Risiko Spielplätze
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„An die Sorgfalt für Kinderspielplätze sind nach der ständigen Rechtsprechung sehr hohe Anforderungen zu stellen!“, warnt Schnögl. ... Die Europanorm EN 1176-7 enthalte Richtlinien über Häufigkeit und Umfang der Instandhaltung. Die Norm definiere auch die erforderliche Dokumentation dieser Arbeiten. „Bei Unfällen kann es bei Verletzung der Verkehrssicherheitspflicht zu Schadenersatzforderungen in ungeahntem Ausmaß kommen!“, sagt Schnögl. Kinderspielplätze sind gemeinschaftliches Eigentum, wodurch die Kosten auf alle Eigentümer umgelegt werden können.
https://ulmgasse.blog/2017/01/09/spielplaetze/
In der WEG Ulmgasse sind die zwei Hausmeister der TÜV! Wo befinden sich eigentlich die „Nachweise“ bzw. Prüfprotokolle gem. ÖNORM EN 1176? Sicher im „Archiv“ der Hausverwaltung.. Lei lei!