Fenster entzweien die Wohngemeinschaft
Trotz klarer Rechtslage wurde ein Umlaufbeschluss Betreff „Fenstersanierung durchgeführt, obwohl der Ausgang schon vorab klar war.
Für diesen Umlaufbeschluss ist nämlich eine 100% Zustimmung der Eigentümer oder die Zustimmung des Gerichtes erforderlich.
In diesem Fall konnte diese 100% Zustimmung niemals erreicht werden, das muss jeder seriösen Hausverwaltung schon vorab klar sein! Trotzdem hat unsere Hausverwaltung diesen Umlaufbeschluss durchgeführt! In weiterer Folge wurde das Gericht über einen Eigentümer bemüht, wobei auch hier diesen Eigentümer vorab klar sein müsste, dass kein Gericht in Österreich jemals den 100% Umlaufbeschluss ersetzen wird und dieses unnötige Bemühen schon vorab zum Scheitern verurteilt ist!
Bin überzeugt, bei richtiger Aufklärung seitens der HV, hätte dieser Eigentümer die Sinnlosigkeit des Gerichtsweges, eingesehen.
Natürlich werde ich hier über den Ausgang dieses Verfahrens berichten.
Fakt ist, Eigentümer mit kaputten Fenstern die nicht mehr zu öffnen sind, wo es reinzieht/regnet und die Temperatur in den Räumlichkeiten im Winter unter 18° fällt, sind Zustände die eigentlich aus der Nachkriegszeit bekannt sind.
Katastrophal stark ist demnach auch der Wertverlust so einer Wohnung
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Der aktuelle Bericht in der Kleinen Zeitung in PDF ist -HIER- zu finden
Auch Mieter können dies fordern, direkt beim Vermieter -HIER-