Andere HV-selbe Problem

Sonntag, 10. Dezember 2017

Eine ganze Wohnanlage versteigert

oder besser gesagt ein ganzes Dorf!

"Wir sind sehr böse, dass es so weit kommen musste", kommentierte Claus den ruinösen Zustand der Häuser mit bröckelndem Putz, kaputten Holzfenstern und undichten Dächern. "Eigentum verpflichtet. Deshalb würden wir gerne mit dem Käufer über seine zukünftigen Pläne reden."

Es solle geprüft werden, ob der alte Eigentümer für den schlechten Zustand der Häuser in Haftung genommen werden könne, sagte Claus
https://www.gmx.at/magazine/wissen/brandenburgisches-dorf-alwine-140000-euro-versteigert-32691804


Das zeigt nur, Besitzer müssen sich mehr um die "Pflege" des Eigentums kümmern.
Ein Immobilie ist wie eine Aktie, kaufen und vergessen...das geht nicht, ansonsten kann es schnell passieren das alles weg ist.
hund
Nur so nebenbei: Manche Eigentümer meinen das, dass Hundsgackerl aus Plastik ist und entsorgen es in der Plastikrestmüll Tonne der Wohnanlage, diesem sei es gesagt, Plastik riecht anders!! Naja, dem Hund ist es egal!!! Dem Bewohner könnte diese Seite sehr hilfreich sein: https://www.wien.gv.at/umwelt/ma48/beratung/muelltrennung/mistabc.html

Donnerstag, 7. Dezember 2017

Der Pfusch am Bau....

Seit Monaten oder sogar Jahren zeigt dieser Schlauch eines Trockenautomaten im Nassbereich das Kunstwerk von steirischer "Handarbeit". Eine Wohnanlage, welche für die Reinigung über mehrere hunderttausend Euro - für unsere älteren Mieter/Eigentümer: rund 3.000.000,— Millionen Schilling - + diverse Leckerli ausgibt, muss anscheinend zu solchen Mitteln greifen.

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Es soll aber darauf hingewiesen werden, dass durch solche Dritte Welt-Reparaturen die Wohnanlage ihrem Verfall preisgegeben wird. Dass durch so eine stümperhafte Flickerei mit Isolierbändern Wände, Türen und Bauwerk auf Dauer durch die hohe Luftfeuchtigkeit schwer beschädigt und zerstört werden, sollte klar sein!!
Erinnerung an die TV Sendung "Pfusch am Bau..." kommen da hoch
Der Hilferuf nach Kärnten zur Hausverwaltung: Liebe Hausverwaltung, bei deiner nächsten, monatlichen Begehung, kontrolliere diesen Bereich besonders gut!!"

Samstag, 2. Dezember 2017

Über das G’frett mit mit Hausverwaltungen

ulmgasse-haus

Über das G’frett mit mit Hausverwaltungen

ON JUDITH HECHT

Wien. Hausverwaltungen genießen hierzulande ganz allgemein nicht den besten Ruf. Zumindest erlebt man selten, dass jemand ins Schwärmen kommt, wenn er von seinem Hausverwalter spricht. Das mag unter anderem damit zu tun haben, dass es immer noch Hausverwaltungen gibt, die sich nicht als Dienstleister verstehen, sondern ihre Kunden wie Bittsteller behandeln.

Bevor sich die Eigentümer ihrer Hausverwaltung entledigen, sollten sie sich nach einer neuen umschauen – und dabei trachten, eine zu finden, die ihrer Erwartungshaltung wirklich entspricht. Die Chancen sind gut, denn die Auswahl ist groß. Aber woran können Eigentümer erkennen, welche Hausverwaltung auch halten wird, was sie vor Vertragsabschluss
großmundig verspricht?


Mehr auf: www.diepresse.com

Mittwoch, 29. November 2017

Hausverwalter verlangt Führungszeugnis

Könnte mir jemand von diesem tollen Blog folgende Frage beantworten? Eine Hausverwaltung hat bei/vor Einstellung des Hausbesorgers ein Führungszeugnis vom zukünftigen Hausbesorger verlangt. Dieses "Zeugnis" wurde auch vorgelegt jedoch waren daraus Vorstrafen zu ersehen. Hätte der Hausverwalter nicht die Eigentümer informieren müssen, damit diese entscheiden können, ob sie diesen Hausbesorger überhaupt möchten? Besonders da der Hausbesorger ja auch durch seine Beschäftigung Zugang zu den Wohnungen und vieles mehr bekommt? Wir haben keine Information, um welche Straftat es sich gehandelt hat!! Weshalb die Hausverwaltung überhaupt eines verlangt, ist mir nicht klar, wenn er es dann nicht verwendet.

Habe bereits auf einem anderen Blog der Ulmgasse, eine ähnliche Frage gestellt und eventuell findet sich jemand der dies rechtlich beurteilen könnte.

Mittwoch, 11. Januar 2017

Hausverwalter geboren als schwarzes Schaf??

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Ein Hausverwalter wird nicht als "schwarzes Schaf" geboren, er wird es erst durch Hilfe des Gesetzes, natürlich spielt auch etwas der Charakter eine Rolle!

Ja, ich behaupte, erst durch das Gesetz kommt ein Hausverwalter auf die „schiefe“ Bahn, der Gesetzgeber gibt den Hausverwaltungen zu viele Rechte und den Eigentümern keine!

Wenn der Gesetzgeber ernstlich die schwarzen Schafe von Hausverwaltungen entfernen und die Gerichte entlasten möchte, braucht er nur folgendes tun:

Eine Hausverwaltung muss sich alle 3 - 4 Jahre sein Amt bestätigen lassen von den Eigentümern, wie in der Politik.

Das bedeutet, alle 3 - 4 Jahre muss der Hausverwalter einen Umlaufbeschluss durchführen und die Eigentümer entscheiden über seinen Verbleib!

Sollte der Umlaufbeschluss nicht mit eindeutiger Mehrheit für den amtierenden Hausverwalter ausgehen, dann muss er sofort den Eigentümern sein Amt zur Verfügung stellen und diese bei der Neuwahl einer Hausverwaltung unterstützen!

Das wäre der Weg, wie endlich die schwarzen Schafe aussterben, aber rasch!!

Derzeit ist es so, dass der Hausverwalter die Rechte der Eigentümer mit Füßen treten, sich wie ein Gustherr verhalten kann, eine Kündigung fast unmöglich ist. Besonders in großen Wohnanlagen sitzt ein schwarzes Schaf - sprich Hausverwalter - ganz fest im Sattel, besonders wenn es auch noch super entlohnte Hausbesorger gibt, die sich nicht ihren eigenen Ast absägen möchten, denn sie wissen, am freien Markt würden sie der WEG nicht mit € 200.000,-- im Jahr auf der Tasche liegen, sondern mit Glück lediglich € 20.000,- bis 25.000.-(pro Kehrbesen)!!

Freitag, 30. Dezember 2016

Wer entfernt laufend Infos vom "schwarzen" Brett?

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Barbara Walzl-Sirk (Mieterschutzverband) gibt Auskunft:

In unserem Haus gibt es ein Schwarzes Brett, auf dem auch private Infos hängen – zum Beispiel, dass jemand seinen Parkplatz vermieten möchte. Ein Eigentümer meint, der Platz ist nur für Infos der Verwaltung und entfernt die Zettel ständig. Dürfen wir solche Sachen aufhängen oder nicht?

Grundsätzlich dient das sogenannte Schwarze Brett dazu, den Wohnungseigentümern Informationen zu übermitteln. Ich führe hier nur den Aushang der Beschlussfassung der Wohnungseigentümer als Beispiel an. … Ich sehe im gelegentlichen Anschlag allgemeiner Infos, wie der Vermietung eines hausinternen Parkplatzes, am schwarzen Brett kein Problem. Schwierig kann es aber werden, wenn man Informationen der Hausverwaltung durch den Wildwuchs anderer Informationen nicht mehr wahrnehmen kann. Ich rate Ihnen, dies in einer der nächsten Eigentümerversammlungen zur Sprache zu bringen. Bitte schauen Sie auch, ob es in der Hausordnung allenfalls diesbezüglich schon Regelungen gibt.

https://kurier.at/wirtschaft/immobiz/was-darf-man-ans-schwarze-brett-haengen/103.251.664
Eine Person in der Ulmgasse hat anscheinend auch ein „Problem“ mit Anschlägen an der Pinwand, die die Miteigentümer/innen darüber informieren, auf welchen Websites sie Neuigkeiten über die Wohnanlage Ulmgasse erfahren….

Die Glaskästen im Foyer der Häuser werden ja exklusiv von der Hausverwaltung genutzt…

Samstag, 17. Dezember 2016

Der Geist war willig, nur das Fleisch war schwach

Erinnerungen aus einer Zeit mit Hoffnung auf eine bessere Zeit!

Sehr geehrte Eigentümer und Eigentümerinnen!

Es liegt nun die Entscheidung des BG Graz-West vor, wonach wegen des niedrigen Verwalterhonorars und der geleisteten Unterschriften, die Klagenfurter Firma OGRIS mit der vorläufigen Verwaltung beauftragt ist.

Einsprüche können innerhalb 4 Wochen ab Aushang beim BG Graz –West von jeden Eigentümer eingebracht werden.

Damit ist die Verantwortlichkeit zunächst einmal geklärt.

Ferner ist dafür zu sorgen, dass zum richtigen Zeitpunkt die endgültige Hausverwaltung mittels Mehrheitsbeschluss eingesetzt wird.

Festzuhalten ist auch, dass bei der Errichtung des zukünftigen Verwaltervertrages der von uns ausgehandelte und von der Firma FRIPAL unterzeichnete Vorschlag auch von OGRIS zu berücksichtigen sein wird.

Außerdem ist die Firma OGRIS an ein schriftliches Arbeitsübereinkommen gebunden, das vom Gericht protokolliert wird.

Der Verein wird darauf achten, dass diese Vereinbarungen zum Wohl der Eigentümergemeinschaft in der Praxis auch eingehalten werden.

Für die Unterstützung unserer Bemühungen danken wir allen Beteiligten.

Mit der Bitte um weitere gute Zusammenarbeit,

für den Verein

Stefan Hammer Obmann und Hans L. Stellvertreter

15.März 2010Die Bewohner der Wohnanlage werden selbst beurteilen können, was die Versprechungen des Herrn Hans L. wert waren… Dieser war federführend bei der Vertragserstellung mit der Hausverwaltung OGRIS. Der damalige Obmann des Vereins, Stefan H., wurde bei der Vertragserstellung mit der Hausverwaltung OGRIS nicht mehr einbezogen! Dass dieser Vertrag keinerlei Ähnlichkeiten mit dem von der Arbeiterkammer und dem Obmann des Vereins ausgearbeiteten Vertrag hat, werden die Eigentümer auch bereits festgestellt haben! Dem Tiger AK-FRIPAL-Hausverwaltervertrag wurden leider mit Unterstützung des Zahnarztes Hans L. die Zähne gezogen!!

Donnerstag, 15. Dezember 2016

Verdacht der Untreue gegen Hausverwalter

von Christine Kary (Die Presse)

Wohnungseigentum gilt als relativ sichere Geldanlage. Es kann aber auch Ärger bereiten. Viel Ärger sogar, unerwartete Kosten auch. Die Eigentümer eines Hauses in der Krausegasse im 11. Bezirk in Wien erleben das gerade: Sie wurden von der Raiffeisenkasse Zistersdorf-Dürnkrut auf Rückzahlung von zwei fällig gestellten Krediten in einer Gesamthöhe von 288.000 Euro geklagt.

Die Kredite habe die damalige Hausverwaltung ohne Wissen oder zumindest ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft aufgenommen, so der Vorwurf betroffener Wohnungseigentümer. Von dem Geld sei nur ein geringer Teil für die Liegenschaft verwendet worden, der große Rest sei auf anderen Konten gelandet – wie zuvor schon die Mittel aus der Rücklage.

Die Liegenschaft in der Krausegasse ist nicht die einzige, die von Unregelmäßigkeiten betroffen sein soll. Die Hausverwaltung, die Magnum Immobiliengesellschaft m.b.H., ist inzwischen in Konkurs, gegen ihren Geschäftsführer Elmar Dirnberger ermittelt die Staatsanwaltschaft Wien wegen Verdachts der Untreue. Dirnberger, für den die Unschuldsvermutung gilt, bestreitet die Vorwürfe: Soweit es Fehlbeträge gebe, hätten ehemalige Mitarbeiter diese verursacht.

http://immobilien.diepresse.com/home/recht/1380271/Hausverwalter-koennen-mehr-als-sie-duerfen

Klare Regeln aufstellen

Eigentümergemeinschaften rät Malloth zu großer Sorgfalt bei der Auswahl der Hausverwaltung. Wobei man auf formale Kriterien wie Konzession und Qualifikationen von Geschäftsführern und Mitarbeitern achten solle, vor allem aber auf Mundpropaganda hören und „ein Gefühl kriegen“ müsse, ob die handelnden Personen vertrauenswürdig sind. Unverzichtbar: „Ein ordentlicher Verwaltungsvertrag. Da gehört unbedingt auch eine Klausel hinein, dass der Verwalter nicht berechtigt ist, Darlehen ohne Rücksprache bzw. Beschlussfassung aufzunehmen.“ Auch eine Betragsgrenze, ab der etwa bei Reparaturen – außer bei Gefahr im Verzug – ein Eigentümerbeschluss nötig ist, solle man festlegen.

Auf die Finger schauen kann man der Hausverwaltung auch, indem man die Abrechnung genau prüft und Einsicht in die Belege nimmt. „Man könnte dafür einen Finanzbeirat schaffen“, rät Kothbauer. Wenn es allerdings zu einem Missbrauch komme, greife das Einsichtsrecht möglicherweise zu spät, und letztlich seien auch Abrechnungen manipulierbar.

Anmerkung: Ob der "Verwaltervertrag" OGRIS einen der obigen Punkte enthält bzw. die Anforderungen bei der Auswahl der HV Ogris berücksichtigt wurde, kann die WEG selbst beurteilen, ich möchte dies nicht kommentieren!!

Donnerstag, 8. Dezember 2016

Offener Brief an die Eigentümer

Sehr geehrte Eigentümer und Eigentümerinnen der Wohnanlage Ulmgasse!
Am 28.11.2016 stellte ich an die Hausverwaltung folgendes Ersuchen:
Sehr geehrte Damen und Herren!

Bitte senden Sie mir per Email/Brief den Arbeitsvertrag inklusive Lohnaufstellung des Herrn xxxxx zur Überprüfung.

Als spätesten Termin merke ich mir den 5.Dezember 2016 vor.

Dieses Schreiben geht auch an mehrere Eigentümer der Wohnanlage Ulmgasse 14


Antwort am 5.Dezember seitens der Hausverwaltung:

Sehr geehrter Hr. Hxxxx!

Die gewünschten Unterlagen werden gerade geprüft. Ich lasse Sie Ihnen zukommen, wenn die Prüfung erledigt ist. Ich bitte um Verständnis – vielen lieben Dank!

Umgehend erging meine Antwort, welche nicht termingerecht beantwortet wurde:
Sehr geehrte Frau Hxxx,
ich ersuche Sie, mir einen spätesten Termin zu nennen!

Haben Sie bitte Verständnis, dass ein "open date" in diesem Falle von mir nicht akzeptiert werden kann!
Ich merke mir für eine Rückantwort als spätesten Termin den 7.Dezember 2016 vor.

Sollte ich bis zu diesem Datum keinen spätesten "Vorlagezeitpunkt" genannt bekommen, sehe ich dies als nicht termingerecht an und werde mir diesbezüglich weitere Schritte überlegen.

Die Hausverwaltung weiß seit mindestens einem halben Jahr, dass Frau E.T. in Pension geht. Sie selbst wissen am besten, wie die Angebotseinholung bei den Reinigungsfirmen vonstatten ging, sodass die Hausverwaltung sich eigentlich auf die Gestaltung des Arbeitsvertrages und des Lohnschemas konzentrieren konnte, welche laut Hausverwaltungsvertrag ja 4 Wochen vor Unterzeichnung im „Büro“ C/66 aufliegen sollten!

Und jetzt ist Herr Pxxx seit 1. Dezember mit nicht „geprüften“ Arbeitsunterlagen als Hausbetreuer tätig?! Da stellt sich natürlich auch die Frage, wie Sie bei der Stmk GKK angemeldet haben?

Dieses Schreiben ergeht auch an mehrere Eigentümer der Wohnanlage Ulmgasse 14.

Anmerkung:
Ein Arbeitsvertrag wird vor Einstellung eines Mitarbeiters geprüft und den Eigentümern zugänglich gemacht, nicht nach dessen Einstellung! Dies sollte auch einer Hausverwaltung bekannt sein, deshalb sehen wir so ein Antwortschreiben als reine Missachtung der Eigentümer-Rechte und reine Entziehung unserer Prüfmöglichkeiten.

Liebe Hausverwaltung : Wir ersuchen Sie nochmals, sämtliche Eigentümer sofort über den Inhalt des Arbeitsvertrages zu Informieren!



Mittwoch, 30. November 2016

Wer braucht

„Es braucht die Liebe zum Dienen.“

Wer braucht einen Diener, der Verwalter oder die Eigentümer? Also die Hausverwaltung OGRIS hat die Liebe zum Dienen! Ogris persönlich hat bei seiner 1. "Bewerbungsversammlung " den Eigentümern voller Stolz mitgeteilt: "Ich bin Euer Diener" - Mir aber ist lieber, ich habe einen Verwalter, brauch' keinen Diener - Wer heute in der Ulmgasse der "Diener" und wer der "Bediente" ist, können die Eigentümer besser beurteilen!!

Der Umstand, dass ein Hausverwalter in einer Anlage im Jahr um 50%-70% weniger bezahlt bekommt als der Hausbesorger, ist natürlich auch nicht gerade aufbauend für den Hausverwalter und genauer betrachtet ein Minusgeschäft ! Es stellt sich nur die Frage: Warum tut sich das einer an oder was tut er sich an?

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Ein guter Sachverständiger...
 http://www.marxdorfer-lik oere.de „Kein Sachverständiger...
scorpione - 2018/02/01 10:18

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