Hausbetreuer übernimmt Begehung der Liegenschaft!?
Begründet wird diese Neuerung von der Hausverwaltung mit „Unannehmlichkeiten“, zu denen es „immer“ gekommen ist... Gemeint sind damit wohl diverse Anfragen von EigentümerInnen... Und die Wohnanlage wird für den Verwalter „Besichtigungsobjekt“ - in „regelmäßigen Abständen“...
Wenn man bedenkt, dass viele Eigentümergemeinschaften aus Haftungsgründen sogar professionelle Firmen mit der „Begehung“ Ihrer Liegenschaft betrauen, bleibt zu hoffen, dass der Hausbetreuer zumindest die Vorschriften der ÖNORM B 1300 befolgt...
Infos zu dieser ÖNORM und zur Haftung der Eigentümergemeinschaft bei Gebäudesicherheitsmängeln auf www.ulmgasse.blog.