
Christian Höger beschäftigt sich seit über 30 Jahren mit dem Thema Gebäudereinigung. Nun ist er Gerichtssachverständiger und berät mit seinem Unternehmen „Högers Rotstift“ Immobilien-Eigentümer, wie sie die Balance zwischen sauberen Flächen und Kosteneffizienz hinbekommen.
http://www.immobilien-wirtschaft.at/2015/06/03/weniger-kosten-heisst-nicht-weniger-leistung/
http://www.hoegers-rotstift.at/ausschreibung-gebaeudereinigung-und-komplettvergabe/
Die Marktpreise liegen derzeit übrigens zwischen 16,50 und 22,50 Euro pro Stunde zuzüglich Mehrwertsteuer.
Seit heuer gibt es eine gute Hilfe, um die aufgewendete Zeit und die Angemessenheit von Reinigungskosten zu prüfen: Die ÖNORM D 2050 regelt die maximalen Quadratmeter-Leistungen, die ArbeitnehmerInnen bei Reinigungsarbeiten zu erbringen haben.
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Die Zeitangaben dieser ÖNORM D 2050 wurden im Rahmenkollektivvertrag für Arbeiterinnen/Arbeiter in der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung, im sonstigen Reinigungsgewerbe und in Hausbetreuungstätigkeiten verbindlich erklärt.
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Wer konsequent sorgfältig prüfen will, liest vorher noch die ÖNORM EN 13549 Reinigungsdienstleistungen - Grundanforderungen und Empfehlungen für Qualitätsmesssysteme.
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Einige Beispiele aus der Tabelle Unterhaltsreinigung in m²-Leistung/Stunde:
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4.1.1 Vollreinigung
Diese Reinigungsleistung ist eine laufend wiederkehrende Reinigungsmaßnahme. Die Vollreinigung hat folgende Leistungen zu umfassen:
• Müllentleerung,
• Auffüllen von Bedarfs- oder Verbrauchsartikeln,
• Reinigung der Bodenflächen,
• Reinigung der waagrechten und senkrechten Oberflächen freigeräumter Einrichtungsgegenstände,
• Reinigung der Fensterbänke und Heizkörper,
• Reinigung von Türen, Schalter, Steckdosen, Handläufen und Geländern von losen und leicht anhaftenden Verschmutzungen sowie die Entfernung von Spinnweben ohne die Verwendung von Steighilfen.
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4.1.2 Teilreinigung
Diese Reinigungsleistung ist eine laufend wiederkehrende Reinigungsmaßnahme, bei der vertragsmäßig bestimmte Leistungsarten in einer festgesetzten Reinigungshäufigkeit durchgeführt werden. Bei dieser sind, je nach Beauftragung, Teile der Vollreinigung in zu definierenden Intervallen, abwechselnd ohne Verwendung von Steighilfen durchzuführen. Abweichungen der maximalen Leistung der Vollreinigung zur Teilreinigung aufgrund des verringerten Leistungsumfanges sind plausibel zu erklären. Leistungen der Teilreinigung gelten für alle Gebäude, Gebäudeteile und andere in 5.1 genannten Reinigungsbereiche.
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4.1.3 Sichtreinigung
Diese Reinigungsleistung ist eine laufend wiederkehrende Reinigungsmaßnahme. Die Sichtreinigung hat folgende Leistungen zu umfassen:
• Müllentleerung,
• Auffüllen von Bedarfs- oder Verbrauchsartikeln,
• Entfernung von Griffspuren auf Glastüren,
• Auffüllen von Bedarfs- oder Verbrauchsartikeln sowie
• Entfernung augenscheinlicher grober Verschmutzungen im Rahmen einer Sichtkontrolle auf Böden, waagrechten und senkrechten Oberflächen freigeräumter Einrichtungsgegenstände, Fensterbänken und Heizkörpern ohne die Verwendung von Steighilfen.
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http://www.kollektivvertrag.at/cs/Satellite?dokid=210815&dokset=251&language=de&n=KV_1.a&pagename=KV%2Findex
http://www.wohnblog.at/wohnen/426-wie-viel-zeit-ist-fuer-die-gebaeudereinigung-notwendig-wie-viel-kostet-sie.html
Die Bruttobezüge des/r
Hausbetreuers/in und seiner/ihrer Vertretung sind längst nicht alles, was die Wohnungseigentümergemeinschaft als Dienstgeber (DG) zu zahlen hat. Darauf werden nochmals die Lohnnebenkosten aufgeschlagen, die ca. 30 % vom Bruttobezug betragen:
14 Brutto-Löhne (inklusive Weihnachts- und Urlaubsgeld)
Brutto-Löhne für Vertretung (Krankheit, Urlaub)
DG-Beitrag zur Sozialversicherung (ca. 20 % der Brutto-Lohnsumme)
DG-Beitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (4,5 % der Brutto-Lohnsumme) und
Kommunalsteuer an Stadt Graz (3 % der Brutto-Lohnsumme)
Mindestlohntarif für Hausbetreuer/innen für Österreich
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009334
Liest man die Homepages der zahlreichen Reinigungsfirmen, erkennt man, dass den Wünschen der Kunden entsprechende Leistungspakete angeboten werden. Meist sind die Reinigungstouren so ausgelegt, dass immer die gleiche Reinigungsperson am gleichen Wochentag ins Haus kommt. Über eine im Haus ausgehängte Mobiltelefonnummer kann Kontakt mit der Firma aufgenommen werden u. a. m. Und das alles bei einer Kostenersparnis von in der Regel 30 % gegenüber einem Hausbetreuer! Konkrete Angebote muss die Hausverwaltung einholen!
Beachten Sie bei einem etwaigen Vergleich, dass die monatlichen Gesamtlohnkosten eines von der Wohnungseigentümergemeinschaft beschäftigten Hausbetreuers auf das Jahr umgelegt mit mindestens 15 zu multiplizieren sind (Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Lohn für Vertretung bei 4 Wochen Urlaub - Krankenstände sind dabei noch unberücksichtigt!), während die monatlichen Kosten für eine Reinigungsfirma bzw. deren bereitgestellten Hausbetreuer lediglich 12mal im Jahr bezahlt werden!