Achtung bei Vergleichen - gestern (1.6.2010) und heute (10.11.2016)!

dz. keine gesetzl. Grundlage/lt. HBG
Wurde das Arbeitsverhältnis bis 30. Juni 2000 abgeschlossen, spricht man von Hausbesorger/innen. Für sie gilt das Hausbesorgergesetz (HBG). Bei Arbeitsverhältnissen, die ab dem 1.10.2005 eingegangen wurden, spricht man von Hausbetreuer/innen. Für sie gilt der Mindestlohntarif für Hausbetreuer/innen.
laut Auftrag
Sehr gut ausgedrückt! Man kann also so ziemlich alles vereinbaren, was man will… :-)
40 Std./Woche, Rest: Überstunden
Die Entlohnung der vereinbarten Tätigkeiten kann entweder nach Schema A (fixe Arbeitszeiten) oder nach Schema B (freie Festlegung der Arbeitszeit durch die/den Hausbetreuer/in) vereinbart werden, aber auch in Kombination beider Schemata. Wobei die Entlohnung nach Schema B mit Bestandseinheiten mal vorgegebenem Rechenfaktor zu absurden Wochenarbeitsstunden führt, die de facto nicht geleistet werden
k ö n n e n, aber bezahlt werden! :-(
Pauschalvereinbarung
Hier geben die Zeitangaben der ÖNORM D 2050 dem Kunden einer Reinigungsfirma die Sicherheit, dass die beauftragten Arbeiten im zulässigen Zeitrahmen professionell erledigt werden. :-)
Ansprechpartner im Haus
Aber nur bis 21:59 Uhr und ab 05:01 Uhr, sonst kostet’s 100 % extra [siehe §13 (6) MLT f. Hausbetreuer/innen] - und wenn der/die Hausbetreuer/in im Dienst ist... bei Schema B legt er/sie ja die eigene Arbeitszeit fest...! ;-)
kein Ansprechpartner im Haus, keine fixen Reinigungskräfte
Und beim Hausmeister-Service? Da kommt doch immer der/dieselbe „Hausmeister/in“? Und das 24-Stunden-Notruf-Service kennt keine "freie Zeiteinteilung"...:-)
variable Kosten
Ja, leider! Man weiß nicht, wie oft der/die Hausbetreuer/in krank oder aus anderen Gründen abwesend sein wird und die Eigentümergemeinschaft dann zusätzlich eine Ersatzkraft entlohnen muss, wann ein neuer Traktor oder Rasenmäher gekauft werden muss usw. :-(
Fixkosten
Der größte Vorteil! 12 Nettobeträge pro Jahr + Vorsteuer sowie keine Kosten für Reinigungsmittel, Geräte und Maschinen! :-)
Urlaubs-/Krankenvertretung
Ja, die muss auch noch von den Eigentümer/innen bezahlt werden!!!! :-(
keine Urlaubs-/Kranken-Vertretung
Bei Ausfall des/der "Hausmeister/in" schickt die Reinigungsfirma eine Ersatzkraft - ohne Extrakosten für den Kunden! :-)
versichert beim Haus
Ja, leider! Macht der/die Hausbetreuer/in Blödsinn, müssen die Eigentümer/innen bzw. deren Versicherung zahlen! :-(
keine Versicherung beim Haus
Nicht nötig, da die Reinigungsfirma bzw. deren Versicherung haftet! :-)
sehr gute Qualität
Da wird die Latte hoch angelegt?! Und wenn’s doch nicht blitzt und blankt? Dann kündigt die Mehrheit der Eigentümer/innen einfach den/die Hausbetreuer/in… die Mehrheit von 262 Eigentümer/innen? ;-)
schlechte bis mäßige Qualität
Was sagen die Reinigungsfirmen zu dieser Behauptung?
Dreckig, nicht dreckig
Für den einen ist es dreckig für den anderen "klinisch sauber"
Mich hat keiner gefragt, es gibt ja schon Unterschiede bei den Kellern auf A - D.
Für den einen ist Haus D Keller etwas pflegebedürftig für die anderen ist er im Hochglanz!
"Sage mir, wie du wohnst und ich sage dir, wer du bist"
https://kopfueber-ins-leben.de/die-wohnung-als-spiegel-unserer-seele/
Ja was sagen die Reinigungfirmen?
Was sagen die Reinigungsfirmen zu dieser Behauptung?
Einfach mal eine oder am besten mehrere anschreiben und nachfragen!!
Aber bitte nicht Attensam, dieser wird sich hüten eine Antwort zu geben oder doch?
Weshalb?
Da er natürlich die Situation Ulmgasse kennt und Aufträge von der HV nicht verlieren möchte! Am besten gleich das ganze Protokoll mitsenden.
Denke so kann sich auch eine Reinigungsfirma beweisen indem sie zeigt wie sie mit solchen Infos umgeht!
Das Resultat auf Ulmgasse veröffentlichen!!