Nachforderungen ohne Rechtsgrundlage!

In einem Urteil des OGH wird klar festgestellt, dass die Viktoria und andere Versicherungen für die vorzeitige Kündigung der Versicherung unserer Wohnanlage keine Nachforderung für gewährten Rabatt stellen darf. Dieses Urteil betrifft sämtliche Versicherungen, wo ein Dauerrabatt gewährt wurde. Versicherungsnehmer haben auch nachträglich die Möglichkeit, einen bereits bezahlten Dauerrabatt von der Versicherung zurückzufordern.
Ein Formular für eine Rückforderung finden Sie hier
Somit besteht auch keine Notwendigkeit einen Rechtsstreit gegen die Viktoria anzustrengen, ein Urteil des OGH kann auch eine Viktoria Versicherung nicht ignorieren.