Hausmeister

Samstag, 5. März 2011

Ein Satz der 30.000.- kostet



DAMIT IHR EIGENTUM (GELD) MEHR WIRD - UND NICHT VERBRENNT !

Der gesetzliche Mindestlohn für Hausbetreuer wird in zwei Entlohnungsschemen (A & B) festgelegt. Diese Entlohnungsschemen entscheiden in nur „EINEN SATZ“ über Ersparnisse oder über Mehrkosten von ca. Euro 30.000.- bis Euro 40.000.- (eventuell auch mehr) für die Eigentümer. Dieser „EINE SATZ“ entscheidet unter anderem auch darüber, ob in 5 Jahren auf dem Rücklagenkonto der Eigentümer rund Euro 200.000 mehr oder weniger aufscheinen!

Bei beiden Entlohnungsschemen (A& B) gilt das Arbeitszeitgesetz, das eine 40 Stunden Woche vorsieht, wobei max. 5 Überstunden zulässig sind.
Somit ist das eventuelle Argument einer HV, dass es die Größe einer Anlage nicht anders zulässt, dass der Hausbetreuer mehr Stunden arbeitet, auch nicht angebracht, entweder kann die Arbeit in einer 40 Stunden Woche durchgeführt werden oder nicht.

Entlohnungsschema "A":
Kommt dann zur Anwendung, wenn der Beginn und das Ende der Arbeitszeit im Dienstvertrag festgehalten wird, z.B. Montag - Freitag 8:00 bis 17:00 oder Montag-Freitag 6:00 – 16:00. Es kann darin auch eine Gleitzeit, Durchrechnung mit dem Dienstnehmer vereinbart werden. Wichtig für die Anwendung bei „Entlohnungsschema „A“ ist, dass vom Arbeitgeber eine Arbeitszeit festgelegt wird!
monatlich bei Lohngruppe 1 (LG1) rund 1500.- Brutto
monatlich bei Lohngruppe 2 (LG2) rund 1600.- Brutto
monatlich bei Lohngruppe 3 (LG3) rund 2000.- Brutto

Das ergibt rund Euro 21.000.- (LG 1), Euro 22.400.- (LG2) oder Euro 28.000.- pro Jahr an Kosten für die Eigentümer, inklusive Weihnachts/Urlaubsgeld!

Der Nettobetrag für den Dienstnehmer wäre somit ca. bei Euro 1000.- bis Euro 1400.-!

Eine Festlegung der Arbeitszeit ist in unserer Arbeitswelt auch ganz normal.

Entlohnungsschema "B":
Bei dem Entlohnungsschema "B" wird die Lohngruppe 1, 2 oder 3 zur Berechnung des Gehaltes an den Dienstnehmer herangezogen. Für Dienstnehmer in unserer Wohnanlage würde die LG 1 bzw. LG 2 in Anwendung kommen.

Entlohnungsschema "B" muss dann bezahlt werden, wenn der Dienstnehmer (Hausbetreuer) selbst seinen Beginn und das Ende bestimmen kann (unter Rücksicht des Arbeitszeitgesetzes).

Dieser oben genannte „EINE SATZ“ entscheidet, ob der Dienstnehmer für jede Arbeit einzeln entlohnt wird. Wie z.B. pro m² Fensterputzen, Rasenmähen, pro Stellplatz, pro Stiegenhaus, Fahrbahn/Gehsteigreinigen und diverse Kontrollen bzw. Beaufsichtigung, Provision für Waschmünzenverkauf, Waschküchenreinigung, Liftreinigung usw.
Ebenso kommt im Entlohnungsschema „B“ der Umstand zu tragen, das auch im Winter für das „Rasenmähen“ und im Sommer für das „Schneereinigen“ bezahlt werden muss! Da dass Entgelt in 12 Monatsbeiträgen aufzuteilen ist und natürlich auch für die Berechnung des Urlaubs/Weihnachtszuschusses, KrankenUrlaubsvertretung herangezogen wird.

Im Entlohnungsschema „A“ müssen diese „Extras“ nicht bezahlt werden, daher ist dieses Schema „A“ für eine Wohnanlage die beste Variante und sollte daher auch zur Berechnung des Hausbetreuergehaltes herangezogen werden, für eine HV die sich als Dienstnehmer der Wohnungseigentümer sieht, ist dies auch selbstverständlich.
Das eine Hausverwaltung nicht frei nach "belieben" Dienstverträge mit Hausarbeitern erstellen darf ist auch im Gesetz klar geregelt:
Eine Hausverwaltung ist vom Gesetz her immer verpflichtet, nach Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit (§ 20 (8) 1) WEG 2002) vorzugehen.

Ps.: Gerne werden Erfahrungsberichte von Wohnanlagen bzw. deren Hausarbeitern erwartet!

Für weitere Informationen von Interessierte oder Betroffenen Eigentümer steht die Gewerkschaft "VIDA" und Arbeiterkammer Graz zur Verfügung.

Mittwoch, 2. März 2011

Das Ende der Hausmeister-Ära

Guter-Geist



RÜCKLÄUFIG. Sie werden immer seltener. 2007 hatte Graz nur mehr 282 Hausmeister. Spitzenverdiener unter ihnen gibt es nur wenige.
Den ganzen Bericht finden Sie
HIER - Der Durchschnittsverdienst bei Hausbesorger (lt. VIDA) liegt bei 1000.- Brutto

Wiedereinführung des Hausbesorgers erhöht unnötig die Wohnkosten

Geheimnisse-des-Geldes

Wiedereinführung des Hausbesorgers erhöht unnötig die
Wohnkosten


„Mit gutem Grund wurde im Jahr 2000 der Hausbesorger abgeschafft. Er war zu teuer. Nun soll ein neues Hausbesorgergesetz geschaffen werden. Das widerspricht allen sozialen Überlegungen, wonach die Kostenbelastung für Mieter möglichst gering zu halten ist“, argumentiert Dr. Friedrich Noszek, Präsident des ÖHGB und spricht sich damit klar gegen den
vorliegenden Gesetzesentwurf aus. (Wien, 17. Juni 2010) Mit der Abschaffung des Hausbesorgergesetzes 2000 wurde ein völlig
anachronistisches Privileg für eine bestimmte Dienstnehmergruppe beseitigt.

Mit gutem Grund; die Kostenbelastung durch diese Art der Hausbetreuung war gewaltig. Der ÖHGB hat erhoben, dass derzeit die Gesamtkosten für einen angestellten Hausbesorger (den es nach wie vor in vielen Häusern gibt, da die alten Dienstverträge ja noch weiter bestehen) rund 40 % der gesamten Betriebskosten ausmachen.
Die Kosten für eine externe Hausbetreuungsfirma belaufen sich hingegen auf rund 20%.

Die Wiedereinführung eines Hausbesorgers bedeutet einen Rückfall auf ein altes Privilegienwesen: Zu Lasten der Bewohner und Eigentümer von Häusern würde damit einer bestimmten Berufsgruppe eine unsachgemäße Bevorzugung eingeräumt.

Haftungsproblem
Ein gravierender Nachteil für den Hauseigentümer bzw. die Mieter ergibt sich auch aus der Haftung.

Während eine gewerbliche Hausbetreuungsfirma voll für ihre Tätigkeiten haftet (und daher in der Regel haftpflichtversichert ist), haftet der angestellte Hausbesorger als Dienstnehmer nur bei vorsätzlicher und grob fahrlässiger Schadenszufügung, wobei bei grob fahrlässiger Schädigung das Gericht aus Gründen der Billigkeit den Schadenersatz mindern kann. Bei leicht fahrlässiger Schadenszufügung kann der Schadenersatz vollkommen erlassen werden.

Zusätzliche Kostenfallen
Aber nicht nur die regelmäßigen Kosten für die Hausreinigung würden erheblich teurer. Weitere Kostenbelastungen in noch nicht absehbarer Höhe ergeben sich durch die Tatsache, dass dem
Hausbesorger nach dem vorliegenden Gesetzesentwurf entweder eine Dienstwohnung oder zumindest ein eigener Sanitärraum zur Verfügung gestellt werden müßte. Die baulichen Aufwendungen für die Errichtung solcher Räume wären beträchtlich und würden die Hauptmietzinsreserve erheblich belasten. Damit gingen wesentliche Mittel, die zu Sanierungszwecken verwendet werden könnten, verloren.

Eine zusätzliche finanzielle Belastung für die Betriebskosten und damit für die Bewohner ergibt sich daraus, dass das Gesetz keine Vertretungsregelung enthält. Im Unterschied zum früheren
Hausbesorgergesetz hat nämlich der Hauseigentümer selbst für die Vertretung des Hausbesorgers in den Fällen des Urlaubs und der Krankheit zu sorgen, was wiederum die Kosten erhöht.
quelle: ÖhgbRund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit
ist hier mittlerweile Standard - 24
Stunden, 365 Tage im Jahr. Auch Aufsperrdienste
und selbst.........weitere Informationen-einfach klicken

Mittwoch, 9. Februar 2011

Hausbesorger (Alt) Lohnerhöhung

sopherl

-Stellungsnahme zum Hausbesorgergehalt 2011, einfach hier zum Download

-WICHTIGE INFO aus gegebenen Anlass- hier zum Download

Sonntag, 8. August 2010

Keine Zustimmung für Hausbesorger

Guter-Geist

Das hat Staatssekretärin und VP-Wien-Chefin Christine Marek am Donnerstag verkündet. Die finanzielle Belastung für Mieter wäre zu hoch gewesen, zeigte sie sich überzeugt. Zudem hätte sich nicht das versprochene "moderne Berufsbild", sondern erneut Privilegien in dem Papier wiedergefunden.

"Das alte Hausbesorgergesetz wurde aus gutem Grund abgeschafft", erinnerte Marek an die frühere Regelung, deren Aus im Jahr 2000 durch die damalige schwarz-blaue Bundesregierung besiegelt worden war. Das Gesetz sei unfair und teuer gewesen. Seither habe sich viel getan: Reinigung und Instandhaltung würden flexibel durchgeführt. Für Mieter bzw. Eigentümer sei dies durch gesunkene Betriebskosten spürbar.

Ein Durchschnittshaushalt erspare sich seither 300 bis 400 Euro jährlich, rechnete die VP-Politikerin vor. Die SP sei nun "völlig ohne Not" mit einem Gesetzesvorschlag gekommen. Dieser hätte eine "Lawine" an Kosten bedeutet. Auch versprochene Elemente wie etwa die Erfordernis einer speziellen Ausbildung seien nicht darin enthalten gewesen. Was nicht für Privilegien gilt, die sich laut Marek sehr wohl darin befunden haben - etwa im Bereich Urlaub, Anwesenheitspflicht und Vertretungsregelung.

Krone.at

Mittwoch, 14. April 2010

Entgeltverordnung für Hausbesorger

Guter-Geist

Betrifft: Entgeltverordnung für Hausbesorger, Entwurf 2010,

An das Amt der Wiener Landesregierung

Sehr geehrte Damen und Herren!

Sehr geehrte Frau Magister Fiskas-Einspieler!

Es wird kaum Wohnungseigentümer geben, deren Löhne so erhöht werden wie im Entwurf der Verordnung des Landeshauptmannes von Wien für Hausbesorger vorgesehen.

Es ist nicht plausibel, dass Hausbesorger besser gestellt werden.

Durch die vorgesehenen Erhöhungen wird dem Sachlichkeitsgebot und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht entsprochen.
Zusammengefasst stellen die im Entwurf vorgesehenen Erhöhungen eine unsachliche Ungleichbehandlung gegenüber anderen Arbeitnehmern dar.
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer spricht sich daher gegen die Erhöhungen wie im Entwurf vorgesehen aus.

Das ganze Schreiben und vieles mehr, finden Sie auf www.gdw.at

Auszug: Änderung des Hausbesorgersgesetzes

Samstag, 14. Februar 2009

Schneeräumung-Schädlich ?

Das eine Schneeräumung unter 5cm Schneehöhe nicht zweckmäßig, ja sogar schädlich für den Asphalt und Pflug ist, zeigt der Artikel in der Krone vom 15.Jänner:

schnee-klein
Zur Vergrösserung klicken Sie auf das Bild-zurück geht es mit der Browser "Zurück" Taste

Der Einsatz von Schneepflügen war erst ab 11 Uhr möglich, als die Schneehöhe etwa vier Zentimeter erreicht hatte. „Fahrbahn-Einbauten wie Kanaldeckel, Gas-, Wasser- und sonstige Schieber, die oft auch leicht gewölbt sind, würden sonst beim Pflügen beschädigt werden – und der Pflug selbst auch“, erklärt Egger die technischen Gegebenheiten. Und fügt hinzu: „Noch vor etwa sechs Jahren wurden überhaupt erst bei einer Schneehöhe von acht bis zehn Zentimetern die Schneepflüge zum Einsatz gebracht!“

* Nehmen Sie an unserer Umfrage Teil: SCHNEERÄUMUNG-WANN?

Wirtschaftsbetriebe-Geschäftsführer Egger hält fest: „Die Aufgabe des Winterdienstes ist es, den Verkehr aufrecht zu erhalten – sommerliche Verkehrsverhältnisse herzustellen, ist nicht das Ziel und technisch auch nicht machbar. Außerdem gibt es in Österreich die Pflicht zur Benützung von Winterreifen …“
Naja die Stad Graz muss auch sparen-da haben wir es in der Ulmgasse schon besser-bei 1cm werden schon die schweren Geräte aus der Garage geholt und nachdem der erste Bewohner munter ist, findet er die Anlage in sommerlichen outfit vor-da soll sich die Stadt Graz und andere Wohnungseigentumsanlagen ein Beispiel nehmen.

umfrage11
* Nehmen Sie an unserer online-Umfrage Teil (Beendet): SCHNEERÄUMUNG-WANN?

* Die Umfrage wird nur im Internet durchgeführt und dient als unverbindlicher Meinungsbarometer!

Auf Wunsch zahlreicher Eigentümer, werden wir ab 1.März eine weitere online Umfrage über unsere Fassade durchführen.


*******************************************************************************

Samstag, 10. November 2007

Geschützter Bereich-Hausbesorgergesetz (Frei)-Gehaltslisten (Geschützt)etc.

Hier finden Sie alles was unsere Hausbesorger betrifft. Sie können sich das Hausbesorgergesetz genauso runterladen wie deren Gehaltslisten.
Beachten Sie das Sie ein Eigentümer in der Wohnanlage Ulmgasse 14a-14d sein müssen, Personen, welche nicht Eigentümer in der WA sind, ist der Zugriff auf diese Seite nicht erlaubt!
Ebenso ist der Zugang nur Eigentümer mit einem Passwort möglich, dieses Passwort können Sie nur als registrierter Benutzer anfordern, und nur unter Angabe ihres Namens und Adresse!
Bitte senden Sie mir diesbezüglich eine Email ich sende Ihnen den Link inklusive Passwort zu.

So registrieren Sie sich: Auf der linken Menü Seite den Link "LOGIN" anklicken und dann bei "Nein, ich bin neu hier, und will mich als Benutzer registrieren" einfach registrieren


-Hausbesorgergesetz (Frei)
-Hausbesorger MindeslohnGesetz (Frei)

-Lohnliste T.J (Geschützt - nur per Email)
-Lohnliste B.J. (Geschützt - nur per Email)

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