Da müssen Sie Ihre...
Ja, hört sich toll an, jetzt kommt aber das "ABER":
-Aber was, wenn der Verwalter, das Bankinstitut usw. nicht will????
Lets go to the Court! Somit hat der/die EigentümerIn bei einem schwarzen Schaf als Verwalter nichts anderes zu tun als die Gerichte und Rechtsanwälte zu beschäftigen!
Dagegen hilft nur eine PÖNALE im Vertrag, wie es der Verein Ulmgasse in seinem Hausverwalter-Vertrag vorgesehen hatte!!!
Diese PÖNALE wurde aber von den Vertragserstellern mit der neuen Hausverwaltung der Ulmgasse nicht mehr im Verwaltervertrag eingebaut - ebenso wie einige andere wirkungsvolle "Instrumente"!!
Durch diesen Umstand wurde der Wohngemeinschaft eines der wichtigsten Instrumente zur berechtigten Durchsetzung von Forderungen genommen!
Die Forderung einer Pönale im HV-Vertrag ist übrigens auf Empfehlung eines Juristen der AK geschehen, diesem gilt meine größte Anerkennung, leider wurde sie von der Mehrheit der/die EigentümerIn, möchte sagen aus Unwissenheit dieses wichtigen Instrumentes, nicht entlohnt !!