
Es gibt eine Hausverwaltung in Österreich,
die an +/- 260 EigentümerInnen das Angebot einer slowenischen Firma verschickt, die eine 35jährige ASBESTzementfassade mit 300 bar Hochdruck reinigen will,
die dann einen Malerbetrieb mit 3 Mitarbeitern und einer Bankgarantie, die fast doppelt so hoch ist wie dessen Jahresumsatz, präsentiert,
die mit diesem Malerbetrieb den Auftrag so detailliert definiert, dass dieser gleich einmal die Nordfassade fälschlicherweise zur Gänze weiß einfärbt,
die es zulässt, dass die von der Malerfirma verursachten Schäden von der Eigentümergemeinschaft oder deren Hausbesorger behoben werden,
die die beschädigten Platten kleben lässt und den vom Gutachter vorgeschlagenen Abzug nicht berücksichtigt sondern stattdessen
noch die Eigentümergemeinschaft darüber abstimmen lässt, ob man der Malerfirma nicht doch die Pönale erlassen soll.
Nach Beendigung dieses Fiaskos hinterlegt diese Hausverwaltung erst nach Intervention einer städtischen Behörde für die Eigentümergemeinschaft ein von der Hausverwaltung unterschriebenes Exemplar des Hausverwaltungsvertrages und
lehnt sich nach dieser "Aufregung" erst mal zurück und ignoriert den bevorstehenden Pensionsantritt der Hausbetreuerin...
Im letzten Moment werden dann Reinigungsfirmen angeschrieben - man will ja schließlich nicht zu viele professionelle Angebote... -
und ein neuer Hausbetreuer eingestellt, dessen Arbeitsunterlagen - trotz gegenteiliger Anweisung im Hausverwaltungsvertrag ("mindestens 4 Wochen vor Vertragsunterzeichnung") den EigentümerInnen nicht vorgelegt werden, weil sie eine Woche nach Dienstantritt des Hausbetreuers noch immer "geprüft" werden...
Gleichzeitig prüft diese Hausverwaltung anscheinend auch noch immer oder besser erst jetzt die Fehler in der Lohnverrechnung der bisherigen Hausbetreuerin, nachdem die Hausverwaltung selbst allen in der Eigentümerversammlung anwesenden EigentümerInnnen das Lohnschema mit einem falschen Rechenfaktor ausgehändigt hat. Wer konnte nun eigentlich damals das von der Gewerkschaft ausgefertigte Lohnschema nicht richtig abschreiben?
Und: Die Hausverwaltung selbst spricht mit den EigentümerInnen nicht mehr - nur mit deren (nicht gewählten!) "Präsidenten"! Aber bis spätestens 10. Jänner (gemäß Hausverwaltungsvertrag) müssen die EigentümerInnen ja das Protokoll der letzten Eigentümerversammlung in Händen halten...
Eines ist sicher: Es wird den EigentümerInnen nie langweilig mit so einer Hausverwaltung und der Hausverwaltung sicher auch nicht mehr...