NEWS-HV G. verliert....
Das 1.Urteil, worin die Hausverwaltung schwere Verfehlungen in ihrer Verwaltertätigkeit machte, welche eine sofortige Kündigung rechtfertigt, wurde somit auch von der 2. Instanz bestätigt.
Ein ordenlicher Revisionsrekurs wurde ebenfalls abgelehnt.
Sollten Eigentümer an der Zusendung des Sachbeschlusses Interesse haben, bitte einfach eine Email an uns.