Unsere „Hausverwaltung“ sieht es anders...

...und führt trotz klarer Rechtsprechung einen Umlaufbeschluss durch, der auf eine Übernahme sämtlicher Kosten von Fensterreparaturen oder Fenster/Balkon-Tausch für jeden Eigentümer in Zukunft vorsieht.
Dieser Umlaufbeschluss muss eine 100% Zustimmung der Eigentümer erreichen! Dieser Umstand gibt diesen Umlaufbeschluss keine Aussicht auf Erfolg und die Hausverwaltung muss die restliche Zustimmung über ein Gerichtsverfahren erreichen!
Die Eigentümer werden nun abermals in ein langwieriges und teures Gerichtsverfahren verwickelt, und die Kosten müssen natürlich die Eigentümer selbst tragen.
Mir ist kein einziges Verfahren dieser Art bekannt, wo ein Gericht die Eigentümer zur Übernahme der Fensterreparatur gezwungen hat!!
Man kann also sagen: "Außer Spesen nichts gewesen"
Ebenso ist mir keine Wohnanlage bekannt, wo die Eigentümer freiwillig ein vom Gesetz vorgesehenes "Eigentümmerrecht" zu ihren Nachteil verändert haben.
Das speziell diejenigen Eigentümer diesen Umlaufbeschluss befürworten, die bereits ihre schadhaften Festen oder Balkontüren bereits selber getauscht und auch bezahlt haben, ist für mich nachvollziehbar. Jedoch ist diese Vorgehensweise sicherlich nicht im Sinne einer Eigentümer-Wohngemeinschaft. Denn letztendlich müssen „ALLE EIGENTÜMER“ die hohen Heizkosten, wegen der schadhaften Fenster und Balkontüren mittragen.
Jeder Eigentümer der diesen Umlaufbeschluss befürwortet, muss sich auch bewusst sein, dass in Zukunft ALLE EIGENTÜMER die Reparatur und Erhaltung der Fenster und Balkontüren selbst bezahlen müssen, sollte der Umlaufbeschluss Erfolg haben.
Hier die Rechtslage für Eigentümer und Hausverwaltung
Da die Kärntner Hausverwaltung Hans O. trotz mehrfacher Urgenz und der Feststellung der zwei Firmen welche von der HV gekommen sind, dass diese Fenster nicht mehr zum Reparieren sind, nicht bereit war, die defekten Fenster-oder Balkontüren zu tauschen, war ich und noch andere Eigentümer gezwungen, den Rechtsweg zu bestreiten
Diese klagende Eigentümer können es jetzt nicht verstehen, dass trotz eindeutiger Rechtslage sie gezwungen werden, den Rechtsweg zu bestreiten und somit unnötige Kosten der Wohnungseigentumsgemeinschaft aufzuerlegen, ALLE Wohnungseigentümer sind schlussendlich die ZAHLER !
Sie finden das Schreiben vom Rechtsanwalt Dr. Schedlberger auch in den Schaukästen der Häuser sowie über diesen Link (nur für Eigentümer der WA Ulmgasse)
Die 1. Verhandlung vor dem Bezirksgericht Graz West findet Ende Februar statt.
Eine Erkenntnis von heute kann die Tochter eines Irrtums von gestern sein.
(Marie von Ebner-Eschenbach)
Die Kündigung der HV Gombocz war einen Irrtum