Sonntag, 4. September 2016

Umbauarbeiten

Kärntner Straße / Weblinger Verteilerkreis

Umbau des kompletten Straßenbereiches;
derzeit - Jänner 2017:
Drei Anschlüsse zum Verteilerkreis Webling werden ausgebaut, der Einbau von Ampeln wird vorbereitet, der Lärmschutz adaptiert.
Februar bis Oktober 2017:
Der Weblinger Stumpf inklusive Brücke wird abgetragen. Es werden eine Radwegunterführung und die ampelgeregelte neue Kreuzung errichtet. Eine neue Brücke wird nicht gebaut - stattdessen führt eine Rampe hinauf.
Oktober bis Dezember 2017:
Die Park+Ride-Anlage bleibt bestehen, wandert jedoch nur bis zum Ende der Bauarbeiten auf das Gelände des alten Euroshopping.

Während der Bauarbeiten wird es erhebliche Verkehrseinschränkungen geben - so wird die Zahl der Fahrbahnen eingeschränkt. Während der Abbrucharbeiten für den Weblinger Stumpf wird ein eigener Baustellen-Kreisverkehr eingerichtet.
(Projekt: Amt der Stmk. Landesregierung und der Stadt Graz)
Projekt-HOTLINE: +43 (0)676/8666 0558

Hat sich etwas verändert mit der HV OGRIS?

mitteilung

AUS DEM ARCHIVE - 20.Januar 2008

Hat sich etwas verändert seit Übernahme der HV Ogris? - Den Bewohnern der Wohnanlage Ulmgasse wird dies zur Beurteilung überlassen!

Aufklärungsforderungen aus der Sicht der HV ......

......Im Folgenden aus der Sicht eines Eigentümers der die HV als Dienstleister sieht und der sein gesetzliches Recht als Eigentümer in Anspruch nimmt.

- Forderung Betriebskostensenkung:
Für mich sind Betriebskosten, die mir die HV monatlich vorschreibt. Das waren monatlich 2005 € 272.- und 2007 € 329.- somit ein plus von € 57.- ( ÖS 784.- ) oder ca. 20%, und
die Feststellung, dass wir ja froh sein können, dass es nicht „MEHR“ ist, kann ich nicht nachvollziehen. Es sind bei uns jahrelang Firmen beschäftigt, die vom anderen Stadtteil anfahren und sehr hohe Anfahrtspauschalen verrechen, obwohl wir Firmen bei uns über die Strasse haben, die dieselben Arbeiten machen könnten, billiger sind und keine Anfahrtspauschale verrechnen.
Mindestens alle 3 Jahre muss die Kostengünstigste Firma für die Arbeiten ausgesucht werden, es kann nicht sein, dass die Firmen eine Lebensstellung in unserer Anlage bekommen: Firma Gruber- Firma Egger usw.!

Einkäufe die von den Hausbesorgern durchgeführt werden und einen Betrag von ca. € 50.- übersteigen, müssen von einem Eigentümer gegengezeichnet und in einem Buch eingetragen werden, dieses Buch wurde schon im Jahr 1983 eingeführt - damals war der Betrag ÖS 200.-.

Ein Gerätebuch mit genauer Aufstellung und Datum aller unserer angeschafften Geräte.
Aus diesem Buch müssen sämtliche Bewegungen, egal ob Verkauf oder Verschrottung hervorgehen.
Der Empfänger der Ware muss mit Adresse, Namen und Unterschrift angegeben werden, sowie leicht von jedem Eigentümer nachkontrollierbar sein.
Das Gerätebuch muss den Eigentümern auf Wunsch bei den Hausbesorgern zur Einsichtnahme aufliegen.

Dies sind nur einige wenige der vielen Sparpotenziale die ich wünsche und fordere, und nicht eine jährliche Erhöhung, in welcher Höhe auch immer.
Ich bin überzeugt, dass eine Senkung unserer Kosten bei Durchführung verschiedener Maßnahmen um ca. 20%-30% erreicht werden kann.

- Forderung über rechtzeitige Informationen von Reparaturen sowie Sanierungen:
Ich verlange von der HV, dass sämtliche Reparaturen, ausgenommen akute welche einen Betrag von ca. € 1500.- übersteigen, mindestens drei verbindliche Anbote eingeholt werden. Diese zwei Monate für Jeden sichtbar im Schaukasten auszuhängen, um uns Eigentümern die Möglichkeit zu geben, selbst diesbezügliche Anbote einzuholen. Somit geben wir auch Firmenbesitzern die in unserer Anlage wohnen die Möglichkeit, bei günstigerer Anbotsstellung diese Arbeit zu übernehmen.
Zusätzlich muss ab € 1500,- eine Abstimmung durch die Eigentümer erfolgen!

- Umstellung der Antennenanlage – aber wie:
Diesbezüglich konnte mir die Firma Gruber keine verbindliche Zusage geben, dass nach dem Umbau ein DVB-T Receiver bzw. ein zukünftiges TV Gerät, welches bereits einen DVB-T Empfänger eingebaut hat, funktioniert.
Anrufe bzw. -Emails an die Firma Gruber mit dem Ersuchen um Aufklärung, blieben bis dato unbeantwortet!
Sollte es nicht möglich sein, einen DVB-T Receiver bzw. TV Gerät an der Anlage zu betreiben, kann nur mit hohen Kosten (ca. € 1000.- pro Sender) seitens der Firma Gruber jeder zukünftige Sender aktiviert werden.
Bei einen Gespräch unter Zeugen bestätigte mir die HV, dass pro Haus für die Umstellung der Antennenanlage ca. € 1750.- ohne Steuer angefallen wären, also € 7000.- ohne Steuer. Ich verlangte die Kostenvoranschläge, welche ich nach Wochen erhielt, darin wurde die Firma Gruber mit ca. € 2000.- ausgewiesen. Desweiteren ersuchte ich die HV um die Information, ob dies für ein oder für alle vier Häuser wäre, die Antwort war, dass weiß er nicht, und das würde ich schriftlich erhalten. Diese Informationen habe ich bis heute nicht erhalten, und einen Einblick in die schon bezahlte Rechnung wurde seitens der HV abgelehnt. Ebenso die Bekanntgabe der Rechtsgrundlage, aus der eindeutig hervorgeht, dass der Umbau in dieser Art und Weise durchgeführt werden musste.

- Jahresabrechnung und Vorschau:
Ich forderte von der HV, dass die Jahresabrechnung und Vorschau in so einer Art und Weise zu gestalten ist, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Sparbücher und deren Erträge inklusive Verzinsung und Konto sind unter anderem ein Muss! Eine Jahresabrechnung soll so gestaltet sein, dass sich der Wohnungseigentümer jederzeit einen Überblick über Art und Umfang der Kosten verschaffen kann. Es reicht nicht nur einfach aus, Öl oder Strom anzugeben, es muss genau die Belegnummer inklusive Datum und Firma angegeben sein.
Sämtliche Provisionen, welche die Hausverwaltung erhalten hat, sind anzugeben. Unabhängig ob diese der Hausgemeinschaft zustehen oder der Hausverwaltung, dies ist auch gesetzlich geregelt. Derzeit werden keine Provisionen angegeben, somit werden wir abklären, ob welche geflossen sind, eine Anfrage diesbezüglich an die HV wurde nicht beantwortet.

Die HV ist gesetzlich verpflichtet die Vorschau bis spätestens 31.12. des Abrechnungsjahres, also in diesem Falle 2007 jedem Eigentümer zu übermitteln.
Die Übersendung hat an die Anschrift des Wohnungseigentumsobjektes, oder eine andere bekannt gegebene inländische Zustellanschrift zu erfolgen. Eine Türhinterlegung wie sie derzeit durchgeführt wird und die von Jedermann eingesehen bzw. entfernt werden kann, ist schon aus Gründen des Datenschutzes abzulehnen.

- Stromanbieter:
Ich habe schon 2006 von der HV verlangt, dass ein sofortiger Stromanbieterwechsel mit vorausgehender Anbotseinholung durchgeführt wird. Dies hätte die HV schon viele Jahre vorher im Zuge einer ordentlichen Verwaltung von sich aus durchführen können.
Wie uns allen bekannt ist, unterliegt der Energiepreissektor grossen Schwankungen. Daher verlange ich von der HV, diesen Sektor genauestens zu beobachten und rechtzeitig gegen- zusteuern.

- Außerordentliche Hausversammlung:
Die HV habe ich in mehreren Vorgesprächen ersucht, mir die Termine für die Hausversammlung rechtzeitig per Email bekannt zugeben, leider ohne Erfolg.
Da ich viel im Ausland bin, konnte ich bis heute nicht an den Hausversammlungen teilnehmen.
Eigentümer die schon an den Hausversammlungen teilgenommen haben, haben sich sicher selbst über den Verlauf und Erfolg einer dieser Versammlungen eine Meinung gebildet. Mir blieb es aus den obengenanten Gründen verwehrt!
Sehr wohl wurde aber ein Eigentümer vom Büro der HV hinausgeworfen. Ich habe der HV diesen Eigentümer als meinen Begleiter und Zuhörer über meine Fragen an die HV vorgestellt, trotzdem ließ sich die HV nicht umstimmen und verwehrte diesem Eigentümer den Zutritt. Worauf ich dann das Gespräch mit der HV alleine durchführte, auf mein Ersuchen hin, dass Gespräch mittels Diktiergerätes aufzuzeichnen, wurde das von der HV abgelehnt.

- Sparbuchgebarung:
Wir forderten die Offenlegung bzw. Vorlage sämtlicher Sparbücher, wie und wo unser Geld zu welchem Zinssatz und Zinsertrag in der Vergangenheit angelegt wurde. Diese Angaben scheinen aber in keiner Jahresabrechnung auf!
Von der HV wurde nur in einem Aushang darauf hingewiesen, dass die Sparbücher im März 2006 aufgelöst wurden und die angefallenen Zinsen von ca. € 2600.- ( ÖS ca. 34000.-) in der Jahresabrechnung 2007 aufscheinen. Weshalb der Zinsertrag von € 2600,- erst nach unseren Nachforschungen und ca. 1 ½ Jahre später nachbezahlt wird, wurde mir nicht erklärt.
Wir erhielten ein DIN A 4 Blatt mit einer Aufstellung, worauf ein Zinssatz angegeben wird, der auch für täglich fälliges Geld, unter dem leicht erreichbaren Zinssatz liegt, geschweige erst für eine langfristige Veranlagung wie z.B.: die hohe Abfertigungsrücklage der Hauswarte, da wird ein Zinssatz im Jahr 2004 mit 1,75%, 2005 mit 2,125% und 2006 der geringe Zinssatz von 2,5% angegeben. Diese Zinssätze könnten weit höher sein, ganz zu schweigen bei langfristiger Bindung von 6 Monaten, bis einigen Jahren, wie es sich gerade bei der Hausbesorger-Rücklage ja anbietet.
Die Forderung den Zinsertrag am Kontoblatt der Geldveranlagung auszuweisen, wurde nicht erfüllt.
Wie die Eigentümer leicht aus ihrer Jahresabrechnung ersehen können, wurde für das angegebene Kapital von durchschnittlich im Jahr 2004 € .- 0,7 % Zinsen, im Jahr 2005 € .- 0,9% Zinsen, und im Jahr 2006 € .- 0,9% Zinsen erwirtschaftet. Deshalb meine Forderung, umgehend die Geldveranlagung von einer unabhängigen Stelle überprüfen zu lassen, und zwar rückwirkend bis in das Jahr 2000.

Ebenfalls fordere ich, dass jeder Eigentümer auf Wunsch jederzeit selbst Einsicht über sämtliche Veranlagungen bei den Banken haben kann.
Desweiteren, dass alle Gelder der Anlage Ulmgasse auf die Eigentümergemeinschaft der Wohnanlage Ulmgasse zu laufen haben, Anderkonten sind nicht erlaubt.

Über die Verwendung der IK-GELDER kann nur der Geschäftsführende der HV mit zwei gemeinsamen Miteigentümern, die zeichnungsberechtigt sind verfügen.
Die Abhebungen/Auflösungen über einen Betrag von € 2000.- sind nur gemeinsam mit den zeichnungsberechtigten Miteigentümern möglich.
Dies muss zwei Monate vor jeder Geldbewegung in jedem Haus per Aushang den Eigentümern mitgeteilt werden!

- Sauna:
Mit keinem Wort habe ich (dafür gibt es Gesprächszeugen) die Schließung der Sauna bzw. eine Anhebung um das dreifache verlangt. Ich habe der Hausverwaltung lediglich aufgetragen, dafür zu sorgen, dass die Saunaanlage kostendeckend geführt wird, so wie es jeder Betrieb machen muss.
Auch in der Saunaanlage gibt es Sparpotenzial, z.B.: die Reinigung nur nach Bedarf durchzuführen. Weiters könnte versucht werden, dass die Saunageher selbst für die Reinigung zuständig sind, dies wurde mir von einem Saunageher empfohlen!
Da die Benützer jederzeit festzustellen sind, wäre dies eine der Möglichkeiten.

- Waschküche:
Die Reparaturen und Neuanschaffungen werden von den Waschküchenbenützern durch den Kauf der Münzen bezahlt und nicht von der Allgemeinheit. Die Waschküche hat ein Guthaben von ca. € 20.000.- welches von den Waschküchenbenützern angespart wurde.
Hingegen die Sauna ein Defizit aufweist, und dafür aber alle Eigentümer aufkommen müssen.
Dieser Betrag von € 20.000.- steht also auch nur für die Waschküche zur Verfügung und damit kann ohne weiteres die vierte Maschine ohne Belastung der IK-Rücklagen finanziert werden! Im meinem ersten Gespräch mit der Hausverwaltung wurde mir im April 2007 eben aus diesem Grunde auch zugesagt, dass die vierte Maschine sofort gekauft wird.
Ich kann auch nicht verstehen, dass all die Jahre die Reinigungsgebühr für 16 Maschinen an die Hausbesorger bezahlt wurde und auch weiterhin bezahlt wird, obwohl nur 12-13 Maschinen zum Reinigen vorhanden sind!
Es soll der Standard unserer Anlage erhalten und verbessert werden, wenn schon sparen, dann bitte an der richtigen Stelle!
Eventuell könnte der Preis der WK-Münzen gesenkt werden, um damit den genau rechnenden Familien auch die Möglichkeit zu geben, die Waschkücheneinrichtungen zu benützen!

- WC
Dieses WC steht im Eigentum sämtlicher Eigentümer und muss jedem auch mit eigenem Wohnungsschlüssel zugänglich sein. Der Umstand, dass es vorkommen kann, dass die WC-Anlage eventuell verschmutzt bzw. beschädigt wird, begründet nicht das Recht, das WC für sämtliche Eigentümer abzusperren.
Falls Beschädigungen mutwillig passieren, muss die Polizei eingeschaltet werden.
Für die Reinigung dieses WC kommt die Allgemeinheit auf, die Hausbesorger bekommen ebenfalls wie bei der Waschküche für dieses WC extra bezahlt, egal ob es geöffnet oder geschlossen ist. Das wir für Handwerker vier WC-Anlagen zur Verfügung stellen müssen, ist mir nicht klar
Derzeit ist es so, dass wir das Defizit für die Sauna und die WC-Reinigungsgebühr wohl mittragen dürfen, aber die WC-Anlage steht nur den Saunabenützern zur Verfügung!

Im Wohnungseigentumsgesetz steht ganz klar geschrieben, dass ohne Beschluss der Eigentümer, kein Zugang welcher Art auch immer (z.B.: Fenster, Seile, Schloss, Steine), verwehrt werden darf.
Wenn schon absperren, dann vorher diejenigen fragen, welche die Kosten bezahlen und nicht umgekehrt!

In unserer außerordentlichen Hausversammlung werden wir noch weitere Punkte vorbringen.

Im Buch „Wohnrecht für Eigentümer“ herausgegeben und kostenlos zu beziehen von der Arbeiterkammer Graz, finden Sie viele der jetzt angegebenen Punkte, ich kann nur jedem Eigentümer diese Lektüre empfehlen, damit er sieht, welche Rechte er hat, schließlich sind wir Eigentümer einer freifinanzierten Wohnanlage und nicht Bewohner einer Genossenschaftswohnung. Es wird auch ein Mustervertrag für einen Verwaltungsvertrag empfohlen, der die Mindestanforderung an eine Hausverwaltung sein soll und so stellen auch wir uns einen zukünftigen Hausverwaltungsvertrag vor!
Sie können sich das Buch bei der AK per Telefon bestellen oder persönlich abholen.

Graz, 20.01.2008

Heute 8 Jahre später: Hat sich etwas verändert seit Übernahme der HV Ogris? – Diese Beurteilung möchte ich, wie gesagt den Bewohnern der Wohnanlage überlassen!

Samstag, 3. September 2016

Wenn es mal soweit kommt....

Bei Insolvenz- Ansprüche frühzeitig stellen

Die Insolvenz eines Unternehmens löst bei den Mitarbeitern Sorge um die Zukunft und Angst um die Existenz aus. Doch Angst und Sorgen sind schlechte Ratgeber, wenn es um Sicherheit geht. Arbeitnehmer sollten deshalb wissen, was bei einer Insolvenz ihres Unternehmens auf sie zukommt und welche Möglichkeiten sie haben.

Kampf um das Gehalt

Viele Beschäftigte glauben, dass bei einer Pleite der Lohn für sie verloren ist. Das stimmt so nicht. Richtig ist, dass bei einer Insolvenz der Arbeitgeber nicht mehr der Ansprechpartner für Gehaltsforderungen ist. An seine Stelle tritt nach der Eröffnung eines entsprechenden Verfahrens der Insolvenzverwalter. Für sämtliche Ansprüche ist er dann zuständig. Wie das Portal rund um die Fragen zum Arbeitsrecht anwaltarbeitsrecht.com mitteilt, gibt es dafür jedoch Ausnahmen. Insolvente Firmen werden manchmal in Eigenverwaltung weitergeführt. Für die Gehaltszahlung ist dann derjenige zuständig, der die Verantwortung in dem Unternehmen übernommen hat. Das können der ehemalige Arbeitgeber oder eine Gruppe von Arbeitnehmern sein, die alle Geschäfte in eigener Regie weiterführen.

Wichtig ist der Zeitpunkt

Für die Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen auf ausstehendes Gehalt ist der Zeitpunkt wichtig, zu dem die Insolvenz eröffnet wurde. Als normale Forderungen im Rahmen einer Insolvenz gelten sämtliche Gehaltsansprüche, die aus der Zeit vor dem Stichtag stammen und noch nicht befriedigt wurden. Innerhalb einer bestimmten Frist müssen wurden müssen sie dem Insolvenzverwalter mitgeteilt werden. Er stellt sie zur Insolvenztabelle fest. Dann werden die Ansprüche auf Lohn anteilig mit der Insolvenzmasse ausgeglichen. Arbeitnehmer und der Rest der Gläubiger werden bei der Befriedigung ihrer Ansprüche zu gleichen Teilen berücksichtigt.

Freitag, 2. September 2016

Beitrag Dienstag 30.August

Hatte nicht die HV Ogris aus Kärnten einer 300bar-Reinigung der Fassade zugestimmt?

Diese Reinigung konnten ja einige kuraschierte Eigentümer verhindern - bin sicher, die Verwaltung und die Eigentümer sind euch dankbar und alles ist gut:-) :-)

Gibt es diese Verwaltung noch in der Ulmgasse?

Dienstag, 30. August 2016

Asbest gefährdet nicht nur die Gesundheit sondern auch die Geldtasche...

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Weil eine Firma ein Dach mit asbesthaltigem Belag mit dem Dampfstrahler gesäubert hat, ist auf einem Grundstück in Ralingen quadratmeterweise Erdreich als Sondermüll entsorgt worden. Wer dafür aufkommen muss, ist offen.

Eine halbe Stunde vor dem Ende der Säuberungsaktion beginnt dann das, was Gierens als "Albtraum" bezeichnet. "Plötzlich stand jemand vom Amt da und hat die Arbeit einstellen lassen", sagt sie.

Solange die asbesthaltigen Baustoffe unberührt bleiben, ist das kein größeres Problem. Es wird jedoch eins, sobald die Baustoffe mechanisch bearbeitet werden, da dabei feiner Asbeststaub entsteht.

Das hat wohl auch derjenige gewusst, der die Dacharbeiten gesehen und den Behörden gemeldet hat.

Die SGD hat gegen die ausführende Firma ein Strafverfahren eingeleitet." Denn im Umgang mit asbesthaltigen Stoffen sind besondere Vorkehrungen zu beachten. Und das ist nach Ansicht der Behörde nicht geschehen.

Auf ihrem Grundstück sowie auf einem benachbarten sind Bodenproben entnommen worden. Überall dort, wo das bei Reinigungsarbeiten anfallende Wasser hingespritzt ist.

Ergebnis: Teilweise müssen Grasnarbe und Erdreich abgetragen werden, sagt Pressesprecher Müller. Hecken und Sträucher wurden radikal gestutzt. Das Gehölz ist ebenso Sondermüll wie das Erdreich und das Moos, das auf die Flächen rund ums Haus niedergegangen war.

Was die 72-Jährige noch stärker belastet ist die Frage, wer für all die Arbeiten zahlt….

http://mobil.volksfreund.de/nachrichten/region/trierland/aktuell/Heute-in-der-Zeitung-fuer-Trier-Land-Asbestverseuchung-Behoerden-stoppen-gefaehrliche-Dachreinigung-im-Kreis-Trier-Saarburg;art8128,4007819

Samstag, 27. August 2016

Pönale.....

Eine Hausverwaltung verrechnet eine Pönale und dann fragt sie das "Volk" sprich Eigentümer ob sie diese Pönale zurückzahlen soll.....

Die Frage: Warum wird eine Pönale dann überhaupt verrechnet wenn sie am Ende zurückgezahlt werden soll?
Wird das einfach so verrechnet ohne Rechtsgrundlage?

Sachen gibts.......die gibts gar nicht......oder doch?

Kann ja sein das Mann im fortgeschrittenen Alter etwas nicht mehr ganz versteht!!

Mittwoch, 17. August 2016

Hausverwalter-Suche...

Die weisen Schafe kann Frau/Mann schon mit der Lupe suchen, aber es ist halt auch leichter ein schwarzes Schaf zu werden als ein weises.
Hausverwalter werden kann jeder, "Hausverwalter" sein, schon weniger
UND
Eine jede Hausgemeinschaft hat den Verwalter den sie verdient, ist wie in der Politik, sie kann es leicht ändern, zumindest in einer Demokratie!

Mittwoch, 10. August 2016

Hausverwalter-Suche mit neuem Anfragen-Rekord!

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Im Juni gingen mehr Anfragen für Hausverwaltungen bei dem Spezial-Portal ein, als in jedem anderen Monat zehn Jahre des Bestehens.

152 Immobilien-Eigentümer suchten im Juni 2016 eine Hausverwaltung über das Portal HausverwalterSuche.de. Das war ein neuer Rekord: Die "alte" Bestmarke von 141 Anfragen aus Oktober 2015 wurde deutlich übertroffen.

Dass sich HausverwalterSuche so großer Beliebtheit bei Wohnungseigentümern und Mietshausbesitzern erfreut, führen die Macher auf die einzigartige Kombination von Suche und Angebotserstellung zurück. Denn wer auf der Suche nach einer Hausverwaltung für seine Immobilie ist, kann hier nicht nur die "passende" Hausverwaltung finden, sondern sogleich Online-Angebote über die Hühe des zu erwartenden Verwalterhonorars erhalten und auf bequeme Weise Preisvergleiche anstellen.

HausverwalterSuche liefert darüber hinaus Informationen über die im Durchschnitt anfallenden Verwalter-Vergütungen. Die Website bietet statistische Auswertungen auf der Grundlage der über das Portal erstellten Angebote, die kostenfrei einsehbar sind. So lässt sich schon im Vorfeld klären, mit welchen Verwaltungskosten für ein bestimmtes Objekt zu rechnen ist...
...
Mit HausverwalterSuche.de finden interessierte Eigentümer von Immobilien die zu ihnen und ihrer Immobilie passende Hausverwaltung (WEG-Verwaltung für Wohnungseigentümergemeinschaften oder Mietverwaltung für vermietete Immobilien) und künnen sofort online konkrete Preisangebote über die zu erwartende Hühe der Kosten für das Verwalterhonorar der entsprechenden Hausverwalter erstellen.

Die teilnehmenden Hausverwaltungen wiederum erhalten die Kontaktdaten der Interessenten für ihre Akquise. So lässt sich der Verwaltungsbestand einer Hausverwaltung auf innovative Weise ausbauen.

http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/fair-news-de-HausverwalterSuche-mit-neuem-Anfragen-Rekord-4963901
http://hausverwaltersuche.at

Mittwoch, 3. August 2016

Verwalter können auch mal Fehler machen [Anm. d. Verf.: - und manche noch viel mehr....]

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Der Fall: Der Mieter einer Wohnung direkt unter dem Flachdach einer Wohnungseigentümergemeinschaft meldet dem Eigentümer eine Wasserblase unter der Tapete im Flur. Der Eigentümer informiert den Verwalter. Der Verwalter beauftragt eine Fachfirma mit der Überprüfung. Die Fachfirma meldet sich telefonisch beim Mieter. Dieser erklärt, die Stelle sei wieder trocken. Die Fachfirma informiert die Verwaltung, dass nach Auskunft des Mieters nichts veranlasst sei. Der Verwalter unternimmt weiter nichts. Einige Tage später kommt es zu starken Regenfällen und massivem Wassereintritt in der Wohnung. Der Mieter verklagt den Verwalter auf Ersatz des Schadens.

Das Gericht: Der Verwalter muss zahlen. Aus § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG folgt die Pflicht des Verwalters gegenüber den Wohnungseigentümern und gegenüber der Gemeinschaft, das gemeinschaftliche Eigentum regelmäßig und/oder bei Bedarf, insbesondere aufgrund von entsprechenden Meldungen auf Baumängel hin zu überprüfen bzw. überprüfen zu lassen und erforderlichenfalls so genannte Notmaßnahmen zur Verhinderung weitergehender Schäden zu ergreifen. Ansonsten haftet der Verwalter. Hier waren die Durchfeuchtungserscheinungen bereits gemeldet, somit liegt ein Mangel des Gemeinschaftseigentums stets nahe. Die unverzügliche Beauftragung der Fachfirma war berechtigt, nicht jedoch die Untätigkeit des Verwalters auf die Rückmeldung der Firma hin. Der Verwalter darf sich nicht auf die Einschätzung eines Mieters verlassen, sondern hätte sich zumindest selbst vor Ort ein Bild machen müssen.

Kopinski Tipp: Der Verwalter kann sich entlasten, wenn er selbst oder durch andere eine entsprechende Kontrolle durchführen lässt. Er muss stets beachten: liegt ein unmittelbarer Substanzschaden vor, dann kann er unmittelbar handeln, ohne noch die Eigentümerversammlung einzuberufen. Der Verwalter ist auch gut beraten, wenn er die Mitglieder des Verwaltungsbeirates informiert bzw. hinzuzieht.

http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/fuer-schaden-haftet-der-verwalter

Donnerstag, 7. Juli 2016

So mancher Ryan-Air Pilot

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So mancher Ryan-Air-Pilot würde vor Neid erblassen, was den Verdienst und die Arbeitszeit betrifft, aber zum Glück lesen diese hier sowieso nicht mit, oder .........?

Die Bewohner sollen auch eines bedenken:

Der Hausmeisterposten in der Ulmgasse ist ein sehr sozialer Beruf, da kann die Mutter-Papa ihr-sein Kind in die Schule bringen, in den Kindergarten, es sogar in die Arbeit mitnehmen, wenn es krank ist, auch kein Problem, Mama-Papa ist überall dabei und hat auch Zeit, kurz, in der Arbeit und doch daheim.

Wenn sie zwischendurch auch mal ins Kaffeehaus zur Entspannung gehen, kein Problem, es gibt keine Anwesenheitspflicht -Dienstzeit wie bei Millionen von Arbeitnehmern, deshalb Hausbesorger in der Ulmgasse, sicherlich ein Traumberuf für die meisten von uns…und es kann sich ja jeder bewerben :-)

Auch für die Hausverwaltung aus Kärnten ist sie oder er ein guter unverzichtbarer Geist, können doch Hausverwalterarbeiten von den Hausbesorgern übernommen werden.

Ist doch sicher ein tolles Gefühl, wenn der Hausbesorger über Schulden oder Guthaben der Eigentümer der WEG Bescheid weiß :-)

Bin ebenso überzeugt, dass auch diesmal keiner die Abstimmung zu einem "Neuen"-"Alten" Hausbesorger, kontrollieren wird..........


Den Seinen gibt's der Herr im Schlaf

Der König ist tot, es lebe der König!

Euer Joker

Mittwoch, 29. Juni 2016

Beratungsstellen rund ums Wohnen

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GDW)
Hutweidengasse 19/4/1, 1190 Wien
Telefon: 01 5042078 oder 0664 2149175 (Mo und Mi 16:00-18:30)
Fax: 01 504 20 78
E-Mail: info@gdw.at oder beratung@gdw.at
Homepage: http://www.gdw.at/

Mietervereinigung Steiermark
8020 Graz , Feuerbachgasse 1 (Ecke Südtirolerplatz)
Telefon: 050195 – 4300
Fax: 050195 - 94300
E-Mail: steiermark@mietervereinigung.at
Homepage: https://mietervereinigung.at
Öffnungszeiten: Mo-Do 9:00 -12:00 und 13:00 -16:00 Uhr, Fr 9:00 - 12:00 Uhr
Telefonische Sprechstunde für Mitglieder jeden Mittwoch von 10:00 -12:00 Uhr

Mieterschutzverband Steiermark
Sparbersbachgasse 61, 8010 Graz
Telefon: 0316 384830
Fax: 0316 38 48 30 - 40
E-Mail: office@mieterschutz-steiermark.at
Homepage: http://www.mieterschutzverband.at/
Beratung: Mo 14:30 – 17:00 Uhr, Mi 14:30 - 19:00 Uhr, Fr 9:00 - 11:30 Uhr

Österreichischer Haus und Grundbesitzerbund (ÖHGB) - Landesverband Steiermark
Naglergasse 50, 8010 Graz
Telefon: 0316 82 95 19
E-Mail: office@hausbesitzer.at
Homepage: http://www.hausbesitzer.at
Beratung: Mo – Do 08:00 - 13:00, Termine am Nachmittag nach Vereinbarung

Stadt Graz - Wohnungsinformationsstelle
Schillerplatz 4, 8011 Graz
Telefon: 0316 872-5450
Fax: 0316 872-5459
E-Mail: wohnungsinformationsstelle@stadt.graz.at
Homepage: http://www.graz.at/cms/ziel/356169/DE/
Beratung: Mo, Di, Do, Fr 9:00-12:00 Uhr, Mi 15:00-18:00 Uhr

Stadt Graz - Schlichtungsstelle
Schillerplatz 4, 8011 Graz
Telefon: 0316 872-5424
Fax: 0316 872-5409
E-Mail: schlichtungsstelle@stadt.graz.at
Homepage: http://www.graz.at/cms/ziel/355860/DE/
Beratung: Di und Fr 8:00 - 12:00 Uhr

Land Steiermark -Bauen, Wohnen und Energie
Homepage: http://www.verwaltung.steiermark.at/

Sonntag, 26. Juni 2016

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Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Die Wenigen, die das System verstehen, werden dermaßen an seinen Profiten interessiert oder so abhängig von seinen Vorzügen sein, dass aus ihren Reihen niemals eine Opposition hervorgehen wird.

Die große Masse der Leute aber ... wird seine Last ohne Murren tragen, vielleicht sogar ohne je Verdacht zu schöpfen, dass das System gegen sie arbeitet.

http://www.hausverwaltercheck.com/

Donnerstag, 23. Juni 2016

Qualitätsmanagement in der Verwaltung von Wohnungseigentum

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Vermögen muß gut verwaltet werden, wenn es seinen Wert behalten soll. Das ist eigentlich eine Binsenwahrheit.

Dennoch scheint vielen Wohnungseigentümern gar nicht bewußt zu sein, wie wichtig eine gute Verwaltung ist – und wie häufig man sie nicht bekommt.

Das liegt in sehr vielen Fällen nur daran, dass viele Wohnungseigentümer zu gleichgültig sind. Was sie nicht unmittelbar betrifft, interessiert sie nicht. Dabei sind sie anteilig an der gesamten Wohnanlage beteiligt und müssen deshalb auch für die Folgen von Verwaltungsmängeln aufkommen, von denen sie unmittelbar – mit ihrer Wohnung oder ihrem Garagenstellplatz – nicht betroffen sind. Ein schlechter Zustand der Wohnanlage schmälert auch den Wert ihres Miteigentums. Und erhöht letztlich auch die Instandhaltungskosten.
...
Je größer eine Eigentümergemeinschaft ist, desto leichter hat es der Verwalter erfahrungsgemäß, schlechte Arbeit abzuliefern. ...
Die meisten Eigentümer nehmen die Schlechtleistungen schafsgeduldig hin, solange sie nicht unmittelbar betroffen sind, und die, die sich nicht mit der Schlechtleistung des Verwalters abfinden wollen, sehen nicht ein, warum sie für die Gleichgültigen und Bequemen wertvolle Zeit und Geld aufwenden sollen, um ordentliche Verwalterleistungen ggf. auf dem Rechtsweg einzufordern.


Es ist nicht übertrieben: Man muß einfach Glück haben, einen Verwalter zu finden, der sich aus Begeisterung für seine Aufgabe engagiert und für eine hohe Qualität seiner Leistungen einsteht. Oder man muß so lange Verwalter suchen und ggf. austauschen, bis der Richtige gefunden ist. ...
...
Ein gut eingeführtes und konsequent betriebenes Qualitätsmanagement könnte dem Verwalter helfen, die Schwachstellen seines Betriebes zu erkennen und Mängel abzustellen. Wenn aber die Kunden das nicht einfordern, wird er sich den Aufwand sparen.

Allzuoft ist nicht der Kunde König, sondern nur der Kunde, der gegenüber dem Lieferanten oder Dienstleister die Macht hat, König zu spielen“, gibt uns Prof. Querulix zu bedenken. Wir fügen hinzu: Ja, wenn er seine Macht nicht aus Bequemlichkeit ungenutzt lässt.
Glücklich, wem Vermögen mit Verstand gepaart zu eigen ist; denn er macht davon in allem, was nötig ist, den richtigen Gebrauch.
(Demokrit 460/459 v. Chr. - 371 v. Chr.)

http://www.openpr.de/news/899096/Qualitaetsmanagement-in-der-Verwaltung-von-Wohnungseigentum.html

Freitag, 17. Juni 2016

Fenstertausch

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Gemäß der Rechtsprechung gelten Fenster als allgemeiner Teil der Liegenschaft. ... Möchte ein Wohnungseigentümer die Fenster seiner Wohneinheit austauschen, etwa wegen eines besseren Schall- und Wärmeschutzes, kann das äußere Erscheinungsbild des Hauses verändert werden. Ob die Veränderung das äußere Erscheinungsbild auch beeinträchtigt, kann oft nicht von vorne herein ausgeschlossen werden. Es kommt häufig vor, dass Eigentümer ohne Rücksprache mit der Hausverwaltung Fenster mit anderer Farbe oder/und anderer Flügelunterteilung auf eigene Kosten einbauen lassen. Daher sollte die Zustimmung aller anderen Wohnungseigentümer eingeholt werden.

Die Probleme für die Hausgemeinschaft ergeben sich oft dann, wenn sich Fragen der Reparatur oder des generellen Austausches von Fenstern stellen, jedoch schon Eigentümer in Eigeninitiative Fenster ausgetauscht haben. Es handelt sich hier um Erhaltungsarbeiten an allgemeinen Teilen des Hauses. ... Wenn eine Reparatur nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht mehr zielführend ist, muss das neue Fenster dem Stand der Technik entsprechend getauscht werden, soll aber keine Verbesserungen (z.B. niedrigerer U-Wert, Schallschutz) aufweisen. Die Kosten für die Erhaltung der Fenster sind über das Rücklagenkonto zu begleichen.

Ein durch Eigentümer selbst veranlasster Fenstertausch behindert den nach Jahren fälligen Generalaustausch dahingehend, dass oft optisch unterschiedliche Fensterelemente in Unterteilung und Farbe und vor allem unterschiedlichen Alters eine Beschlussfassung zur Erhaltung der Liegenschaft erschweren kann. Es können von den anfallenden Fensteraustauschkosten dann jene Eigentümer nicht kostenbefreit werden, nur weil sie ohne Absprache mit den Miteigentümern oder der Hausverwaltung selbstständig Fenster auf eigene Kosten ausgetauscht haben.

Es besteht sehr oft die irrige Annahme, dass Fenster Bestandteil der Wohnung sind und sich somit mancher für den Erhalt der Fenster selbst zuständig fühlt. Nur ein abweichender Aufteilungsschlüssel (Einstimmigkeit) der Gemeinschaft kann bewirken, dass wirklich jeder Wohnungseigentümer selbst für die Kosten seiner Wohnungsfenster zuständig ist, außer es wurde bereits im Wohnungseigentumsvertrag so vereinbart. Das äußere Erscheinungsbild des Hauses muss aber trotzdem gewahrt und darf nicht beeinträchtigt werden.
Bei Nichteinhaltung steht jedem Miteigentümer der Rechtsweg zu.

http://swbnet.at/Fenstertausch-Was-tun.485.0.html

Dienstag, 14. Juni 2016

Kontrolle/Abberufung Hausverwaltung

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Wer kontrolliert die Arbeit der Hausverwaltung? Wie sollen Eigentümer zu ihrem Recht kommen, ohne gleich einen Rechtsanwalt einschalten zu müssen? Wie läuft eine Kündigung ab?

Dazu erklärt Sigrid Räth von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer:

Jeder Miteigentümer kann die Tätigkeit der Hausverwaltung kontrollieren. Es kann z. B. gegen vorherige Terminvereinbarung in die Kontoauszüge des Kontos der Eigentümergemeinschaft Einsicht genommen werden.

Die Verwaltung ist verpflichtet, eine Kopie des Verwaltungsvertrages zur Verfügung zu stellen.

Der Wohnungseigentumsvertrag liegt im Grundbuch auf und kann gegen Ersatz der Kopierkosten besorgt werden.

Die Rechtsdurchsetzung erfolgt über Außerstreitverfahren bei Gericht (die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle anzurufen, besteht nur hinsichtlich der Heizkosten bzw. Nutzwertfestsetzung).

Die Kündigung der Hausverwaltung kann mit einfacher Mehrheit berechnet nach den Anteilen im Grundbuch erfolgen. Dabei sind jedoch die Formerfordernisse einzuhalten. Z. B. muss jeder Miteigentümer von der beabsichtigten Beschlussfassung informiert werden und die Möglichkeit zur Stellungnahme haben.
Wenn die Hausverwaltung Miteigentümer ist, muss auch diese die Möglichkeit zur Abstimmung haben. Ein Miteigentümer, der unmittelbar betroffen ist oder in einem familiären oder wirtschaftlichen Naheverhältnis zur Verwaltung steht, hätte allerdings kein Stimmrecht (was nichts an der Verpflichtung zur Verständigung ändert).

http://www.kleinezeitung.at/s/service/ombudsmann/expertenfrage/4957079/IMMOBILIENOMBUDSMANN_Fragen-zur-Hausverwaltung

Jeder einzelne Wohnungseigentümer hat das Recht, die Abberufung des Verwalters durch das Gericht zu beantragen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass eine grobe Pflichtverletzung des Verwalters vorliegt. Der Antrag auf Abberufung des Verwalters kann, muss aber nicht mit einem Antrag auf Bestellung eines neuen Verwalters durch das Gericht verbunden werden.
...
Als grobe Pflichtverletzung eines Verwalters gelten Verhaltensweisen, die so gewichtig sind, dass die Wahrnehmung der Interessen der Wohnungseigentümer nicht mehr gesichert erscheint (z.B. beharrliche Vernachlässigung von Instandhaltungspflichten, wodurch der Eigentümergemeinschaft ein Schaden entsteht). Gerichte stellen aber immer auf die Umstände des konkreten Einzelfalles ab. So kann sich etwa die unterlassene Offenlegung eines Naheverhältnisses des Verwalters zu einer Person, mit der ein Rechtsgeschäft abgeschlossen werden soll, je nach der Tragweite im Einzelfall noch als geringfügige oder bereits als grobe Pflichtverletzung erweisen.

Gibt das Gericht dem Antrag des Wohnungseigentümers statt, endet der Verwaltungsvertrag, sobald der Gerichtsbeschluss rechtskräftig wird. Es kommt also zu keiner rückwirkenden Beendigung des Verwaltungsvertrages.
...
Ein Verfahren zur Abberufung des Verwalters kann lange dauern und riskant sein. Nicht zuletzt auch wegen des Kostenrisikos sollten Sie als Wohnungseigentümer einen solchen Alleingang zur Herbeiführung eines Verwalterwechsels erst dann in Erwägung ziehen, wenn sich unter den Wohnungseigentümern keine Mehrheit zur Kündigung des Verwaltungsvertrages findet.

http://www.konsument.at/cs/Satellite?c=MagazinArtikel&cid=318896622207&d=Touch&pagename=Konsument%2FMagazinArtikel%2FDetail

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Ein beindruckender Vergleich!!!
Wie groß ist die Anlage Ulmgasse? Und die Stadt Meersburg?
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Ein guter Sachverständiger...
 http://www.marxdorfer-lik oere.de „Kein Sachverständiger...
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