BZG-Beschluss Ulmgasse

Heute erreicht uns der Sachbeschluss des Bezirksgerichts Graz-West, datiert mit 4.8.2009, wonach,
„ Der Hausverwaltervertrag mit Johann.G. & Sohn ., aufgelöst wird !“
Die Begründung sind die bekannten schwerwiegenden und fortgesetzten Gesetzesverstöße durch die Hausverwaltung.
Zum zeitlichen Ablauf ist festzuhalten, dass das Vertragsverhältnis mit dem Zeitpunkt der Rechtskraft dieses Beschlusses endet.
Wir bitten Sie, diesen Beschluss zur Kenntnis zu nehmen und bedanken uns bei allen Vereinsmitgliedern, aber auch bei allen übrigen Wohnungseigentümern, die mit dazu beigetragen haben, dass wir den erfolgreichen Beschluss zur Absetzung der Hausverwaltung erreichen haben können.
Über den weiteren Ablauf werden wir Sie auf dem Laufenden halten.
Fragen beantworten wir gerne telefonisch unter 0316 – 27 35 71.
Wir grüssen alle Wohnungseigentümer herzlich und wünschen noch eine erholsame Urlaubszeit,
Eine Kopie des Beschlusses kann per Email(1mb) angefordert werden!
Für den Verein: Stefan Hammer Hans Lösch
Obmann Stellvertreter
Graz, 20.8.2009
Dieser Aushang bleibt so lange in unserem Schaukasten, bis der Beschluss Rechtskraft erlangt hat.
Desweiteren gilt bis zur Rechtskraft die Unschuldsvermutung!