Da müssen Sie Ihre...
Ja, hört sich toll an, jetzt kommt aber das "ABER":
-Aber was, wenn der Verwalter, das Bankinstitut usw. nicht will????
Lets go to the Court! Somit hat der/die EigentümerIn bei einem schwarzen Schaf als Verwalter nichts anderes zu tun als die Gerichte und Rechtsanwälte zu beschäftigen!
Dagegen hilft nur eine PÖNALE im Vertrag, wie es der Verein Ulmgasse in seinem Hausverwalter-Vertrag vorgesehen hatte!!!
Diese PÖNALE wurde aber von den Vertragserstellern mit der neuen Hausverwaltung der Ulmgasse nicht mehr im Verwaltervertrag eingebaut - ebenso wie einige andere wirkungsvolle "Instrumente"!!
Durch diesen Umstand wurde der Wohngemeinschaft eines der wichtigsten Instrumente zur berechtigten Durchsetzung von Forderungen genommen!
Die Forderung einer Pönale im HV-Vertrag ist übrigens auf Empfehlung eines Juristen der AK geschehen, diesem gilt meine größte Anerkennung, leider wurde sie von der Mehrheit der/die EigentümerIn, möchte sagen aus Unwissenheit dieses wichtigen Instrumentes, nicht entlohnt !!
Welche Pönale?
Einfach dargestellt:
Durch so eine "Pönale-Klausel" wird der Verwalter natürlich angehalten, Forderungen der EigentümerInnen raschest umzusetzen, da ansonsten leicht Tausende von Euros an Konventionalstrafen anfallen können.
Die EigentümerInnen so lange mit ihren Forderungen hinzuhalten, bis diese genervt das Handtuch werfen, ist durch diese Klausel unmöglich, ohne die Existenz des Verwalters zu gefährden!!
Eben dieser wichtige Punkt wurde von den Vertragserstellern mit der neuen Hausverwaltung der Ulmgasse im Vertrag nicht mehr berücksichtigt.
Die Hausverwaltung aus Graz, welche diese Pönale-Klause in unserem Vorvertrag bereits unterschrieben hatte, wurde leider nicht von der Mehrheit der EigentümerInnen der WEG Ulmgasse als Verwalter eingesetzt da diese Verwaltung eine Leistungsgerechte Entlohnung ihre Mühe beanspruchte.
Dass so eine "Pönale-Klausel" im Vertrag nur seriöse Hausverwaltungen unterschreiben, ist naheliegend!!