Abreibung für Lift-Kartell

Über 75 Millionen Euro sollen fünf Aufzugsfirmen wegen geheimer Absprachen an Strafe zahlen. Mieter hoffen auf billigere Wartungsverträge.Eine Rekord-Geldstrafe fassten gestern fünf Aufzugs- und Rolltreppenproduzenten vor dem Oberlandesgericht Wien aus. Das Kartellgericht verhängte gegen die Firmen Otis, Kone, Schindler,
Haushahn und Doppelmayr eine Gesamtstrafe von 75,5 Millionen Euro. Über Jahre hätten die Unternehmen geheime Absprachen über die Aufteilung von Projekten und über Preise getätigt. Es ist die bisher höchste in Österreich verhängte Geldstrafe. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, ein Rekurs gilt als wahrscheinlich.Die Absprachen hätten wesentliche Teile der Geschäftstätigkeit der Unternehmen betroffen: das Geschäft für Neuerrichtung sowie Wartung und Modernisierung von Aufzügen und Fahrtreppen. Derartige Absprachen seien sowohl für die Volkswirtschaft als auch für die Verbraucher äußerst schädlich, heißt es seitens der Bundeswettbewerbsbehörde.Die Arbeiterkammer (AK) spricht von einem „Aufzugskartell“. Sie fordert eine Offenlegung aller Vorwürfe und ein rasches Verfahren. Erst dann könne – mit einem rechtsgültigen Urteil – geklärt werden, ob Konsumenten über ihre Hausverwaltung Geld von den Aufzugsfirmen zurückverlangen können. Von den Wohnungsunternehmen erwartet sich die AK jedenfalls eine Neuverhandlung der Wartungsverträge für die Liftanlage, die häufig einen sehr großen Teil der Betriebskosten ausmachen. „Ziel sollte Kostensenkung und Rückzahlung überhöhter Beträge an die Mieter sein“, heißt es seitens der AK. Grundsätzlich seien auch Schadenersatzklagen möglich.Schon im Februar 2007 waren gegen dieselben Konzernunternehmen Geldstrafen von der Europäischen Kommission wegen ähnlicher Kartellverstöße in anderen EU-Staaten verhängt worden.
Meine Schreiben diesbezüglich an die HV
An Hausverwaltung 15.12.07
Sehr geehrte Damen und Herren !
Die Bundeswettbewerbsbehörde hat aufgrund von Selbstanzeigen zweier Aufzugsunternehmen ein Bußgeldverfahren gegen insgesamt fünf Firmen vor dem Kartellgericht eingeleitet, mit der Begründung, dass die betroffenen Unternehmen die Zuteilung von Projekten über die Neuerrichtung, Wartung und Modernisierung von Aufzügen und Fahrtreppen untereinander abgesprochen haben. Das Kartellgericht hat im Dezember dem Antrag rechtgegeben und Absprachen festgestellt. Es wurde ein Bußgeld in Höhe von Euro 75.000.000.- (Fa Haushahn Euro 6.000.000.- oder Schilling 82,5 Millionen )verhängt. Betroffen sind im wesentlichen alle großen in Österreich tätigen Aufzugsunternehmen.
Die Preisabsprachen dienten den Unternehmen dazu die Marktanteile einzufrieren und die Preise festzusetzen. Preisabsprachen in einem derartigen Ausmaß führen regelmäßig zu überhöhten Preisen.
Ich ersuche Sie, so rasch als möglich eine entsprechende Senkung der Kosten für die Aufzugswartung von der Betreuungsfirma zu verlangen bzw günstigere Alternativangebote einzuholen.
Mit freundlichen Grüßen, Stefan Hammer
Datum: 18.04. 2007
Sehr geehrte Hausverwaltung, da unsere hohen Betriebskosten unter anderen auch aus unsere hohen Service Gebühren der Liftanlage Ulmgasse resultieren, würde ich sie ersuchen sich mit der Aufzugsfirma in Verbindung zu setzen um eine Reduzierung zu erreichen.
Ich berufe mich auf den Artikel der Tageszeitung " Österreich" vom 14.April auf Seite 19.
Eine Copy habe ich ihnen per Anhang mitgesendet.
Natürlich stehe ich jederzeit für weiter Gespräche zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen