Haben Sie "JA" gesagt zu immer steigenden Betriebskosten?

Vorweg ist auszuführen, dass der bestellte Verwalter im Rahmen der ordentlichen Verwaltung autonom entscheidungsberechtigt ist.
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Der Abschluss und die Beendigung eines Dienstvertrages mit einem Hausbesorger (Hausmeister) fallen unter die ordentliche Verwaltung.
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Vereinfacht gesagt, handelt es sich bei Maßnahmen der ordentlichen Verwaltung im Wesentlichen um Maßnahmen, die im Interesse ALLER Miteigentümer getätigt werden und KEINE besonderen Kosten erfordern.
http://www.kanzleislama.at/download/64_Fragen%20und%20Antworten%20zu%20Eigentum%20und%20Miete_Juli_2013.pdf
Die Reinigung der Häuser liegt tatsächlich im Interesse ALLER Eigentümer, aber die Anstellung eines Hausbetreuers verursacht – zumindest in der Wohnanlage Ulmgasse – HOHE Kosten! In der Regel verursacht nur eine Reinigungsfirma KEINE besonderen Kosten, was entweder den EigentümerInnen zugute kommen oder für sinnvolle Sanierungsmaßnahmen verwendet werden könnte!!! Obwohl laut Hausverwaltungsvertrag dazu verpflichtet, verweigert die Hausverwaltung Ogris die Vorlage bzw. Übermittlung des Arbeitsvertrages (inklusive Lohnschema) unseres neuen Hausbetreuers an - mittlerweile - mehrere EigentümerInnen!!!
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