Montag, 7. Juni 2010

Hausversammlung am 1. Juni 2010 OGRIS

wahl

Wie einige Eigentümer der Wohnanlage Ulmgasse bereits schriftlich erfahren konnten, führt die Fa. Ogris am 1.Juni eine Hausversammlung durch. Bei dieser Hausversammlung soll auch die Fa. Ogris als „fixe“ Hausverwaltung mittels Mehrheitsbeschlusses durchgesetzt werden.

Dies ist umso verwunderlicher und bedeutet, das von uns Eigentümern verlangt wird, eine Hausverwaltung einzusetzen, die bis heute noch keinen unterschriebenen „Vertrag“ vorgelegt hat. Die Eigentümer müssen sozusagen die „Katz im Sack“ kaufen. VERLANGEN SIE DEN DETAILLIERTEN "VERTRAG" VOR IHRER UNTERSCHRIFT!
ICH BIN ÜBERZEUGT, DASS UNSERE EIGENTÜMER KEINE UNTERSCHRIFT LEISTEN WERDEN, BEVOR DER GENAUE VERTRAGSINHALT BEKANNTGEGEBEN WIRD!

Es kann vorab keine Empfehlung für die Hausverwaltung Ogris aus Kärnten abgegeben werden. Denn die Hausverwaltung Ogris ist angehalten, wie auch schon mehrmalig angeschrieben, einen fertigen Vertragsentwurf, wie im Geschäftsleben üblich den Eigentümern vorzulegen, um dann eine gesetzeskonforme Abstimmung durchzuführen!

Die Eigentümer haben es jetzt in der Hand, eine kooperierende Hausverwaltung zu wählen oder sich wieder ohne Mitspracherecht wie in der Vergangenheit lenken zu lassen.

Ein ehrlicher Vertrag, so wie wir ihn in vielen Wochen und Monaten mit Hilfe von Eigentümern, Hausverwaltung Fripal und der AK GRAZ ausgearbeitet haben, wird den Wert der Wohnungen sicher anheben. Dieser wirklich einmalige Vertrag wird bestimmt auch bei eventuellen Käufern einer Wohnung in der Ulmgasse, als zusätzliche Kaufentscheidung positiv berücksichtigt werden.

Verwunderung kann der Tagesordnungspunkt 8 auslösen. Herr Ogris hat bereits persönlich und ganz klar die berechtigte Forderung für 4 Maschinen pro Haus bestätigt und mir auch mitgeteilt, dies sofort zu veranlassen. Jeder Eigentümer hat von Anfang an eine Waschküche mit 4 Waschmaschinen gekauft. Das Konto Waschküche hat ein Guthaben von rund Euro 20.000.- welches nur von den Waschküchenbenützern angelegt bzw. angespart wurde.
Neukauf, Reparaturen, Service etc. werden ausschließlich von diesem Konto bezahlt. Es wird kein einziger Eigentümer oder die IK Rücklagen damit belastet!

Am Ende bedeutet das Guthaben aber auch, dass in all den Jahren die Waschmünzen den Eigentümern "ZU TEUER" verkauft wurden. Deshalb soll das "WASCHEN" in der Waschküche reduziert werden, so haben auch sozial schwächere die Möglichkeit, in der Krisenzeit etwas zu sparen!

Seit Jahren und noch immer werden "UNSERE" zwei Angestellten für 4 Waschmaschinen Reinigungsgebühren bezahlt (pro Haus!), obwohl nur 3 Waschmaschinen vorhanden sind.

So ähnlich ist es auch mit der WC Anlage neben den Waschküchen. Die "WC's" sind ebenso "UNSER" Eigentum und müssen allgemein bei Bedarf mit dem Wohnungsschlüssel zugänglich sein. Auch diesbezüglich werden laufend Reinigungsgebühren seitens der Wohnungseigentümer an "UNSERE" Angestellten bezahlt.

Alle Eigentümer können jetzt entscheiden, ob unsere zukünftige Hausverwaltung in Kärnten (150 km entfernt!) ansässig ist, und die uns Eigentümern bis heute noch keinen unterschriebenen Vertrag vorlegt hat um uns vor einer Unterschrift wissen zu lassen, was wir von dieser HV erwarten können. Die Firma Fripal aus Graz hat uns schon seit Dezember 2009 einen unterschriebenen Vertrag vorgelegt und wir wissen bis ins Detail genau, was wir von dieser HV erwarten können.
Dieser Vertrag kann natürlich gerne per Email an info@ulmgasse.at angefordert werden.

Die Mindestanforderung an die Firma Ogris ist: den von der AK GRAZ ausgearbeiteten Vertrag zu akzeptieren, denn alles andere wäre ein Rückschritt!
Mit dem von der Firma Fripal unterschriebenen Vertrag, würde die Firma Ogris aus Kärnten den Eigentümern ein Instrument in die Hand geben, sie und alles rund um die Ulmgasse, ordentlich kontrollieren zu können und uns endlich über „UNSER EIGENTUM" mitbestimmen zu lassen! In allen anderen Fällen würde den Eigentümern nur ein zahnloses Papier bleiben um eventuell ihre Rechte durchzusetzen!

Tatsache ist, die Firma Ogris muss mit der Mehrheit der Eigentümer die Zustimmung erreichen, um als ordentlicher Verwalter eingesetzt werden zu können.
Wenn die Firma Ogris keine Mehrheit bekommt, so muss sie die Firma Fripal oder eine andere Hausverwaltung zur Abstimmung bringen. Dies wurde auch vom Gericht so festgehalten.

Jeder Eigentümer muss sich vorher bewusst sein, dass er mit seiner geleisteten Unterschrift mitverantwortlich ist, wer in Zukunft unsere Wohnanlage Ulmgasse vertreten wird. Denn die zukünftige Hausverwaltung wird für die nächsten Jahre, vielleicht sogar Jahrzehnte die Geschicke der Wohnanlage Ulmgasse bestimmen! Und die Erfahrung hat uns gezeigt, dass es ein sehr dornenvoller Weg ist, eine bestehende Hausverwaltung zu kündigen.

Mittwoch, 2. Juni 2010

Gedanken aus den Süden

 

"Lebe heute, vergiss die Sorgen der Vergangenheit.“ (Epikur von Samos, griechischer Philosoph, 341 v. Chr. bis 270 v. Chr.)

Eine Gemeinsamkeit der in hellenistischer Zeit entstandenen philosophischen Schulen (neben den Epikureern zählen dazu die Skeptiker und die Stoiker) ist ihre Ausrichtung auf das individuelle Lebensglück bzw. Seelenheil, das der griechische Begriff Eudaimonie meint. Jeweils spezifisch sind dagegen die Wege, die zu diesem Ziel führen sollen. Charakteristisch für die Lehre Epikurs sind die Entwicklung spezieller Formen der Bedürfnisregulation zum Zweck der Lustmaximierung und die radikale Diesseitigkeit aller Strebungen, begründet in der Auffassung, dass auch die menschliche Seele mit dem Tod zur Auflösung kommt. Nicht ein ewiges Leben, sondern der bei Lebzeiten zu vollendeter Seelenruhe (Ataraxie) gelangte epikureische Weise ist das Grundmotiv der Epikureer.

„Wer seine Angelegenheiten am besten gegen die Bedrohungen von außen geordnet hatte, machte sich mit allem, was er beeinflussen konnte, vertraut. Was er aber nicht beeinflussen konnte, blieb ihm wenigstens nicht fremd. Wo ihm aber auch dies unmöglich war, vermied er jeden Kontakt und bemühte sich darum, alles zu tun, was dazu nützlich war.“

Donnerstag, 15. April 2010

Hausverwaltung Ulmgasse Graz und kein Ende

Gombocz-Huasverwaltung-GarageUlmgasse on Facebook

Hausverwaltung und kein Ende....

Mit Ende März wurde uns von der zuständigen Hausverwaltung für die Garagenanlage der Wohnanlage ULMGASSE die Abrechnung für das Jahr 2009 vorgelegt.
In dieser Kostenaufstellung sind einige Rechnungen, die noch einer genaueren Überprüfung unterzogen werden müssen, da unserer Meinung nach diese unberechtigt verrechnet worden sind.
Diesbezüglich haben wir bereits Kopien und Verträge für die Garagen angefordert und wir werden Sie auf unserer Plattform/e-mail informieren.
Möchten Sie Belege oder den Verwaltungsvertrag für die Garage anfordern, so sende ich diese Kopien Ihnen gerne kostenfrei zu (E-mail)- von der Hausverwaltung wurden uns diese Kopien/Unterlagen in Rechnung gestellt.

Mittwoch, 14. April 2010

Entgeltverordnung für Hausbesorger

Guter-Geist

Betrifft: Entgeltverordnung für Hausbesorger, Entwurf 2010,

An das Amt der Wiener Landesregierung

Sehr geehrte Damen und Herren!

Sehr geehrte Frau Magister Fiskas-Einspieler!

Es wird kaum Wohnungseigentümer geben, deren Löhne so erhöht werden wie im Entwurf der Verordnung des Landeshauptmannes von Wien für Hausbesorger vorgesehen.

Es ist nicht plausibel, dass Hausbesorger besser gestellt werden.

Durch die vorgesehenen Erhöhungen wird dem Sachlichkeitsgebot und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht entsprochen.
Zusammengefasst stellen die im Entwurf vorgesehenen Erhöhungen eine unsachliche Ungleichbehandlung gegenüber anderen Arbeitnehmern dar.
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer spricht sich daher gegen die Erhöhungen wie im Entwurf vorgesehen aus.

Das ganze Schreiben und vieles mehr, finden Sie auf www.gdw.at

Auszug: Änderung des Hausbesorgersgesetzes

Mittwoch, 7. April 2010

Solariumverbot kommt die Betreiber teuer

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris
ulmgasse on facebook

Seit Jahren ist die Sauna-Solaranlage in unserer Wohnanlage defizitär. Sämtliche Eigentümer müssen die Erhaltung, wie z.B. monatliche Reinigungsgebühren, Wartung usw. dieser Sauna bezahlen, obwohl diese nur von wenigen Eigentümern benützt wird. Eine Hausverwaltung hat die Verpflichtung alles zu unternehmen, dass die Eigentümer nicht geschädigt werden. Vorschlag: die Saunakosten sollen von der HV neu berechnet werden, dass die anfallenden Kosten ausschließlich von den "Eigentümern", die die Sauna regelmäßig benützen finanziert werden, damit sich die "Sauna" rechnet und somit keine Kosten für die Allgemeinheit entstehen. Ein Beispiel die Waschküche: dort werden sämtliche Kosten wie Reparaturen oder Neukauf ausschließlich von den Waschküchenbenützern finanziert. Im Gegensatz zu der Sauna, haben wir am Waschküchenkonto ein Guthaben von rund € 20.000.- !
Ausserdem darf das gesundheitsschädliche "uralt" Solarium, jugendlichen unter 18 Jahren nach dem Gesetz nicht mehr zugänglich gemacht werden. Dafür sind wir Eigentümer verantwortlich!
Bei Strafen werden die Eigentümer zur Verantwortung gezogen und nicht die Hausverwaltung!

Bei genauer Kontrolle und ordentlicher Verwaltung der Wohnanlage, können die hohen Betriebskosten unserer Anlage gravierend gesenkt werden!

Für Erwachsene empfiehlt sich eine „Selbstkontrolle“. Auch sie sollten sich nicht zu häufig und zu lange den UV-Strahlen im Sonnenstudio aussetzen, weitere Informationen

Freitag, 26. März 2010

Unnötige Kosten für Heizungsablesung

 

Im Hochhaus 6020 Innsbruck, wurden die Heizkosten seit 1980 "verbrauchsabhängig" gemäß den Ergebnissen der dort installierten Verdunstungszähler abgerechnet. Ein Wohnungseigentümer hat nun beim BG Innsbruck einen Beschluss vom 10. 8. 2004 (13 Msch 15/01s) erwirkt, wonach die Energiekosten des Hauses "gemäß § 25 Abs 1 Z 3 HeizKG ab der der Rechtskraft dieser Entscheidung folgenden Abrechnungsperiode verbrauchsunabhängig, sohin zur Gänze nach der beheizbaren Nutzfläche, vorzunehmen" ist.

Das Gericht stützte sich dabei auf das Gutachten des Sachverständigenbüros Burger, wonach die häufig verwendeten sogenannten Verdunstungszähler für die Heizkostenverteilung untauglich sind: weil mehrere Einrohrkreise über mehrere Nutzeinheiten (Wohnungen) führen (ÖNorm M 5924 u. EN 835), weil die Heizsysteme mit zu niedrigen Auslegungsvorlauftemperaturen (hier 50 Grad C) betrieben
werden und weil durch unzureichende Wärmedämmung der Wohnungstrennwände und Decken bei Temperaturunterschieden ein beachtlicher Wärmestrom von und zu den Nachbareinheiten möglich ist und weil die mangelhaft gedämmten Rohreinheiten durch die Wohnungen verlaufen, sodass diese Wärmeabgabe durch das Zählsystem nicht erfasst werden kann.
Ergebnis: Ersparnis von ca. € 4.200 für Ablese- und Abrechnungskosten jährlich - endlich nach 24 Jahren.

Anmerkung:
Die Hausverwaltung Fripall hat die Verpflichtung übernommen (laut Vertrag und nur das zählt!) alle diese Sparpotentiale zu ergründen und eine wesentliche Senkung der monatlichen/jährlichen Fixkosten zu erreichen. Vereinbart sind bis zu 100.-/Monat - das sind unsere Mindestvorgaben!

Wir wollen VERÄNDERUNG - sonst hätte die Firma G. die Verwaltung nicht abgeben müssen. Sämtliche Eigentümer haben jetzt eine Vorschau mit € 28.000,-- für eine Versicherung erhalten. Das ist schon eine deutliche Senkung, aber noch immer nicht genug! Mir liegt ein deutlich günstigeres Anbot von € 20.000.- vor, bitte mehr Anstrengung liebe Verwaltung, es hilft auch nichts nur ein Anbot einzuholen, es muss auch umgesetzt werden. Von VERSPRECHUNGEN haben wir genug, das haben wir über 20 Jahre lang gehört.

Bei uns erfahren Sie die FAKTEN

Dienstag, 23. März 2010

Neue Webcam

Mobotix

Derzeit läuft unsere neueste Mobotix Webcam im Testversuch. Sie zeigt die Bilder Richtung Nord-Westen über die Garten-Garagenanlage und Parkplatz in HIGH Definition und Echtzeit. Die Cam ist mit den neuesten Tag/Nacht Objektiv ausgestattet und speichert Nacht/Tag Aufnahmen automatisch bis zu 360 Tage auf. Der Zugang ist nicht öffentlich und nur mit Passwort möglich.

Montag, 15. März 2010

Vorläufiger Verwalter OGRIS-Kärnten

Ogris Büro Kärnten

Sehr geehrte Eigentümer der Wohnanlage Ulmgasse, die Hausverwaltung OGRIS aus Kärnten ist rechtskräftig als vorläufiger Verwalter eingesetzt. Somit liegt die Verantwortung bis zur Einsetzung einer ordentlichen Verwaltung bei der Fa. Ogris. Sie werden diesbezüglich in kürze (12.Woche) von der Hausverwaltung Ogris - Kärnten, auch über die NEUE Vorschreibung sowie Betriebskostenformalitäten, informiert.
Für Fragen an die Hausverwaltung Ogris kontaktieren Sie bitte
Kärnten: Hausverwaltung Ogris 0463-51 28 80
Bitte beachten Sie, es handelt sich um kein Ortsgespräch, es fallen höhere Gesprächsgebühren an.

Freitag, 12. März 2010

OGRIS in Graz

ogris-tafel

Für eine kleine Anzahl von Eigentümern stand die Fa. Ogris am 12.März 2010 ab 13:30 zur Verfügung. Leider wurde wir über den Besuch der HV Ogris aus Kärnten seitens der "Ogris Gruppe" nicht informiert und konnten somit unsere Fragen an Herrn Ogris nicht stellen, es hätte uns Eigentümer zB. sehr interessiert wie es mit den monatlichen Zahlungen der Betriebskosten aussieht.
Seit einem viertel Jahr, können die Eigentümer keine Betriebskosten mehr bezahlen, die Hauskonten wurden von der Fa. G. überraschend geschlossen.

Bei uns erfahren Sie die News

Dienstag, 9. März 2010

Ogris-Klagenfurt ist weit entfernt von der Zukunft.....

Fripal Hausverwaltung

...aber nicht wir Eigentümer?
Eine online Zugangsmöglichkeit gibt den Eigentümern und den Vermieter, die beste Möglichkeit eine Hausverwaltung und die regelmäßigen Zahlungen der Mieter zu kontrollieren -manche Hausverwaltung wollen das vielleicht gar nicht......??????



Die Fa. Ogris-Kärnten teilte den Eigentümern mit, dass ein Online Zugang die Zustimmung der Mehrheit benötigt!

Hier dürfte die Fa. Ogris die Zeit der Zeit verschlafen haben oder:

1. die Gesetzeslage nicht kennen oder in Kärnten ist die Zukunft noch Vergangenheit!

2. wird in Wien von mehreren, fortschrittlichen Hausverwaltung eine ONLINE Hausverwaltung bereits durchgeführt und zwar sehr erfolgreich. Beispiel: Hausverwaltung "Haselsberger" - www.haselsberger-immobilien.at und onlinehausverwaltung & immobilientreuhand.

3. wird uns dieser zukunftsweisende online Zugang als zusätzliche Serviceleistung von der Fa. Fripal selbstverständlich laut Vertrag zur Verfügung gestellt. Wenn ein Eigentümer diesen Service möchte kann er es nutzen, wenn nicht, bekommt er weiterhin seine Unterlagen auf die herkömmliche "Alte" und bekannte Variante. Wir haben daher mit der Fa. Fripal eine vorausschauende Hausverwaltung.

Eine Online Zugangsmöglichkeit ist:

vergleichbar mit einer Bank. Jede Bank in ganz Europa bietet einen modernen Onlinezugang für die Kunden an. Keine Bank könnte es sich leisten, auf diesen Service für die Kunden zu verzichten, wer möchte benützt es und wer nicht, geht in die Bank und holt sich die Unterlagen persönlich ab. Jeder Kunde kann dies selbst entscheiden, so ist es auch bei uns in der Ulmgasse - wir sind zukunftsorientiert und dies wird sich auch auf den Wert der Wohnung auswirken, jeder jüngere und jung gebliebene Eigentümer oder zukünftige Käufer wird diesen Online Service nutzen und schätzen.
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Hier können Sie testen wie ein Online Verwaltung funktioniert, einfach klicken -Wir denken an den Wert unserer Wohnungen


Weitere Möglichkeit: Bitte hier klicken

Hier finden Sie weitere Informationen:
Online-Hausverwaltung-Wertsteigerung der Wohnungen
Besser Fremdgehen bei der Hausverwaltung
Zukunftsmodel-ONLINE-Hausverwaltung
Gerichtsurteil online Hausverwaltung

WIR SUCHEN EINE HAUSVERWALTUNG NICHT FÜR ZWEI JAHRE - WIR DENKEN AN DIE ZUKUNFT UND WERTERHALTUNG UNSERE WOHNUNGEN!

Mittwoch, 3. März 2010

Geheimnisse......rund....um....

Geheimnisse-des-Geldes

Der Zugang zu dieser Seite ist nur Eigentümer-Mieter erlaubt-mit klick auf den Link, bestätigen Sie das Sie berechtigt sind diese Informationen zu lesen!

Ja ich bin Eigentümer-Mieter

Sonntag, 28. Februar 2010

Wir haben nicht nur ein Herz für Tiere.......

siegfried-freud

VOLLMACHTBESCHRÄNKUNG - WICHTIGER DENN JE!

Der Oberste Gerichtshof (vom 9. 9. 2008, 5 Ob 186/08a) hat wieder darauf verwiesen, dass der Verwalter
"ohne vorhergehenden Beschluss der Eigentümergemeinschaft handeln" kann, z.B. aufwendige Erhaltungsarbeiten
vergeben kann - allerdings nur, wenn seine Vollmacht nicht entsprechend beschränkt ist.
· O Gemäß § 19 WEG kann die Eigentümergemeinschaft einen gewerblichen Verwalter, eine gemeinnützige
Bauvereinigung, einen Rechtsanwalt zum (Fremd-)Verwalter der Liegenschaft mit Mehrheitsbeschluss bestellen.
Damit überträgt sie ihm aber Rechte, auf deren Gebrauch sie gleichzeitig verzichtet, und zwar wie
folgt:
· O Im Außenverhältnis steht dann dem Verwalter die alleinige, unbeschränkbare Vertretung gegenüber
Dritten zu; z.B. darf nur er, obwohl lediglich Dienstleister, Aufträge für Erhaltungsarbeiten an Handwerker
erteilen.
· O Im Innenverhältnis stehen dem Verwalter im Rahmen der ordentlichen Verwaltung (§ 28) umfassende
Rechte zu, wie die Vergabe auch größerer Erhaltungsarbeiten. Die Mehrheit kann diese Rechte (die Vollmacht)
des Verwalters jedoch beschränken, d.h. deren Gebrauch in bestimmten Angelegenheiten an einen
Mehrheitsbeschluss binden. Solche Beschränkungen ermöglichen erst die verantwortungsbewusste begleitende
Kontrolle der Verwaltertätigkeit und sind daher dringend anzuraten.
· O Vor Bestellung des Verwalters mit Mehrheitsbeschluss sollten der Inhalt des Verwaltungsvertrages
mit der dort integrierten Verwaltervollmacht festgelegt werden.

· O Meist bevorzugen Verwalter eine Trennung von Vertrag und Vollmacht mit dem Hinweis, dass sie sich mit
dieser - wegen ihres geringeren Umfanges - leichter ausweisen können. Das Problem dabei kann sein: Zuerst
wird ein Vertrag ausgehandelt und unterschrieben, nachher verschickte der Verwalter ein Formular mit
einer umfangreichen Vollmacht, das auch unterschrieben wird; es gilt jedoch immer das zuletzt unterzeichnete!

Dokument, und die Vollmachtbeschränkung ist hinfällig .
· O Meist werden ÖVI-Vollmachtformulare empfohlen; sie sind mit dem Bundeswappen versehen, sodass
der Eindruck erweckt wird, es handle sich um amtlich geprüfte oder gar festgelegte Texte. Dies ist jedoch
nicht der Fall. ÖVI (Österreichischer Verband der Immobilientreuhänder) und WKO (Wirtschaftskammer Österreich)
wahren die Interessen der Hausverwalter; dementsprechend sind auch ihre Vollmachtformulare gestaltet.
· O Insbesondere bei Wechsel der Rechtsform der Verwaltung - z.B. bei Umwandlung der Einzelfirma in
eine GmbH - fordern manche Verwaltungen von den Wohnungseigentümern die Unterzeichnung einer umfassenden
Vollmacht, weil sie diese angeblich zur Vertretung der Eigentümergemeinschaft vor den (Finanz-)Behörden benötigten. Richtig ist hier nur, dass sie die Vollmacht brauchen, falsch jedoch, dass der umfassende Umfang nötig ist. Vielmehr sollte jetzt ein (neuer) Verwaltungsvertrag ausgehandelt werden.
· O Manche Verwalter höhlen allmählich eine vereinbarte Beschränkung dadurch aus, dass sie (durch Kauf)
neu in die Gemeinschaft eintretenden Wohnungseigentümern eine umfassende Vollmacht zur Unterzeichnung
vorlegen. Wohnungskäufer sind daher gut beraten, sich den bestehenden Verwaltungsvertrag
vom Verwalter vorlegen zu lassen. Wenn es keinen gibt, Vorsicht bei der Unterzeichnung einer Vollmacht!

· O Ist eine umfangreiche Vollmacht bereits (vor Jahren) erteilt worden, kann sie beschränkt werden. Voll wirksam wird die Beschränkung erst, wenn sie mehrheitlich erfolgt. Wenn dies nur ein einzelner oder die Minderheit tut, ist dies wenigstens eine Warnung an den Verwalter und ein Hinweis, dass er mit der Wahrnehmung von Minderheitsrechten rechnen muss.
Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
1190 Wien, www.gdw.at - ZVR-Zl. 640488901

Samstag, 27. Februar 2010

Heizöllieferung - Damit die Rechnung stimmt!

einspruch Ilse-M
Thema Einsparung "Wie macht ER das?:
Bei jeder Lieferung muss ein Kontrolleur dabei sein - WARUM?

Deshalb:
Heizöl und Treibstoffe (Benzin und Diesel) - Betrug an Tankstellen und bei Heizöllieferungen?

UND

DESHALB:

Wer sich vor einer möglichen Mindermenge schützen will, sollte über den Meßvorgang bestens informiert sein. Es lohnt sich für unehrliche Tankwagenfahrer, mehr abzurechnen als abzugeben. Zum besseren Verständnis hier einige Informationen:

Das Heizöl wird mittels einer Pumpe aus dem Tankwagen über einen Gasmeßverhüter durch einen Zähler über den Schlauch und Zapfpistole in den Heizöltank des Kunden gepumpt.

Im Gasmeßverhüter werden in der Flüssigkeit vorhandene Lufteinschlüsse ausgeschieden, bevor sie in den Zähler gelangen. Bei Lufteinbruch (z.B. bei vollständiger Entleerung der Tankkammer) wird der Meßvorgang unterbrochen. An den Schaugläsern der Meßanlage ist der ordnungsgemäße Tankvorgang zu überwachen. Vor und während des gesamten Tankvorgangs muß hier stets rotes Heizöl sichtbar sein.

Was schreibt der Gesetzgeber vor?

Meßgeräte zur Bestimmung des Volumens müssen geeicht sein, wenn sie im geschäftlichen Verkehr verwendet oder bereitgehalten werden. Im Interesse eines lauteren Wettbewerbs und zum Schutz der Verbraucher schreibt der Gesetzgeber unter anderem vor:

"Bei der Abgabe von leichtem Heizöl im geschäftlichen Verkehr ist das Volumen auf 15 Grad Celsius umzurechnen und der Heizölabrechnung zugrunde zu legen."

Die Umrechnung des bei Betriebstemperatur gemessenen Volumens darf mit der Meßanlage automatisch oder manuell erfolgen. Bei unterschiedlichen Abgabetemperaturen, d.h. Sommer wie Winter, schafft die Umrechnung eine einheitliche Verrechnungsbasis.

Merke:
Heizöl verändert mit der Temperatur sein Volumen. 1000 Liter Heizöl dehnen sich bei einem Temperaturanstieg von z.B. 15 Grad Celsius auf 25 Grad Celsius um 8,4 Liter aus.

Bei der manuellen Berechnung des Bezugsvolumens muß mit einem geeichten Thermometer in unmittelbarer Nähe des Zählers die mittlere Temperatur bestimmt werden. Auf dem Lieferschein sind in diesem Fall zu dokumentieren:

* das gemessene Betriebsvolumen (am Zähler)
* die gemessene mittlere Betriebstemperatur
* der Umwertefaktor für Heizöl EL (0,00084/°C)


Die Jahreszahl "00" zeigt, daß das Meßgerät mit Ablauf des Jahres 2000 ohne erneute Nacheichung nicht mehr eingesetzt werden darf.

Worauf ist zu achten? - Die Eichbehörde empfiehlt

* Bleiben Sie bei jeder Mineralölanlieferung anwesend. Überwachen Sie den Meßvorgang.
* Kontrollieren Sie am Eichstempel und der zusätzlichen Angabe " Geeicht bis ... " die Gültigkeit der amtlichen Eichung.
* Prüfen Sie vor der Messung, ob das Zählwerk auf Null gestellt wurde und die Messung mit Null beginnt.
* Überprüfen Sie während der Messung die blasenfreie Abgabe. Im Schauglas des Gasmeßverhüters muß immer Heizöl sichtbar sein. Die übrigen Schaugläser müssen vollständig gefüllt sein. Lufteinschlüsse machen sich immer durch Eintrübung bemerkbar.
* Stellen Sie sicher, daß der Lieferschein in Ihrer Anwesenheit ausgedruckt wird und das angegebene Volumen auf die Bezugstemperatur von 15°C umgerechnet wurde.
* Rechnen Sie bei Meßanlagen ohne automatische Mengenumwertung die Angaben des Lieferanten nach. Die Berechnung erfolgt gemäß der Formel:
V0= V Betrieb * [ 1+0,00084 * (15°C - t Betrieb)]

tBetrieb = Temperatur während der Abgabe.
VBetrieb= Am Zähler abgelesenes Volumen.

Mittwoch, 24. Februar 2010

Was im Fripal-Graz Vertrag steht.....

......sind Forderungen welche auch das Gesetz vorsieht, uns Eigentümern aber bisher vorenthalten wurden! Das muss sich mit der neuen Hausverwaltung ändern!
Wir halten uns an die Fakten!
Deshalb seien Sie bitte vorsichtig was und wo Sie unterschreiben!

Ein Auszug aus einer vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten im Auftrag gegebenen Untersuchung. Den ganzen Text finden Sie auf :
www.iswb.at/forschung/forschung.php?ID=418

FAKT ist, jeder Eigentümer haftet für den Anderen. Deshalb gibt es auch keinen Datenschutz im WEG, kein Eigentümer möchte für andere bezahlen ohne es zu wissen!
Forderungen, von welcher Seite auch immer, diese Daten nicht bekannt zu geben, sind für mich nicht nachvollziehbar und unverständlich.

Zahlungsunfähige Miteigentümer und Ausfallshaftung

Wohnungseigentümer haften im Rahmen der Ausfallshaftung (§ 13c WEG) für die Außenstände von zahlungsunfähigen Miteigentümern. Das Gesetz verlangt von der Gemeinschaft, daß sie für einen zahlungsunfähigen Miteigentümer die Rückstände der Wohnbeitragszahlungen (Betriebskosten und Reparaturfonds) anteilig abdecken muß, sollten diese Außenstände nicht einbringlich sein. Der Verwalter ist im Zuge einer ordnungsgemäßen Jahresabrechnung verpflichtet, säumige Wohnungseigentümer in der Jahresabrechnung auszuweisen. Aber knapp drei Viertel der befragten Wohnungseigentümer können der Jahresabrechnung nicht entnehmen, ob Zahlungsrückstände bestehen. Nicht nur, daß 16% der befragten Wohnungseigentümer angeben, für den Rückstand eines Miteigentümers bereits aufgekommen zu sein, bestätigen auch Hausverwalter, immer häufiger mit dem Problem zahlungsunfähiger Miteigentümer konfrontiert zu werden.

Unterstützung der Organisation durch Hausvertrauensleute

Hausvertrauensleute haben sich auch ohne Bevollmächtigung in vielen Wohnanlagen bewährt. Die Ausstattung mit einer Vollmacht erscheint auch in Zukunft nicht notwendig, aber eine Anleitung für jene Wohnungseigentümer, die ein Delegiertensystem in ihrer Wohnanlage einrichten wollen, ist sinnvoll. Um die Erreichbarkeit aller Miteigentümer besser zu gewährleisten, sollte jeder Jahresabrechnung eine aktualisierte Adressenliste beigelegt werden.* Hausversammlungen haben einen hohen sozialen Stellenwert und sollten mindestens einmal pro Jahr abgehalten werden, was gesetzlich festzuschreiben wäre. Eine professionelle Vorbereitung trägt zur Erhöhung der Teilnehmerzahl bei. Um Konflikte in einer Wohnanlage nicht eskalieren zu lassen, sollten Miteigentümer und Hausverwaltung die Möglichkeit professioneller Unterstützung von unbeteiligten Dritten in Anspruch nehmen können. Der fruchtbare Meinungsaustausch bei Hausversammlungen benötigt häufig Unterstützung in der Strukturierung und Moderation der Versammlung. Damit können unterschiedliche Interessen und Standpunkte klarer herausgearbeitet und gemeinsame Lösungsstrategien entwickelt werden. Sind die Konfliktpositionen schon verhärtet, ist der Einsatz eines Mediators sinnvoll.

* Dies sollte auch in einen zukünftigen Verwaltungsvertrag aufgenommen werden

www.iswb.at/forschung/forschung.php?ID=418

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Ulmgasse - 2018/02/06 09:07
12 km²
1km²* = 1.000.000 m² die Stadt hat somit 12.000.0000...
Ulmgasse - 2018/02/06 09:00
Ein beindruckender Vergleich!!!
Wie groß ist die Anlage Ulmgasse? Und die Stadt Meersburg?
Eigentümerin - 2018/02/05 16:07
Ein guter Sachverständiger...
 http://www.marxdorfer-lik oere.de „Kein Sachverständiger...
scorpione - 2018/02/01 10:18

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