Neue Hausverwaltung
Mitteilung an unsere Eigentümer
Betreff: 2.Aufruf für Gremium - Neue Hausverwaltung
Wir ersuchen die Eigentümerinnen und Eigentümer der Häuser A, B, C und D welche in diesem Gremium mitarbeiten möchten, sich mit uns per Telefon 0699-81961465 oder Email
office@ulmgasse.at , bis spätestens 30.November 2009 in Verbindung zu setzen.
Am 14.11.2008 ersuchten wir erstmalig interessierte Eigentümer, welche an der Entscheidungsfindung für die Neue Hausverwaltung mitarbeiten möchten, sich bei uns zu melden und haben wir mit diesen bereits erste Gespräche geführt.
Wir geben Ihnen mit diesem zweiten und letztmaligen Aufruf nochmals die Möglichkeit, beim Auswahlverfahren mitzuwirken.
Der zukünftige Verwalter wird nach bestem Wissen und Gewissen und unter Berücksichtigung der bereits geführten Vorgespräche ausgewählt.
Wir müssen darauf hinweisen, dass andernfalls ein Hausverwalter vom Bezirksgericht Graz eingesetzt wird und wir bei der Auswahl keinen Einfluss nehmen können.
Eigentümer welche die Email Adresse bei uns hinterlegt haben, sollten den HV Vertrag schon erhalten haben,alle anderen können den Vertrag bei uns gerne anfordern,einfach eine Email an uns
Leistungsumfang WEG Ulmgasse 14a-d 8053 Graz
Folgende Punkte sind unter anderem Bestandteil des Hausverwaltungsvertrages
• Zu 2.5 Mitsprache: Für Objekte wie z.B.: Parkplatz und Freizeiteinrichtungen müssen den betroffenen Eigentümern eine Diskussionsmöglichkeit und Mitbestimmung ermöglicht werden.
• Zu 2.6 Ankündigung von Reparatur und Instandhaltungsarbeiten mit Angabe der Firma und des Auftrages mindest 14 Tage vor Arbeitsbeginn mittels Aushang.
• Zu 2.14 Für Eigentümer sind Kopien bis 10 Stück kostenfrei anzufertigen.
• Zu 2.12 Begehung der Anlage (Protokoll), unter Beisein des Anlagensprechers –Vereins (1x monatlich) Abhaltung einer Sprechstunde in der Anlage (1x monatlich 2 Stunden). Führung einer Geräte- Bestandsliste aus dem der Verbleib der Geräte klar hervorgehen muss, Entsorgung, Verkauf, Ertrag etc.
Dieses „Gerätebuch“ muss in Kopie jeweils beim Hausbesorger zur jederzeitigen Einsichtnahme aufliegen.
• Zu 2.10 Auflösungen Sparbücher müssen mind. 30 Tage vor Durchführung im Haus angeschlagen werden.
Sämtliche Konten und deren Erträge müssen bei der Jahresabrechnung (März) angegeben werden.
• Zu 2.5. Überprüfung und Information, über den Zustands der Häuser sowie Information über zweckmäßige Renovierungen, Energieeinsparungen (Solaranlage) im Rahmen der finanziellen
Möglichkeiten und Finanzierungsvorschläge unter Berücksichtigung von Förderungen.
• Zu 2.16 Stichprobenartige Überprüfung des Hausbesorgers bezüglich Reinigung, Schneeräumung und Obsorge der Anlage.
• Zu 2.17 Hausbesorgerangelegenheiten zB.: Einkäufe über Euro XX .- benötigen die Zustimmung der HV, unter XX .- muss diese Zustimmung nachträglich eingeholt werden (Einkaufsbuch), dieses
„Einkaufsbuch“ muss beim Hausbesorger aufliegen, welche jederzeit nach Terminvereinbarung von den Eigentümern eingesehen werden können. Weiteres steht jeden Eigentümer das Recht zu, diesbezügliche Kopien anzufertigen.
• Zu 2.18 Krankenstände, Urlaube, Vertretungen der Hausbesorger müssen den Eigentümern rechtzeitig (Urlaub mindestens 4 Wochen vor Antritt, Krankenstände unmittelbar bei Antritt ) per Aushang mitgeteilt werden.
• Zu 2.19 Die Möglichkeit (vertraglich) auf Wunsch allen Eigentümern eine moderne ONLINE- Abfrage sämtlicher Gelder, Vorschreibungen und Abrechnungen der Betriebskosten,
Bankbelege, IK Rücklagenstand usw. muss bei Verwaltungsübernahme angeboten werden.
• Zu 2.20 Die neue Hausverwaltung muss innerhalb eines Jahres ein Konzept zur Betriebskostensenkung vorlegen und Einsparungspotenzial ergründen.
Es muss z.B.: mit den Handwerksbetrieben auf Senkung der Stundensätze sowie Streichung von Anfahrtspauschale verhandelt werden.
Mit freundlichen Grüssen,
Stefan Hammer - Hans Lösch
Graz, 16.11.2009