Heizöllieferung - Damit die Rechnung stimmt!

Thema Einsparung "Wie macht ER das?:
Bei jeder Lieferung muss ein Kontrolleur dabei sein - WARUM?
Deshalb:
„Heizöl und Treibstoffe (Benzin und Diesel) - Betrug an Tankstellen und bei Heizöllieferungen?“
UND
DESHALB:
Wer sich vor einer möglichen Mindermenge schützen will, sollte über den Meßvorgang bestens informiert sein. Es lohnt sich für unehrliche Tankwagenfahrer, mehr abzurechnen als abzugeben. Zum besseren Verständnis hier einige Informationen:
Das Heizöl wird mittels einer Pumpe aus dem Tankwagen über einen Gasmeßverhüter durch einen Zähler über den Schlauch und Zapfpistole in den Heizöltank des Kunden gepumpt.
Im Gasmeßverhüter werden in der Flüssigkeit vorhandene Lufteinschlüsse ausgeschieden, bevor sie in den Zähler gelangen. Bei Lufteinbruch (z.B. bei vollständiger Entleerung der Tankkammer) wird der Meßvorgang unterbrochen. An den Schaugläsern der Meßanlage ist der ordnungsgemäße Tankvorgang zu überwachen. Vor und während des gesamten Tankvorgangs muß hier stets rotes Heizöl sichtbar sein.
Was schreibt der Gesetzgeber vor?
Meßgeräte zur Bestimmung des Volumens müssen geeicht sein, wenn sie im geschäftlichen Verkehr verwendet oder bereitgehalten werden. Im Interesse eines lauteren Wettbewerbs und zum Schutz der Verbraucher schreibt der Gesetzgeber unter anderem vor:
"Bei der Abgabe von leichtem Heizöl im geschäftlichen Verkehr ist das Volumen auf 15 Grad Celsius umzurechnen und der Heizölabrechnung zugrunde zu legen."
Die Umrechnung des bei Betriebstemperatur gemessenen Volumens darf mit der Meßanlage automatisch oder manuell erfolgen. Bei unterschiedlichen Abgabetemperaturen, d.h. Sommer wie Winter, schafft die Umrechnung eine einheitliche Verrechnungsbasis.
Merke:
Heizöl verändert mit der Temperatur sein Volumen. 1000 Liter Heizöl dehnen sich bei einem Temperaturanstieg von z.B. 15 Grad Celsius auf 25 Grad Celsius um 8,4 Liter aus.
Bei der manuellen Berechnung des Bezugsvolumens muß mit einem geeichten Thermometer in unmittelbarer Nähe des Zählers die mittlere Temperatur bestimmt werden. Auf dem Lieferschein sind in diesem Fall zu dokumentieren:
* das gemessene Betriebsvolumen (am Zähler)
* die gemessene mittlere Betriebstemperatur
* der Umwertefaktor für Heizöl EL (0,00084/°C)
Die Jahreszahl "00" zeigt, daß das Meßgerät mit Ablauf des Jahres 2000 ohne erneute Nacheichung nicht mehr eingesetzt werden darf.
Worauf ist zu achten? - Die Eichbehörde empfiehlt
* Bleiben Sie bei jeder Mineralölanlieferung anwesend. Überwachen Sie den Meßvorgang.
* Kontrollieren Sie am Eichstempel und der zusätzlichen Angabe " Geeicht bis ... " die Gültigkeit der amtlichen Eichung.
* Prüfen Sie vor der Messung, ob das Zählwerk auf Null gestellt wurde und die Messung mit Null beginnt.
* Überprüfen Sie während der Messung die blasenfreie Abgabe. Im Schauglas des Gasmeßverhüters muß immer Heizöl sichtbar sein. Die übrigen Schaugläser müssen vollständig gefüllt sein. Lufteinschlüsse machen sich immer durch Eintrübung bemerkbar.
* Stellen Sie sicher, daß der Lieferschein in Ihrer Anwesenheit ausgedruckt wird und das angegebene Volumen auf die Bezugstemperatur von 15°C umgerechnet wurde.
* Rechnen Sie bei Meßanlagen ohne automatische Mengenumwertung die Angaben des Lieferanten nach. Die Berechnung erfolgt gemäß der Formel:
V0= V Betrieb * [ 1+0,00084 * (15°C - t Betrieb)]
tBetrieb = Temperatur während der Abgabe.
VBetrieb= Am Zähler abgelesenes Volumen.