Der Umlaufbeschluss zur Kündigung HV J.G & S.

Kündigung des Hausverwaltungsvertrages mit 31.12.2008
Wir erlauben uns, Ihnen das Ergebnis laut Umlaufbeschluss (§ 24 WEG), für die Auflösung des Hausverwaltungsvertrages bekannt zugeben:
Die Mehrheit der Wohnungseigentümer ( 59,48% ) hat für die Auflösung des Hausverwaltungsvertrages mit der HV – Eig. Ges.mbH (J. G. & S.) unterschrieben.
3,54% haben mit Nein gestimmt, der Rest der Eigentümer hat keine Meinung abgegeben.
Im Zusammenhang § 21 - §24 des WEG ist eine einmonatige Einspruchsfrist, beginnend ab dem Anschlagdatum in den Häusern 14a-14d am 26.08.2008 bis 25.09.2008, einzuhalten.
Wir ersuchen um Kenntnisnahme und bedanken uns im Voraus für Ihre Mitarbeit !
Durch die gesetzliche Verpflichtung und an Ermangelung das die HV G. & S. obwohl im WEG klar geregelt, bis heute die Herausgabe der Eigentümerliste verweigert, kann es passieren das einige Eigentümer diese Information mehrfach bekommen, wir bitten dies zu entschuldigen!
Mit freundlichen Grüssen,
Stefan Hammer Obmann
Hans Lösch Obmann-Stellvertreter
Verein Eigentümer Ulmgasse 14a – 14d (VEU) ZVR-Zahl 883922003
Graz, 22.08.2008
V.3.4.i