An den Pensionistenverein
Wir möchten an dieser Stelle einige Gedankenansätze zur Laufzeit von Hausverwaltungsverträgen niederschreiben.
Beispiel für die erste und folgende Vertragslaufzeit
Die Wohnungseigentümergemeinschaft wurde zum 01.01.2012 gegründet. Zum gleichen Zeitpunkt wird auch die Hausverwaltung bestellt. Die Bestellung darf maximal für drei Jahre erfolgen. Der Vertrag endet folglich zum 31.12.2014. Anschließend kann der Vertrag um eine maximal fünfjährige Verwaltungsperiode verlängert werden. Also beispielsweise vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2019.
Vorteile von kurzen Vertragslaufzeiten für die Eigentümer:
Die Wohnungseigentümergemeinschaft oder auch der Miethauseigentümer können die Verwaltung testen. Hält die Hausverwaltung was sie verspricht? Wenn die Eigentümer nicht zufrieden sind, kann man sich nach ein oder zwei Jahren wieder trennen.
Die Hausverwaltung bleibt motiviert: Die Verwaltung weiß, dass der Vertrag stets nach einer kurzen Laufzeit wieder verlängert werden muss und wird sich höchstwahrscheinlich während der Laufzeit engagiert zeigen, damit der Vertrag auch wieder verlängert wird. Die Eigentümer müssen also nicht fürchten, dass die Hausverwaltung sich nach Abschluss eines Fünf-Jahresvertrages ausruht.
Gibt es eine Erklärung weshalb nicht diese Möglichkeit bei der Erstellung des Hausverwalter Vertrag angedacht wurde?
Bin überzeugt es gibt die Erklärung :-)
Link: https://www.promeda.de/blog/laufzeit-hausverwaltervertrag/