Wieder Ungereimtheiten.....

Wieder Ungereimtheiten bei einer Hausverwaltung
Das Mann-Frau der Hausverwaltung genau auf die Finger schauen muss und dies nicht nur oberflächlich, ist mittlerweile wohl allen Eigentümern klar!
Die Firma P..... tilgte Rückstände auf dem Hausverwaltungskonto mit Geld aus dem Instandhaltungsfonds und bezahlte Rechnungen erst mit großer Verspätung. Eigenartig ist die Bar-Einzahlung von 8.400 Euro.
Bereits im Spätsommer des vergangenen Jahres stellten Wohnungseigentümer bei der Kontrolle der Jahresabrechnung fest, dass einige Eigentümer teilweise massiv im Zahlungsrückstand waren. Doch anstatt die Eigentümer zu informieren und die notwendigen Schritte zur Eintreibung der Gelder zu ergreifen, hatte die Hausverwaltung die Rücklagen und den Instandhaltungsfonds nicht mehr aufgefüllt. Rechnungen wurden zum Teil aus diesem Fonds, oder mit großer Verspätung bezahlt.
Ein Heizöllieferant, klagte schon im Frühjahr 2005 die Eigentümergemeinschaft. Erst als die Exekution drohte, zahlte der Verwalter – jetzt einschließlich Gerichts- und Rechtsanwaltskosten. „Der Verwalter hat die Interessen der Eigentümergemeinschaft nicht gewahrt und durch falsche Nachsicht gegenüber einzelnen Eigentümern, der Eigentümergemeinschaft einen Schaden verursacht“, sagt AK-Wohnrechtsexpertin Christine Kubik.
Seltsame Einzahlung von 8.400 Euro, Rücklagen-Abrechnung fehlt
Am 16. September, dem Tag, als die Eigentümer bei der alten Hausverwaltung vorsprachen und Einsicht in die Konten verlangten, wurden 8.400 Euro in Bar auf das Hausverwaltungs-Konto eingezahlt. Die Frage ist, warum diese Summe eingezahlt wurde und ob und wie viel dadurch eventuell auf anderen Konten fehlen. „Wir geben den Betroffenen Rechtsschutz und ersuchen die Wirtschaftskammer, wie im Falle Marterbauer und BFG eine rasche Aufklärung der Vorfälle zu unterstützen“, sagt AK-Präsident Siegfried Pichler.
Bei den ersten Überprüfungen wurde auch klar, dass Vorschreibungen der Gemeinde für das erste, zweite und dritte Quartal des vergangenen Jahres zum Teil mit einem halben Jahr Verspätung beglichen worden waren.
„Eine Abrechnung über die Rücklagen fehlt bis heute, obwohl diese nach Vertragskündigung vorgeschrieben ist und dafür mehr als ein halbes Jahr Zeit war“, so Kubik.
Der neue Verwalter bekommt von der Bank keine Konteneinsicht, weil die Firma P... das laufende Verwaltungskonto auf ihren Namen (mit Adressangabe der Eigentümergemeinschaft) geführt hat. Bei diesem sogenannten Anderkonto ist der Verwalter der Kontoinhaber. Die Bank verweigert jede Auskunft, obwohl durch die Bezeichnung klar ist, dass es sich um Gelder einer Eigentümergemeinschaft handelt.
Bei einem Eigenkonto der Eigentümergemeinschaft könnte der neue Verwalter problemlos die Geldflüsse nachvollziehen und eine Überprüfung der Verwaltungstätigkeit des alten Verwalters wäre einfacher. Bei Eigenkonten hätten die Eigentümer durch eine Einsicht bei der Bank (mit einem Grundbuchauszug als Nachweis) auch laufend den Kontostand kontrollieren können.
Für den ganzen Bericht besuchen Sie bitte die AK-Seite