Hausverwaltung Ogris verweigert Gespräche und...
Vor allem die Eigentümer/innen, die diesem Zusammentreffen das erste Mal beiwohnen wollten um informiert zu werden, waren sehr verärgert.
Nach ca. einer Stunde verließ der Hausverwalter dann fluchtartig die Wohnanlage…
§ 20(1) WEG 2002
Der Verwalter ist verpflichtet, die gemeinschaftsbezogenen Interessen aller Wohnungseigentümer zu wahren und Weisungen der Mehrheit der Wohnungseigentümer zu befolgen…
Antrag auf Kündigung
Ebenso können/müssen Sie darauf achten, dass ein einzelner Eigentümer nicht über die Köpfe der Allgemeinheit bestimmen kann und darf. Derzeit sind es Einzelpersonen, welche ohne Recht, ohne Vollmacht wichtige, zukunftsgerichtete Entscheidungen mit der HV aushandeln!
Die Rechnung bezahlen aber sämtliche Eigentümer/Mieter!!
Eine Hausverwaltung wäre verpflichtet, alleine schon aus Verantwortung den Eigentümer gegenüber, bei Einstellung von so kostenträchtigem Personal wie der Reinigung, die Eigentümer zu befragen! Denn schließlich ist dies der größte Ausgabenposten bei unseren Betriebskosten, ca. € 80,-- pro Wohnung/Monat gehen nur für die Reinigung auf, dies betrifft Eigentümer wie Mieter!
Na servas