Freitag, 9. Dezember 2016

QUIZ

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Es gibt eine Hausverwaltung in Österreich,

die an +/- 260 EigentümerInnen das Angebot einer slowenischen Firma verschickt, die eine 35jährige ASBESTzementfassade mit 300 bar Hochdruck reinigen will,

die dann einen Malerbetrieb mit 3 Mitarbeitern und einer Bankgarantie, die fast doppelt so hoch ist wie dessen Jahresumsatz, präsentiert,

die mit diesem Malerbetrieb den Auftrag so detailliert definiert, dass dieser gleich einmal die Nordfassade fälschlicherweise zur Gänze weiß einfärbt,

die es zulässt, dass die von der Malerfirma verursachten Schäden von der Eigentümergemeinschaft oder deren Hausbesorger behoben werden,

die die beschädigten Platten kleben lässt und den vom Gutachter vorgeschlagenen Abzug nicht berücksichtigt sondern stattdessen

noch die Eigentümergemeinschaft darüber abstimmen lässt, ob man der Malerfirma nicht doch die Pönale erlassen soll.

Nach Beendigung dieses Fiaskos hinterlegt diese Hausverwaltung erst nach Intervention einer städtischen Behörde für die Eigentümergemeinschaft ein von der Hausverwaltung unterschriebenes Exemplar des Hausverwaltungsvertrages und

lehnt sich nach dieser "Aufregung" erst mal zurück und ignoriert den bevorstehenden Pensionsantritt der Hausbetreuerin...

Im letzten Moment werden dann Reinigungsfirmen angeschrieben - man will ja schließlich nicht zu viele professionelle Angebote... -

und ein neuer Hausbetreuer eingestellt, dessen Arbeitsunterlagen - trotz gegenteiliger Anweisung im Hausverwaltungsvertrag ("mindestens 4 Wochen vor Vertragsunterzeichnung") den EigentümerInnen nicht vorgelegt werden, weil sie eine Woche nach Dienstantritt des Hausbetreuers noch immer "geprüft" werden...

Gleichzeitig prüft diese Hausverwaltung anscheinend auch noch immer oder besser erst jetzt die Fehler in der Lohnverrechnung der bisherigen Hausbetreuerin, nachdem die Hausverwaltung selbst allen in der Eigentümerversammlung anwesenden EigentümerInnnen das Lohnschema mit einem falschen Rechenfaktor ausgehändigt hat. Wer konnte nun eigentlich damals das von der Gewerkschaft ausgefertigte Lohnschema nicht richtig abschreiben?

Und: Die Hausverwaltung selbst spricht mit den EigentümerInnen nicht mehr - nur mit deren (nicht gewählten!) "Präsidenten"! Aber bis spätestens 10. Jänner (gemäß Hausverwaltungsvertrag) müssen die EigentümerInnen ja das Protokoll der letzten Eigentümerversammlung in Händen halten...

Eines ist sicher: Es wird den EigentümerInnen nie langweilig mit so einer Hausverwaltung und der Hausverwaltung sicher auch nicht mehr...



Donnerstag, 8. Dezember 2016

Offener Brief an die Eigentümer

Sehr geehrte Eigentümer und Eigentümerinnen der Wohnanlage Ulmgasse!
Am 28.11.2016 stellte ich an die Hausverwaltung folgendes Ersuchen:
Sehr geehrte Damen und Herren!

Bitte senden Sie mir per Email/Brief den Arbeitsvertrag inklusive Lohnaufstellung des Herrn xxxxx zur Überprüfung.

Als spätesten Termin merke ich mir den 5.Dezember 2016 vor.

Dieses Schreiben geht auch an mehrere Eigentümer der Wohnanlage Ulmgasse 14


Antwort am 5.Dezember seitens der Hausverwaltung:

Sehr geehrter Hr. Hxxxx!

Die gewünschten Unterlagen werden gerade geprüft. Ich lasse Sie Ihnen zukommen, wenn die Prüfung erledigt ist. Ich bitte um Verständnis – vielen lieben Dank!

Umgehend erging meine Antwort, welche nicht termingerecht beantwortet wurde:
Sehr geehrte Frau Hxxx,
ich ersuche Sie, mir einen spätesten Termin zu nennen!

Haben Sie bitte Verständnis, dass ein "open date" in diesem Falle von mir nicht akzeptiert werden kann!
Ich merke mir für eine Rückantwort als spätesten Termin den 7.Dezember 2016 vor.

Sollte ich bis zu diesem Datum keinen spätesten "Vorlagezeitpunkt" genannt bekommen, sehe ich dies als nicht termingerecht an und werde mir diesbezüglich weitere Schritte überlegen.

Die Hausverwaltung weiß seit mindestens einem halben Jahr, dass Frau E.T. in Pension geht. Sie selbst wissen am besten, wie die Angebotseinholung bei den Reinigungsfirmen vonstatten ging, sodass die Hausverwaltung sich eigentlich auf die Gestaltung des Arbeitsvertrages und des Lohnschemas konzentrieren konnte, welche laut Hausverwaltungsvertrag ja 4 Wochen vor Unterzeichnung im „Büro“ C/66 aufliegen sollten!

Und jetzt ist Herr Pxxx seit 1. Dezember mit nicht „geprüften“ Arbeitsunterlagen als Hausbetreuer tätig?! Da stellt sich natürlich auch die Frage, wie Sie bei der Stmk GKK angemeldet haben?

Dieses Schreiben ergeht auch an mehrere Eigentümer der Wohnanlage Ulmgasse 14.

Anmerkung:
Ein Arbeitsvertrag wird vor Einstellung eines Mitarbeiters geprüft und den Eigentümern zugänglich gemacht, nicht nach dessen Einstellung! Dies sollte auch einer Hausverwaltung bekannt sein, deshalb sehen wir so ein Antwortschreiben als reine Missachtung der Eigentümer-Rechte und reine Entziehung unserer Prüfmöglichkeiten.

Liebe Hausverwaltung : Wir ersuchen Sie nochmals, sämtliche Eigentümer sofort über den Inhalt des Arbeitsvertrages zu Informieren!



Montag, 5. Dezember 2016

NegativeDasGegenteilvonPositive

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris


Begehung? ÖNORM B1300?

ogris

Den Liegenschaftseigentümer (bzw. die EigG) und in dessen Folge auch den Liegenschaftsverwalter treffen seit jeher unterschiedlichste Prüf-, Kontroll- und Sicherheitspflichten, die man im Wesentlichen mit dem gesetzlichen Auftrag zur Einhaltung von Verkehrssicherungspflichten und zur Erhaltung von Gebäuden nach dem aktuellen Stand der Technik… zusammenfassen kann.

Ein besonders plakatives Beispiel für diese Problematik bietet die … strafrechtliche Entscheidung des OGH zur Frage der Einhaltung von Verkehrssicherungspflichten, in der ein Gebäudeeigentümer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden war.

Diesen Problemstellungen versucht nun die ÖNORM betreffend „Objektsicherheitsprüfungen für Wohngebäude – Regelmäßige Prüfroutinen im Rahmen von Sichtkontrollen und zerstörungsfreien Begutachtungen“ (ÖNORM B1300) durch die Zurverfügungstellung von standardisierten Verfahrensregeln für wiederkehrende Sichtkontrollen an Gebäuden zu begegnen.

Dabei sind alle für die Nutzung vorgesehenen Einrichtungen und Anlagen innerhalb des Gebäudes zu überprüfen und entsprechende Prüfbücher anzulegen oder fortzuschreiben. Die Norm verlangt eine kontinuierliche Dokumentation des Gebäudes im Hinblick auf dessen Verkehrssicherheit, aber auch i. S. eines Gebäudebuchs.

http://www.stmk.bauakademie.at/2015/Auszug%20Immolex%20Okt_%2015_ÖNORM%20B%201300_Prüfbericht_Das%20Pickerl%20fürs%20Gebäude.pdf
Das heißt, die Dezember-Seite des Prüfbuches nach ÖNORM B1300 bleibt leer? Na ja, wird scho nix passieren...ohne ÖNORM... und ohne Prüfbuch... ;-)

Sonntag, 4. Dezember 2016

Haben Sie "JA" gesagt zu immer steigenden Betriebskosten?

wahl

Vorweg ist auszuführen, dass der bestellte Verwalter im Rahmen der ordentlichen Verwaltung autonom entscheidungsberechtigt ist.

Der Abschluss und die Beendigung eines Dienstvertrages mit einem Hausbesorger (Hausmeister) fallen unter die ordentliche Verwaltung.

Vereinfacht gesagt, handelt es sich bei Maßnahmen der ordentlichen Verwaltung im Wesentlichen um Maßnahmen, die im Interesse ALLER Miteigentümer getätigt werden und KEINE besonderen Kosten erfordern.

http://www.kanzleislama.at/download/64_Fragen%20und%20Antworten%20zu%20Eigentum%20und%20Miete_Juli_2013.pdf
Die Reinigung der Häuser liegt tatsächlich im Interesse ALLER Eigentümer, aber die Anstellung eines Hausbetreuers verursacht – zumindest in der Wohnanlage Ulmgasse – HOHE Kosten! In der Regel verursacht nur eine Reinigungsfirma KEINE besonderen Kosten, was entweder den EigentümerInnen zugute kommen oder für sinnvolle Sanierungsmaßnahmen verwendet werden könnte!!! Obwohl laut Hausverwaltungsvertrag dazu verpflichtet, verweigert die Hausverwaltung Ogris die Vorlage bzw. Übermittlung des Arbeitsvertrages (inklusive Lohnschema) unseres neuen Hausbetreuers an - mittlerweile - mehrere EigentümerInnen!!!




Samstag, 3. Dezember 2016

Achtung Eltern-Tierbesitzer

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Ratte-Ogris

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Ratte-Ogris

In der Wohnanlage wurde Rattengift ausgelegt! Dieses Gift ist hochgiftig, weisen Sie die Kinder darauf hin! Dass die Hausverwaltung keine Lebendfallen eingesetzt hat, ist zu verurteilen. Dieses Gift lässt Ratten, Mäuse, Tiere sowie Hunde und Katzen qualvoll sterben, die Tiere verbluten innerlich und dies dauert mehrere Tage!

Link




Donnerstag, 1. Dezember 2016

Ja, Ihr Hühner, da muss sogar der Skorpion lachen!!!!

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Um ihre Spitzenlöhne werden die Hausmeister in der Wohnanlage sicher nicht nur von den Jungärzten an den österreichischen Spitälern und von den Ryan Air-Piloten beneidet…

… wenn einzelnen, meinungsbildenden EigentümerInnen die Reinigungsarbeit - inklusive Lohnnebenkosten - 10mal (!) mehr wert ist als eine gute Verwaltung ihres Vermögens…

und: Ein Hausmeister kann keine Krankheiten heilen und keine Passagierflugzeuge fliegen, aber: er kann - muss aber nicht - dieselbe Entlohnung erhalten!

Gestaltet sich die Zusammenarbeit mit einer Wohnungseigentümergemeinschaft in einer Weise, die für Sie als Verwalter unzumutbar wird, so sollten Sie sich überlegen, ob Sie nicht eine Amtsniederlegung anbieten. Durch solch eine Maßnahme demonstrieren Sie, dass Sie Herr des Verfahrens sind und es Ihnen nicht zumutbar ist, mit der Gemeinschaft weiter zusammen zu arbeiten.

Bei der Amtsniederlegung müssen eventuelle Kündigungszeiten des Verwaltervertrags berücksichtigt werden.

Alternativ können Sie auch eine einvernehmliche Regelung über das Ende der Tätigkeit finden… Die Eigentümer haben dann Gelegenheit, bis zu Ihrem Ausscheiden einen neuen Verwalter zu bestellen. Ein derartiges Entgegenkommen hilft, eine zusätzliche Eigentümerversammlung und einen kostenintensiven Rechtsstreit zu vermeiden.

Marc Popp, Norbert Deul: Das Verwalter-Praxishandbuch. Von der Eigentümerversammlung bis zum Verwaltervertrag. München: Haufe 2007, S. 52 ff.

Mittwoch, 30. November 2016

Wer braucht

„Es braucht die Liebe zum Dienen.“

Wer braucht einen Diener, der Verwalter oder die Eigentümer? Also die Hausverwaltung OGRIS hat die Liebe zum Dienen! Ogris persönlich hat bei seiner 1. "Bewerbungsversammlung " den Eigentümern voller Stolz mitgeteilt: "Ich bin Euer Diener" - Mir aber ist lieber, ich habe einen Verwalter, brauch' keinen Diener - Wer heute in der Ulmgasse der "Diener" und wer der "Bediente" ist, können die Eigentümer besser beurteilen!!

Der Umstand, dass ein Hausverwalter in einer Anlage im Jahr um 50%-70% weniger bezahlt bekommt als der Hausbesorger, ist natürlich auch nicht gerade aufbauend für den Hausverwalter und genauer betrachtet ein Minusgeschäft ! Es stellt sich nur die Frage: Warum tut sich das einer an oder was tut er sich an?

Hausverwalter: Ein Diplomatenjob

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

„Hausverwalter ist kein Jedermannsberuf“, sagt Udo Weinberger, Präsident des Verbands der Immobilienwirtschaft ÖVI. Denn: „Es braucht die Liebe zum Dienen.“

Der Dienstleistungscharakter spiegelt sich in den Anforderungen wider: „Der Hausverwalter muss Generalist sein“, sagt Weinberger, der die Firma Weinberger-Biletti-Immobilien betreibt. Er müsse Gespür für juristische Fragen mitbringen und eine Hand für das Kaufmännische: Schließlich verwalte der Hausverwalter treuhänderisch fremdes Vermögen. Der Hausverwalter benötige außerdem Offenheit für alle möglichen technischen Fragen.

Eine Kompetenz sei darüber hinaus wichtig: jene zu kommunizieren.

Vielfach müsse er auch wie ein Diplomat und ein Dolmetscher erklären, warum Investitionen in ein Objekt wichtig sind: Wohnungseigentümer verhielten sich oft wie Besitzer eines Einfamilienhauses, die nur die eigene Einheit, nicht aber die gesamte Substanz interessiert.

Entsprechende Begeisterung ist notwendig. Und Geduld: Etwa wenn es darum geht, für einstimmige Beschlüsse die Zustimmung aller Miteigentümer zu erlangen.

„Ein guter Hausverwalter verkompliziert die Dinge nicht. Er genießt das Vertrauen seiner Kunden.“

Dieses Vertrauen schätzt auch Fischer an seinem Beruf: „Wenn eine Eigentümerversammlung nach zwei, drei Stunden zu Ende geht und widerstrebende Interessen unter einen Hut gebracht sind – das ist ein echtes Glücksgefühl.“

http://karrierenews.diepresse.com/home/karrieretrends/1492478/Hausverwalter_Ein-Diplomatenjob

Ein kompetenter WEG-Verwalter, im Volksmund auch Hausverwalter genannt, ist wie eine eierlegende Wollmilchsau. Er erstellt verständliche und rechtssichere Jahresabrechnungen, zieht die Forderungen der Gemeinschaft gewissenhaft ein, verwaltet das Vermögen der Eigentümergemeinschaft zu treuen Händen, stellt die ordnungsgemäße technische Verwaltung der Immobilie sicher, ist ein neutraler und ausgleichender Ratgeber, ...um die unterschiedlichen Interessen von selbstnutzenden und kapitalanlegenden Eigentümern auszugleichen, hat großes diplomatisches Geschick, bewältigt jede Krise, ist immer auf dem letzten Stand der Rechtsprechung, gut erreichbar und zudem preiswert. http://www.prowego.de/

Montag, 28. November 2016

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Immobilientreuhänder

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Die Streitbereitschaft nimmt zu und die Haftung des Verwalters wird immer weiter verschärft. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung gewinnt deshalb zunehmend an Bedeutung.

Diese gesetzliche Pflichtversicherung deckt unter anderem folgende Berufsrisiken ab:
O Beratungsfehler. Abrechnungsfehler, Versäumnis von Fristen z. B. Präklusion
O Mehrkosten, die dem Endkunden nicht angelastet werden können
O unabsichtliches Vergessen z. B. Winterdienst

http://media.immowebinar.at/powerpoint/immowebinar_4.pdf

In Deutschland gibt es häufig auch einen gewählten Beirat der Eigentümer. … Viele Fehler, die dem Verwalter vorgeworfen werden können, können auch einem Beirat vorgeworfen werden, wenn er im Auftrag der Eigentümergemeinschaft tätig ist. …

Für diesen Schaden haftet der Verwaltungsbeirat, sofern im WEG-Vertrag kein Haftungsausschluss oder eine andere Regelung für fehlerhaftes Verhalten vereinbart ist. Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, die für den Fehler des Beirats einspringt und die Kosten übernimmt, ist sinnvoll.

https://www.test.de/Eigentuemergemeinschaft-Bei-Fehlern-versichert-4320680-0/

Sonntag, 27. November 2016

Hausverwaltung Ogris verweigert Gespräche und...

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Letzten Freitag hat der Hausverwalter nach seinem Eintreffen in der Wohnanlage um 14:00 Uhr verkündet, dass er aufgrund der „Vorkommnisse“ bei der Eigentümerversammlung (wo ihm kritische Fragen gestellt wurden und er auf Fehler in der Lohnverrechnung hingewiesen wurde) die – im Hausverwaltungsvertrag verankerten – monatlichen Jour fixe nicht mehr abhalten wird und zog sich mit dem Eigentümer, Herrn DI L. – wahrscheinlich in dessen Wohnung – zurück.

Vor allem die Eigentümer/innen, die diesem Zusammentreffen das erste Mal beiwohnen wollten um informiert zu werden, waren sehr verärgert.

Nach ca. einer Stunde verließ der Hausverwalter dann fluchtartig die Wohnanlage…
§ 20(1) WEG 2002
Der Verwalter ist verpflichtet, die gemeinschaftsbezogenen Interessen aller Wohnungseigentümer zu wahren und Weisungen der Mehrheit der Wohnungseigentümer zu befolgen…

Samstag, 26. November 2016

Ein Fest

Der Tag an dem diese Hausverwaltung wieder zurück nach Kärnten geht, wird für mich ein Freudentag sein, wie Geburtstag-Ostern-Weihnachten-Hochzeit zusammen an einem Tag!! Hoffentlich kommt dann die vorige Hausverwaltung wieder, die war meine Lieblingsverwaltung bis da einige von der Ulmgasse meinten die in Kärnten sei besser.

Donnerstag, 24. November 2016

HAUSVERWALTUNG TO GO“ WIRD FÜR INNOVATIVE KOMMUNIKATIONSIDEE IN BERLIN AUSGEZEICHNET

haus1

Dank einer brandneu entwickelten APP gelang es dem Team um Geschäftsführer Markus Herrmann, die bürokratischen Hürden im Arbeitsalltag einer modernen Hausverwaltung sichtbar zu minimieren und die Kundennähe so weiter zu steigern. Die Ursprungsidee der APP war, die erfolgreichen Eckpfeiler der 15-jährigen Unternehmensgeschichte – wie kompetenten Service, schnelle Informationsweitergabe und effiziente Kommunikation – in einer einzigen Anwendung zu vereinen.
...
Dieser Fortschritt optimiert Prozessabläufe und vereinfacht die interne Kommunikation, bislang undurchsichtige Verwaltungsvorgänge werden transparent und zeitintensive Prozesse beschleunigt. Vor Ort in die APP eingegebene Daten stehen allen Anwendern in Echtzeit als Information oder für die weitere Bearbeitung zur Verfügung: Nachrichten landen per Knopfdruck auf dem Schreibtisch der Servicemitarbeiter, Handwerker oder Versicherungen. Kleinere Defekte (z.B. Treppenhaus-licht) oder größere Schäden (u.a. Wasserrohrbruch) lassen sich so von der Problemmeldung bis zur Lösung für alle Beteiligten transparent beheben. Es entfällt der Ärger zwischen Eigentümern und Mietern, der oft durch klassische Kommunikationsdefizite mit Dienstleistern (Hausmeister, Handwerkern, Versicherung usw.) oder unnötige Verzögerungen bei Reparaturen bzw. Schadensaufnahmen verursacht wird. Über eine Pinnwand-Funktion haben Nachbarn oder Immobilienbesitzer die Möglichkeit, sich untereinander austauschen; per Onlineverwaltung können sie zahlreiche Dokumente wie Jahresabrechnungen abrufen. In den nächsten Monaten soll die APP um weiteren Features ergänzt werden.

Beispielsweise ist eine Zusammenarbeit mit einem Partnerunternehmen geplant: Über das geschulte Fachpersonal des Servicepartners lassen sich dann auch organisatorische oder medizinische Serviceleistungen (z.B. Vereinbarung eines Arzttermins, Hilfe bei Fragen zur Medikamenteneinnahme) integrieren. Vor allem ältere Menschen erhalten auf diese Weise „schnelle Hilfe per Knopfdruck“ und können ihren Tagesablauf im vertrauten Umfeld der eigenen vier Wände weitgehend eigenständig steuern.
...
In Berlin wurde Apropos-Service anlässlich des 24. Deutschen Verwaltertages bei der Wahl zum Immobilienverwalter des Jahres 2016 mit einem tollen 3. Platz ausgezeichnet.
...
Die Entwickler sind überzeugt, dass sie sich zwischen Mitarbeitern, Immobilienbesitzern, Mietern und Handwerkern schnell als Kommunikationsmedium Nummer 1 durchsetzen wird.

http://www.mrn-news.de/2016/09/19/mannheim-hausverwaltung-to-go-neue-mobile-app-kommt-aus-der-pfalz-hausverwaltung-aus-dirmstein-wird-fuer-innovative-kommunikationsidee-in-berlin-ausgezeichnet-276427/

Dienstag, 22. November 2016

Es sollte besser heißen-

Die Überschrift sollte besser heißen "Der dressierte Eigentümer" oder "Alles Walzer..." wenn ich das Blog so lese kommt mir das ganze wie ein Circus vor, da stehen einige in der Manege und alle tanzen.

Vermute das hier aber der-die falschen tanzen

Der Kongreß tanzt - Wegen Majestätsbeleidigung wird sie schließlich zu „25 Stockschlägen auf den blanken Hintern“ verurteilt. https://de.wikipedia.org/wiki/Der_Kongre%C3%9F_tanzt_(1931)

SAT-TV – so funktioniert es

fassadenmalerei

Anders als beim Empfang über Kabel oder einer normalen Zimmerantenne wird das über einen Satelliten (z.B. Astra oder Eutelsat) ausgestrahlte SAT-TV über eine Parabolantenne empfangen. Die von dieser Satellitenschüssel empfangenen Datenimpulse werden an den SAT-Receiver weitergeleitet, der diese umwandelt und als Bild auf dem Fernseher darstellt.
...
Diese Komponenten benötigen Sie für den SAT Empfang:

Fernseher
Um auch in den Genuss des konstant wachsenden HD-Programmangebotes zu kommen, ist ein HD-Fernseher mit dem Vermerk Full HD, Full HD 1080p oder Ultra HD empfehlenswert.
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Empfangsgerät für digitale SAT-Anlage
Viele TV-Geräte verfügen bereits über ein als DVB-S-Receiver im Fernseher integriertes Empfangsgerät. Wer jedoch auf zusätzlichen Komfort und Funktionen nicht verzichten möchte, der greift besser zu einem externen Receiver, der meist auch bessere Umschaltzeiten und ein besseres Programmlistenmanagement mit sich bringt. Auch hier empfiehlt sich die Anschaffung eines HD-fähigen Gerätes, um die volle Bandbreite des HD-TV Angebotes nutzen zu können. Wenn Sie gleichzeitig ein Programm aufnehmen und ein beliebiges, anderes Programm ansehen möchten, benötigen Sie einen sogenannten „Twin-Receiver“ mit zwei getrennten Tunern.
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SAT-Karte
Um verschlüsselte Programme von ORF und den beliebtesten Privatsendern in HD-Qualität zu empfangen, ist eine SAT-Karte für Ihr CI+ Modul oder Ihren Receiver erforderlich.

Ab November 2015 haben Sie für Satelliten-Fernsehen in Österreich die freie Wahl zwischen der neuen HD Austria-Plattform der M7 Group (HD Austria Micro-SAT-Karte) und der ORF DIGITAL-Plattform (ORF Digital-SAT-Karte).
...
Diese Entschlüsselung kann zentral oder vor Ort am TV-Gerät erfolgen. Die “vor Ort Entschlüsselung” wird hauptsächlich im privaten Bereich und in der Wohnungswirtschaft eingesetzt, weil damit die Vertragserstellung mit dem Anbieter und die laufenden Kosten dem Nutzer eindeutig zugeordnet sind.

SAT-Anlage
Grundsätzlich benötigen Sie für den SAT-Empfang in Österreich neben dem SAT-Receiver und der Satellitenschüssel, einen sogenannten LNB (Low-Noise-Block) sowie entsprechende Verbindungskabel. Abhängig von der Zahl der angesteuerten Satelliten und der angeschlossenen TV-Geräte muss diese Grundausstattung eventuell um weitere Komponenten wie Multi- oder DiSEqC-Schalter (zum Anschluss mehrerer Geräte) ergänzt werden.
...
Sollten Sie von Kabel auf SAT umrüsten, müssen die Dosen ausgetauscht werden, da SAT-Dosen neben den Eingängen für TV und Radio zusätzlich noch über einen dritten bzw. vierten Ausgang verfügen.
...
Für den SAT Empfang benötigt man eine sogenannte Sternverteilung.
...
Da die in älteren Häusern häufig anzutreffende Verteilung in Baumstruktur zwar für Kabelfernsehen oder terrestrische Antennen ausreichend ist, nicht jedoch für Satellitenempfang, ist grundsätzlich die Installation einer Sternverteilung zu empfehlen.

Wer jedoch unbedingt die bereits vorhandene Verkabelung des Kabelfernsehens nützen möchte, dem bieten sich diesbezüglich verschiedene Möglichkeiten, die allerdings suboptimalen Charakter aufweisen. Mehr dazu bei http://satellitenempfang.info

http://www.hdaustria.at/blog/sat-empfang-guide/

Montag, 21. November 2016

Die/der uninteressierte WohnungseigentümerIn

drei_affen

Die im Regelfall jährliche Wohnungseigentümerversammlung ist manchem Miteigentümer lästig. Wer eine Wohnung als Investition erworben hat, wohnt eventuell selbst weit entfernt und ist nur an dem regelmäßigen Mieteingang interessiert. ... Wieder andere vertrauen einfach darauf, dass die Hausverwaltung alles richtet.

So bleiben viele Miteigentümer der Eigentümerversammlung einfach fern in dem Glauben, dass es ihrer Mitwirkung nicht bedarf und sich die Angelegenheiten der Wohnungseigentümergemeinschaft auch ohne sie lösen. Selbst die Einladung zur Eigentümerversammlung und das spätere Protokoll werden nicht gelesen.

Dieses Verhalten ist leider nicht ungefährlich.

Der ganz offenbare Nachteil ist, dass man über die Entscheidungen der Gemeinschaft nicht unterrichtet ist.
...
Diese Entscheidungen bestimmen die Höhe von etwaigen Nachzahlungen und der künftigen monatlichen Hausgeldzahlungen.
Die Beschlüsse der Versammlung können sich zudem auf kostspielige Investitionen, Reparaturen und Sanierungen beziehen, die erhebliche Zahlungspflichten für den einzelnen Miteigentümer auszulösen imstande sind.
...
Ebenfalls wenig verbreitet ist die Kenntnis, dass Wohnungseigentümer gegen Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft nur binnen eines Monats nach Beschlussfassung und dann auch nur im Wege einer Anfechtungsklage vorgehen können. Werden Beschlüsse, die gegen eine ordnungsgemäße Verwaltung der Gemeinschaft verstoßen, nicht in dieser Frist angefochten, werden sie unanfechtbar und gelten als verbindlich, egal wie unsinnig sie auch empfunden werden mögen.

Wer demnach den Angelegenheiten der Gemeinschaft wenig Aufmerksamkeit schenkt, kann böse und vor allem teure Überraschungen erleben. Eine nachträgliche Korrektur von einmal getroffenen und unanfechtbar gewordenen Entscheidungen der Gemeinschaft ist nur schwierig herbeizuführen.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/der-uninteressierte-wohnungseigentuemer-nachteile-und-haftungsrisiken_084031.html

Sonntag, 20. November 2016

HOMECASE: Das soziale Netzwerk für Mieter und Eigentümer

sopherl

Stellen Sie sich vor, Sie können mit anderen Mietern oder dem Hauseigentümer ganz einfach und unkompliziert über eine Plattform kommunizieren. Denn genau das ist mit der App HOMECASE der DOMUS Software AG nun möglich. Langer E-Mail-Verkehr oder ständige Telefonanrufe sind damit passé.
...
Kernstück der App, die sich dank individuellem Branding jederzeit personalisieren lässt, ist das digitale schwarze Brett zur Kommunikation und Organisation. Mieter können so zum Beispiel direkt per Smartphone einen Schaden melden, die Hausverwaltung kann das Tool andererseits für Ankündigungen nutzen. Auch Mieter, die sich meist nur flüchtig kennen, können sich über HOMECASE untereinander austauschen und so vielleicht gemeinsame Interessen entdecken.
...
Mehr erfahren unter: https://www.domus-software.de/produkte/homecase-app/

http://www.imittelstand.de/themen/topthema_109407.html

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Ulmgasse - 2018/02/06 09:07
12 km²
1km²* = 1.000.000 m² die Stadt hat somit 12.000.0000...
Ulmgasse - 2018/02/06 09:00
Ein beindruckender Vergleich!!!
Wie groß ist die Anlage Ulmgasse? Und die Stadt Meersburg?
Eigentümerin - 2018/02/05 16:07
Ein guter Sachverständiger...
 http://www.marxdorfer-lik oere.de „Kein Sachverständiger...
scorpione - 2018/02/01 10:18

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