Fragen an den WEG-Hausverwalter: bleiben Sie hartnäckig!

Der WEG-Verwalter ist von Gesetz her nicht gezwungen jedem Wohnungseigentümer Fragen zu beantworten. Wohl aber der Eigentümergemeinschaft als Ganzes und zwar während der jährliche WEG-Eigentümergemeinschaft.
Doch es gehört zum guten Ton eines Hausverwalters, sehr wichtige und noch nicht geklärte Fragen, die die gesamte Gemeinschaft betreffen, zu beantworten – auch wenn sie außerhalb der WEG-Versammlung und von einzelnen Miteigentümern gestellt werden.
Ein “Klassiker” und oft angewendeter Trick ist, nicht auf die gestellte Fragen zu antworten sondern den Fragenden mit allgemeinen Ausführungen “abzuspeisen”.
Diese Flucht vor der präzisen Antwort ist ein Grund mehr, die Fragen zu wiederholen.
...
Ein “Klassiker” und typischer Fall von “Vertuschen-Wollen”, “Abwinken”, “Augenwischerei”. Deshalb: bleiben Sie freundlich – und hartnäckig.
...
Empfohlene Maßnahmen:
Bei wichtigen, konkret gestellten Fragen, bleiben Sie freundlich und hartnäckig, bis der Verwalter antwortet.
Weigert er sich aus irgendeinem Grund, weisen Sie ihn freundlich darauf hin, dass Sie einen entsprechenden Tagesordnungspunkt zur nächsten WEG-Eigentümerversammlung einreichen werden. Denn dort ist der Verwalter gezwungen, Rede und Anwort zu stehen.
Ein Antrag zur Tagesordnung wird in die Einladung und dem Protokoll zur Versammlung aufgenommen und somit allen Miteigentümern bekanntgegeben.
Diese Unterlagen sind wichtige Dokumente der Eigentümergemeinschaft und müssen über Jahre aufbewahrt werden. Auch für Außenstehende, wie potientielle Wohnungskäufer, sind Protokolle wichtig.
Das angesprochenen Thema in einer Einladung und einem Protokoll “verewigt” zu sehen, ist keine ansprechende Aussicht für einen unseriösen Hausverwalter….
http://www.hausverwaltercheck.com/fragen-an-den-weg-hausverwalter/