Montag, 12. Dezember 2016

Wer nicht prüft - der zahlt!

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris


Als Wohnungseigentümer ... sollten Sie nie unvorbereitet in eine WEG-Versammlung/Jahresversammlung gehen.
Sie k ö n n e n natürlich. Das kostet halt nur …. viel Geld.
Nach dem Motto “Wer nicht prüft – der zahlt”

Manche halten es für wichtig, nach dem Bezahlen im Supermarkt nochmals zu prüfen, ob die der Preis der Tomaten auch korrekt abgerechnet worden ist – oder versehentlich zuviel gezahlt wurde.

Mit der gleichen oder noch erhöhten Selbstverständlichkeit sollte man sich mit der Jahresabrechnung und zu fassenden Beschlüssen bezüglich Instandhaltungsmaßnahmen auseinandersetzen. Mangels Prüfung werden andernfalls Beträge im 5-6stelligen Eurobetrag einfach “durchgewunken”.

Später dann das große Erwachen und die langen Gesichter. Aber das Geld ist weg.

Deshalb prüfen Sie alles. Und wo Sie Verständnisschwierigkeiten haben, machen Sie sich schlau: entweder beim Beirat oder fachkundigen Miteigentümern, bei benachbarten Miteigentümern oder bei Eigentümerschutz-Vereinigungen bzw im Internet.

Was sollte v o r einer WEG-Jahresversammlung geprüft werden?
1. die Abrechnung (Gesamt- und Einzelabrechnung) auf Inhalt und Verständlichkeit

2. die Einladung mit den Tagesordnungspunkten:
a) wenn Instandhaltungsausgeben geplant sind, sollten auch Kostenvoranschläge/Angebote vorliegen. Wenn nicht – warum?? Und sofort beim Verwalter anfordern.
Stellen sich die vom Gesetzt geforderten, vergleichbaren Angebote als unvergleichbare Pauschalangebote heraus oder fallen andere Unregelmässigkeiten auf (Ausschreibung hatte doch nicht stattgefunden, Leistungsverzeichnis wurde doch nicht erstellt, die ganze Maßnahme ist unsinnig oder bevorteilt nur einen einzigen Miteigentümer…)?
Dann informieren Sie am besten noch v o r der Versammlung die übrigen Miteigentümer und empfehlen, diese Beschlüsse zurückzustellen, bis alle nötigen/wichtigen Infos vorliegen.
Ist der (Unsinns-)Beschluss erst einmal gefasst, ... sind nachträgliche Maßnahmen immer mühsam…
....

http://www.hausverwaltercheck.com/wer-nicht-prueft-der-zahlt/
Aber eine Überprüfung ist halt schwer, wenn man von der Hausverwaltung keine Unterlagen erhält und beim Finden von Fehlern keine Antwort...

Sonntag, 11. Dezember 2016

Die Geldgier

Die Geldgier mancher Menschen kennt keine Grenzen! Deshalb ist unsere Welt auch so kaputt!!

Fast 200.000.- Euro für 2 Hausbesorger!!! Denke die Ulmgasse hat da ein Problem! Ein Arzt im Landeskrankenhaus Graz würde vor Neid erblassen wenn er das hört! Wenn Ihr jetzt ganz bleiche Ärzte dort vorfindet, dann haben diese die Ulmgassen Seite gelesen!!

Ps,; Die Arbeit in der Ulmgassen Wohnananlage würde 1 Hausbesorger locker machen, warum habt ihr 2 UND weshalb zahlt ihr Pilotengehälter und darüber?

Samstag, 10. Dezember 2016

Ein weiteres Unterhaltungsprogramm in der Anlage: die Aufzüge

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Dass die "alten" Haushahn-Aufzüge - vor allem im Haus D - immer häufiger ihren Geist aufgeben, ist ja noch verständlich, aber dass das auch der "neue" Thyssen im Haus A macht?

Nach einer "Liftbefreiung" durch die pensionierte Hausbetreuerin gestern um 16:00 Uhr hieß es Stiegensteigen bis heute 8:30 Uhr! Wie ist das mit der Direktverbindung zur Firma Thyssen, die laut Gesetz und Vertrag zur Befreiung innerhalb von 30 Minuten verpflichtet ist und damit SCHNELL vor Ort kommen MUSS? Zahlen wir jetzt einen Wochenendzuschlag?

Und wie ist das mit der Hausbetreuerin? Sie ist seit einigen Tagen in Pension, macht derzeit die Urlaubsvertretung für den Hausbesorger und erhält dafür einen Lohn in der Höhe des Hausbesorgerlohns.

Abgegolten ist mit diesem Lohn auch die Schneeräumung der Parkplätze, zu der sie in den Jahren ihrer Berufstätigkeit laut der Hausverwaltung "körperlich nicht in der Lage" war und die Eigentümergemeinschaft daher € 9.000,-- pro Jahr für den Attensam-Winterdienst berappte.

Was nun, wenn dichter Schneefall einsetzt? Dann muss der Hausbesorger aus dem Urlaub geholt werden?! Oder soll der "neue" Hausbetreuer dann auch gleich den Hausbesorger vertreten - wo doch dessen Arbeitsunterlagen noch nicht einmal von der Hausverwaltung "geprüft" sind?

Villacher - nein Klagenfurter Fasching in der Ulmgasse! :-)




Ermittlungen gegen die Hausverwaltung "Wiener Wohnen"

fassadenmalerei

Ein Bienenschwarm ist nichts dagegen. Am vergangenen Donnerstag rückten etwa 150 Polizeibeamte und Finanzfahnder im Auftrag der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zu einer lange und generalstabsmäßig geplanten Groß-Razzia aus. 40 Standorte von Handwerksbetrieben in Wien und im niederösterreichischen Umland wurden durchsucht. Im Mittelpunkt der Ermittlungen steht ein dubioses Netzwerk aus zwölf Unternehmen, die Glaserei- und Malerei-Arbeiten, Boden- und Fliesenverlegung anbieten. Die einzelnen Professionisten bieten alle genannten Leistungen jeweils an.

Die Verantwortlichen dieser Firmen stehen insbesondere im Verdacht des gewerbsmäßigen Betruges und der illegalen Preisabsprachen – im Zusammenhang mit Sanierungsarbeiten in Wiener Gemeindebauten. Das gesamte Auftragsvolumen dürfte bei etwa 65 Millionen Euro gelegen sein.

Dem Vernehmen nach sollen beauftragte Handwerksbetriebe "verrechnete Leistungen gar nicht oder bewusst minderwertig ausgeführt" haben. Daher stehen die mutmaßlichen Drahtzieher auch im Verdacht, Scheinrechnungen gestellt und womöglich Bestechungsgelder gezahlt zu haben. Denn die scheinbar "erbrachten Leistungen " müssen von Mitarbeitern des Auftraggebers, sprich Wiener Wohnen, abgesegnet und zur Zahlung freigegeben worden sein.

Zugleich wird aber auch nach dem Unternehmensstrafrecht (Verbandsverantwortlichkeitsgesetz) gegen die zwölf Unternehmen ermittelt, sowie wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung und der Schwarzarbeit.

https://kurier.at/wirtschaft/hausdurchsuchungen-dubiose-millionen-geschaefte-im-wiener-wohnbau/232.632.811




Freitag, 9. Dezember 2016

QUIZ

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Es gibt eine Hausverwaltung in Österreich,

die an +/- 260 EigentümerInnen das Angebot einer slowenischen Firma verschickt, die eine 35jährige ASBESTzementfassade mit 300 bar Hochdruck reinigen will,

die dann einen Malerbetrieb mit 3 Mitarbeitern und einer Bankgarantie, die fast doppelt so hoch ist wie dessen Jahresumsatz, präsentiert,

die mit diesem Malerbetrieb den Auftrag so detailliert definiert, dass dieser gleich einmal die Nordfassade fälschlicherweise zur Gänze weiß einfärbt,

die es zulässt, dass die von der Malerfirma verursachten Schäden von der Eigentümergemeinschaft oder deren Hausbesorger behoben werden,

die die beschädigten Platten kleben lässt und den vom Gutachter vorgeschlagenen Abzug nicht berücksichtigt sondern stattdessen

noch die Eigentümergemeinschaft darüber abstimmen lässt, ob man der Malerfirma nicht doch die Pönale erlassen soll.

Nach Beendigung dieses Fiaskos hinterlegt diese Hausverwaltung erst nach Intervention einer städtischen Behörde für die Eigentümergemeinschaft ein von der Hausverwaltung unterschriebenes Exemplar des Hausverwaltungsvertrages und

lehnt sich nach dieser "Aufregung" erst mal zurück und ignoriert den bevorstehenden Pensionsantritt der Hausbetreuerin...

Im letzten Moment werden dann Reinigungsfirmen angeschrieben - man will ja schließlich nicht zu viele professionelle Angebote... -

und ein neuer Hausbetreuer eingestellt, dessen Arbeitsunterlagen - trotz gegenteiliger Anweisung im Hausverwaltungsvertrag ("mindestens 4 Wochen vor Vertragsunterzeichnung") den EigentümerInnen nicht vorgelegt werden, weil sie eine Woche nach Dienstantritt des Hausbetreuers noch immer "geprüft" werden...

Gleichzeitig prüft diese Hausverwaltung anscheinend auch noch immer oder besser erst jetzt die Fehler in der Lohnverrechnung der bisherigen Hausbetreuerin, nachdem die Hausverwaltung selbst allen in der Eigentümerversammlung anwesenden EigentümerInnnen das Lohnschema mit einem falschen Rechenfaktor ausgehändigt hat. Wer konnte nun eigentlich damals das von der Gewerkschaft ausgefertigte Lohnschema nicht richtig abschreiben?

Und: Die Hausverwaltung selbst spricht mit den EigentümerInnen nicht mehr - nur mit deren (nicht gewählten!) "Präsidenten"! Aber bis spätestens 10. Jänner (gemäß Hausverwaltungsvertrag) müssen die EigentümerInnen ja das Protokoll der letzten Eigentümerversammlung in Händen halten...

Eines ist sicher: Es wird den EigentümerInnen nie langweilig mit so einer Hausverwaltung und der Hausverwaltung sicher auch nicht mehr...



Donnerstag, 8. Dezember 2016

Offener Brief an die Eigentümer

Sehr geehrte Eigentümer und Eigentümerinnen der Wohnanlage Ulmgasse!
Am 28.11.2016 stellte ich an die Hausverwaltung folgendes Ersuchen:
Sehr geehrte Damen und Herren!

Bitte senden Sie mir per Email/Brief den Arbeitsvertrag inklusive Lohnaufstellung des Herrn xxxxx zur Überprüfung.

Als spätesten Termin merke ich mir den 5.Dezember 2016 vor.

Dieses Schreiben geht auch an mehrere Eigentümer der Wohnanlage Ulmgasse 14


Antwort am 5.Dezember seitens der Hausverwaltung:

Sehr geehrter Hr. Hxxxx!

Die gewünschten Unterlagen werden gerade geprüft. Ich lasse Sie Ihnen zukommen, wenn die Prüfung erledigt ist. Ich bitte um Verständnis – vielen lieben Dank!

Umgehend erging meine Antwort, welche nicht termingerecht beantwortet wurde:
Sehr geehrte Frau Hxxx,
ich ersuche Sie, mir einen spätesten Termin zu nennen!

Haben Sie bitte Verständnis, dass ein "open date" in diesem Falle von mir nicht akzeptiert werden kann!
Ich merke mir für eine Rückantwort als spätesten Termin den 7.Dezember 2016 vor.

Sollte ich bis zu diesem Datum keinen spätesten "Vorlagezeitpunkt" genannt bekommen, sehe ich dies als nicht termingerecht an und werde mir diesbezüglich weitere Schritte überlegen.

Die Hausverwaltung weiß seit mindestens einem halben Jahr, dass Frau E.T. in Pension geht. Sie selbst wissen am besten, wie die Angebotseinholung bei den Reinigungsfirmen vonstatten ging, sodass die Hausverwaltung sich eigentlich auf die Gestaltung des Arbeitsvertrages und des Lohnschemas konzentrieren konnte, welche laut Hausverwaltungsvertrag ja 4 Wochen vor Unterzeichnung im „Büro“ C/66 aufliegen sollten!

Und jetzt ist Herr Pxxx seit 1. Dezember mit nicht „geprüften“ Arbeitsunterlagen als Hausbetreuer tätig?! Da stellt sich natürlich auch die Frage, wie Sie bei der Stmk GKK angemeldet haben?

Dieses Schreiben ergeht auch an mehrere Eigentümer der Wohnanlage Ulmgasse 14.

Anmerkung:
Ein Arbeitsvertrag wird vor Einstellung eines Mitarbeiters geprüft und den Eigentümern zugänglich gemacht, nicht nach dessen Einstellung! Dies sollte auch einer Hausverwaltung bekannt sein, deshalb sehen wir so ein Antwortschreiben als reine Missachtung der Eigentümer-Rechte und reine Entziehung unserer Prüfmöglichkeiten.

Liebe Hausverwaltung : Wir ersuchen Sie nochmals, sämtliche Eigentümer sofort über den Inhalt des Arbeitsvertrages zu Informieren!



Montag, 5. Dezember 2016

NegativeDasGegenteilvonPositive

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris


Begehung? ÖNORM B1300?

ogris

Den Liegenschaftseigentümer (bzw. die EigG) und in dessen Folge auch den Liegenschaftsverwalter treffen seit jeher unterschiedlichste Prüf-, Kontroll- und Sicherheitspflichten, die man im Wesentlichen mit dem gesetzlichen Auftrag zur Einhaltung von Verkehrssicherungspflichten und zur Erhaltung von Gebäuden nach dem aktuellen Stand der Technik… zusammenfassen kann.

Ein besonders plakatives Beispiel für diese Problematik bietet die … strafrechtliche Entscheidung des OGH zur Frage der Einhaltung von Verkehrssicherungspflichten, in der ein Gebäudeeigentümer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden war.

Diesen Problemstellungen versucht nun die ÖNORM betreffend „Objektsicherheitsprüfungen für Wohngebäude – Regelmäßige Prüfroutinen im Rahmen von Sichtkontrollen und zerstörungsfreien Begutachtungen“ (ÖNORM B1300) durch die Zurverfügungstellung von standardisierten Verfahrensregeln für wiederkehrende Sichtkontrollen an Gebäuden zu begegnen.

Dabei sind alle für die Nutzung vorgesehenen Einrichtungen und Anlagen innerhalb des Gebäudes zu überprüfen und entsprechende Prüfbücher anzulegen oder fortzuschreiben. Die Norm verlangt eine kontinuierliche Dokumentation des Gebäudes im Hinblick auf dessen Verkehrssicherheit, aber auch i. S. eines Gebäudebuchs.

http://www.stmk.bauakademie.at/2015/Auszug%20Immolex%20Okt_%2015_ÖNORM%20B%201300_Prüfbericht_Das%20Pickerl%20fürs%20Gebäude.pdf
Das heißt, die Dezember-Seite des Prüfbuches nach ÖNORM B1300 bleibt leer? Na ja, wird scho nix passieren...ohne ÖNORM... und ohne Prüfbuch... ;-)

Sonntag, 4. Dezember 2016

Haben Sie "JA" gesagt zu immer steigenden Betriebskosten?

wahl

Vorweg ist auszuführen, dass der bestellte Verwalter im Rahmen der ordentlichen Verwaltung autonom entscheidungsberechtigt ist.

Der Abschluss und die Beendigung eines Dienstvertrages mit einem Hausbesorger (Hausmeister) fallen unter die ordentliche Verwaltung.

Vereinfacht gesagt, handelt es sich bei Maßnahmen der ordentlichen Verwaltung im Wesentlichen um Maßnahmen, die im Interesse ALLER Miteigentümer getätigt werden und KEINE besonderen Kosten erfordern.

http://www.kanzleislama.at/download/64_Fragen%20und%20Antworten%20zu%20Eigentum%20und%20Miete_Juli_2013.pdf
Die Reinigung der Häuser liegt tatsächlich im Interesse ALLER Eigentümer, aber die Anstellung eines Hausbetreuers verursacht – zumindest in der Wohnanlage Ulmgasse – HOHE Kosten! In der Regel verursacht nur eine Reinigungsfirma KEINE besonderen Kosten, was entweder den EigentümerInnen zugute kommen oder für sinnvolle Sanierungsmaßnahmen verwendet werden könnte!!! Obwohl laut Hausverwaltungsvertrag dazu verpflichtet, verweigert die Hausverwaltung Ogris die Vorlage bzw. Übermittlung des Arbeitsvertrages (inklusive Lohnschema) unseres neuen Hausbetreuers an - mittlerweile - mehrere EigentümerInnen!!!




Samstag, 3. Dezember 2016

Achtung Eltern-Tierbesitzer

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Ratte-Ogris

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Ratte-Ogris

In der Wohnanlage wurde Rattengift ausgelegt! Dieses Gift ist hochgiftig, weisen Sie die Kinder darauf hin! Dass die Hausverwaltung keine Lebendfallen eingesetzt hat, ist zu verurteilen. Dieses Gift lässt Ratten, Mäuse, Tiere sowie Hunde und Katzen qualvoll sterben, die Tiere verbluten innerlich und dies dauert mehrere Tage!

Link




Donnerstag, 1. Dezember 2016

Ja, Ihr Hühner, da muss sogar der Skorpion lachen!!!!

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Um ihre Spitzenlöhne werden die Hausmeister in der Wohnanlage sicher nicht nur von den Jungärzten an den österreichischen Spitälern und von den Ryan Air-Piloten beneidet…

… wenn einzelnen, meinungsbildenden EigentümerInnen die Reinigungsarbeit - inklusive Lohnnebenkosten - 10mal (!) mehr wert ist als eine gute Verwaltung ihres Vermögens…

und: Ein Hausmeister kann keine Krankheiten heilen und keine Passagierflugzeuge fliegen, aber: er kann - muss aber nicht - dieselbe Entlohnung erhalten!

Gestaltet sich die Zusammenarbeit mit einer Wohnungseigentümergemeinschaft in einer Weise, die für Sie als Verwalter unzumutbar wird, so sollten Sie sich überlegen, ob Sie nicht eine Amtsniederlegung anbieten. Durch solch eine Maßnahme demonstrieren Sie, dass Sie Herr des Verfahrens sind und es Ihnen nicht zumutbar ist, mit der Gemeinschaft weiter zusammen zu arbeiten.

Bei der Amtsniederlegung müssen eventuelle Kündigungszeiten des Verwaltervertrags berücksichtigt werden.

Alternativ können Sie auch eine einvernehmliche Regelung über das Ende der Tätigkeit finden… Die Eigentümer haben dann Gelegenheit, bis zu Ihrem Ausscheiden einen neuen Verwalter zu bestellen. Ein derartiges Entgegenkommen hilft, eine zusätzliche Eigentümerversammlung und einen kostenintensiven Rechtsstreit zu vermeiden.

Marc Popp, Norbert Deul: Das Verwalter-Praxishandbuch. Von der Eigentümerversammlung bis zum Verwaltervertrag. München: Haufe 2007, S. 52 ff.

Mittwoch, 30. November 2016

Wer braucht

„Es braucht die Liebe zum Dienen.“

Wer braucht einen Diener, der Verwalter oder die Eigentümer? Also die Hausverwaltung OGRIS hat die Liebe zum Dienen! Ogris persönlich hat bei seiner 1. "Bewerbungsversammlung " den Eigentümern voller Stolz mitgeteilt: "Ich bin Euer Diener" - Mir aber ist lieber, ich habe einen Verwalter, brauch' keinen Diener - Wer heute in der Ulmgasse der "Diener" und wer der "Bediente" ist, können die Eigentümer besser beurteilen!!

Der Umstand, dass ein Hausverwalter in einer Anlage im Jahr um 50%-70% weniger bezahlt bekommt als der Hausbesorger, ist natürlich auch nicht gerade aufbauend für den Hausverwalter und genauer betrachtet ein Minusgeschäft ! Es stellt sich nur die Frage: Warum tut sich das einer an oder was tut er sich an?

Hausverwalter: Ein Diplomatenjob

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

„Hausverwalter ist kein Jedermannsberuf“, sagt Udo Weinberger, Präsident des Verbands der Immobilienwirtschaft ÖVI. Denn: „Es braucht die Liebe zum Dienen.“

Der Dienstleistungscharakter spiegelt sich in den Anforderungen wider: „Der Hausverwalter muss Generalist sein“, sagt Weinberger, der die Firma Weinberger-Biletti-Immobilien betreibt. Er müsse Gespür für juristische Fragen mitbringen und eine Hand für das Kaufmännische: Schließlich verwalte der Hausverwalter treuhänderisch fremdes Vermögen. Der Hausverwalter benötige außerdem Offenheit für alle möglichen technischen Fragen.

Eine Kompetenz sei darüber hinaus wichtig: jene zu kommunizieren.

Vielfach müsse er auch wie ein Diplomat und ein Dolmetscher erklären, warum Investitionen in ein Objekt wichtig sind: Wohnungseigentümer verhielten sich oft wie Besitzer eines Einfamilienhauses, die nur die eigene Einheit, nicht aber die gesamte Substanz interessiert.

Entsprechende Begeisterung ist notwendig. Und Geduld: Etwa wenn es darum geht, für einstimmige Beschlüsse die Zustimmung aller Miteigentümer zu erlangen.

„Ein guter Hausverwalter verkompliziert die Dinge nicht. Er genießt das Vertrauen seiner Kunden.“

Dieses Vertrauen schätzt auch Fischer an seinem Beruf: „Wenn eine Eigentümerversammlung nach zwei, drei Stunden zu Ende geht und widerstrebende Interessen unter einen Hut gebracht sind – das ist ein echtes Glücksgefühl.“

http://karrierenews.diepresse.com/home/karrieretrends/1492478/Hausverwalter_Ein-Diplomatenjob

Ein kompetenter WEG-Verwalter, im Volksmund auch Hausverwalter genannt, ist wie eine eierlegende Wollmilchsau. Er erstellt verständliche und rechtssichere Jahresabrechnungen, zieht die Forderungen der Gemeinschaft gewissenhaft ein, verwaltet das Vermögen der Eigentümergemeinschaft zu treuen Händen, stellt die ordnungsgemäße technische Verwaltung der Immobilie sicher, ist ein neutraler und ausgleichender Ratgeber, ...um die unterschiedlichen Interessen von selbstnutzenden und kapitalanlegenden Eigentümern auszugleichen, hat großes diplomatisches Geschick, bewältigt jede Krise, ist immer auf dem letzten Stand der Rechtsprechung, gut erreichbar und zudem preiswert. http://www.prowego.de/

Montag, 28. November 2016

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Immobilientreuhänder

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Die Streitbereitschaft nimmt zu und die Haftung des Verwalters wird immer weiter verschärft. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung gewinnt deshalb zunehmend an Bedeutung.

Diese gesetzliche Pflichtversicherung deckt unter anderem folgende Berufsrisiken ab:
O Beratungsfehler. Abrechnungsfehler, Versäumnis von Fristen z. B. Präklusion
O Mehrkosten, die dem Endkunden nicht angelastet werden können
O unabsichtliches Vergessen z. B. Winterdienst

http://media.immowebinar.at/powerpoint/immowebinar_4.pdf

In Deutschland gibt es häufig auch einen gewählten Beirat der Eigentümer. … Viele Fehler, die dem Verwalter vorgeworfen werden können, können auch einem Beirat vorgeworfen werden, wenn er im Auftrag der Eigentümergemeinschaft tätig ist. …

Für diesen Schaden haftet der Verwaltungsbeirat, sofern im WEG-Vertrag kein Haftungsausschluss oder eine andere Regelung für fehlerhaftes Verhalten vereinbart ist. Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, die für den Fehler des Beirats einspringt und die Kosten übernimmt, ist sinnvoll.

https://www.test.de/Eigentuemergemeinschaft-Bei-Fehlern-versichert-4320680-0/

Sonntag, 27. November 2016

Hausverwaltung Ogris verweigert Gespräche und...

Hausverwaltung Ulmgasse Graz-Gombocz-Ogris

Letzten Freitag hat der Hausverwalter nach seinem Eintreffen in der Wohnanlage um 14:00 Uhr verkündet, dass er aufgrund der „Vorkommnisse“ bei der Eigentümerversammlung (wo ihm kritische Fragen gestellt wurden und er auf Fehler in der Lohnverrechnung hingewiesen wurde) die – im Hausverwaltungsvertrag verankerten – monatlichen Jour fixe nicht mehr abhalten wird und zog sich mit dem Eigentümer, Herrn DI L. – wahrscheinlich in dessen Wohnung – zurück.

Vor allem die Eigentümer/innen, die diesem Zusammentreffen das erste Mal beiwohnen wollten um informiert zu werden, waren sehr verärgert.

Nach ca. einer Stunde verließ der Hausverwalter dann fluchtartig die Wohnanlage…
§ 20(1) WEG 2002
Der Verwalter ist verpflichtet, die gemeinschaftsbezogenen Interessen aller Wohnungseigentümer zu wahren und Weisungen der Mehrheit der Wohnungseigentümer zu befolgen…

Samstag, 26. November 2016

Ein Fest

Der Tag an dem diese Hausverwaltung wieder zurück nach Kärnten geht, wird für mich ein Freudentag sein, wie Geburtstag-Ostern-Weihnachten-Hochzeit zusammen an einem Tag!! Hoffentlich kommt dann die vorige Hausverwaltung wieder, die war meine Lieblingsverwaltung bis da einige von der Ulmgasse meinten die in Kärnten sei besser.

Donnerstag, 24. November 2016

HAUSVERWALTUNG TO GO“ WIRD FÜR INNOVATIVE KOMMUNIKATIONSIDEE IN BERLIN AUSGEZEICHNET

haus1

Dank einer brandneu entwickelten APP gelang es dem Team um Geschäftsführer Markus Herrmann, die bürokratischen Hürden im Arbeitsalltag einer modernen Hausverwaltung sichtbar zu minimieren und die Kundennähe so weiter zu steigern. Die Ursprungsidee der APP war, die erfolgreichen Eckpfeiler der 15-jährigen Unternehmensgeschichte – wie kompetenten Service, schnelle Informationsweitergabe und effiziente Kommunikation – in einer einzigen Anwendung zu vereinen.
...
Dieser Fortschritt optimiert Prozessabläufe und vereinfacht die interne Kommunikation, bislang undurchsichtige Verwaltungsvorgänge werden transparent und zeitintensive Prozesse beschleunigt. Vor Ort in die APP eingegebene Daten stehen allen Anwendern in Echtzeit als Information oder für die weitere Bearbeitung zur Verfügung: Nachrichten landen per Knopfdruck auf dem Schreibtisch der Servicemitarbeiter, Handwerker oder Versicherungen. Kleinere Defekte (z.B. Treppenhaus-licht) oder größere Schäden (u.a. Wasserrohrbruch) lassen sich so von der Problemmeldung bis zur Lösung für alle Beteiligten transparent beheben. Es entfällt der Ärger zwischen Eigentümern und Mietern, der oft durch klassische Kommunikationsdefizite mit Dienstleistern (Hausmeister, Handwerkern, Versicherung usw.) oder unnötige Verzögerungen bei Reparaturen bzw. Schadensaufnahmen verursacht wird. Über eine Pinnwand-Funktion haben Nachbarn oder Immobilienbesitzer die Möglichkeit, sich untereinander austauschen; per Onlineverwaltung können sie zahlreiche Dokumente wie Jahresabrechnungen abrufen. In den nächsten Monaten soll die APP um weiteren Features ergänzt werden.

Beispielsweise ist eine Zusammenarbeit mit einem Partnerunternehmen geplant: Über das geschulte Fachpersonal des Servicepartners lassen sich dann auch organisatorische oder medizinische Serviceleistungen (z.B. Vereinbarung eines Arzttermins, Hilfe bei Fragen zur Medikamenteneinnahme) integrieren. Vor allem ältere Menschen erhalten auf diese Weise „schnelle Hilfe per Knopfdruck“ und können ihren Tagesablauf im vertrauten Umfeld der eigenen vier Wände weitgehend eigenständig steuern.
...
In Berlin wurde Apropos-Service anlässlich des 24. Deutschen Verwaltertages bei der Wahl zum Immobilienverwalter des Jahres 2016 mit einem tollen 3. Platz ausgezeichnet.
...
Die Entwickler sind überzeugt, dass sie sich zwischen Mitarbeitern, Immobilienbesitzern, Mietern und Handwerkern schnell als Kommunikationsmedium Nummer 1 durchsetzen wird.

http://www.mrn-news.de/2016/09/19/mannheim-hausverwaltung-to-go-neue-mobile-app-kommt-aus-der-pfalz-hausverwaltung-aus-dirmstein-wird-fuer-innovative-kommunikationsidee-in-berlin-ausgezeichnet-276427/

Wohnanlage Ulmgasse Graz - Austria -

DIE KRITISCHE Plattform - Infos von Eigentümer für Eigentümer. Wenn Sie Lob-Sorgen-Probleme haben , schreiben Sie uns! Besuchen Sie uns auch auf Facebook NEU für registrierte User: ULMGASSEN WEBCAM - Hausverwaltung: OGRIS-Kärnten

Login - Registrierung

Du bist nicht angemeldet.

Soziale Netzwerke

THEMA RECHT: Hier finden Sie ein kostenloses E-Book über IHRE Rechte:

Das Recht auf Ihrer Seite-Arbeitsrecht

Wohnrecht-Familie

www.ulmgasse.blog -Das neue Ulmgassen Magazin-Nehmen Sie aktiv am Geschehen rund um die Wohnanlage Ulmgasse teil! Lassen Sie Ihren Ärger-Zufriedenheit freien Lauf

Aktuelle Beiträge

KÄRNTEN: Schmiergelder,...
Für die Ermittler besonders interessant: Ein im Fahrzeug...
Ulmgasse - 2018/04/28 07:23
Kommentar zu "Minderheit...
Es ist erstaunlich, dass diese Minderheit auch nicht...
Ulmgasse - 2018/04/10 20:58
Leichter gesagt als getan...
... viel, viel leichter gesagt als getan! Leider. :-( Und,...
Eigentümerin - 2018/04/10 12:24
Minderheit bestimmt über...
Wie ist so etwas möglich? Ganz einfach: Es kommt nicht...
scorpione - 2018/04/10 07:57
Kündigung der Hausverwaltung...
....und schickt die schwarzen Schafe der Hausverwaltungen...
Ulmgasse - 2018/04/03 13:58
Teleservice Firma Thyssen...
Wie viele Lifte haben sie in der Ulmgasse? Und wie...
Eigentümerin - 2018/04/03 12:02
Feng-Shui im Lift des...
Der Bodenleger, der - laut Verzeichnis der Wirtschaftskammer-...
scorpione - 2018/04/02 22:25
Hausbetreuer übernimmt...
So ganz nebenbei vor „Legionellenprophylaxe“ und anderen...
scorpione - 2018/04/01 22:54
Gewerkschaft will guten,...
„Preislich liege der Unterschied oft nur bei ein paar...
scorpione - 2018/04/01 18:37
Abzocke bei der Liftbefreiung?
Die Wohnanlage ist eine never ending Story......, diese...
Ulmgasse - 2018/03/31 08:36
Abzocke bei der Liftbefreiung?
Die WEG Ulmgasse zahlt laut Betriebskostenabrechnung.. .
scorpione - 2018/03/30 23:52
Krankmacher Asbest-Fassade
Krankmacher Asbest-Fassade Das Damoklesschwert „ASBEST“...
Ulmgasse - 2018/03/22 12:15
Millionen-Diebstahl.....mi t...
GRAZ. Diebstähle mit einem Schadensausmaß von rund...
Ulmgasse - 2018/03/15 14:03
Was hat der ORF und die...
Die Personalkosten für den ORF und nur 4000 Mitarbeitern...
Ulmgasse - 2018/03/04 17:41
Was hat ein Hans und...
.. auch Hans hat vorher gegen ein Unternehmen gekämpft...
Ulmgasse - 2018/03/04 17:08
Anfrage an die Hausverwaltung
Sehr geehrte Hausverwaltung, ich ersuche Sie, die...
Ulmgasse - 2018/03/02 16:18
Reinigungskosten von...
Sauberkeit kostet Stadt über 300.000 Euro im Jahr Die...
Ulmgasse - 2018/02/06 09:07
12 km²
1km²* = 1.000.000 m² die Stadt hat somit 12.000.0000...
Ulmgasse - 2018/02/06 09:00
Ein beindruckender Vergleich!!!
Wie groß ist die Anlage Ulmgasse? Und die Stadt Meersburg?
Eigentümerin - 2018/02/05 16:07
Ein guter Sachverständiger...
 http://www.marxdorfer-lik oere.de „Kein Sachverständiger...
scorpione - 2018/02/01 10:18

Webcam from Graz

WEBCAM

Unsere Wohnanlage aus der Luft

Keine Abmahnung ohne vorherige Kontaktaufnahme! Im Falle von wettbewerbsrechtlichen, domainrechtlichen, urheberrechtlichen oder ähnlichen Problemen möchten wir Sie bitten, uns zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreite und Kosten bereits im Vorfeld zu kontaktieren. Wir garantieren, dass zu Recht beanstandete Teile dieser Website unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit uns wird im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen, und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen erhoben.

Ulmgasse ist umgezogen!

Umzug

Liebe Ulmgasse-Leser:innen,

wir haben hart gearbeitet. Hunderte von Artikeln, Kommentaren, Bildern und Dokumenten sind nun erfolgreich auf unseren neuen, leistungsfähigeren Ulmgasse-Webauftritt umgezogen. Wir danken allen Unterstützern des Ulmgasse-Blogs.

Kommen Sie mit und passen Sie das Lesezeichen Ihres Browsers an unsere neue Webadresse https://ulmgassegraz.wordpress.com an.

Zum neuen Ulmgasse-Blog »

Web Counter


Impressum

Ältere Beiträge finden Sie im Archiv

Stefan Hammer
8053 Graz
Email: info@ulmgasse.at

Copyright © by Stefan Hammer 2005- 2020 Beachten Sie bitte, dass sämtliches Speichern, Kopieren oder verbreiten von Text oder Textteilen dieser Internetseite, in welcher Form auch immer, nur mit Einverständnis des Autor gestattet ist.

Datenschutz

Serverüberwachung / Servermonitoring mit Livewatch.de
Servermonitoring mit Livewatch.de

Suche