einzigartig in Österreich gewesen ist, sie hat sich jedoch entschlossen, den alten Weg zu gehen!

Die Eigentümer haben die HV OGRIS mit Mehrheitsbeschluss eingesetzt und mit diesem können sie ihn auch kündigen oder das Gericht bemühen, wenn es dafür ausreichend Gründe gibt!

....und täglich grüßt das Murmeltier ...

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Eine Wohnanlage wird nicht nach den Hausmeistern sondern nach seiner Hausverwaltung beurteilt!

Teure Hausmeister - aber kein Geld für eine ordentliche Sanierung?!

Und die Hausverwaltung?

Die Anforderungen seitens der Eigentümer/innen sind viel höher geworden, weil sich die Kund/innen viel besser auskennen und sich im Internet auch leichter informieren können.

Es ist alles viel transparenter als früher. Heute reicht es nicht, einmal pro Jahr eine Abrechnung zu schicken. Die Eigentümer/innen wollen mitreden, auch in Fällen, wo im Gesetz keine Abstimmung vorgesehen ist. Es sollte daher jede Investition über EUR 1.000,-- mit den Bewohner/innen besprochen werden!

Auch in Sachen EDV muss die Verwaltung heute mehr können: Der/die Eigentümer/in will über den wirtschaftlichen Status genau informiert sein. Er/Sie will wissen, wieviel gerade in der Rücklage ist, welche Arbeiten durchgeführt wurden, welche Firmen damit beauftragt wurden und wie die Betriebskostenabrechnung im Detail aussieht. Die Eigentümer/innen wollen jederzeit online auf diese Daten zugreifen können!

Ein Immobilienverwalter arbeitet mit fremdem Geld, daher sind Genauigkeit, Nachvollziehbarkeit und Redlichkeit enorm wichtig!

Verwaltung ist eine sehr persönliche Dienstleistung, die viel mit Vertrauen zu tun hat. Die Kund/innen wollen wissen, wer sich um ihre Vermögenswerte und das Haus kümmert. Es muss daher auch einen konkreten Ansprechpartner geben: Den Verwalter als Hauptansprechpartner, einen Techniker (es ist nicht jeder ein Techniker, der eine Glühbirne wechseln kann!), der vor Ort auch kleine Reparaturen durchführt und eine kaufmännische Kraft, die sich um die Buchhaltung kümmert und die Eigentümer/innen betreut.

Wo gibt es denn das, dass ein/e Hausmeister/in dem Hausverwalter sagt, was repariert werden muss/soll und was nicht ?

Alles nur Fassade.... bloßer Anstrich.... die billigste Variante.....
Nachteile: Heizkosten bleiben gleich, kein staatlicher Annuitätenzuschuss.

Die zukünftige Sanierung muss nun vielleicht mit Hilfe eines nicht geförderten Reparaturdarlehens bezahlt werden!!

Marode Dächer und Lifte... kein Geld da für Sanierung???

Jedes Jahr nur das Nötigste an einem Lift renovieren ??....

und Stoßgebete zum Himmel schicken, dass die Dächer halten ....

Wo gibt es denn so etwas?!

Wer A sagt, muss auch B sagen!

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Der Großteil der Eigentümer/innen hätte sich anscheinend für eine Reinigungsfirma entschieden, um die Reinigungskosten und damit die Betriebskosten insgesamt zu senken. Daher wurden sie wohlweislich nicht gefragt, sondern stattdessen der neue Hausbetreuer durch den Hausverwalter mit Zustimmung einer kleinen Gruppe von Eigentümer/innen eingesetzt.

Es ist nun die Pflicht aller Eigentümer/innen als Arbeitgeber/innen, auf die Einhaltung der gesetzlichen bzw. sozialen Vorgaben zu achten - auch wenn das weitere Kosten für die Eigentümergemeinschaft bedeuten würde...

Zu verdanken ist diese Situation jenen wenigen Eigentümer/innen, die sich - ohne Kenntnisse der gesetzlichen Vorgaben für die Beschäftigung von Hausbetreuer/innen und ohne Rücksicht auf die dadurch auf die Eigentümergemeinschaft zukommenden hohen Kosten - mit der Hausverwaltung, die ja allein schon aufgrund der räumlichen Entfernung auf einen hauseigenen Hausbetreuer angewiesen ist, für einen Hausbetreuer ausgesprochen haben...

Das heißt: Wenn sich Hausverwaltung und einzelne Eigentümer/innen für die Entlohnung nach Lohnschema B – wie bei der jetzigen Hausbetreuerin – ausgesprochen haben, dann muss auch die Schneeräumung der Parkplätze gemäß dem MLT für Hausbetreuer/innen entlohnt werden!

Am zweckmäßigsten ist sicher eine Überprüfung des Arbeitsvertrages und des zugrunde liegenden Lohnschemas durch die Gewerkschaft VIDA. Die Hausverwaltung Ogris selbst verweigert - zumindest jenem nicht mit ihr konform gehenden Teil der Eigentümer/innen - die Vorlage dieser Unterlagen!

Weiters ist zu beachten:

Für Hausbetreuer/innen, auf die die Kriterien des § 1 Abs. 2 Z 5 lit. b AZG 1) zutreffen, gilt eine Ausnahme von der gesetzlichen Normalarbeitszeit (8 Stunden täglich/40 Stunden wöchentlich): die Höchstgrenze ihrer Arbeitszeit darf auf 10 Stunden täglich und 50 Stunden wöchentlich ausgedehnt werden.

Den Arbeitnehmer/innen ist eine Wochenendruhe von mindestens 36 Stunden und eine Feiertagsruhe von 24 Stunden zu gewähren.

Mit Reinigungsarbeiten und Schneeräumung auf öffentlichen Verkehrsflächen, die aus Gründen der Sicherheit oder aus verkehrstechnischen Gründen nicht außerhalb der Wochenend- oder Feiertagsruhe durchgeführt werden können, dürfen Hausbetreuer/innen während der Wochenendruhe beschäftigt werden, es ist ihnen jedoch dafür in der Folgewoche zusätzlich zur Wochenendruhe eine bezahlte Ersatzruhe zu gewähren.

Ein Ausgleich der längeren Arbeitszeit, wie sie für den vollen Winterdienst erforderlich wäre, durch kürzere Arbeitszeiten im Sommer bzw. Umlegung auf einen entsprechend langen Durchrechnungszeitraum ist nach derzeitiger Rechtslage nicht zulässig.

Der Winterdienst kann auf die Arbeitnehmer/innen daher nicht im vollen Umfang, wie ihn die Straßenverkehrsordnung – StVO vorschreibt, übertragen werden, sondern nur im Rahmen der gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen, d.h. an Werktagen (6 x pro Woche) unter Berücksichtigung der täglichen/wöchentlichen Höchstgrenzen sowie der Wochenend- und Feiertagsruhe.

https://www.sozialministerium.at/cms/site/attachments/2/6/8/CH3434/CMS1455891795814/erlaeuterungen_mlt_hausbetreuer_idf_2011.pdf

„Das Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz ist österreichweit auf alle Fälle einzuhalten, auch bei einem Wintereinbruch“, stellt Ursula Woditschka, Sekretärin des Fachbereichs Gebäudemanagement, klar. „Dass bei starkem Schneefall im Winter für die Betreuung von Wohnhäusern mehr Arbeit anfällt, kommt wohl nicht überraschend, es sind daher die Arbeitgeber beziehungsweise Hauseigentümer gefordert, eine ordentliche Personalplanung vorzunehmen.“

ArbeiterInnen, die für die Betreuung von Wohnhäusern zuständig sind, sind entweder nach dem Mindestlohntarif für HausbetreuerInnen zu beschäftigen, oder nach dem Kollektivvertrag für Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung. In beiden Fällen sind die allgemein gültigen Rechtsnormen einzuhalten," betont Woditschka: „Nach spätestens zehn Stunden ist für die ArbeitnehmerInnen Schluss. Darauf wird aber bei Schneefall oft vergessen. Es ist ganz klar die Aufgabe der Arbeitgeber beziehungsweise Hauseigentümer, dafür zu sorgen, dass genügend Personal zur Verfügung steht und die Ablöse rechtzeitig erfolgt.“

Ausgenommen von der Beschränkung auf zehn Stunden sind jene ArbeitnehmerInnen, die noch nach dem Hausbesorgergesetz beschäftigt sind, das im Jahr 2000 abgeschafft wurde. Für sie gilt die freie Diensteinteilung, wobei die Wochenarbeitszeit durchschnittlich 40 Stunden nicht überschreiten darf.

Wodtischka rät den Beschäftigten, die Arbeitszeiten und Pausen genau aufzuzeichnen und sich bei Problemen an den Betriebsrat oder auch direkt an die Gewerkschaft zu wenden. „Wer diese wichtige und körperlich anstrengende Tätigkeit durchführt, hat zumindest das Recht auf Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen und entsprechende Bezahlung“, so die Gewerkschafterin.

http://www.vida.at/cms/S03/S03_4.4.a/1342571710225/kollektivvertrag/gebaeudemanagement/hausbesorgerinnen-und-hausbetreuerinnen

Freitag, 11. November 2016

Herzlichen Glückwunsch dem neuen Hausbetreuer!

Eigentümerversammlung 10.11.2016

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Die Hausverwaltung Ogris stellte ein als Familienbetrieb geführtes, obersteirisches (!) Hausmeister-Service den Eigentümer/innen vor. Der Marktführer am Reinigungssektor war wegen € 50,-- monatlich zu teuer – nahezu lächerlich in Hinblick auf die Kosten eines fest angestellten Hausbetreuers!

Dann stellte sich der neue, vom Hausverwalter und einigen Wohnungseigentümer/innen gewählte Hausbetreuer vor: ein junger, sympathischer Kroate.

Auf die Forderung von Eigentümer/innen nach dem zugrundeliegenden Lohnschema verwies der Hausverwalter auf die Grenze seiner Informationspflicht.

Sollte dem Lohn des neuen Hausbetreuers das Lohnschema der noch "amtierenden" Hausbetreuerin zugrunde liegen, sind sowohl der Hausbetreuer als auch die Eigentümer/innen angehalten, sich rasch mit der Gewerkschaft VIDA in Verbindung zu setzen, um zu klären, ob der vereinbarte Winterdienst auch entsprechend im Lohnschema inkludiert ist.

Es soll weder der Ausbeutung eines „Ausländers“ noch empfindlichen Lohnnachzahlungen durch die Wohnungseigentümergemeinschaft Vorschub geleistet werden!

Auch die derzeitige Hausbetreuerin hat sich vor 6 Jahren von der Gewerkschaft beraten lassen:

Vida

Die Jahresabrechnung zeigt den Eigentümer/innen, was die Schneeräumung- bis heute - tatsächlich kostet: € 9.000,-- netto!

Nochmals alles Gute dem neuen Hausbetreuer – zu fairen, dem Mindestlohntarif für Hausbetreuer/innen entsprechenden Bedingungen!!!

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2015_II_330/BGBLA_2015_II_330.pdf

Donnerstag, 10. November 2016

HausbetreuerIn oder Reinigungsfirma? Hier Variante 3:

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris


Roboter werden die Hausmeister der Zukunft

Saug- und Rasenroboter sind die ersten Vorboten einer Technik-Revolution im Gebäudemanagement, die zu einem massiven Personalabbau bei niedrigst qualifizierten Jobs führen werden. Viele Beschäftigte würden auch nicht in anderen Jobs einsetzbar sein, weil sie technisch nicht versiert seien, warnte der Leiter des TU-Instituts für Immobilien und Facility-Management (IFM), Alexander Redlein, am Dienstag.

Er schätzt, dass in Europa rund 30 Prozent der Beschäftigten in der Branche durch die Automatisierung wegfallen könnten. Das wären dann in etwa fünf Millionen zusätzliche Arbeitslose. Ein Vielfaches dessen, was zuletzt an Zuwanderung nach Europa gekommen ist, rechnet Redlein vor: "Dagegen ist das ein Lercherlschas."

Gleichzeitig würden die Anforderungen an die Servicekräfte immer höher.
...
Aber das "Internet der Dinge" (Industrie 4.0), also digital vernetzte Maschinen, könnte auch zu einer Rückkehr des Hausmeisters führen – der dann nur einfachste Tätigkeiten zur Unterstützung der Roboter vornimmt – sie zum Beispiel wieder aufstellt, wenn sie mal umgekippt sind, so Redlein schmunzelnd. Oder aber auch als Amateur-Psychologe tätig werden.

Die Ansprüche moderner Häuser an deren Management würden jedenfalls immer größer, da zum Erreichen von Niedrigenergiestandards High Tech verbaut werden müsse. Und diese müsse regelmäßig gewartet werden, da sonst noch viel größerer Schaden entstehe.

(APA, 26.7.2016) - http://derstandard.at/2000041830514/Roboter-werden-die-Hausmeister-der-Zukunft

Achtung bei Vergleichen - gestern (1.6.2010) und heute (10.11.2016)!

vergleich

dz. keine gesetzl. Grundlage/lt. HBG
Wurde das Arbeitsverhältnis bis 30. Juni 2000 abgeschlossen, spricht man von Hausbesorger/innen. Für sie gilt das Hausbesorgergesetz (HBG). Bei Arbeitsverhältnissen, die ab dem 1.10.2005 eingegangen wurden, spricht man von Hausbetreuer/innen. Für sie gilt der Mindestlohntarif für Hausbetreuer/innen.

laut Auftrag
Sehr gut ausgedrückt! Man kann also so ziemlich alles vereinbaren, was man will… :-)

40 Std./Woche, Rest: Überstunden
Die Entlohnung der vereinbarten Tätigkeiten kann entweder nach Schema A (fixe Arbeitszeiten) oder nach Schema B (freie Festlegung der Arbeitszeit durch die/den Hausbetreuer/in) vereinbart werden, aber auch in Kombination beider Schemata. Wobei die Entlohnung nach Schema B mit Bestandseinheiten mal vorgegebenem Rechenfaktor zu absurden Wochenarbeitsstunden führt, die de facto nicht geleistet werden
k ö n n e n, aber bezahlt werden! :-(

Pauschalvereinbarung
Hier geben die Zeitangaben der ÖNORM D 2050 dem Kunden einer Reinigungsfirma die Sicherheit, dass die beauftragten Arbeiten im zulässigen Zeitrahmen professionell erledigt werden. :-)

Ansprechpartner im Haus
Aber nur bis 21:59 Uhr und ab 05:01 Uhr, sonst kostet’s 100 % extra [siehe §13 (6) MLT f. Hausbetreuer/innen] - und wenn der/die Hausbetreuer/in im Dienst ist... bei Schema B legt er/sie ja die eigene Arbeitszeit fest...! ;-)

kein Ansprechpartner im Haus, keine fixen Reinigungskräfte
Und beim Hausmeister-Service? Da kommt doch immer der/dieselbe „Hausmeister/in“? Und das 24-Stunden-Notruf-Service kennt keine "freie Zeiteinteilung"...:-)

variable Kosten
Ja, leider! Man weiß nicht, wie oft der/die Hausbetreuer/in krank oder aus anderen Gründen abwesend sein wird und die Eigentümergemeinschaft dann zusätzlich eine Ersatzkraft entlohnen muss, wann ein neuer Traktor oder Rasenmäher gekauft werden muss usw. :-(

Fixkosten
Der größte Vorteil! 12 Nettobeträge pro Jahr + Vorsteuer sowie keine Kosten für Reinigungsmittel, Geräte und Maschinen! :-)

Urlaubs-/Krankenvertretung
Ja, die muss auch noch von den Eigentümer/innen bezahlt werden!!!! :-(

keine Urlaubs-/Kranken-Vertretung
Bei Ausfall des/der "Hausmeister/in" schickt die Reinigungsfirma eine Ersatzkraft - ohne Extrakosten für den Kunden! :-)

versichert beim Haus
Ja, leider! Macht der/die Hausbetreuer/in Blödsinn, müssen die Eigentümer/innen bzw. deren Versicherung zahlen! :-(

keine Versicherung beim Haus
Nicht nötig, da die Reinigungsfirma bzw. deren Versicherung haftet! :-)

sehr gute Qualität
Da wird die Latte hoch angelegt?! Und wenn’s doch nicht blitzt und blankt? Dann kündigt die Mehrheit der Eigentümer/innen einfach den/die Hausbetreuer/in… die Mehrheit von 262 Eigentümer/innen? ;-)

schlechte bis mäßige Qualität
Was sagen die Reinigungsfirmen zu dieser Behauptung?

Mittwoch, 9. November 2016

Hausmeister oder Hausmeister-Service?

fest angestellter Hausmeister:

o eventuell (!) stärkere Verbundenheit mit dem Objekt
o geringere Fluktuation im Personal - bei entsprechend hohem Lohn!
o Ortsnähe des Hausmeisters – was aber nicht mit einem 24-Stunden-Service gleichzusetzen ist!
o bei langer Vertragsdauer hoher Kenntnisstand im technischen Bereich - nur dieses (!) Objekts
o Ersparnis der beim Fremddienst anfallenden Mehrwertsteuer - zum Preis von höheren Lohnnebenkosten!
o soziale Funktion in Form von Betreuung älterer BewohnerInnen, Konfliktlösung bis hin zum Bild des Meinungsbildners...
o für die Hausverwaltung: Einsparung von Verwaltungsaufwand - auf Kosten der Eigentümerinnen!

Hausmeister-Service:

o keine Investitions- und Unterhaltskosten für Reinigungsmittel, Geräte, Maschinen
o keine Lohn- und Lohnnebenkosten
o keine Kosten für Urlaubs- und Krankheitsvertretung
o Abrechnung nach Stunden oder vereinbartem Leistungspaket
o Qualifikationen (!) der MitarbeiterInnen aus verschiedenen Bereichen (!)
o 24-Stunden-Notruf
o keine Haftung bei Fehlverhalten/Fehlern des Hausmeisters

Vgl.. Das große Verwalter-Handbuch. Hrsg. v. Michael v. Hauff, Hanno Musielack. 6. Aufl. München: Haufe 2015.

Eine grobe Kalkulation der Reinigungskosten aus unternehmerischer Sicht

Lohnnebenkosten

http://teaching.eduhi.at/lehnerj/BET/Personal_Kosten.pdf

INTERNER HAUSBETREUER (WEG ist Dienstgeber):

monatlicher Bruttolohn
+ ca. 1/3 Lohnnebenkosten
= monatliche Lohnkosten für die Eigentümergemeinschaft x 12
= Zwischensumme jährliche Lohnkosten für die Eigentümergemeinschaft
+ Urlaubsgeld (monatlicher Bruttolohn + ca. 1/3 Lohnnebenkosten)
+ Weihnachtsgeld (monatlicher Bruttolohn + ca. 1/3 Lohnnebenkosten)
= Zwischensumme jährliche Lohnkosten für die Eigentümergemeinschaft
+ Lohnkosten (+ ca. 1/3 Lohnnebenkosten) bei Dienstverhinderung (5 Wochen Urlaub, Krankenstand, etc.) des Hausbetreuers
= jährliche Lohnkosten für die Eigentümergemeinschaft
+ Kosten für Reinigungsmittel
+ Kosten für Anschaffung und Instandhaltung von Geräten und Maschinen (Traktor, Rasenmäher, etc.)
= Gesamtkosten für die Eigentümergemeinschaft

Beispiel:

Lohnnebenkosten2

http://www.wirtschaft.at/service/steuertools/rechner/?rcat=lohnkost&kicat=9&navcat=9&

EXTERNER HAUSBETREUER (WEG ist Kunde):

monatliche Nettokosten x 12
= jährliche Nettokosten für die Eigentümergemeinschaft
+ 20 % Vorsteuer (10 % Umsatzsteuer)
- Gutschrift beim Finanzamt (aufgrund der Vorsteuerabzugsberechtigung der WEG)
= jährliche Gesamtkosten für die Eigentümergemeinschaft

Keine Kosten für Ersatzkräfte bei Dienstverhinderung des Hausbetreuers, für Reinigungsmittel, Geräte und Maschinen!!!
Termin: EigentümerInnenversammlung am 10.November um 18:00 Uhr!!!

Dienstag, 8. November 2016

Quo vadis, Wohnanlage Ulmgasse?

In der "Ulmgasse" gehen die Uhren anders.......

Alte asbesthaltige Platten wurden gestrichen... Zusätzlich werden in Zukunft jährliche Kontrollkosten für die dabei beschädigten und in der Folge geklebten Platten anfallen!

.... statt thermischer Sanierung, wo in den nächsten 20 Jahren keine weiteren Kosten anfallen würden ? ? ?

Teure Hausmeister werden weiter beschäftigt... Zum Bruttogehalt kommen noch die Lohnnebenkosten - und das 14 x im Jahr sowie die gleichen Lohnkosten für Urlaubs- und Krankenstandsvertretung. Außerdem müssen Reinigungsmittel, -geräte und -maschinen gekauft und gewartet werden.=-O

... statt Reinigungsfirmen, deren Kosten – je nach Verhandlungsgeschick des Hausverwalters - weit unter den Kosten eines eigenen Hausmeisters liegen und zudem auch nur 12 x im Jahr bezahlt werden! Außerdem fallen keine Kosten für Urlaubs- und Krankenstandsvertretung an, ebenso keine Kosten für Reinigungsmittel, -geräte und -maschinen!:-)

Wenn ein Hausmeister zum Beispiel einen Lohn von € 4.000,-- brutto erhält, kostet das der Wohnungseigentümergemeinschaft über € 6.000,--!

Lohnnebenkosten2

https://www.siart.at/steuerinfo/berchnungstools/lohnnebenkostenrechner/

Erläuterungen zum Mindestlohntarif (MLT) für Hausbetreuer/innen für Österreich

Der Mindestlohntarif sieht zwei verschiedene Entlohnungssysteme (Entlohnungsschema A und Entlohnungsschema B) vor. Ihre Anwendbarkeit hängt davon ab, ob Beginn und Ende der Arbeitszeit durch den Dienstvertrag festgelegt sind (Schema A) oder der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin Beginn und Ende der Normalarbeitszeit selbst festlegen kann (Schema B). Die Entlohnung der vereinbarten Tätigkeiten kann entweder nach Schema A oder nach Schema B vereinbart werden, aber auch in Kombination beider Schemata.
...
Dem Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin gebühren nach Schema A und/oder B in jedem Jahr (=Kalenderjahr) ein Urlaubszuschuss (UZ) ... und eine Weihnachtsremuneration (WR).... UZ und WR haben jeweils mindestens je ein Zwölftel des Jahresbezuges zu betragen.
...
Das für die Arbeiten erforderliche Material (z.B. Putzmittel, Streumittel) und notwendige Sacherfordernisse (z.B. Arbeitsgeräte, Werkzeug) … sind vom Arbeitgeber/von der Arbeitgeberin zur Verfügung zu stellen.
...
Beim Entlohnungsschema A (Abschnitt II des Mindestlohntarifes) sind Beginn und Ende der täglichen und wöchentlichen Normalarbeitszeit zu vereinbaren. Für die Entlohnung der Tätigkeit bzw. Qualifikation ist eine Einstufung in eine der drei Lohngruppen nach § 3 Z 1 zuzüglich des Zuschlags nach § 3 Z 2 vorzunehmen.

Arbeitnehmer/innen, die ausschließlich mit Reinigungsarbeiten betraut sind, sind in LG 1 einzustufen.

Arbeitnehmer/innen, die zusätzlich zu Reinigungsarbeiten oder ausschließlich mit Wartungs- und Betreuungsarbeiten betraut sind, sind in LG 2 einzustufen… In die LG 2 fallen Beaufsichtigung und Wartung von technischen Einrichtungen, wie Warmwasser- und Zentralheizungsanlagen, Feuerlöscher …, Waschmaschinen und Trockner, Rasenmäher, Schneefräsen, Türschließern u. ä., sowie das Auswechseln von Sicherungen und Glühlampen, das Ablesen von Zählern, die Kontrolle von Rohrleitungen im Keller etc., … die Betreuung von Gehsteigen und Grünflächen, sowie die Betreuung und Wartung von … Saunen und Spielplätzen ...

Bei Arbeitnehmer/innen mit besonderer einschlägiger Ausbildung bzw. Qualifikation ist LG 3 anzuwenden. Darunter versteht der MLT den erfolgreich abgelegten Abschluss einer einschlägigen Lehrabschlussprüfung oder einer inner- oder außerbetrieblichen Ausbildung bei staatlich anerkannten Kursträger/innen (z. B. bfi, WIFI, usw.). Beispiele dafür sind die Betreuung von technischen Anlagen und Einrichtungen mit dementsprechender Ausbildung, wie die Aufzugsbetreuung, Betreuung und Wartung von Warmwasser- und Zentralheizungsanlagen sowie die Durchführung von Kleinreparaturen.
...
Für die Entgeltberechnung nach Schema B ist § 15 („Angemessener Arbeitsumfang“) heranzuziehen. § 15 enthält:
• eine Auflistung von verschiedenen typischen Hausbetreuungsarbeiten,
• die auf diese Arbeiten anzuwendenden Berechnungseinheiten (Bestandseinheit, Stiegenhaus, Stellplatz, Quadratmeter)
• das für die einzelnen Arbeiten pro Berechnungseinheit als angemessen angenommene pauschale Ausmaß pro Monat bzw. bei der Grünflächenbetreuung pro Jahr und schließlich
• die für die jeweilige Arbeit zutreffende LG (1, 2 oder 3).

Reinigungsarbeiten: LG 1
Tätigkeiten ohne besondere Ausbildung bzw. Qualifikation: LG 2
Tätigkeiten mit besonderer Ausbildung bzw. Qualifikation: LG 3

https://www.sozialministerium.at/cms/site/attachments/2/6/8/CH3434/CMS1455891795814/erlaeuterungen_mlt_hausbetreuer_idf_2011.pdf

Lohn

330. Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der der Mindestlohntarif für Hausbetreuer/innen für Österreich festgesetzt wird:
http://www.kollektivvertrag.at/kv/mindestlohntarife-fuer-hausbetreuer-innen-arb
Die Lohnnebenkosten 2016 (zum Bruttolohn!) im Überblick:
• Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung (20,98 % vom Netto-Bezug)
• Kommunalsteuer (3 %)
• Beitrag zur Mitarbeitervorsorgekasse (1,53% vom sozialversicherungsrechtlichen Entgelt)
• Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (4,5 %)
• Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (0,39 %)

Es gibt also ein paar Punkte, die man in Sachen Lohnverrechnung und Planung beachten sollte...

http://www.everbill.com/lohnnebenkosten-2016/

Wer ganz genau sein will, zieht für die Ermittlung der Lohnnebenkosten das Merkblatt der Wirtschaftskammer für die Branche der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger in der Steiermark/Stand 1. Jänner 2016 heran:

Erste Voraussetzung für die Berechnung der Lohnnebenkosten ist die Ermittlung des Anwesenheitsentgelts (Leistungsentgelts), das als Basis für den Lohnnebenkosten-Zuschlag dient. Als Bezugsbasis für die Berechnung der Lohnnebenkosten kann nur jene Zeit herangezogen werden, die der Arbeitnehmer dem Betrieb tatsächlich zur Verfügung steht = betriebliche Anwesenheitszeit. Zu diesem Zweck müssen die Anwesenheitsstunden/Jahr (Leistungsstunden/Jahr) ermittelt werden, indem von der vertraglichen Brutto-Jahresarbeitszeit alle Nichtanwesenheitszeiten/Jahr (Ausfallzeiten) in Abzug gebracht werden. Dabei ist von langjährigen Durchschnittswerten auszugehen, da in die Kalkulation keine jahresbedingten Zufallsschwankungen eingehen sollen.

https://www.wko.at/Content.Node/branchen/k/Chemische-Gewerbe-und-der-Denkmal-Fassaden-und-Gebaeudereiniger/Lohnnebenkosten_DFG_Reiniger_Stmk_2016_2.pdf

Hausmeister: Wirklicher Arbeitsaufwand völlig unbekannt

Eine Hausverwaltung erstellt den Vertrag für den Hausmeister und hält darin fest:
“Die wöchentliche Arbeitszeit richtet sich nach den Erfordernissen, dem Arbeitsanfall und den Wetterverhältnissen. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt in der Regel 40 Stunden. Im Winter wird eine erhöhte Anwesenheit erwartet.”

Die Verwaltung verweigert die Auskunft. Angeblich liegen keine Informationen vor. Dafür sind die Kosten des Hausmeisters aus der Jahresabrechnung bekannt: sie beliefen sich im Vorjahr auf sage-und-schreibe 33.381 €.

Um endlich Klarheit über die Angemessenheit der Hausmeisterkosten zu erhalten, erstellte ein Wohnungseigentümer eine Übersicht über die möglichen Aufgaben des Hausmeisters: Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Schneeräumdienst im Winter, Kleinreparaturen… sowie eine grobe Aufwandsschätzung.

Diese ergab einen geschätzten Arbeitsaufwand von 55 – 60 Std./Monat! Dies sind 30 – 40% der von der Hausverwaltung veranschlagten Arbeitszeit.

Zur weiteren Überprüfung wurden alternative, externe Dienstleister gebeten, Angebote für o.g. Leistungen wie Treppenhausreinigung, Gartenpflege usw. einzureichen.

Die Auswertung der eingeholten Angebote ergaben Kostenschätzungen von 10.015 € – 13.350 €/Jahr. Zu diesem Betrag sind selbständige Unternehmen bereit, für die WEG zu arbeiten und die Aufgaben des Hausmeisters zu übernehmen.

Im Umkehrschluss heißt dies, dass die Eigentümergemeinschaft 15 Jahren lang deutlich zu viel für die Hausmeisterleistung gezahlt hatte.

Betrachtet man über den Zeitraum seit Einstellung des Hausmeisters, so ergibt sich ein “Fehlbetrag” von ca. 250.000 €.

Leidtragende: außer den Eigentümern – auch die Mieter
50 % der Bewohner sind Mieter, denen die Hausmeisterkosten im Rahmen der Nebenkostenabrechnung übertragen werden. Auch Mieter haben die Möglichkeit, Prozesse zu führen und diese zu gewinnen. Leider nutzen sie diese Möglichkeit zu selten. Grund sind in der Regel fehlende Informationen.

Verantwortlichkeit der Hausverwaltung
Darf man erwarten, dass eine Hausverwaltung, also ein von der WEG bezahlter Dienstleister, in der Lage ist, den Arbeitsaufwand eines Hausmeisters realistisch einzuschätzen?
Warum liegt dem Vertrag kein detailliertes Leistungsverzeichnis bei?
Warum fiel der Hausverwaltung 15 Jahre nichts auf? Wo war der Beirat?
Darf für diesen Schaden die Haftpflichtversicherung der Verwaltung in Anspruch genommen werden?

Empfohlene Gegenmaßnahmen
1. Prüfen Sie die Jahresabrechnungsunterlagen und lassen Sie sich die entsprechenden, zugrundeliegenden Verträge zeigen.
2. Verlassen Sie sich nicht auf die Aussage der Beiräte, alles wäre in bester Ordnung.
3. Holen Sie von der Hausverwaltung alle nötigen Informationen ein. Falls diese sich weigert, machen Sie dies bekannt und verweisen Sie auf die Pflichten der Verwaltung.
4. Holen Sie eigenständig Hintergrundinfos zum Leistungsverzeichnis oder Arbeitsaufwand eines Hausmeisters ein.
5. Holen Sie Infos und Musterverträge von alternativen Hausverwaltungen ein….

http://www.hausverwaltercheck.com/hausmeister-mit-ueberhoehten-kosten/
Im Rahmen des vergangenen Freitagstermins wurde die Hausverwaltung Ogris ersucht, eine detaillierte Aufstellung der Arbeitsstunden für die Hausbetreuung den Eigentümerinnen vorzulegen.

Montag, 7. November 2016

Putzen kann jeder, Reinigung ist professionell

skyscraber

Wer die Reinigung als Job in Graz wählt, der arbeitet innerhalb der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung in einem reglementierten Gewerbe und muss einen entsprechenden Befähigungsnachweis erbringen.

Der Lehrberuf zum Reinigungstechniker dauert drei Jahre. Werden gewisse Bestimmungen erfüllt, so kann anschließend die Fortbildung zum Gebäudereinigungsdesinfektor gemacht werden.

Die Ausbildung zur Reinigungskraft, zum Putzhelfer bzw. zur Putzhilfe sowie zum Raumpfleger bzw. zur Raumpflegerin
befähigt unter anderem zum Durchführen von Reinigungsarbeiten ... sowie zur Betreuung von Häusern oder Grünflächen und Säuberung von Glas, Lüftungen, Solar- und Photovoltaikanlagen, Fassaden, Denkmälern oder Verkehrsflächen.
...
Damit Sie leichter überprüfen können, welche Reinigungsfirma in Graz Ihren Ansprüchen genügt, hat der TÜV AUSTRIA einheitliche Kriterien aufgestellt, um Reinigungsbetriebe in Österreich kontrollieren zu können.

Nach der Prüfung erfolgt die Zertifizierung entsprechend der Qualitätsnorm ISO 9001:2000, sodass Betriebe und Privatpersonen, die eine Reinigungskraft suchen, einfach nach dem
Qualitätssiegel “TÜV AUSTRIA geprüfter Meisterbetrieb”
Ausschau halten können.

http://www.info-graz.at/gebaeudereinigung-fassadenreinigung-reinigungsfirma-reinigungskraft-hausmeister/page/6/

Vorteile bei der Beauftragung externer Gebäudereinigungsdienste

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Der Trend geht immer stärker in diese Richtung....Die Vorteile hierbei liegen klar auf der Hand: Es entstehen keinerlei Fixkosten und der Gebäudereinigungsdienst kommt auf Abruf wie vereinbart – so wird ein Leerlauf eingespart und wirklich nur der Service bezahlt, der in Anspruch genommen wird.
...
Kosten sparen
Während feste Mitarbeiter zu jeder Zeit Kosten bedeuten – auch, wenn gerade nichts zu tun ist, kommen externe Gebäudereiniger auf Abruf. So können Sie Ausgaben sparen im Leerlauf und nutzen die Dienstleistungen der Gebäudereinigungsfirma nur dann, wenn Sie sie benötigen – Sie bezahlen keinen Cent mehr als notwendig!

Weniger Verwaltung, weniger Personal
... Kein Ausfall mehr bei Krankheit, kein Stirnrunzeln bei der Organisation einer Urlaubsvertretung und vor Allem keine Probleme mehr mit unmotivierten Mitarbeitern, die nicht gekündigt werden können.

Planungs-Sicherheit
Die Kosten können genau geplant werden, da mit einer Gebäudereinigungsfirma meist ein Festpreis vereinbart wird. Man weiß genau, welche Kosten auf einen zukommen und kann diese sicher einkalkulieren.

Kein Einkauf, kein Risiko
Der Einkauf wird entlastet durch den Wegfall von Einkauf, Lagerhaltung und Anschaffung der Reinigungsgeräte und Putz- / Reinigungsmittel. All diese Dinge sind bereits im Angebot einer professionellen Reinigungsfirma enthalten – sparen Sie sich den Aufwand und die Kosten durch Outsourcing.

keine teure Investition
Sparen Sie sich die Kosten für die teure Investition von professionellen Reinigungsmaschinen / Putzmaschinen und vermeiden Sie das Risiko für Reparaturen, regelmäßige Wartung, Instandhaltung oder Neuanschaffungen solcher Geräte. Sie nutzen die Ressourcen der Gebäudereinigungsfirma und tragen keinerlei Risiko.

Die Fremdreinigung liegt in jedem Fall deutlich günstiger als die Reinigung durch eigenes Personal mit eigenen Maschinen und Mitteln. Höhere Personalkosten, hohe Anschaffungskosten und viel personeller u. verwaltungstechnischer Aufwand ist einer der Hauptgründe, weshalb viele Unternehmen immer mehr auf die Ressourcen professioneller Gebäudereinigungsbetriebe zurückgreifen.

Eine professionelle Gebäudereinigungsfirma ist üblicherweise in der Lage, flexibel zu reagieren, da heißt: Bei Personalausfall steht sofort eine Vertretung zur Stelle, bei Ausfall von Maschinen stehen sofort Ersatzmaschinen zur Verfügung. Dies ist besonders bei kleineren Objekten mit Eigenreinigung und wenig Personal nicht der Fall, da hier bei Arbeitsausfall sofort wichtige Ressourcen fehlen, die so schnell nicht ersetzt werden können.

http://gebaeudereiniger.in/1/vorteile-gebaeudereinigung-extern

Weniger Kosten heißt nicht weniger Leistung

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Christian Höger beschäftigt sich seit über 30 Jahren mit dem Thema Gebäudereinigung. Nun ist er Gerichtssachverständiger und berät mit seinem Unternehmen „Högers Rotstift“ Immobilien-Eigentümer, wie sie die Balance zwischen sauberen Flächen und Kosteneffizienz hinbekommen.
http://www.immobilien-wirtschaft.at/2015/06/03/weniger-kosten-heisst-nicht-weniger-leistung/
http://www.hoegers-rotstift.at/ausschreibung-gebaeudereinigung-und-komplettvergabe/

Die Marktpreise liegen derzeit übrigens zwischen 16,50 und 22,50 Euro pro Stunde zuzüglich Mehrwertsteuer.

Seit heuer gibt es eine gute Hilfe, um die aufgewendete Zeit und die Angemessenheit von Reinigungskosten zu prüfen: Die ÖNORM D 2050 regelt die maximalen Quadratmeter-Leistungen, die ArbeitnehmerInnen bei Reinigungsarbeiten zu erbringen haben.
...
Die Zeitangaben dieser ÖNORM D 2050 wurden im Rahmenkollektivvertrag für Arbeiterinnen/Arbeiter in der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung, im sonstigen Reinigungsgewerbe und in Hausbetreuungstätigkeiten verbindlich erklärt.
...
Wer konsequent sorgfältig prüfen will, liest vorher noch die ÖNORM EN 13549 Reinigungsdienstleistungen - Grundanforderungen und Empfehlungen für Qualitätsmesssysteme.
...
Einige Beispiele aus der Tabelle Unterhaltsreinigung in m²-Leistung/Stunde:
Unbenannt
...
4.1.1 Vollreinigung
Diese Reinigungsleistung ist eine laufend wiederkehrende Reinigungsmaßnahme. Die Vollreinigung hat folgende Leistungen zu umfassen:
• Müllentleerung,
• Auffüllen von Bedarfs- oder Verbrauchsartikeln,
• Reinigung der Bodenflächen,
• Reinigung der waagrechten und senkrechten Oberflächen freigeräumter Einrichtungsgegenstände,
• Reinigung der Fensterbänke und Heizkörper,
• Reinigung von Türen, Schalter, Steckdosen, Handläufen und Geländern von losen und leicht anhaftenden Verschmutzungen sowie die Entfernung von Spinnweben ohne die Verwendung von Steighilfen.
...
4.1.2 Teilreinigung
Diese Reinigungsleistung ist eine laufend wiederkehrende Reinigungsmaßnahme, bei der vertragsmäßig bestimmte Leistungsarten in einer festgesetzten Reinigungshäufigkeit durchgeführt werden. Bei dieser sind, je nach Beauftragung, Teile der Vollreinigung in zu definierenden Intervallen, abwechselnd ohne Verwendung von Steighilfen durchzuführen. Abweichungen der maximalen Leistung der Vollreinigung zur Teilreinigung aufgrund des verringerten Leistungsumfanges sind plausibel zu erklären. Leistungen der Teilreinigung gelten für alle Gebäude, Gebäudeteile und andere in 5.1 genannten Reinigungsbereiche.
...
4.1.3 Sichtreinigung
Diese Reinigungsleistung ist eine laufend wiederkehrende Reinigungsmaßnahme. Die Sichtreinigung hat folgende Leistungen zu umfassen:
• Müllentleerung,
• Auffüllen von Bedarfs- oder Verbrauchsartikeln,
• Entfernung von Griffspuren auf Glastüren,
• Auffüllen von Bedarfs- oder Verbrauchsartikeln sowie
• Entfernung augenscheinlicher grober Verschmutzungen im Rahmen einer Sichtkontrolle auf Böden, waagrechten und senkrechten Oberflächen freigeräumter Einrichtungsgegenstände, Fensterbänken und Heizkörpern ohne die Verwendung von Steighilfen.
...
http://www.kollektivvertrag.at/cs/Satellite?dokid=210815&dokset=251&language=de&n=KV_1.a&pagename=KV%2Findex

http://www.wohnblog.at/wohnen/426-wie-viel-zeit-ist-fuer-die-gebaeudereinigung-notwendig-wie-viel-kostet-sie.html

Die Bruttobezüge des/r Hausbetreuers/in und seiner/ihrer Vertretung sind längst nicht alles, was die Wohnungseigentümergemeinschaft als Dienstgeber (DG) zu zahlen hat. Darauf werden nochmals die Lohnnebenkosten aufgeschlagen, die ca. 30 % vom Bruttobezug betragen:

14 Brutto-Löhne (inklusive Weihnachts- und Urlaubsgeld)
Brutto-Löhne für Vertretung (Krankheit, Urlaub)
DG-Beitrag zur Sozialversicherung (ca. 20 % der Brutto-Lohnsumme)
DG-Beitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (4,5 % der Brutto-Lohnsumme) und
Kommunalsteuer an Stadt Graz (3 % der Brutto-Lohnsumme)

Mindestlohntarif für Hausbetreuer/innen für Österreich
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009334

Liest man die Homepages der zahlreichen Reinigungsfirmen, erkennt man, dass den Wünschen der Kunden entsprechende Leistungspakete angeboten werden. Meist sind die Reinigungstouren so ausgelegt, dass immer die gleiche Reinigungsperson am gleichen Wochentag ins Haus kommt. Über eine im Haus ausgehängte Mobiltelefonnummer kann Kontakt mit der Firma aufgenommen werden u. a. m. Und das alles bei einer Kostenersparnis von in der Regel 30 % gegenüber einem Hausbetreuer! Konkrete Angebote muss die Hausverwaltung einholen!
Beachten Sie bei einem etwaigen Vergleich, dass die monatlichen Gesamtlohnkosten eines von der Wohnungseigentümergemeinschaft beschäftigten Hausbetreuers auf das Jahr umgelegt mit mindestens 15 zu multiplizieren sind (Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Lohn für Vertretung bei 4 Wochen Urlaub - Krankenstände sind dabei noch unberücksichtigt!), während die monatlichen Kosten für eine Reinigungsfirma bzw. deren bereitgestellten Hausbetreuer lediglich 12mal im Jahr bezahlt werden!

Sonntag, 6. November 2016

Ab einem gewissen Alter...

Ab einem gewissen Alter werden Menschen merkwürdig, sie lassen keine andere Meinung zu als die ihre.

Anmk.: http://www.schick-magazin.com/geh-scheissen-und-eine-leberkaessemmel/

Samstag, 5. November 2016

Falsche Handwerker, unbekannte Sub-Unternehmer, überteuerte Rechnungen und fehlerhafte Ausführungen

Praxisfall aus einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) mit 75 Miteigentümer und bestehend aus 8 Häusern:
Auf einem Balkon mit gemauerter Brüstung musste der bisherige, unzureichende Notablauf durch zwei neue, größere Notablaufrohre ersetzt werden.
...
Die Verwaltung, ein namenhaftes, deutschlandweit vertretendes Unternehmen, bat daraufhin statt einem Dachdecker, der üblicherweise für solche Arbeiten genommen wird, einen Malermeister, Firma L., ein Angebot zu erstellen.

Nach Abschluss der Arbeiten stellt der betroffene Wohnungseigentümer bestürzt fest, dass die Ausführung der Arbeiten nicht ansatzweise zufriedenstellend ist:

Erst nachdem der Wohnungseigentümer den Verwalter mehrfach aufforderte, dies zu klären, meldete sich der Handwerksbetrieb, der diese Arbeiten ausgeführt hatte: Überraschung! Es war nicht Malermeister L. der das Angebot eingereicht hatte, sondern ein Sub-Unternehmen, eine bis dato unbekannte Bauklempnerei & Dachdeckerei.

Hätte der Wohnungseigentümer die Arbeiten nicht bemängelt und eine Erklärung eingefordert – es wäre nie aufgefallen, dass die Arbeiten nicht vom Malermeister sondern vom sub-unternehmenden Dachdecker ausgeführt worden waren. Einzig der Hausmeister wusste genau Bescheid…..

Die Hausverwaltung hat in mehrfacher Weise versagt:
1. Es wurde der falsche Handwerker gewählt: …
2. Die Arbeiten wurden fehlerhaft ausgeführt …
3. Die Abnahme der Handwerkerarbeiten geschah nicht wie zu erwarten und wie im Verwaltervertrag vorgesehen durch den Verwalter, sondern durch den Hausmeister der Anlage. Die Verwaltung hatte ihn bequemerweise mit der Abnahme beauftragt.
4. Die Rechnung war mit +50% über dem üblichen Marktwert deutlich überteuert…
5. “Fruchtbare Zusammenarbeit” zwischen beauftragender Verwaltung, beauftragtem Malermeister, ausführendem + unbekanntem Dachdecker-Sub-Unternehmer und die Handwerksarbeiten abnehmendem Hausmeister.

Bei soviel gegenseitigem Dank kann es nicht verwundern, dass die Rechnung dieser (zudem fehlerhaft ausgeführten) Arbeiten um + 50% über dem üblichen Niveau liegt. Was der Verwaltung aber pieps-egal ist. Denn zahlen werden diese Kosten eh die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Und diese hat der Verwalter, unterstützt von eigennützigen Verwaltungsbeiräten, seit langem “im Griff”.

http://www.hausverwaltercheck.com/falsche-handwerker-unbekannte-sub-unternehmer-ueberteuerte-rechnungen-und-fehlerhafte-ausfuehrungen/

Freitag, 4. November 2016

„Der Eigentümer ist der Chef! Der Hausverwalter und der Beirat sind es nicht.”

In vielen Wohnungseigentümergemeinschaften ist das Rechtssystem auf den Kopf gestellt worden. Hier bestimmen Hausverwalter und Beiräte das Geschehen.

Es muss deshalb daran erinnert werden: Der Wohnungseigentümer bezahlt einen Verwalter dafür, dass er ihm die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums an einer Immobilie ordnungsgemäß abnimmt.

Der Verwalter bietet gegen Entlohnung seine Dienste dafür an, jedenfalls dem Wortlaut seiner Bewerbung nach.
Daraus ergibt sich, wer der Chef ist: es ist der Eigentümer und weder der Verwalter, noch der Beirat und schon gar nicht der Hausmeister!<

Ein Verwalter wird sich aber stets nur das erlauben, was sich die Eigentümer gefallen lassen. Deshalb liegt es am Wohnungseigentümer, was er als Chef hinzunehmen gewillt ist. Manche Rechte kann der Eigentümer als Einzelner durchsetzen, die anderen aber nur mit einer Mehrheit.

“Deshalb wird jedem Wohnungseigentümer empfohlen, sich mit seinen Rechten und Pflichten intensiv vertraut zu machen. Nur dann ist man Chef in der Wohnanlage, kann den Vorteil einer Eigentumswohnung genießen und sich vor wirtschaftlichem Schaden schützen“, meint Norbert Deul und hilft Eigentümern weiter dabei, sich das erforderliche Basiswissen anzueignen.

http://www.hausverwaltercheck.com/weg-verwalter-ist-nur-dienstleister/

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Ein guter Sachverständiger...
 http://www.marxdorfer-lik oere.de „Kein Sachverständiger...
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