Samstag, 5. März 2011

Ein Satz der 30.000.- kostet



DAMIT IHR EIGENTUM (GELD) MEHR WIRD - UND NICHT VERBRENNT !

Der gesetzliche Mindestlohn für Hausbetreuer wird in zwei Entlohnungsschemen (A & B) festgelegt. Diese Entlohnungsschemen entscheiden in nur „EINEN SATZ“ über Ersparnisse oder über Mehrkosten von ca. Euro 30.000.- bis Euro 40.000.- (eventuell auch mehr) für die Eigentümer. Dieser „EINE SATZ“ entscheidet unter anderem auch darüber, ob in 5 Jahren auf dem Rücklagenkonto der Eigentümer rund Euro 200.000 mehr oder weniger aufscheinen!

Bei beiden Entlohnungsschemen (A& B) gilt das Arbeitszeitgesetz, das eine 40 Stunden Woche vorsieht, wobei max. 5 Überstunden zulässig sind.
Somit ist das eventuelle Argument einer HV, dass es die Größe einer Anlage nicht anders zulässt, dass der Hausbetreuer mehr Stunden arbeitet, auch nicht angebracht, entweder kann die Arbeit in einer 40 Stunden Woche durchgeführt werden oder nicht.

Entlohnungsschema "A":
Kommt dann zur Anwendung, wenn der Beginn und das Ende der Arbeitszeit im Dienstvertrag festgehalten wird, z.B. Montag - Freitag 8:00 bis 17:00 oder Montag-Freitag 6:00 – 16:00. Es kann darin auch eine Gleitzeit, Durchrechnung mit dem Dienstnehmer vereinbart werden. Wichtig für die Anwendung bei „Entlohnungsschema „A“ ist, dass vom Arbeitgeber eine Arbeitszeit festgelegt wird!
monatlich bei Lohngruppe 1 (LG1) rund 1500.- Brutto
monatlich bei Lohngruppe 2 (LG2) rund 1600.- Brutto
monatlich bei Lohngruppe 3 (LG3) rund 2000.- Brutto

Das ergibt rund Euro 21.000.- (LG 1), Euro 22.400.- (LG2) oder Euro 28.000.- pro Jahr an Kosten für die Eigentümer, inklusive Weihnachts/Urlaubsgeld!

Der Nettobetrag für den Dienstnehmer wäre somit ca. bei Euro 1000.- bis Euro 1400.-!

Eine Festlegung der Arbeitszeit ist in unserer Arbeitswelt auch ganz normal.

Entlohnungsschema "B":
Bei dem Entlohnungsschema "B" wird die Lohngruppe 1, 2 oder 3 zur Berechnung des Gehaltes an den Dienstnehmer herangezogen. Für Dienstnehmer in unserer Wohnanlage würde die LG 1 bzw. LG 2 in Anwendung kommen.

Entlohnungsschema "B" muss dann bezahlt werden, wenn der Dienstnehmer (Hausbetreuer) selbst seinen Beginn und das Ende bestimmen kann (unter Rücksicht des Arbeitszeitgesetzes).

Dieser oben genannte „EINE SATZ“ entscheidet, ob der Dienstnehmer für jede Arbeit einzeln entlohnt wird. Wie z.B. pro m² Fensterputzen, Rasenmähen, pro Stellplatz, pro Stiegenhaus, Fahrbahn/Gehsteigreinigen und diverse Kontrollen bzw. Beaufsichtigung, Provision für Waschmünzenverkauf, Waschküchenreinigung, Liftreinigung usw.
Ebenso kommt im Entlohnungsschema „B“ der Umstand zu tragen, das auch im Winter für das „Rasenmähen“ und im Sommer für das „Schneereinigen“ bezahlt werden muss! Da dass Entgelt in 12 Monatsbeiträgen aufzuteilen ist und natürlich auch für die Berechnung des Urlaubs/Weihnachtszuschusses, KrankenUrlaubsvertretung herangezogen wird.

Im Entlohnungsschema „A“ müssen diese „Extras“ nicht bezahlt werden, daher ist dieses Schema „A“ für eine Wohnanlage die beste Variante und sollte daher auch zur Berechnung des Hausbetreuergehaltes herangezogen werden, für eine HV die sich als Dienstnehmer der Wohnungseigentümer sieht, ist dies auch selbstverständlich.
Das eine Hausverwaltung nicht frei nach "belieben" Dienstverträge mit Hausarbeitern erstellen darf ist auch im Gesetz klar geregelt:
Eine Hausverwaltung ist vom Gesetz her immer verpflichtet, nach Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit (§ 20 (8) 1) WEG 2002) vorzugehen.

Ps.: Gerne werden Erfahrungsberichte von Wohnanlagen bzw. deren Hausarbeitern erwartet!

Für weitere Informationen von Interessierte oder Betroffenen Eigentümer steht die Gewerkschaft "VIDA" und Arbeiterkammer Graz zur Verfügung.

Wohnanlage Ulmgasse Graz - Austria -

DIE NEUE Plattform - Infos von Eigentümer für Eigentümer der Wohnanlage Ulmgasse. Wenn Sie Lob-Sorgen-Probleme haben , schreiben Sie uns!

Login - Registrierung

Du bist nicht angemeldet.

Aktuelle Beiträge

Fernwärme ausgefallen,...
Das Heizkraftwerk Mitte ist in der Nacht auf Samstag...
Ulmgasse - 4. Feb, 13:04
Eigene Heizung oder Fernwärme?
Fernwärme ist eindeutig teuerer als die eigene...
Ulmgasse - 30. Jan, 11:49
Migranten im Schrebergarten...
Die Empörung über die Quote ebbt unterdessen...
Ulmgasse - 30. Jan, 10:25
Wertbrief aus Postkasten...
Ein Wertbrief mit Gutscheinen wurde am 13-14.12. aus...
Ulmgasse - 16. Dez, 13:01
Tödlicher Staub...
Ein Bericht der besonders die Eigentümer in...
Ulmgasse - 29. Nov, 21:05
Achtung: Auch der nicht-...
Müssen sich Eigentümer an jeder Reparatur...
Ulmgasse - 19. Nov, 09:26
Spruch des Tages
"Der Klügere gibt nach, kein Wunder das die Dummheit...
Ulmgasse - 30. Okt, 15:52
Fenster und Haustüren...
Detailinformationen zur Förderoffensive finden...
Scharinger - 11. Jul, 13:46
WIE kommt der Eigentümer...
Hat man Ärger mit dem Vermieter oder dem Nachbarn,...
Ulmgasse - 2. Jul, 10:35
Fenster muß der...
Wenn Fenster zum Streitfall werden Infos für...
Ulmgasse - 2. Jul, 10:13
DANK ATV und....
........."Wir leben im Gemeindebau" fühle ich...
Ulmgasse - 16. Mai, 20:24
TV Tip-WIR LEBEN IM GEMEINDEBAU
Season 1, Folge 3 von 10 „Wir leben im Gemeindebau“...
Ulmgasse - 28. Mrz, 20:52
Garage zu verkaufen-vermieten
Garage mit 20m² Gartenanteil zu verkaufen oder...
Ulmgasse - 17. Mrz, 16:17
Geh Wege....
Geh Wege, die noch niemand ging,         ...
Ulmgasse - 16. Mrz, 21:54
Ein Satz der 30.000.-...
DAMIT IHR EIGENTUM (GELD) MEHR WIRD - UND NICHT VERBRENNT...
Ulmgasse - 12. Mrz, 11:14
Wiedereinführung...
Wiedereinführung des Hausbesorgers erhöht...
Ulmgasse - 2. Mrz, 10:46
Das Ende der Hausmeister-Ära
RÜCKLÄUFIG. Sie werden immer seltener....
Ulmgasse - 1. Mrz, 15:32
Scheiden tut weh - Ähnlichkeiten...
Die Eigentümer einer Wohnanlage gehen mit einer...
Ulmgasse - 28. Feb, 09:48
Die Ohnmacht....
.......der Eigentümer oder die organisatorische...
Ulmgasse - 23. Feb, 20:27
Hausbesorger (Alt) Lohnerhöhung
-Stellungsnahme zum Hausbesorgergehalt 2011, einfach...
Ulmgasse - 9. Feb, 14:10

Archiv

Wetter in Graz

Webcam from Graz

WEBCAM

Unsere Wohnanlage aus der Luft

Newsletter
Abonnieren Sie unseren
kostenlosen Newsletter:

News - Kleine Zeitung - alle 5 Minuten aktualisiert

Ulmgasse auf FACEBOOK

Teilen

 

Web Counter


Besucherstatistik

Impressum

Ältere Beiträge finden Sie auch hier: www.ulmgasse.twoday.net/?day=20100303

Stefan Hammer
8053 Graz
Email: info@ulmgasse.at
Tel.: 0699-81 96 14 65

Vereine berichten in eigener Sache! Copyright © by Stefan Hammer 2005- 2012 Beachten Sie bitte, dass sämtliches Speichern, Kopieren oder verbreiten von Text oder Textteilen dieser Internetseite, in welcher Form auch immer, nur mit Einverständnis des Autor gestattet ist.

Serverüberwachung / Servermonitoring mit Livewatch.de
Servermonitoring mit Livewatch.de

Suche