Warum wurde nicht um Förderungen angesucht?
Warum hat die Hausverwaltung Ogris nicht um Förderungen angesucht?
Sanierungsscheck 2015 (staatliche Förderung)
Gefördert werden:
- Dämmung der Außenwände
- Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
- Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
- Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
- Umstellung des Wärmeerzeugungssystems (Errichtung einer thermischen Solaranlage, zur Heizung und / oder Warmwasserbereitung, Umstieg auf ein Holzzentralheizungsgerät, Einbau einer Wärmepumpe, Nah-/Fernwärmeanschluss)
Die Förderung inklusive möglicher Zuschläge wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses in der Höhe von 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten vergeben. Bei Sanierung eines gesamten mehrgeschossigen Wohnbaus wird je Wohneinheit der aliquote Anteil der förderungsfähigen Investitionskosten herangezogen.
Abhängig von der durchgeführten Sanierungsmaßnahme und der daraus resultierenden Reduktion des Heizwärmebedarfs gelten darüber hinaus die folgenden maximalen Förderungshöhen:
zuzüglich Förderungen zur Wohnhaussanierung (Land Steiermark)
http://www.wohnbau.steiermark.at/cms/ziel/113383994/DE/