Samstag, 4. Februar 2012

Fernwärme ausgefallen, 20.000 frieren

cold_web
Das Heizkraftwerk Mitte ist in der Nacht auf Samstag ausgefallen. Wie lange die Behebung der Störung dauern wird, ist noch unklar.

In Salzburg kommt es am heutigen Samstag zu erheblichen Störungen bei der Fernwärme-Versorgung. Wie die Salzburg AG in der Früh in einer Aussendung mitteilte, sind die Erzeugungsanlagen im Heizkraftwerk Mitte aufgrund eines Lagerschaden beim Schwerölkessel um 02.40 Uhr ausgefallen. Damit können nur zwei Drittel der 30.000 Fernwärme-Kunden versorgt werden, bestätigte Martin Jäger von der Salzburg AG der APA auf Nachfrage. "Bei einem Drittel kommt die Wärme nicht an." Betroffen sind rund 10.000 Haushalte vor allem in den östlichen Stadtteilen Aigen und Parsch sowie Teilen der Innenstadt.

Man arbeite mit Hochdruck an der Behebung des Gebrechens. Es sei nicht absehbar, wie lange die Störungsbehebung dauern werde, teilte die Salzburg AG um 9 Uhr Früh auf ihrer Website mit. "Wir bedauern den Vorfall und bitten unsere Kunden um Verständnis sowie um sparsamen Umgang beim Warmwasser- und Wärmeverbrauch", hieß es weiter.
Auch Unfallkrankenhaus Salzburg betroffen.

Quelle: DiePresse

Nachdem 51% ? für einen Umbau unserer bewährten Heizanlage gestimmt haben ( lt.Aushang in unseren Häusern ) sollten wir für solche Ausfälle auch bei uns vorsorgen - ich habe dagegen gestimmt - aber wie sagt das Sprichwort "mitgefangen-mitgehangen"

Montag, 30. Januar 2012

Eigene Heizung oder Fernwärme?

einspruch Ilse-M

Fernwärme ist eindeutig teuerer als die eigene Gasheizung.
Fernwärme ist nur bei kleinen Anlage ein Abfallprodukt, wird sie Flächendeckend eingesetzt so wird sie in einem Fernheizwerk mittels Öl oder Gas erzeugt. Um aber zum Verbraucher zu gelangen muß sie meistens über sehr weite Strecken transportiert werden.
Das geschieht mit Hilfe von Zwischenpumpen.
Auf dem Wege zu den Verbrauchern entstehen natürlich Wärmeverluste
welche der Verbraucher ebenfalls mitbezahlen muss.
Im Hause wird eine Übergabestation(Wärmetauscher) sowie eine Messeinrichtung installiert wofür Miete fällig wird.
Das alles führt dazu das die Fernwärme zur Zeit ca 15% teurer im Verbrauch ist als eine Gasheizung.
Hinzu kommt noch ein weiters wesentlicher Gesichtspunkt, hängt man an der Fernwärme gibt es meistens kein zurück, Anbieterwechsel ist ausgeschlossen!


Würde Fernwärme nicht empfehlen

Ich hatte selber eine Whg, die mit Fernwärme versorgt wurde. Es waren insgesamt ca. 100 Whg-en, die versorgt wurden und der individuelle Verbrauch wurde durch Heizkörpermessröhrchen ermittelt. Das kostete natürlich extra. Da mir weder der Versorger noch das Ableseunternehmen sagen konnte, wo der Gesamtverbrauch abgelesen wurde und die Keller der Häuser wohlig warm waren, vermute ich, dass die Verluste der Übertragung an die Verbraucher weitergereicht wurden. Da half dann nur der drastische Schritt der Kündigung. Meine neue Whg. ist 10qm größer, hat eine moderne Gastherme in der Whg.,die gleichzeitig WW liefert, den Gaszähler kann ich jederzeit ablesen und meine Heizkosten betragen nun lediglich ein Drittel der damaligen Kosten, obwohl es ein Altbau ist mit 3m Raumhöhe! Auch kann ich nun meinen Versorger selbst aussuchen, was weiteres Einsparpotential für mich bedeutet. Mein Rat an alle Wohnungssuchenden: Finger weg von Fernwärme, Nachtspeicherheizungen; Kontrolle zu haben ist empfehlenswert und ebenso sollte man das Verhältnis von qm zu Außenwänden / angrenzenden unbeheizten Räumen (z.B. Keller, nicht ausgebaute Dächer, unbeheizte Treppenhäuser etc. )ermitteln.


quelle: Internet

Freitag, 27. Januar 2012

Migranten im Schrebergarten unerwünscht....

kleinergarten
Die Empörung über die Quote ebbt unterdessen nicht ab. Der Bundesverband Deutscher Gartenfreunde entschuldigte sich in einem Brief an die Stadt für das Verhalten seiner Mitglieder. "Ich bin mir sicher, die Entscheidung wurde bei Grünkohl und Bier getroffen und anschließend nicht mehr so gesehen", sagte der Präsident Norbert Franke, der selbst an der Mitgliederversammlung am Donnerstag teilnehmen wollte.

Den ganzen Artikel finden Sie hier

Was ist ein Schrebergarten hier

Freitag, 16. Dezember 2011

Wertbrief aus Postkasten gestohlen

umfrage1
Ein Wertbrief mit Gutscheinen wurde am 13-14.12. aus einem versperrten Postfach eines Eigentümers in der Ulmgasse 14d gestohlen. Der Dieb muss im Besitz eines Zentralschlüssel`s sein welcher ihm den Zugang zu sämtlichen Postfächern ermöglicht.
Es besteht die Hoffnung, durch die Seriennummern der Gutscheine und deren Einlösung, den Diebstahl aufklären zu können. Eigentümer sollen ein besonderes Augenmerk auf ihre Postfächer richten!

Dienstag, 29. November 2011

Tödlicher Staub - ASBEST steht für Krankheit und Tod...

Dokumente-unter-Druck-ausgefolgt

Ein Bericht der besonders die Eigentümer in unserer Wohnanlage angeht, der Bericht zeigt ganz klar die Gefährlichkeit von Aspest behandelten Fassadenverkleidungen, Dächern etc.
ARTE Donnerstag 01.12.2011 10:05


Sanierung nur mit Sachkundenachweis

"Alte, asbesthaltige Produkte wie Eternit-Platten dürfen daher auf keinen Fall bearbeitet, das heißt gebohrt, gesägt, abgeschliffen, gebürstet, mit Hochdruckreinigern gesäubert oder herausgerissen werden. Die schädlichen Asbestfasern würden so freigesetzt. Zudem könnte sich der asbesthaltige Staub in der Luft verteilen und die Gesundheit auch anderer, unbeteiligter Menschen gefährden.

Samstag, 19. November 2011

Achtung: Auch der nicht- einverstandene Eigentümer zahlt........

fassadenmalerei

Müssen sich Eigentümer an jeder Reparatur beteiligen?

Solange genug Geld im Reparaturfonds ist, reicht eine einfache Mehrheit der Wohnungseigentümer, um zu entscheiden, welche Reparatur- oder Verbesserungsarbeiten durchgeführt werden. Ist nicht genug Geld vorhanden, müssen die Wohnungseigentümer zuzahlen– auch die, die dagegen gestimmt haben. Fühlt man sich „über Gebühr benachteiligt“, kann man vor Gericht ziehen. Planen die anderen etwa, das Stiegenhaus mit teurem Marmor auszulegen, hat man Chancen. „Wenn das Dach kaputt ist, wird man aber kaum recht bekommen“, meint Röhsner. Auch einer thermischen Sanierung könne man sich nur schwer entziehen. Dabei handle es sich streng genommen um eine Verbesserung. „Im Sinne des dynamischen Erhaltungsbegriffs ist dabei nicht nur der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen, sondern gilt eine Erneuerung der Fenster auch dann noch als Sanierung, wenn das neue Fenster einem zeitgemäßen Zustand (etwa hinsichtlich Wärme- und Schalldämmung) entspricht“, schreibt der Experte in einer Aussendung.

-Was sind die häufigsten Streitfälle im Eigentum?

Ein klassischer Streitpunkt sind Parkplätze, die nicht parifiziert sind, stellt Röhsner fest. Vor allem dann, wenn es weniger Parkplätze als Eigentümer gibt. Ein weiterer Konfliktherd ergibt sich daraus, dass manche Eigentümer selbst im Haus wohnen, andere ihre Wohnung vermieten.

Anm.: Es ist wichtig, dass die Eigentümer genau darauf achten was sie unterschreiben!

Auszug aus: Wenn Fenster zum Streitfall werden
von Beate Lammer (Die Presse)

Sonntag, 30. Oktober 2011

Spruch des Tages

"Der Klügere gibt nach, kein Wunder das die Dummheit regiert"

Montag, 11. Juli 2011

Fenster und Haustüren tauschen mit aktueller Bundesförderung

Detailinformationen zur Förderoffensive finden sich hier. Doppelte Ersparnis: Fenster mit dauerhaft besserer Wärmedämmung und bis zu 5000 Euro drauf! In Betracht kommen Eigentümer und Hausmieter maximale Förderungshöhe beträgt 5000 Euro. Mit Bundesförderung, Energiespar-Fenster und richtiger Info lässt sich jetzt leicht Geld sparen. Sanieren - der Energiesparrechner rechnet vor, was beim Fenster-Tausch eingespart werden kann. Beratung und Informationen zum geförderten Fenster- und Haustüren-Tausch gibts bei Alufusion. Service dieses Anbieters: fachmännische Unterstützung bei Angebotslegung für das Förderansuchen. Bis zu fünftausend Euro Sanierungsförderung machen den Austausch alter Fenster zum Gebot der Stunde. Die ersten Einreicher malen, oder hier besser: sanieren, zuerst, also heißt es schnell sein!

Nach 2009 stellt das österreichische Bundesministerium erneut 100 Millionen Euro zur Verfügung. Grundsätzlich werden Gebäude gefördert, deren Alter mindestens 20 Jahre beträgt. Firmen und Dienstleister unterstützen bei der Antragstellung, so auch Fensterhersteller Alufusion. Hersteller von hochinnovativen Fenstern, Türen und Zubehör. Dachmarke von 5 Unternehmen aus Oberösterreich, Kärnten, Salzburg, Niederösterreich, Steiermark. Fensterproduzent und Verkäufer mit der Prämisse Premium statt Masse. Eingetragenes Patent EP 1977 640 B1. AluFusion ist eine Gemeinschaftsentwicklung mehrerer österreichischer Fensterhersteller. Die sehr robusten Fenstersysteme in 110 mm Rahmenbautiefe setzen neue Maßstäbe bei der Wärmedämmung. Alufusion ist Experte für Fensterinnovation und neue Möglichkeiten in der Hausplanung, Tipps und Tricks finden sich auf der Firmenwebseite. Die ökologische bewußt erzeugten AluFusion Fenster in stets bleifreier Produktion sind vollständig recyclebar.

Samstag, 2. Juli 2011

WIE kommt der Eigentümer Mieter günstig zu seinem Recht...

Gombocz Hausverwaltung Steiermark

Hat man Ärger mit dem Vermieter oder dem Nachbarn, kann man mit einer Rechtsschutzversicherung im Rücken meist leichter vor Gericht ziehen.

Laute Nachbarn, eine zu hohe Betriebskostenabrechnung oder ein Vermieter, der die Heizung nicht reparieren will – die Wahrscheinlichkeit, dass man als Mieter, Wohnungsbesitzer oder Hauseigentümer einmal einen Streit vor Gericht oder einer Schlichtungsstelle ausfechten muss, ist gar nicht so gering. Im besten Fall einigt man sich außergerichtlich, doch auch Mediation oder Außerstreitverfahren kosten Geld. Landet der Fall vor Gericht, wird es richtig teuer: Selbst wenn man am Ende recht bekommt, muss man oft vier- bis fünfstellige Beträge vorschießen. Verliert man, ist das Geld weg, und man muss auch noch die Prozesskosten des Gegners übernehmen.

Bessere Absicherung

Mit einer Rechtsschutzversicherung ist man besser abgesichert. Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz ist aber nicht automatisch dabei. Die meisten Rechtsschutzversicherungen – in Österreich gibt es 23 Anbieter, darunter reine Rechtsschutzversicherungen wie Arag, D.A.S. oder Roland, aber auch allgemeine Versicherungen wie Generali, Uniqa, Donau, Wiener Städtische oder Wüstenrot – haben ein Bausteinsystem: Das Basismodul beinhaltet Strafrecht, Schadenersatzrecht und Vertragsrecht. Dieses Modul kann man um weitere Bausteine erweitern – darunter auch den Bereich Wohnungs- und Grundstücksangelegenheiten. Ein voller Rechtsschutz, der alle infrage kommenden Bereiche abdeckt (auch KfZ und Arbeitsrecht), kostet etwa bei der D.A.S. 284 Euro pro Jahr. Klammert man einzelne Bereiche aus, kommt es billiger.

Eine Mitgliedschaft bei der Mietervereinigung oder dem Mieter- und Wohnungseigentümerbund ist allenfalls eine Ergänzung zu einer Rechtsschutzversicherung, aber kein Ersatz. Immerhin erhalten Mitglieder der Mietervereinigung Wien ein vergünstigtes Paket bei Wüstenrot: Um 65 Euro pro Jahr bekommen sie den Basisrechtsschutz und den Wohnrechtsbaustein. Aber auch die Mitgliedschaft kostet: für Mieter von Privat- oder Genossenschaftswohnungen 52 Euro im Jahr, für Eigentümer 72 Euro. Hinzu kommt eine einmalige Einschreibgebühr von 20 bis 40 Euro. Der Verein berät seine Mitglieder, prüft Miethöhe und Betriebskostenabrechnungen und vertritt sie im Außerstreitverfahren bei einer Schlichtungsstelle – ein solches gibt es aber nur im „Vollanwendungsbereich des Mietrechts“, also bei Altbauwohnungen. Vor Gericht hilft die Mitgliedschaft nur begrenzt. Es wird ein Rechtsanwalt für einen Gerichtsprozess zur Seite gestellt, wenn man mindestens ein halbes Jahr Mitglied ist und der Streitfall erst danach ausgebrochen ist. Falls man den Prozess verliert, muss man für die gegnerischen Kosten aufkommen. Solche können seit 2005 auch im Außerstreitverfahren anfallen, warnt D.A.S.-Vorstand Ingo Kaufmann. Davor musste jede Partei selbst ihre Kosten tragen. Jetzt trägt man ohne Schutz ein doppeltes Risiko.

Nicht immer zuständig

Mietervereinigung und Co. sind auch nur für bestimmte Angelegenheiten zuständig: Bei Mietern sind das etwa Probleme mit der Miethöhe oder der Betriebskostenabrechnung oder ein Streit mit dem Vermieter um Erhaltungspflichten. Bei Nachbarschaftsstreitigkeiten ist die Mietervereinigung nicht zuständig. „Die Mitgliedschaft bei der Mietervereinigung und die Rechtsschutzversicherung ergänzen einander“, meint Julia Zdovc von der Wiener Mietervereinigung.

Auch eine Haftpflichtversicherung ersetzt keine Rechtsschutzversicherung. „Die Haftpflichtversicherung braucht man, wenn man auf Schadenersatz geklagt wird, die Rechtsschutzversicherung, wenn man selbst aktiv werden will“, stellt Rudolf Mittendorfer, Fachgruppenobmann der Versicherungsmakler in der Wirtschaftskammer Wien, fest.

Die typischen Streitfälle in der Stadt sind Räumungsklagen, die Miethöhe, Betriebskostenabrechnungen oder Erhaltungspflichten, zählt Kaufmann auf. Auf dem Land seien es oft auch Grenzstreitigkeiten oder Wegerechte. Die Wohnrechtspakete in den privaten Rechtsschutzversicherungen gelten für Mieter und Eigentümer. Vermieter müssen sich extra versichern lassen. Es gibt allerdings Bereiche, die auch die Rechtsschutzversicherungen nicht abdecken: etwa das Bauherrenrisiko. Stellt man nach der Errichtung eines Hauses Baumängel fest, muss man für etwaige Streitkosten mit dem Baumeister selbst aufkommen. Denn es gibt bei fast allen Bauprojekten am Ende Mängel.

Vorsicht bei Wechsel

Bei der Wahl der Rechtsschutzversicherung sollte man nicht nur auf die Kosten achten. Ein weiteres Kriterium, das vor allem bei Nachbarschaftsstreitigkeiten schlagend werden kann, ist die Frage, ob die Versicherung auch Mediation anbietet oder wie oft man sich beraten lassen kann. Von Zeit zu Zeit sollte man überprüfen, ob in der Zwischenzeit nicht ein anderer Anbieter günstiger geworden ist. Oft gibt es aber Boni für zehnjährige Bindung, die den vorzeitigen Ausstieg erschweren.

Auch wenn eine Klage bereits absehbar ist, sollte man nicht wechseln, rät Mittendorfer. Das wäre etwa der Fall, wenn schon ein paar böse Briefe verschickt wurden. Die neue Versicherung kann sich dann weigern zu zahlen. Der unbegrenzten Prozesslust sind Grenzen gesetzt: Zum einen prüft die Versicherung die Erfolgsaussichten. Diese Prüfungen gehen aber selten negativ aus, sagt Kaufmann. Doch können Versicherungen nach jedem Schadensfall den Vertrag mit dem Kunden auflösen. Eine neue Rechtsschutzversicherung zu finden, ist dann schwierig.

Quelle: http://diepresse.com/home/leben/wohnen/648867/Wie-man-guenstig-prozessiert?from=simarchiv

Fenster muß der Eigentümmer reparieren..

einspruch Ilse-M

Wenn Fenster zum Streitfall werden

Infos für Eigentümer UND Mieter!

Instandhaltung: Wer repariert die Therme, wer die Fenster? Gesetze regeln das, Gerichte haben Urteile gefällt– und dennoch ist vieles offen.
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Aus dem Archiv:

So lautet die Regel:
Für die Reparatur der Innenfenster ist der Mieter zuständig, für die Außenfenster der Vermieter. Aber was ist mit Verbundfenstern, bei denen es zwar ein Innen- und Außenfenster gibt, diese sich aber nicht getrennt öffnen lassen? Dazu hat kürzlich der Oberste Gerichtshof gesprochen und den Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft für zuständig erklärt. Wer nicht auf Gerichtsurteile warten und alle Eventualitäten selbst vertraglich regeln will, läuft indes Gefahr, dass die Gerichte einzelne Klauseln oder den ganzen Vertrag kippen. „Die Situation ist dermaßen verworren, dass es kaum noch möglich ist, einen Mietvertrag aufzusetzen, der nicht zu Fall gebracht werden kann“, sagt Michael Hule, Rechtsanwalt bei Hule Bachmayr-Heyda Nordberg. So sind die häufigsten Streitfälle derzeit geregelt:

1.Muss der Vermieter immer die Fenster reparieren?

Die Reparatur der „Außenhaut“ muss der Vermieter übernehmen. Somit auch die der Fenster. Bei alten Kastenfenstern obliegt jedoch die Reparatur der Innenfenster dem Mieter. Kürzlich hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass sogenannte „Verbundfenster“ zur Gänze Vermietersache beziehungsweise – im Wohnungseigentum – Sache der Eigentümergemeinschaft sind. Doch können die Wohnungseigentümer im Vertrag auch vereinbaren, dass jeder selbst für seine Fenster zuständig ist. Ist das nicht passiert, kann der betreffende Wohnungseigentümer die Sanierung seiner Fenster durch das Gericht erzwingen, sagt Georg Röhsner, Rechtsanwalt bei Lambert Eversheds. Probleme ergäben sich oft dann, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft beschließt, alle Fenster zu ersetzen, ein paar Eigentümer das aber bereits auf eigene Kosten getan haben und nun Geld zurückwollen.

2.Muss der Mieter die kaputte Therme ersetzen?

Hier herrscht nach mehreren Gerichtsurteilen eine Patt-Stellung. Der Mieter muss es nicht tun, kann aber auch den Vermieter nicht dazu zwingen, sondern allenfalls auf Mietminderung klagen. Ersetzt er die Therme auf eigene Kosten, kann er laut Mietrechtsgesetz beim Auszug den Zeitwert auf zehn Jahre zurückverlangen: Ist die Therme neun Jahre alt, erhält er noch ein Zehntel des Kaufpreises.

3.Muss man beim Auszug die Wohnung ausmalen?

Sofern es sich nur um normale Abnutzung handelt, nein. Hat der Mieter etwa die Wände schwarz ausmalen lassen, schon. Im Teilanwendungsbereich des Mietrechts (etwa im frei finanzierten Neubau) ist es möglich, vertraglich zu vereinbaren, dass der Mieter die Wohnung vor dem Auszug ausmalt– wenn er im Gegenzug weniger Miete bezahlt.

4.Was darf man als Betriebskosten verrechnen?

Im Mietrechtsgesetz gibt es einen Betriebskostenkatalog, in dem aufgelistet ist, welche Betriebskosten zulässig sind. Es sind jene für Wasser, Müllabfuhr, Rauchfangkehrer, Schädlingsbekämpfung, Kanalräumung, Stiegenhausbeleuchtung, diverse Versicherungen, Hausverwaltung, Reinigung und öffentliche Abgaben des Hauses. Nicht unter die Betriebskosten fallen etwa Reparatur- und Erhaltungsarbeiten. Der Austausch eines Heizkessels oder einer Lampe im Stiegenhaus darf nicht an die Mieter weiterverrechnet werden. Diese muss der Vermieter tragen. Diese strengen Regeln gelten jedoch nur für den Altbau. Im frei finanzierten Neubau kann man auch abweichende Vereinbarungen treffen.

5.Darf man im Mietvertrag andere Regeln vereinbaren?

Im Vollanwendungsbereich des Mietrechts (Altbau) nicht. Ansonsten darf man das grundsätzlich. Man muss aber damit rechnen, dass Gerichte die Klauseln als unzulässig kippen, wenn sie etwa dem Konsumentenschutzgesetz widersprechen, „intransparent“ oder „gröblich benachteiligend“ sind, sagt Hule. Das wäre etwa dann der Fall, wenn der Mieter „alle notwendigen Kosten“ tragen muss und nicht klar ist, welche das sind und wie hoch diese ausfallen können. Hule rät, Klausel um Klausel einzeln auszuformulieren. „Wenn eine gekippt wird, fällt wenigstens nicht das ganze System.“

6.Müssen alle Eigentümer die Fenster reparieren?

Wenn der Vertrag nichts anderes vorsieht, ja. Aber nur dann, wenn die Fenster wirklich unbrauchbar sind, es etwa reinregnet, sagt Anton Holzapfel, Geschäftsführer des Österreichischen Verbands der Immobilientreuhänder. Wenn das Fenster nur optische Mängel aufweise, habe man keinen Anspruch auf Reparatur. Röhsner rät, die Entscheidung über die Fenstersanierung in die Sphäre des einzelnen Eigentümers zu übertragen, damit man sich Streitereien erspart. Dabei sollte man aber regeln, dass das äußere Erscheinungsbild der Fenster dem restlichen Bestand anzupassen ist.

7.Müssen sich Eigentümer an jeder Reparatur beteiligen?

Solange genug Geld im Reparaturfonds ist, reicht eine einfache Mehrheit der Wohnungseigentümer, um zu entscheiden, welche Reparatur- oder Verbesserungsarbeiten durchgeführt werden. Ist nicht genug Geld vorhanden, müssen die Wohnungseigentümer zuzahlen– auch die, die dagegen gestimmt haben. Fühlt man sich „über Gebühr benachteiligt“, kann man vor Gericht ziehen. Planen die anderen etwa, das Stiegenhaus mit teurem Marmor auszulegen, hat man Chancen. „Wenn das Dach kaputt ist, wird man aber kaum recht bekommen“, meint Röhsner. Auch einer thermischen Sanierung könne man sich nur schwer entziehen. Dabei handle es sich streng genommen um eine Verbesserung. „Im Sinne des dynamischen Erhaltungsbegriffs ist dabei nicht nur der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen, sondern gilt eine Erneuerung der Fenster auch dann noch als Sanierung, wenn das neue Fenster einem zeitgemäßen Zustand (etwa hinsichtlich Wärme- und Schalldämmung) entspricht“, schreibt der Experte in einer Aussendung. Reicht das Geld im Reparaturfonds nicht aus, ist das dann weniger schlimm: Thermische Sanierungen werden normalerweise über geförderte Kredite finanziert.

8.Was sind die häufigsten Streitfälle im Eigentum?

Ein klassischer Streitpunkt sind Parkplätze, die nicht parifiziert sind, stellt Röhsner fest. Vor allem dann, wenn es weniger Parkplätze als Eigentümer gibt. Ein weiterer Konfliktherd ergibt sich daraus, dass manche Eigentümer selbst im Haus wohnen, andere ihre Wohnung vermieten. Erstere haben oft ein Interesse an einer Sanierung, die Heizkosten spart, Letztere wollen möglichst wenig investieren.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.07.2011) Quelle: http://diepresse.com/home/leben/wohnen/674447/Wenn-Fenster-zum-Streitfall-werden?from=newsletter

Wie man günstig zu seinem Recht kommt: http://diepresse.com/home/leben/wohnen/648867/Wie-man-guenstig-prozessiert?from=simarchiv

Montag, 16. Mai 2011

DANK ATV und....

fassadenmalerei

........."Wir leben im Gemeindebau" fühle ich mich auch im Urlaub wie zu Hause !


Gruß aus Südafrica

Montag, 28. März 2011

TV Tip-WIR LEBEN IM GEMEINDEBAU

drei_affen

Season 1, Folge 3 von 10

„Wir leben im Gemeindebau“ zeigt die bunte Vielfalt der Österreicher, die maßgeblich sind für den besonderen Flair den diese Wohnform ausmacht. Der Akademiker wohnt hier Tür an Tür mit dem Tätowierer, einer träumt von der großen Gesangskarriere und ein anderer von der Liebe fürs Leben.
Zuvor will Hermann jedoch noch seinen eigenen Körper verschönern – ein neues Tattoo soll die Verbundenheit mit seinem Heimatbezirk verewigen.

Das Format begleitet bemerkenswerte Menschen und erzählt ihre Geschichten. Es sind Geschichten, wie sie nur das Leben zu schreiben vermag....und in vielen Wohnanlagen zu finden sind.

Meinungen:
-von barbaletta24.03.2011 | 09:09
Kann mich auch nicht entscheiden, wer schräger ist - der Säufer oder der Sänger!

-von explo_4022.03.2011 | 15:17
Ich find Frauen, die sich auf einem Fußballplatz aufführen wie die eine gestern, einfach unmöglich! Bei uns in der "Provinz" gibts a immer wieder solche Frauen....

-von barbaletta22.03.2011 | 12:46
Es gibt so viele Säufer in Österreich, die in der Fetten so viel Schwachsinn von sich geben, das ist echt unglaublich. Und die meisten kapieren gar nicht, daß sie schwere Alkoholiker sind. Mich würde ja interessieren, was der Doser sagt, nachdem er diese Sendung (hoffentlich nüchtern) gesehen hat. Eigentlich müßte er sich wünschen, im berühmten Loch im Boden zu verschwinden.

Ab 14.3.2011 in ATV+

Donnerstag, 17. März 2011

Garage zu verkaufen-vermieten

garage

Garage mit 20m² Gartenanteil zu verkaufen oder vermieten. Bei Interesse senden Sie uns Ihre Preisvorstellunge-Anbot per Email.


V
iele
verfolgen

stur den Weg,

nur wenige verfolgen stur das Ziel.

                                             
Friedrich Nietzsche

Mittwoch, 16. März 2011

Geh Wege....

Geh Wege,
die noch niemand ging,         
         damit du Spuren hinterlässt
und nicht nur Staub.

     Antoine de Saint-Exupery

Unterschreiben Sie die Petition zum weltweiten Atomausstieg von Global 2000

Samstag, 5. März 2011

Ein Satz der 30.000.- kostet



DAMIT IHR EIGENTUM (GELD) MEHR WIRD - UND NICHT VERBRENNT !

Der gesetzliche Mindestlohn für Hausbetreuer wird in zwei Entlohnungsschemen (A & B) festgelegt. Diese Entlohnungsschemen entscheiden in nur „EINEN SATZ“ über Ersparnisse oder über Mehrkosten von ca. Euro 30.000.- bis Euro 40.000.- (eventuell auch mehr) für die Eigentümer. Dieser „EINE SATZ“ entscheidet unter anderem auch darüber, ob in 5 Jahren auf dem Rücklagenkonto der Eigentümer rund Euro 200.000 mehr oder weniger aufscheinen!

Bei beiden Entlohnungsschemen (A& B) gilt das Arbeitszeitgesetz, das eine 40 Stunden Woche vorsieht, wobei max. 5 Überstunden zulässig sind.
Somit ist das eventuelle Argument einer HV, dass es die Größe einer Anlage nicht anders zulässt, dass der Hausbetreuer mehr Stunden arbeitet, auch nicht angebracht, entweder kann die Arbeit in einer 40 Stunden Woche durchgeführt werden oder nicht.

Entlohnungsschema "A":
Kommt dann zur Anwendung, wenn der Beginn und das Ende der Arbeitszeit im Dienstvertrag festgehalten wird, z.B. Montag - Freitag 8:00 bis 17:00 oder Montag-Freitag 6:00 – 16:00. Es kann darin auch eine Gleitzeit, Durchrechnung mit dem Dienstnehmer vereinbart werden. Wichtig für die Anwendung bei „Entlohnungsschema „A“ ist, dass vom Arbeitgeber eine Arbeitszeit festgelegt wird!
monatlich bei Lohngruppe 1 (LG1) rund 1500.- Brutto
monatlich bei Lohngruppe 2 (LG2) rund 1600.- Brutto
monatlich bei Lohngruppe 3 (LG3) rund 2000.- Brutto

Das ergibt rund Euro 21.000.- (LG 1), Euro 22.400.- (LG2) oder Euro 28.000.- pro Jahr an Kosten für die Eigentümer, inklusive Weihnachts/Urlaubsgeld!

Der Nettobetrag für den Dienstnehmer wäre somit ca. bei Euro 1000.- bis Euro 1400.-!

Eine Festlegung der Arbeitszeit ist in unserer Arbeitswelt auch ganz normal.

Entlohnungsschema "B":
Bei dem Entlohnungsschema "B" wird die Lohngruppe 1, 2 oder 3 zur Berechnung des Gehaltes an den Dienstnehmer herangezogen. Für Dienstnehmer in unserer Wohnanlage würde die LG 1 bzw. LG 2 in Anwendung kommen.

Entlohnungsschema "B" muss dann bezahlt werden, wenn der Dienstnehmer (Hausbetreuer) selbst seinen Beginn und das Ende bestimmen kann (unter Rücksicht des Arbeitszeitgesetzes).

Dieser oben genannte „EINE SATZ“ entscheidet, ob der Dienstnehmer für jede Arbeit einzeln entlohnt wird. Wie z.B. pro m² Fensterputzen, Rasenmähen, pro Stellplatz, pro Stiegenhaus, Fahrbahn/Gehsteigreinigen und diverse Kontrollen bzw. Beaufsichtigung, Provision für Waschmünzenverkauf, Waschküchenreinigung, Liftreinigung usw.
Ebenso kommt im Entlohnungsschema „B“ der Umstand zu tragen, das auch im Winter für das „Rasenmähen“ und im Sommer für das „Schneereinigen“ bezahlt werden muss! Da dass Entgelt in 12 Monatsbeiträgen aufzuteilen ist und natürlich auch für die Berechnung des Urlaubs/Weihnachtszuschusses, KrankenUrlaubsvertretung herangezogen wird.

Im Entlohnungsschema „A“ müssen diese „Extras“ nicht bezahlt werden, daher ist dieses Schema „A“ für eine Wohnanlage die beste Variante und sollte daher auch zur Berechnung des Hausbetreuergehaltes herangezogen werden, für eine HV die sich als Dienstnehmer der Wohnungseigentümer sieht, ist dies auch selbstverständlich.
Das eine Hausverwaltung nicht frei nach "belieben" Dienstverträge mit Hausarbeitern erstellen darf ist auch im Gesetz klar geregelt:
Eine Hausverwaltung ist vom Gesetz her immer verpflichtet, nach Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit (§ 20 (8) 1) WEG 2002) vorzugehen.

Ps.: Gerne werden Erfahrungsberichte von Wohnanlagen bzw. deren Hausarbeitern erwartet!

Für weitere Informationen von Interessierte oder Betroffenen Eigentümer steht die Gewerkschaft "VIDA" und Arbeiterkammer Graz zur Verfügung.

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