Offener Brief an die Eigentümer
Am 28.11.2016 stellte ich an die Hausverwaltung folgendes Ersuchen:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Bitte senden Sie mir per Email/Brief den Arbeitsvertrag inklusive Lohnaufstellung des Herrn xxxxx zur Überprüfung.
Als spätesten Termin merke ich mir den 5.Dezember 2016 vor.
Dieses Schreiben geht auch an mehrere Eigentümer der Wohnanlage Ulmgasse 14
Antwort am 5.Dezember seitens der Hausverwaltung:
Sehr geehrter Hr. Hxxxx!
Die gewünschten Unterlagen werden gerade geprüft. Ich lasse Sie Ihnen zukommen, wenn die Prüfung erledigt ist. Ich bitte um Verständnis – vielen lieben Dank!
Umgehend erging meine Antwort, welche nicht termingerecht beantwortet wurde:
Sehr geehrte Frau Hxxx,
ich ersuche Sie, mir einen spätesten Termin zu nennen!
Haben Sie bitte Verständnis, dass ein "open date" in diesem Falle von mir nicht akzeptiert werden kann!
Ich merke mir für eine Rückantwort als spätesten Termin den 7.Dezember 2016 vor.
Sollte ich bis zu diesem Datum keinen spätesten "Vorlagezeitpunkt" genannt bekommen, sehe ich dies als nicht termingerecht an und werde mir diesbezüglich weitere Schritte überlegen.
Die Hausverwaltung weiß seit mindestens einem halben Jahr, dass Frau E.T. in Pension geht. Sie selbst wissen am besten, wie die Angebotseinholung bei den Reinigungsfirmen vonstatten ging, sodass die Hausverwaltung sich eigentlich auf die Gestaltung des Arbeitsvertrages und des Lohnschemas konzentrieren konnte, welche laut Hausverwaltungsvertrag ja 4 Wochen vor Unterzeichnung im „Büro“ C/66 aufliegen sollten!
Und jetzt ist Herr Pxxx seit 1. Dezember mit nicht „geprüften“ Arbeitsunterlagen als Hausbetreuer tätig?! Da stellt sich natürlich auch die Frage, wie Sie bei der Stmk GKK angemeldet haben?
Dieses Schreiben ergeht auch an mehrere Eigentümer der Wohnanlage Ulmgasse 14.
Anmerkung:
Ein Arbeitsvertrag wird vor Einstellung eines Mitarbeiters geprüft und den Eigentümern zugänglich gemacht, nicht nach dessen Einstellung! Dies sollte auch einer Hausverwaltung bekannt sein, deshalb sehen wir so ein Antwortschreiben als reine Missachtung der Eigentümer-Rechte und reine Entziehung unserer Prüfmöglichkeiten.
Liebe Hausverwaltung : Wir ersuchen Sie nochmals, sämtliche Eigentümer sofort über den Inhalt des Arbeitsvertrages zu Informieren!
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