
Versicherung
Als üblich und unbedingt erforderlich gelten die
Haus- und
Grundbesitzhaftpflicht- (Schutz bei Schadensersatzansprüchen, Bauherrenhaftpflicht) und die
Wohngebäudeversicherung (Feuer, Sturm, Glasbruch, Hagel, Leitungswasser, Einbruch/Diebstahl).
Welche Versicherungen erforderlich sind, ergibt sich aus den speziellen
Bedürfnissen oder
Zweckmäßigkeiten. Die Versicherung von Gegenständen in der Wohnung ist immer Sache des einzelnen Wohnungseigentümers (
Haushalt-Versicherung).
Bei der Wahl der richtigen Gebäudeversicherung sollte man darauf achten, dass die
Versicherungssumme hoch genug gewählt wird. Sie sollte dem Neubauwert des Gebäudes entsprechen, sodass sie theoretisch ausreicht, das Gebäude komplett wieder aufzubauen. Weil dieser Preis – gemessen an aktuellen Baupreisen – schwanken kann, empfiehlt es sich, die Versicherungssumme in regelmäßigen Abständen zu
überprüfen und gegebenenfalls
anzupassen.
Der Kostenbereich Versicherung weist erhebliche
Kostenunterschiede auf, sodass grundsätzlich Kontrollbedarf erforderlich ist. Es kann sowohl – für den Schadensfall ungünstige -
Unterversicherung vorliegen, aber auch überflüssige
Überversicherung. Die
Prämien differieren vielfach bei den
Versicherungsunternehmen erheblich und unterliegen häufigen Veränderungen im Marktangebot je nach Interessenlage der Versicherer.
Versicherungsvergleich:
https://durchblicker.at/gebaeudeversicherung-rechner
Eine
Überprüfung der Leistung und des Preises der Versicherung in gewissen Abständen ist
empfehlenswert.
http://www.hausgeld-vergleich.de/Deul_RechtundRat.htm
Zu beachten ist ferner, dass eine konstant hohe
Schadensquote, die sich zwangsläufig bei sanierungsbedürftigen Altbauten ergibt, eine
Prämienerhöhung bzw. im schlimmsten Fall eine
Kündigung des Vertrages durch das Versicherungsunternehmen nach sich zieht. Sind z. B. Rohrverstopfungen im Bereich Leitungswasserschaden mitversichert, können auch die BewohnerInnen selbst viel zu einer
Verringerung der Schadensquote beitragen.
Für eine mehrjährige Vertragsbindung (z. B. 10 Jahre) erhalten Kunden/-innen oft einen Nachlass (
Dauerrabatt) auf die jährliche Prämie (z. B. 20 %). Das Gesetz gibt Konsumenten/-innen aber die Möglichkeit, die Versicherung schon nach Ablauf von drei Jahren aufzukündigen. Wer dieses besondere Kündigungsrecht nutzt, wird allerdings von der Versicherung zur Kasse gebeten (
Dauerrabatt-Rückforderung). Nach dem
Urteil des OGH vom 21.4.2010 (7 Ob 266/09g) ist aber die Grundlage für die
Dauerrabattnachverrechnung ersatzlos
weggefallen. Auch eine
einseitige Vertragsergänzung ist nach einem weiteren Urteil des OGH vom 19.3.2014 (7 Ob 11/14i)
nicht zulässig.
https://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=854
Reinigung
Auf Arbeitsverhältnisse zur Reinhaltung, Wartung und Beaufsichtigung von Häusern ist das
Hausbesorgergesetz nur dann anzuwenden, wenn diese
bis zum 30. Juni 2000 abgeschlossen wurden. Solche Arbeitnehmer/innen bezeichnet man als
Hausbesorger/innen.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008251
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2014_II_325/BGBLA_2014_II_325.html
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2014_II_326/BGBLA_2014_II_326.html
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2014_II_286/BGBLA_2014_II_286.html
Wurde das Arbeitsverhältnis
nach dem 30. Juni 2000 neu abgeschlossen, kommt allgemeines Arbeitsrecht zur Anwendung. In diesem Fall spricht man von
Hausbetreuer/innen.
Das
Arbeitsrecht der Hausbesorger/innen und Hausbetreuer/innen unterscheidet sich in zahlreichen Punkten wie z. B.: Für Hausbetreuer/innen muss der Umfang der
Arbeiten genau festgelegt und nach dem
Mindestlohntarif für Hausbetreuer/innen abgegolten werden, jedoch muss auch bei
Dienstverhinderung der Hausbetreuer/innen der Dienstgeber für die Kosten der Vertretung aufkommen. Den Hausbetreuer/innen steht aber keine
Dienstwohnung zu.
http://www.sozialministerium.at/site/Arbeit/Arbeitsrecht/Hausbetreuer_Hausbesorger/
Der Wohnungseigentümergemeinschaft als
Dienstgeber (DG) entstehen pro
Dienstnehmer (DN) folgende
Personalkosten:
14 Brutto-Löhne (inklusive Weihnachts- und Urlaubsgeld)
Brutto-Löhne für Vertretung (Krankheit, Urlaub)
DG-Beitrag zur Sozialversicherung (ca. 20 % der Brutto-Lohnsumme)
DG-Beitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (4,5 % der Brutto-Lohnsumme) und
Kommunalsteuer an Stadt Graz (3 % der Brutto-Lohnsumme).
Kosteneinsparungen sind durch den Einsatz von Reinigungsfirmen oder eines
Hausbetreuers, der von einer externen
Reinigungsfirma bereitgestellt wird, möglich.