
In Wohnungseigentumsanlagen soll es immer wieder vorkommen, dass Bewohner versuchen, ihren Anteil zu Lasten der Allgemeinheit im Haus ein wenig auszudehnen. Das Gesetz schiebt solchen eigenmächtigen Veränderungen einen Riegel vor, und zwar auch für den Fall, dass eine Mehrheit der Wohnungseigentümer im Umlaufbeschluss erklärt, mit dem Eingriff in die allgemeinen Teile der Liegenschaft einverstanden zu sein. Das geht aus einer aktuellen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs hervor.
Das bedeutet das sämtliche Balkonverbauten der Wohnananlage Ulmgasse illegal sind und dessen Eigentümer 1.) Höhere Betriebskosten zu zahlen hätten und 2. Das diese Balkonverbauten, auf Kosten des Eigentümers, sofort den Abriss zuzuführen sind!!