Infos für Mieter-Vermieter
Besteht der Verdacht, dass asbesthaltige Bauteile, meist zwischen 1950 und 1980, in der Wohnung verbaut wurden, haben Mieter gegen den Vermieter einen Anspruch auf Auskunft, ob sich tatsächlich Asbest in der Wohnung befindet. Das Auskunftsbegehren sollte in schriftlicher Form und unter Fristsetzung an den Vermieter gerichtet werden, einen Formulierungsvorschlag finden Sie am Ende dieses Infoblattes. Lässt der Vermieter die Frist verstreichen und reagiert er nicht auf die Aufforderung, kann der Mieter eigenhändig ein Institut mit der Untersuchung beauftragen.
Musterschreiben:
Mängelbeseitigungsanspruch
Sehr geehrte Damen und Herren,hiermit zeigen wir an, dass folgende Bauteile / Ausstattung unserer Wohnung nachweislich asbestbelastet sind:
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Die damit verbundene potentielle bzw. akute Gesundheitsgefährdung ist bekannt und bedarf insofern keiner gesonderten Begründung.
Wir fordern Sie auf, bis spätestens zum ………… für eine fachgerechte und nachhaltige Mängelbeseitigung zu sorgen. Bitte teilen Sie mit, ob und gegebenenfalls in welcher Weise Sie dazu unserer Mitwirkung bedürfen. Sollte die Wohnung während der Asbestsanierung nur eingeschränkt bzw. gar nicht nutzbar sein, bitten wir um Mitteilung, ob Sie angemessene Ausweichmöglichkeiten zur Verfügung stellen werden.
Insgesamt bitten wir um detaillierte Unterrichtung über den Sanierungsablauf und die damit erwartungsgemäß verbundenen Beeinträchtigungen des Wohngebrauchs.
Schadensersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs werden wir den berechtigten Sanierungsanspruch ohne jede weitere Abmahnung im Klagewege geltend machen.
Mit..........
Diese Info ersetzt keine Rechtsberatung. Vor Befolgung der Hinweise sollten Sie unbedingt rechtlichen Rat einholen.