Unnötige Investitionen

Montag, 2. April 2018

Feng-Shui im Lift des Hauses D?

Der Bodenleger, der - laut Verzeichnis der Wirtschaftskammer- eingeschränkt auf das Verlegen, Schleifen und Versiegeln von Parkettböden ist, ist gleichzeitig auch geomantischer Einrichtungsberater (Feng Shui) sowie Ersteller von Einrichtungsvorschlägen nach rein optischen und geschmacklichen Gesichtspunkten....

Jetzt wissen die EigentümerInnen endlich, warum der Kunststoffboden zweimal gestückelt wurde: Wahrscheinlich fließt nun das Ch‘i besser durch die Kabine...;-)

Also, falls jemand im Lift stecken bleibt: viel vom positiven Ch‘i aufnehmen! ... und die Flickerei nicht beachten...:-)

Freitag, 29. Mai 2015

Frage an Stadträtin Elke Kahr von GRin Astrid Polz-Watzenig...

Umlaufbeschluss

Sehr geehrte Frau Stadträtin, liebe Elke!

Trotz europaweitem Verbot ist Asbest in vielen Grazer Häusern und Wohnungen allgegenwärtig. Der gefährliche Baustoff, der in Österreich seit 1990 gänzlich verboten ist, findet sich in Fassadenverkleidungen, Dacheindeckungen, Wand- und Bodenbelägen, Deckenplatten, Rohrisolationen, Zwischenböden, in Platten hinter Elektroinstallationen, in Elektrospeicheröfen oder auch Blumenkisten.

Immer öfter treten besorgte Bürgerinnen und Bürger an die Grünen und das Umweltamt heran, wenn in ihrer nächsten Umgebung Sanierungen oder Abbrucharbeiten an Gebäuden stattfinden, die unter Verdacht stehen, asbesthaltig zu sein. Die Sorge ist berechtigt, denn jede Behandlung von Asbest, kann gesundheitsschädigende Emissionen in die Atemluft freisetzen.....

Weiterlesen
Wann werden die Ängste der Bewohner von der Hausverwaltung und Malerei-Firma ernst genommen, von beiden bekommen ich und andere Eigentümer keine Antwort auf schriftliche Anfragen - Dass unsere Ängste nicht unbegründet sind, ist mittlerweile auch in der Politik bekannt! Müssen Menschen in Zukunft wegen einer Verschönerung erst krank werden?-Weshalb klärt eine Hausverwaltung die Gefährlichkeit nicht vor Beginn der Auftragsvergabe durch unabhängige Gutachten ab?

Montag, 4. Mai 2015

Fassade

Jetzt kapier ich es! =-O
Die Bewohner in der Ulmgasse möchten eine schöne Außenfassade!

Wer will das nicht???....

"Asbestbelastung"? Na ja, mit 0,5 % Erkrankungen könnte man leben! So die Aussage eines Eigentümers...
TRAURIG ist das, da es bei euch so viele kleine Kinder gibt!! :'(

Wärmedämmung wozu??

Die ca. 40-jährige Dämmung (Mineralfasermatten) ist stellenweise feucht und hat durch Setzung keine Dämmfunktion mehr! Aufgrund dieser Feuchtigkeit wird es in einigen Jahren wieder Flecken geben!.
Eure Malerei bekommt womöglich ein neues Art Design, denn Fungizide töten nicht alle Sporen der Mikromyzeten, sondern hemmen sie nur für einige Zeit :-(

Glaubt ihr denn, eure Probleme sind mit dieser Malerei gelöst ...und ihr könnt euren Plattentausch noch 20-30 Jahre hinauszögern? Träumt weiter euren Dornröschenschlaf!
Wärmedämmung also erst in ca. 10 Jahren beim endgültigen Plattentausch...weil...noch einmal Malen gibt es nicht !!!..

Was ihr da macht ist unwirtschaftlich, wer das Gegenteil behauptet, ist im einundzwanzigsten Jahrhundert noch nicht angekommen!

Dächer und Lifte sind ja auch in einem traurigen Zustand !

Ihr habt fast 40 Jahre in einem Dornröschenschlaf verbracht und jetzt seid ihr aufgewacht!

Was ihr macht, ist "Sanierung" light, ein Flick & Stopf-System!

Habe von eurem jungen, sympathischen & dynamischen Hausverwalter gehört!
Was bringt ihn dazu, diese "Sanierung" light mit einem Flick & Stopf- System durchzuführen :-\ ???

Montag, 8. Dezember 2014

Info Warmwasseruhren



Wichtige Information zur Eichung bzw. Nacheichung

Häufig gestellte Fragen

Darf ich den Zähler nach Ablauf der Eichung weiter verwenden?
NEIN, nach Ablauf der Eichgültigkeitsdauer dürfen die Geräte im rechtsgeschäftlichen Verkehr nicht mehr benutzt werden.
Zu Kontrollzwecken etc. (aber nicht zur Abrechnung) dürfen sie weiterhin benutzt werden.

Die eichpolizeiliche Revision hat gerade mich mit einem ungeeichten Zähler erwischt oder jemand hat mich angezeigt?

Es besteht dann für den Betreiber der Messgeräte bzw. dem Wärmeabgeber die Gefahr einer empfindlichen Geldbuße nach
dem Eichgesetz. Bedenken Sie, dass jeder die Prüfung per Anzeige in Gang setzen kann…

Mit welchen Strafen kann ich rechnen?
Diese können von einer Verwarnung bis hin zu einer Geldstrafe von € 10.900,- reichen.

Nachdem die Beamten der Eichbehörde immer weniger am Schreibtisch, sondern bei Prüfungen im Lande anzutreffen sind,
ist die Gefahr „des Erwischt werdens“ größer als je zuvor.

Warum muss ein Zähler geeicht sein?
Um zu gewährleisten, dass die Messgenauigkeit und die damit verbundene korrekte verbrauchsabhängige Abrechnung gesichert ist.
Stellen Sie sich vor, Sie stehen an der Tankstelle und wissen die Zapfsäule ist nicht mehr geeicht.
Mit welchem Gefühl bezahlen Sie beim Tankwart Ihre Tankfüllung?

Wenn betrifft diese Eichpflicht eigentlich?
Alle Betreiber von Messgeräten bzw. Wärmeabgeber wie z.B. private Vermieter, Wohnungsbaugesellschaften,
Energieversorger (Fernwärme…) und Hausverwaltungen sind von dieser gesetzlichen Verpflichtung betroffen.

Kann ich mich von dieser Eichpflicht befreien?
NEIN! Auch haben Sie keine Möglichkeiten, sich per einstimmigen Beschluss hiervon zu befreien!

Weiter Informationen: www.amess.at/Eichung.htm

Es muß jedem Eigentümer klar sein, das er die Strafe bezahlt und nicht die HV

Dienstag, 27. November 2012

Eigene Heizung oder Fernwärme?

einspruch Ilse-M

Fernwärme ist eindeutig teuerer als die eigene Gasheizung.
Fernwärme ist nur bei kleinen Anlage ein Abfallprodukt, wird sie Flächendeckend eingesetzt so wird sie in einem Fernheizwerk mittels Öl oder Gas erzeugt. Um aber zum Verbraucher zu gelangen muß sie meistens über sehr weite Strecken transportiert werden.
Das geschieht mit Hilfe von Zwischenpumpen.
Auf dem Wege zu den Verbrauchern entstehen natürlich Wärmeverluste
welche der Verbraucher ebenfalls mitbezahlen muss.
Im Hause wird eine Übergabestation(Wärmetauscher) sowie eine Messeinrichtung installiert wofür Miete fällig wird.
Das alles führt dazu das die Fernwärme zur Zeit ca 15% teurer im Verbrauch ist als eine Gasheizung.
Hinzu kommt noch ein weiters wesentlicher Gesichtspunkt, hängt man an der Fernwärme gibt es meistens kein zurück, Anbieterwechsel ist ausgeschlossen!


Würde Fernwärme nicht empfehlen

Ich hatte selber eine Whg, die mit Fernwärme versorgt wurde. Es waren insgesamt ca. 100 Whg-en, die versorgt wurden und der individuelle Verbrauch wurde durch Heizkörpermessröhrchen ermittelt. Das kostete natürlich extra. Da mir weder der Versorger noch das Ableseunternehmen sagen konnte, wo der Gesamtverbrauch abgelesen wurde und die Keller der Häuser wohlig warm waren, vermute ich, dass die Verluste der Übertragung an die Verbraucher weitergereicht wurden. Da half dann nur der drastische Schritt der Kündigung. Meine neue Whg. ist 10qm größer, hat eine moderne Gastherme in der Whg.,die gleichzeitig WW liefert, den Gaszähler kann ich jederzeit ablesen und meine Heizkosten betragen nun lediglich ein Drittel der damaligen Kosten, obwohl es ein Altbau ist mit 3m Raumhöhe! Auch kann ich nun meinen Versorger selbst aussuchen, was weiteres Einsparpotential für mich bedeutet. Mein Rat an alle Wohnungssuchenden: Finger weg von Fernwärme, Nachtspeicherheizungen; Kontrolle zu haben ist empfehlenswert und ebenso sollte man das Verhältnis von qm zu Außenwänden / angrenzenden unbeheizten Räumen (z.B. Keller, nicht ausgebaute Dächer, unbeheizte Treppenhäuser etc. )ermitteln.


quelle: Internet

Sonntag, 18. November 2012

Eigentümer Einspruchsrecht bei Sanierung

ulmgasse

Überstimmter Eigentümer kann erfolgreich einen Beschluss bekämpfen.

Thermische Sanierung – außerordentliche Verwaltungsmaßnahme

25.08.2011

Das im Jahr 1967 erbaute Haus hat einen Heizwärmebedarf der Kategorie D bis E auf einer Akala von A++ bis G. Im Wege eines Umlaufbeschlusses sprachen sich 59,85 % der Miteigentümer, somit die Mehrheit, für Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten mit einem Kostenrahmen von netto ca 500.000 EUR aus. Auf die thermische Sanierung entfielen davon 176.000 EUR. Die Rücklage betrug lediglich 101.000 EUR.

Die überstimmte Wohnungseigentümerin, die ca 18% der Kosten zu übernehmen hätte, beantragte die Aufhebung des Beschlusses.

Durch die thermische Sanierung würde sich eine Energieeinsparung für sämtliche Antragsgegner von rund 82.500 kwh ergeben, was bei den aktuellen Energiepreisen eine Einsparung von 4.260 EUR pro Jahr ausmacht. Für die Antragstellerin ergäbe sich geschätzt eine Energiekosteneinsparung von 46.000 EUR in 30 Jahren, somit 1.533 EUR jährlich. Unter Berücksichtigung der aufzubringenden Investitionskosten und ausgehend von derzeitigen Energiepreisen ergäbe sich im Lauf von 30 Jahren für die Antragstellerin ein Einsparpotential von 46.610 EUR, für den Wohnungsanteil für sämtliche Wohnungen in 30 Jahren ein Einsparpotential an Energiekosten von 207.083,56 EUR. Unter Berücksichtigung der Unsicherheit zukünftiger Rahmenbedingungen wie insbesondere des Ausmaßes der Energiepreissteigerungen, aber auch der von der Antragstellerin zu tragenden Finanzierungskosten lässt sich seriös eine positive Wirtschaftlichkeitsberechnung der Investition für die Antragstellerin nicht vornehmen.

Der OGH: Das Gericht hat einen Mehrheitsbeschluss über Antrag jedes Überstimmten aufzuheben, wenn die Veränderung den Antragsteller übermäßig beeinträchtigen würde oder die Kosten der Veränderung - unter Berücksichtigung auch der in absehbarer Zeit anfallenden Erhaltungsarbeiten - nicht aus der Rücklage gedeckt werden könnten.

Fehlende Kostendeckung in der Rücklage bedeutet, dass die Wohnungseigentümer unmittelbar - also ohne Möglichkeit der Ansparung wie bei der Rücklage – Geldbeträge zur Verfügung zu stellen haben. Die „Berücksichtigung der fehlenden Kostendeckung“ zielt also gerade darauf ab, ob trotz der Finanzierungsfragen (noch) ein Vorteil aller bejaht werden kann. Der Einwand der Antragstellerin, ihrer wirtschaftlichen Belastung durch die notwendige Kreditfinanzierung bei bestehenden hohen Verbindlichkeiten stehe kein entsprechender finanzieller Vorteil gegenüber, ist daher unter diesem Aspekt zu berücksichtigen. Die beschließende Mehrheit hat keine Bereitschaft erklärt, den nicht gedeckten Kostenanteil zu tragen.

Der Gesetzgeber des WEG 2002 hat demgegenüber die Berücksichtigung der fehlenden Kostendeckung und damit die der besonderen wirtschaftlichen Belastung mit der Vorteilsprüfung verknüpft. Es ist daher die zu § 14 WEG 1975 ergangene Rechtsprechung, die finanzielle Schwierigkeiten in den Hintergrund treten ließ, wenn eine Verbesserung allen Miteigentümern zum Vorteil gereichte und sogar den Nachweis der „wirtschaftlichen Bedrängnis“ des Widersprechenden verlangte, nicht fortzuschreiben.

Nach den maßgeblichen Feststellungen ist der von den Antragsgegnern als Eigentümern von Wohnungen zu leistende Kostenaufwand durch öffentliche Förderungen abgefedert, während dagegen die Antragstellerin bei bereits bestehender hoher Kreditbelastung die aufzuwendenden Beträge auf dem freien Kapitalmarkt aufnehmen muss, was naturgemäß zu einer hohen Zinsenbelastung führt. Schon die Vorinstanzen haben erkannt, dass eine wirtschaftliche Betrachtungsweise jedenfalls keinen eindeutigen Vorteil der Antragstellerin aus der beabsichtigten thermischen Sanierung bejahen lässt.

Der Vollständigkeit halber ist noch anzumerken, dass ökologische Gesichtspunkte, mögen sie auch zum Vorteil der Allgemeinheit sein, beim hier zu untersuchenden eindeutigen Vorteil aller Wohnungseigentümer nicht zu veranschlagen sind.

Dem Antrag war daher Folge zu geben, der Beschluss aufzuheben.

OGH 25.8.2011, 5 Ob 210/10h

Freitag, 29. Oktober 2010

Durchblick: Fenster richtig einbauen

Der Plan macht’s:
Bevor Sie Ihre Baumaßnahme beginnen, sollten Sie sich von einem Sachverständigen (z. B. Energieberater) beraten lassen, der mögliche Stellen für Wärmebrücken1 im Fensterbereich erkennen kann. Überlegen Sie auch, ob Ihr Budget eine komplette energetische Sanierung der Außenhülle mit einem Wärmedämmverbundsystem zulässt, dies vereinfacht den wärmebrückenfreien Einbau von Fenstern. Überprüfen Sie zudem, ob Ihre Fensterbaufirma den Einbau nach der RAL-Montage der DIN-Norm 4108-7 („Luftdichtheit von Gebäuden, Anforderungen, Planungs- und Ausführungsempfehlungen sowie –beispiele“) vornimmt. Die RAL-Montage beschreibt den normgerechten Einbau von Fenstern und Außentüren unter Verwendung von speziellen Klebe- und Dichtbändern für den dauerhaften, luft- und winddichten Abschluss. Ein alleiniges Ausschäumen mit Montageschaum ist nicht zulässig!

Schwachstellen aufdecken:
Kandidaten für Wärmebrücken sind der gesamte Fensterrahmen und der Fensterstock2, da sie einen höheren Wärmeverlust als die Verglasungen aufweisen. Weitere Schwachstelle ist die Anschlussfuge zwischen Fensterstock und Fensterlaibung der Außenwand.

Wärmebrücken am Fenster erkennen:
Wärmebrücken werden sichtbar, durch Ausfall von Tauwasser an kalten Bauteiloberflächen, z.B. an der Verglasung, auf der innenliegenden Fensterbank oder es kommt zu Stock- und Schimmelflecken in den Eckanschlüssen der Innenlaibung. Abhilfe schafft in diesem Fall eine Auswechslung mit neuen Energiesparfenstern und eine nachträgliche Überdämmung der problematischen Stellen.

Wärmebrücken am Fenster reduzieren:
Auf Fenster im Haus kann nicht verzichtet werden. Es gilt die Mindestbelichtung für Wohnräume nach Vorschriften der sächsischen Landesbauordnung. Der Einbau, der Ersatz oder die grundsätzliche Erneuerung der Fenster muss nach der Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV) erfolgen. Diese sieht als Höchstwerte einen Wärmedurchgangskoeffizienten3, den U-Wert ≤ 1,30 W/(m²K) für außenliegende Fenster und Fenstertüren, vor.

Ideal ist der Einbau von Fenstern im Zusammenhang mit der Erneuerung der thermischen Gebäudehülle. Hier kann durch das Wärmedämmverbundsystem der Transmissionswärmeverlustes4 H’T stark verringert werden.

Der Fensterstock ist zu überdämmen. Die beste Lösung ist der Einbau des Fensters in der Dämmebene, d. h. der neue Fensterstock wird an den Mauerrand montiert, um die Wärmebrückenbildung des Anschlusses stark zu minimieren. Die gesamte Dämmstoffdicke sollte mindestens 3 cm über den Stock gezogen werden. Der Dämmstoff ist außen stets mit einem Anschlussprofil oder einer dauerelastischen Fuge anzubinden.

Kommt kein Wärmedämmverbundsystem zum Einsatz, sollte die Laibung mit mindestens 3 cm Dämmstoff überdämmt werden. Dies ist auch der Fall, wenn der Innenbereich beim Fenstertausch unverändert bleiben soll (z. B. die Fenster werden nicht nach außen ausgebrochen).

Nach der RAL-Montage wird im Fensteraußenbereich ein selbstklebendes diffusionsoffenes (atmungsaktives) Kompriband für die Abdichtung gegen Schlagregen verwendet. Das Abkleben der Innenseite des Fensterstockes hat am bestehenden Mauerwerk zu erfolgen und muss nachträglich überputzt oder mit einer Wandbauplatte (z.B. Gipskarton) geschützt werden, um die Bildung von Kondensat in der Anschlussfuge zu vermeiden.

Fensterbänke oder Fensterbleche müssen direkt unterdämmt, ggf. noch zusätzlich mit Mineralwolle ausgestopft werden. Es gibt viele Hersteller von gedämmten Fensterbank- Anschluss-Systemen, die z. B. ausgedämmte Aluminiumbleche anbieten. Bei massiven Fensterbänken hilft die Verwendung extra gedämmter Fensterstöcke. Prinzipiell muss eine thermische Trennung der Außen- und Innenfensterbank erfolgen.

Die SAENA empfiehlt den Einbau von Fenstern mit einer hochwertigen 3-fach- Isolierverglasung, weil sie die Energieverluste stark reduzieren und die Wärmebrückenwirkung gegenüber der Außenwand fast völlig aufheben. Höhere Investitionskosten gegenüber 2-fach-verglasten Fenstern lassen sich aufgrund der stark steigenden Energiepreisentwicklung schnell amortisieren.

Den ganzen Artikel finden Sie hier:
www.haustechnikdialog.de/News/11493/Durchblick-Fenster-richtig-einbauen-hilft-Waermeverluste-zu-vermeiden

Mittwoch, 7. April 2010

Solariumverbot kommt die Betreiber teuer

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris
ulmgasse on facebook

Seit Jahren ist die Sauna-Solaranlage in unserer Wohnanlage defizitär. Sämtliche Eigentümer müssen die Erhaltung, wie z.B. monatliche Reinigungsgebühren, Wartung usw. dieser Sauna bezahlen, obwohl diese nur von wenigen Eigentümern benützt wird. Eine Hausverwaltung hat die Verpflichtung alles zu unternehmen, dass die Eigentümer nicht geschädigt werden. Vorschlag: die Saunakosten sollen von der HV neu berechnet werden, dass die anfallenden Kosten ausschließlich von den "Eigentümern", die die Sauna regelmäßig benützen finanziert werden, damit sich die "Sauna" rechnet und somit keine Kosten für die Allgemeinheit entstehen. Ein Beispiel die Waschküche: dort werden sämtliche Kosten wie Reparaturen oder Neukauf ausschließlich von den Waschküchenbenützern finanziert. Im Gegensatz zu der Sauna, haben wir am Waschküchenkonto ein Guthaben von rund € 20.000.- !
Ausserdem darf das gesundheitsschädliche "uralt" Solarium, jugendlichen unter 18 Jahren nach dem Gesetz nicht mehr zugänglich gemacht werden. Dafür sind wir Eigentümer verantwortlich!
Bei Strafen werden die Eigentümer zur Verantwortung gezogen und nicht die Hausverwaltung!

Bei genauer Kontrolle und ordentlicher Verwaltung der Wohnanlage, können die hohen Betriebskosten unserer Anlage gravierend gesenkt werden!

Für Erwachsene empfiehlt sich eine „Selbstkontrolle“. Auch sie sollten sich nicht zu häufig und zu lange den UV-Strahlen im Sonnenstudio aussetzen, weitere Informationen

Freitag, 1. Mai 2009

Kinderspielplatz: Neu heißt nicht immer besser


Das Neu nicht immer auch besser heißen muss, zeigt der Umstand unseres neu angelegten Kinderspielplatzes in unserer Wohnanlage.
Das unser Spielplatz erneuerungsbedürftig war, steht außer Frage, leider wurde die Neuanschaffung wiederum hinter den Rücken der Betroffenen gemacht und damit eine Chance vertan, Zukünftig vernünftig, in die Werterhaltung unserer Anlage zu investieren.
Wir meinen das es wohl das  mindestes gewesen wäre, die Eltern sowie Kinder bei der Neugestaltung des Kinderspielplatzes miteinzubeziehen, den schließlich sind es die Kinder unserer Eigentümer die diesen Platz benützen!
Die dafür ausgegeben, nicht gerade geringen Beträge, werden wir uns genau ansehen, diesbezüglich ist ein Schreiben an die HV G. bereits abgegangen, und werden an dieser Stelle über das Ergebnis berichten!
Wie es anders gehen kann zeigt unser obiges Bild, naja wir wünschen uns ja nicht gerade diesen Spielplatz, aber etwas mehr Liebe und Einfühlungsvermögen in der Gestaltung und Qualität wäre schon angebracht und wünschenswert gewesen.

Was mit etwas willen alles möglich ist:
www.komposch.at

Nehmen Sie Teil an unserer Online-Umfrage: Kinderspielplatz

Mittwoch, 26. November 2008

Melkkuh "Wohnanlage Ulmgasse"

–  Fakten  –  Fakten  -  Fakten  –  Fakten – Fakten –

Wie mit unseren Geldern seitens der Hausverwaltung Johann G..Eigentum .. umgegangen wird und weshalb wir trotz Erhöhung der IK Rücklage seitens der Hausverwaltung unser Geld wegschmelzen sehen, wie ein Eisberg in Ägypten, zeigt die Antwort von „TECHEM“ auf unsere Anfrage Betreff Eichkosten, welche ich Ihnen auszugsweise mitteilen möchte: 
§ 15 Die Nacheichpflicht beträgt: 5 Jahre
bei Kalt-, Warm- und Heißwasserzähler
 
Wir wurden zu keinem Zeitpunkt darauf hingewiesen, dass alle 5 Jahre eine Eichung- bzw.-Tausch unserer Warmwasserzähler vorgeschrieben ist. Dem Eigentümer entstehen dadurch zusätzliche Kosten und auch ein persönlicher Zeitaufwand, da der Eigentümer ja bei der Eichung- bzw.-Tausch anwesend sein muss.
 
Nicht nur, dass der Einbau der Messgeräte (rund Euro 50.000.-) für unsere Anlage sinnlos war sowie ohne rechtliche Grundlage eingebaut wurden, nein es werden auch laufende Kosten pro Uhr von derzeit rund Euro  40.- (ÖS 520.-) anfallen!
Da es sich nicht rentiert die Uhren zu eichen, werden kurzerhand alle 5 Jahre die Zählwerke getauscht.
Größere Wohnungen haben 2 Uhren, somit entstehen alle 5 Jahre
zusätzlich ca. Euro 16.000.- bis 20.000.- Mehrkosten für unsere Wohnanlage!
 
Wir werden jede rechtliche Möglichkeit nützen, dass diese Eichkosten von der Hausverwaltung Johann G.getragen werden, denn schließlich hat sie veranlasst, dass uns diese Uhren eingebaut wurden, ohne einen vorherigen, rechtmäßigen Beschluß der Eigentümer!
 
Da die Hausverwaltung Johann G.... unsere Kündigung nicht akzeptiert hat, bekommen wir jetzt noch die Möglichkeit nach weiteren Missständen zu suchen, obwohl es uns eigentlich schon jetzt reicht!
Das sind Fakten die jeden „Einzelnen“ von uns zusätzlich finanziell belasten! Weitere Fakten folgen........

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Anfrage an die Hausverwaltung
Sehr geehrte Hausverwaltung, ich ersuche Sie, die...
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Reinigungskosten von...
Sauberkeit kostet Stadt über 300.000 Euro im Jahr Die...
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12 km²
1km²* = 1.000.000 m² die Stadt hat somit 12.000.0000...
Ulmgasse - 2018/02/06 09:00
Ein beindruckender Vergleich!!!
Wie groß ist die Anlage Ulmgasse? Und die Stadt Meersburg?
Eigentümerin - 2018/02/05 16:07
Ein guter Sachverständiger...
 http://www.marxdorfer-lik oere.de „Kein Sachverständiger...
scorpione - 2018/02/01 10:18

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