Hausverwaltung

Montag, 2. April 2018

Hausbetreuer übernimmt Begehung der Liegenschaft!?

So ganz nebenbei vor „Legionellenprophylaxe“ und anderen „Themen“ erfahren die EigentümerInnen im Begleitschreiben zur Betriebs- und Heizkostenabrechnung 2017, dass der Hausbetreuer zukünftig die Begehungen durchführen wird und dass die EigentümerInnen sämtliche Wünsche an ihren Arbeitnehmer (!) zur Weiterleitung an die Hausverwaltung richten sollen!

Begründet wird diese Neuerung von der Hausverwaltung mit „Unannehmlichkeiten“, zu denen es „immer“ gekommen ist... Gemeint sind damit wohl diverse Anfragen von EigentümerInnen... Und die Wohnanlage wird für den Verwalter „Besichtigungsobjekt“ - in „regelmäßigen Abständen“...

Wenn man bedenkt, dass viele Eigentümergemeinschaften aus Haftungsgründen sogar professionelle Firmen mit der „Begehung“ Ihrer Liegenschaft betrauen, bleibt zu hoffen, dass der Hausbetreuer zumindest die Vorschriften der ÖNORM B 1300 befolgt...

Infos zu dieser ÖNORM und zur Haftung der Eigentümergemeinschaft bei Gebäudesicherheitsmängeln auf www.ulmgasse.blog.

Montag, 8. Januar 2018

Hausverwaltung geht freiwillig

Hausverwaltung: “… Es mag dahingestellt sein, wer hier Unsinn herumträgt, aber ich stimme ihnen zu, dass das alles uns nicht weiter bringt. Ich erkenne derzeit nicht, ob sich Ihre Unzufriedenheit auf die Tätigkeit des WEG-Verwalters oder auf die Wohnanlage als Ganzes bezieht. In beiden Fällen biete ich Abhilfe an. Falls Sie bedauern die Eigentumswohnung erworben zu haben, kaufen wir Ihnen diese ETW ab. Falls Sie mit dem derzeitigen WEG-Verwalter unzufrieden sind, verlängern wir den ohnehin im nächsten Jahr auslaufenden Verwaltervertrag nicht. …”

Weiterlesen auf: https://ulmgasse.blog/2017/01/19/hausverwaltung-geht-freiwillig/

einspruch Ilse-M

Wirklich? Die Hoffnung stirbt als letzteres sagt Mann/Frau

Sonntag, 3. Dezember 2017

Immobilien Ogris: „mündlicher Vertrag“ mit der Stadt Klagenfurt...

Öffentliche Kurzparkzone oder Privatparkplatz? Diese Frage beschäftigt die Stadt Klagenfurt und eine Gemeinschaft aus Wohnungseigentümern in der Pischeldorfer Straße. Konkret geht es um drei Stellplätze direkt an der Pischeldorfer Straße, die seit Juli blau umrahmt und somit Kurzparkzone sind.


Hans Ogris ist Immobilien-Treuhänder und hat sein Büro in der betroffenen Wohnanlage. Er sagt, seit mehr als 40 Jahren würden die Stellplätze, die sich zum Teil auf öffentlichem und zum Teil auf privatem Grund befinden, von den Wohnungseigentümern genutzt. Im Gegenzug sei der Stadt per mündlichem Vertrag das Recht eingeräumt worden, einen Gehweg samt Beleuchtung auf dem Grund der Wohnanlage zu errichten.
Diese Vereinbarung scheint jetzt plötzlich vergessen, sagt Wohnungseigentümerin und Rechtsanwältin Gabriele Brand.
.....


http://kaernten.orf.at/news/stories/2858985/

Samstag, 29. Juli 2017

"Sanierter" Lift im A-Haus steht schon wieder!

Seit gestern Nachmittag heißt es für die Bewohner/innen wieder einmal, gut per pedes zu sein. Die Firma Thyssen war gestern zwar vor Ort, aber für einen derart alten Aufzug sind halt Ersatzteile nicht auf Lager...

Die von der Hausverwaltung Ogris veranlasste und vom selbsternannten "Verwaltungsbeirat" befürwortete Billigsdorfer-Sanierung zeigt ihre Spuren...

Diese stecken das Geld der Eigentümer/innen lieber in Reparaturen anstatt in einen neuen Aufzug, der zusätzlich mehr Sicherheit für die Benutzer/innen bieten würde...

Sonntag, 23. Juli 2017

Wer hat Angst vor... engagierten EigentümerInnen?

Obwohl die Hausverwaltung Ogris in allen 4 Häusern mittels Anschlag in den Glaskästen ihren monatlichen Begehungstermin für 12:00 Uhr mittags anberaumt hat, war es diesen Freitag wiederum der Fall, dass Herr DI Ogris um diese Uhrzeit angeblich schon wieder abgereist war.

Wurde die Begehung (nach ÖNORM?) durch ein Gespräch mit dem Hausbesorger ersetzt? Der Hausbetreuer (Häuser C und D) befand sich auch diesmal wieder auf Urlaub...

Somit bestand wiederum nicht die Möglichkeit, "Gespräche mit den Eigentümern" (gemäß Hausverwaltungsvertrag) zu führen.

Auf telefonische und schriftliche Anfragen von Eigentümer/innen reagiert die Hausverwaltung auch nicht...

Mittwoch, 22. März 2017

An den Pensionistenverein

Vertragslaufzeit bei der WEG-Verwaltung!

Wir möchten an dieser Stelle einige Gedankenansätze zur Laufzeit von Hausverwaltungsverträgen niederschreiben.

Beispiel für die erste und folgende Vertragslaufzeit
Die Wohnungseigentümergemeinschaft wurde zum 01.01.2012 gegründet. Zum gleichen Zeitpunkt wird auch die Hausverwaltung bestellt. Die Bestellung darf maximal für drei Jahre erfolgen. Der Vertrag endet folglich zum 31.12.2014. Anschließend kann der Vertrag um eine maximal fünfjährige Verwaltungsperiode verlängert werden. Also beispielsweise vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2019.

Vorteile von kurzen Vertragslaufzeiten für die Eigentümer:

Die Wohnungseigentümergemeinschaft oder auch der Miethauseigentümer können die Verwaltung testen. Hält die Hausverwaltung was sie verspricht? Wenn die Eigentümer nicht zufrieden sind, kann man sich nach ein oder zwei Jahren wieder trennen.

Die Hausverwaltung bleibt motiviert: Die Verwaltung weiß, dass der Vertrag stets nach einer kurzen Laufzeit wieder verlängert werden muss und wird sich höchstwahrscheinlich während der Laufzeit engagiert zeigen, damit der Vertrag auch wieder verlängert wird. Die Eigentümer müssen also nicht fürchten, dass die Hausverwaltung sich nach Abschluss eines Fünf-Jahresvertrages ausruht.


Gibt es eine Erklärung weshalb nicht diese Möglichkeit bei der Erstellung des Hausverwalter Vertrag angedacht wurde?

Bin überzeugt es gibt die Erklärung :-)

Link: https://www.promeda.de/blog/laufzeit-hausverwaltervertrag/

Montag, 20. März 2017

Hallo Kärnten-Hallo Pischelsdorferstrasse

wahl
Im Folgenden zeigen wir ein paar Beispiele für wichtige Gründe, welche in der Praxis zu einer vorzeitigen Abberufung bzw. Kündigung des Verwaltervertrages führen können.
1. Durch die falsche Eröffnung eines Bewirtschaftungskontos auf den Namen und im Besitz der Hausverwaltung, wird das Geld des Eigentümers oder der Eigentümergemeinschaft nicht treuhänderisch verwaltet. In der Regel muss immer ein Bewirtschaftungskonto als Treuhandkonto oder als Konto auf dem Namen der WEG eröffnet werden. Sonst kann der Verwalter frei über das Geld verfügen und im schlimmsten Fall sich mit dem Geld aus dem Staub machen.
2. Sollte eine Veruntreuung des zu verwaltenden Geldes, speziell auch der angesparten Instandhaltungsrücklage vorliegen, macht sich der Verwalter auch strafbar und es kann zu einer sofortigen Kündigung führen.
3. Ein weiterer wichtiger Grund liegt vor, wenn den Wohnungseigentümern nach Treu und Glauben eine weitere Fortführung der Verwaltertätigkeit nicht zumutbar ist, insbesondere, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis zwischen Eigentümern und Verwalter zerstört ist (BGH NZM 2002, 788).
4. Auch die Vorteilsnahme der Hausverwaltung ist ein Kündigungsgrund. Dabei hat der Verwalter sich z .B. einen Firmenpool aufgebaut, an dem er sich bereichert bzw. die Hausverwaltung von den selbst erteilten Handwerkeraufträgen eine Provision erhält.
5. Der Verwalter darf auf keinen Fall die Eigentümer beleidigen oder irgendwelche Tätlichkeiten begehen, da diese auch zu einer Kündigung des Verwaltervertrages führen können.
6. Bei einer von der Hausverwaltung durchgeführten Eigentümerversammlung darf der Verwalter die geführte Versammlung nicht vorzeitig abbrechen. Tut er das trotzdem, z. B. wegen einem heftigen Streit mit einem Eigentümer in der Versammlung, kann er für seine nicht vollständig erbrachte Leistung als Versammlungsleiter die Kündigung erhalten.
7. Zudem kann dem Verwalter eine Kündigung ausgesprochen werden, wenn er zweimal hintereinander keine Eigentümerversammlung durchgeführt hat oder die Wohngeldabrechnung zwei Jahre nacheinander nicht von der Hausverwaltung erstellt wurde.
8. Bei Weigerung des Verwalters, abgestimmte Beschlüsse der Wohnungseigentümer durchzuführen oder eine Eigentümerversammlung einzuberufen, kann dieser von der Gemeinschaft die Kündigung erhalten.
9. Auch der Wechsel der Versicherung ohne Beschluss der Eigentümerversammlung bzw. ohne Zustimmung des Eigentümers kann zur sofortigen Kündigung des Verwaltervertrages führen.
10. Liegt eine Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit beim Verwalter vor, kann das zur Abberufung führen.


Fazit
Die Hausverwaltung darf nicht nach Belieben verwalten und handeln, wie es ihr gefällt. Es gibt Regel und Gesetze, die zu beachten und einzuhalten sind. Wird ein grober Verstoß von der Verwaltung begangen, kann es sogar zu einer fristlosen Kündigung führen.

Quelle: https://www.promeda.de

Samstag, 18. März 2017

Gute Nachricht: unseriöser Hausverwalter kündigt selber

Glück im Unglück hatte eine Eigentümergemeinschaft, deren Verwalter nach einigen Monaten selber kündigte, als er merkte, dass er bei dieser WEG keine Nebenverdienste erzielen konnte. Auch hatte die Staatsanwaltschaft den Verwalter zum Gespräch gebeten, nachdem die Eigentümer auf Unregelmässigkeiten aufmerksam gemacht hatten.

Da viele Eigentümer sich danach sehnen, ihren unseriösen Verwalter loszuwerden, hier die frohe Botschaft in Form des Kündigungsschreiben.
Selten hat ein Kündigungsschreiben so viel Wohlbehagen ausgelöst…..

Den ganzen Bericht finden Sie hier

Na da können die "Kopfnichtindensandsetzenden und klar beim V*****d Seiende " Eigentümer ja noch hoffen

Montag, 20. Februar 2017

UMFRAGE - Wie beliebt ist die HV OGRIS nach 5 Jahren Ulmgasse?

UMFRAGE - Wie beliebt ist die HV OGRIS aus Kärnten nach 5 Jahren Ulmgasse?

Politiker werden ja gerne nach ihren Taten gemessen, wie ist das bei einer Hausverwaltung?
Genauso, nur dass die Hausverwaltung sich nicht einer Wiederwahl stellen muss, wäre dies im WEG (Wohnungseigentumsgesetz) vorgesehen, würde es viele schwarze Schafe bei den Hausverwaltungen schlicht nicht geben, sie würden von den Eigentümern aus Amt und Würde gejagt werden.

Das WEG schützt eine Zunft, die eine der wenigen ist, die sich um Kundenzufriedenheit wenig schert und trotzdem "fortwurschteln" kann.

Dass aber schwarze Schafe sich so entwickeln können, dazu trägt auch der Eigentümer mit seiner "Ist-mir-egal-sind-sowieso-alle gleich" Einstellung bei.

Um seiner heiligen Kuh, das AUTO, macht er sich mehr Sorgen als bei seiner Investition fürs Leben, seiner Wohnung! Bei dieser lässt er sich alles, ohne Hinterfragung, von der HV aufschwatzen.
wahl
Beurteilen Sie die Arbeit unserer Hausverwaltung OGRIS nach rund 5 Jahren
UNSERE FRAGE:

Würden Sie nach all den Erfahrungen mit der Hausverwaltung OGRIS-Kärnten, welche Sie in der Wohnanlage Ulmgasse - Graz erlebt haben, diese weiterempfehlen?

Bitte nehmen Sie an dieser kurzen Umfrage teil!

Einfach hier klicken und schon gehts los

Mittwoch, 25. Januar 2017

Hausverwaltung der Ulmgasse kündigen..

Für alle den zahlreichen Eigentümern die an eine Kündigung der Hausverwaltung denken, lege ich den Bericht des beliebten blogs www.ulmgasse.blog nahe. Sollten Sie fragen haben, bitte kontaktieren Sie uns einfach

Kündigung der Hausverwaltung

Wohnanlage Ulmgasse Graz - Austria -

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Kündigung der Hausverwaltung...
....und schickt die schwarzen Schafe der Hausverwaltungen...
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Reinigungskosten von...
Sauberkeit kostet Stadt über 300.000 Euro im Jahr Die...
Ulmgasse - 2018/02/06 09:07
12 km²
1km²* = 1.000.000 m² die Stadt hat somit 12.000.0000...
Ulmgasse - 2018/02/06 09:00
Ein beindruckender Vergleich!!!
Wie groß ist die Anlage Ulmgasse? Und die Stadt Meersburg?
Eigentümerin - 2018/02/05 16:07
Ein guter Sachverständiger...
 http://www.marxdorfer-lik oere.de „Kein Sachverständiger...
scorpione - 2018/02/01 10:18

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