Jetzt kapier ich es! =-O
Die Bewohner in der Ulmgasse möchten eine schöne Außenfassade!
Wer will das nicht???....
"Asbestbelastung"? Na ja, mit 0,5 % Erkrankungen könnte man leben! So die Aussage eines Eigentümers...
TRAURIG ist das, da es bei euch so viele kleine Kinder gibt!! :'(
Wärmedämmung wozu??
Die ca. 40-jährige Dämmung (Mineralfasermatten) ist stellenweise feucht und hat durch Setzung keine Dämmfunktion mehr! Aufgrund dieser Feuchtigkeit wird es in einigen Jahren wieder Flecken geben!.
Eure Malerei bekommt womöglich ein neues Art Design, denn Fungizide töten nicht alle Sporen der Mikromyzeten, sondern hemmen sie nur für einige Zeit :-(
Glaubt ihr denn, eure Probleme sind mit dieser Malerei gelöst ...und ihr könnt euren Plattentausch noch 20-30 Jahre hinauszögern? Träumt weiter euren Dornröschenschlaf!
Wärmedämmung also erst in ca. 10 Jahren beim endgültigen Plattentausch...weil...noch einmal Malen gibt es nicht !!!..
Was ihr da macht ist unwirtschaftlich, wer das Gegenteil behauptet, ist im einundzwanzigsten Jahrhundert noch nicht angekommen!
Dächer und Lifte sind ja auch in einem traurigen Zustand !
Ihr habt fast 40 Jahre in einem Dornröschenschlaf verbracht und jetzt seid ihr aufgewacht!
Was ihr macht, ist "Sanierung" light, ein Flick & Stopf-System!
Habe von eurem jungen, sympathischen & dynamischen Hausverwalter gehört!
Was bringt ihn dazu, diese "Sanierung" light mit einem Flick & Stopf- System durchzuführen :-\ ???
naschmaus99 - 2015/05/04 20:24
1. Der Auskunftsanspruch
Besteht der Verdacht, dass asbesthaltige Bauteile, meist zwischen 1950 und 1980, in der Wohnung verbaut wurden, haben Mieter gegen den Vermieter einen Anspruch auf Auskunft, ob sich tatsächlich Asbest in der Wohnung befindet. Das Auskunftsbegehren sollte in schriftlicher Form und unter Fristsetzung an den Vermieter gerichtet werden, einen Formulierungsvorschlag finden Sie am Ende dieses Infoblattes. Lässt der Vermieter die Frist verstreichen und reagiert er nicht auf die Aufforderung, kann der Mieter eigenhändig ein Institut mit der Untersuchung beauftragen.
Musterschreiben:
Mängelbeseitigungsanspruch
Sehr geehrte Damen und Herren,hiermit zeigen wir an, dass folgende Bauteile / Ausstattung unserer Wohnung nachweislich asbestbelastet sind:
…………………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………
Die damit verbundene potentielle bzw. akute Gesundheitsgefährdung ist bekannt und bedarf insofern keiner gesonderten Begründung.
Wir fordern Sie auf, bis spätestens zum ………… für eine fachgerechte und nachhaltige Mängelbeseitigung zu sorgen. Bitte teilen Sie mit, ob und gegebenenfalls in welcher Weise Sie dazu unserer Mitwirkung bedürfen. Sollte die Wohnung während der Asbestsanierung nur eingeschränkt bzw. gar nicht nutzbar sein, bitten wir um Mitteilung, ob Sie angemessene Ausweichmöglichkeiten zur Verfügung stellen werden.
Insgesamt bitten wir um detaillierte Unterrichtung über den Sanierungsablauf und die damit erwartungsgemäß verbundenen Beeinträchtigungen des Wohngebrauchs.
Schadensersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs werden wir den berechtigten Sanierungsanspruch ohne jede weitere Abmahnung im Klagewege geltend machen.
Mit..........
Diese Info ersetzt keine Rechtsberatung. Vor Befolgung der Hinweise sollten Sie unbedingt rechtlichen Rat einholen.
Ulmgasse - 2015/05/04 19:46

Bild:
http://www.news.de/gesundheit/855256096/lungenkrebs-tumor-in-der-lunge/1/
Nach der Streichung der Wohnanlage Ulmgasse 14a - 14d wird nichts mehr so sein wie vorher, ich bin überzeugt die Krankheiten werden zunehmen...., ich habe Glück und bin froh in einer Asbestfreien Zone zu leben und nicht vor Ort zu sein, bei diesem unsinnigen Vorhaben!
Mein Mitgefühl haben die restlichen Bewohner, welche dagegen ankämpfen!!!
Admin
Ulmgasse - 2015/05/04 07:00
Warum hat die Hausverwaltung Ogris nicht um Förderungen angesucht?
Sanierungsscheck 2015 (staatliche Förderung)
http://www.sbausparkasse.at/de/bauen-sanieren-wohnen/foerderungen/bauen-sanieren-foerderungen/thermisches-sanieren
Gefördert werden:
- Dämmung der Außenwände
- Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
- Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
- Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
- Umstellung des Wärmeerzeugungssystems (Errichtung einer thermischen Solaranlage, zur Heizung und / oder Warmwasserbereitung, Umstieg auf ein Holzzentralheizungsgerät, Einbau einer Wärmepumpe, Nah-/Fernwärmeanschluss)
Die Förderung inklusive möglicher Zuschläge wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses in der Höhe von 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten vergeben. Bei Sanierung eines gesamten mehrgeschossigen Wohnbaus wird je Wohneinheit der aliquote Anteil der förderungsfähigen Investitionskosten herangezogen.
Abhängig von der durchgeführten Sanierungsmaßnahme und der daraus resultierenden Reduktion des Heizwärmebedarfs gelten darüber hinaus die folgenden maximalen Förderungshöhen:

zuzüglich Förderungen zur Wohnhaussanierung (Land Steiermark)
http://www.wohnbau.steiermark.at/cms/ziel/113383994/DE/
Asbest nein Danke - 2015/05/04 01:04