"schriftliche Freigabe" FEHLT!
„Der genaue Arbeitsablauf wurde dem Arbeitsinspektorat Graz schriftlich mitgeteilt und es wurde uns eine schriftliche Freigabe für die durchzuführenden Arbeiten mitgeteilt.“
Diese „schriftliche Freigabe“
- wurde von der Richterin in der Gerichtsverhandlung am 20.4.2015 nicht als solche anerkannt und
- wurde mehreren Eigentümern und Eigentümerinnen auf Verlangen weder übermittelt noch vorgezeigt.
Gestern, am 28.4.2015 teilte uns das Arbeitsinspektorat Graz abermals schriftlich mit, dass ihm „keinerlei Meldung oder Unterlagen … über eine Fassadensanierung“ vorliegen. Auf Anfrage kann dieses Schreiben interessierten Eigentümern und Eigentümerinnen gerne vorgelegt bzw. übermittelt werden.
Betont wird in diesem Schreiben, dass sich die Zuständigkeit des Arbeitsinspektorates nur auf die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bzw. deren Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen erstreckt.
„Eventuelle Beeinträchtigungen von Bewohner und Bewohnerinnen, Anrainer und Anrainerinnen oder sonstiger Personen sind von den zuständigen Stellen des Magistrats und des Landes zu beurteilen und entsprechende Maßnahmen vorzuschreiben.“ Hier hat die Hausverwaltung hoffentlich bereits die „schriftliche Freigabe“, denn schließlich geht es ja um unsere Gesundheit und die müsste an allererster Stelle abgesichert werden!