
Der ÖVI ist die größte
freiwillige und unabhängige Vereinigung der
besten Immobilienmakler,
Immobilienverwalter, Bauträger und Immobiliensachverständigen des Landes.
Bereits seit 1979 setzt sich der Verband erfolgreich für die Interessen der Branche ein und ist in Fragen der
Interessenvertretung, politischen Meinungsbildung und der beruflichen
Qualifikation Ansprechpartner der Politik und der Medien.
Die
Ansprüche des Verbandes an sich selbst sind ebenso
hoch gesteckt, wie die Erwartungen an seine Mitglieder.
ÖVI Unternehmen unterwerfen sich einem
Ehrenkodex, der über die
gesetzlichen Standesregeln weit hinausgeht.
…
Durch die Präsenz des Verbandes wird diese
Qualität der ÖVI-Mitgliedsbetriebe transportiert – gegenüber einer breiten Öffentlichkeit und damit auch Kunden gegenüber. Als Qualitätsverband achten wir aber auch darauf, dass unsere Mitglieder ihren im Ehrenkodex verankerten Pflichten nachkommen.
http://www.ovi.at/de/verband/Mitgliedschaft/mitgliedschaft.php
Der
Ehrenkodex
...
Das Bekenntnis zum ÖVI-Ehrenkodex bedeutet besondere
Kundenorientierung, hohe
Kompetenz und konsequente
Weiterbildung des Unternehmers und seiner Mitarbeiter, höchste
Seriosität und
Transparenz sowie Bereitschaft zu konstruktiven
Kollegenkontakten.
Der ÖVI-Immobilientreuhänder versteht sich als Immobilienmanager im Spannungsfeld zwischen optimaler
Planung,
Errichtung und
Bewirtschaftung einer Immobilie aus Sicht des Investors einerseits und der höchstmöglichen
Nutzerzufriedenheit andererseits und bedient sich der jeweils
modernsten Instrumente, z.B. Facility Management, Total Quality Management, etc.
...
2.3. Der
ÖVI-Immobilienverwalter
2.3.1. Kundenorientierte Betreuung der Eigentümer und Mieter
Der ÖVI-Immobilienverwalter verpflichtet sich zu
rechtzeitiger und umfassender Information über alle relevanten Belange, die das verwaltete Objekt betreffen, und sichert
rasches Handeln bei beanstandeten
Problemen von Eigentümern oder Mietern zu. Auf Basis einer
laufenden Kontrolle konzipiert er die für die Wertsicherung bzw. Wertsteigerung erforderlichen
Maßnahmen.
2.3.2. Transparente und umfassende Abrechnungen
Der ÖVI-Immobilienverwalter garantiert Offenheit durch
transparente und umfassende Abrechnungen gegenüber den Auftraggebern unter gleichzeitiger Wahrung der Verschwiegenheitspflicht als Treuhänder.
ÖVI Verwalter übermitteln gemeinsam mit der Jahresabrechnung gem. § 34 WEG eine Aufstellung, in der die Salden der Liegenschaft und eine Übersicht der Stände der Geld- bzw. Festgeldkonten zum Stichtag 31.12. des betreffenden Jahres gegenübergestellt werden sowie eine Kopie der bezughabenden Kontoauszüge.*
Empfohlen wird die Verwendung des ÖVI-Musterformulars.
2.3.3. Rasche Übergabe bei Beendigung eines Auftragsverhältnisses
Der ÖVI-Immobilienverwalter verpflichtet sich zur raschen
Übergabe aller relevanten Dokumente, Abrechnungen, Belege und Unterlagen sowie sonstiger wichtiger Informationen an den Auftraggeber oder Verwalterkollegen
bei Beendigung eines Auftragsverhältnisses.
*geltend ab der Abrechnungsperiode 2008
3. ÖVI – Clearingverfahren
Jedes ÖVI-Mitglied leistet einen aktiven Beitrag zur
Konfliktlösung, wenn eine Beschwerde von einem Kunden oder Kollegen an den Verband herangetragen wird und unterwirft sich dem in §§ 21 a ff der Statuten geregelten Clearingverfahren: Das Mitglied ist verpflichtet, binnen angemessener Zeit, längstens jedoch vier Wochen, eine qualifizierte, auf die konkreten Problemstellungen eingehende, schriftliche
Stellungnahme abzugeben. Bei Gefahr in Verzug kann auch eine kürzere Frist als angemessen vorgegeben werden. Darüberhinaus erklärt sich das Mitglied bereit, an einem klärenden Gespräch aller Beteiligten, auch unter Beiziehung eines vom ÖVI als Mediator namhaft gemachten Dritten, teilzunehmen.
4. Sanktionen
Ein nachhaltiger
Verstoß gegen die in 1. bis 3. genannten Verpflichtungen stellt einen
Ausschlussgrund wegen vereinsschädigenden Verhaltens gemäß § 7 der ÖVI Statuten dar.
http://www.ovi.at/de/verband/Mitgliedschaft/Ehrenkodex.php
Wohnungseigentumsgemeinschaften, deren Hausverwaltung hier Mitglied ist, können sich folglich bei Problemen direkt an den ÖVI wenden. http://www.ovi.at/de/verband-rd/suchergebnis.php?we_lv_search_suche=