Es ist eigentlich so einfach!!!

Wie sich Fehlgriffe bei der Verwaltersuche vermeiden lassen
Mit einem Verwalter ist es wie mit der Ehe, verheiratet bist schnell...ABER dann.....?
Gerade weil die Ausübung von Verwaltertätigkeiten an keine ausdrückliche Qualifikation gebunden ist, sollten sich Eigentümer – wenn sie die Wahl haben – Zeit für die Suche nehmen. „Das gilt umso mehr, weil der Verwalter entscheidenden Einfluss darauf hat, wie gut eine Immobilie erhalten bleibt und wie sich damit zugleich ihr Wert entwickelt,“ mahnt Rechtsanwalt Sohn.
Ein guter Verwalter muss wirtschaftliche, immobilientechnische und juristische Kenntnisse mitbringen. Von Vorteil ist daher, wenn er zum Beispiel eine Ausbildung zum Kaufmann für Immobilen- und Wohnungswirtschaft hat oder Immobilienfachwirt ist. Seit geraumer Zeit gibt es sogar spezielle Studiengänge zum Facility Management.
Ein Indiz für gute Qualität kann zudem sein, dass das Verwaltungsunternehmen Mitglied in einem der Fachverbände wie etwa dem Bundesfachverband der Immobilienverwalter (BVI) ist. „Nicht zu unterschätzen ist aber vor allem die Mund-zu-Mund Propaganda“, meint Haus-&-Grund-Jurist Happ.
Wichtig: In jedem Fall sollte der mögliche Kandidat eine gut ausgestattete Vermögenshaftpflichtversicherung haben.
Auch an den Kosten, die der Verwalter aufruft, lässt sich Qualität ablesen. Im Durchschnitt liegen diese für eine Standardverwaltung bei 15 bis 30 Euro pro Wohneinheit im Monat. „Sollte das Honorar weit darunter liegen, ist Vorsicht geboten“, meint Happ.
Kungeln, pfuschen, trödeln
„Leider kommt es immer wieder vor, dass sich die Eigentümer nicht auf die Leistungen ihrer Verwalter verlassen können“, bestätigt Gerold Happ, Jurist beim Eigentümerverband Haus & Grund. Das liege vor allem auch daran, dass sich einige schwarze Schafe in der Branche tummeln. Wer seine Dienste als Verwalter anbieten möchte, muss nämlich, wie gesagt, keinen Qualifikationsnachweis vorweisen. Gerade bei großen Bauträgerprojekten ist es zudem oft das Ergebnis erfolgreicher Kungeleien, welche Firma vom Bauunternehmer den Zuschlag für die Erstverwaltung des Objekts erhält.
„Wer Ärger vermeiden möchte, sollte auf klare Formulierungen im Vertrag achten und bei Eintritt eines Schadens rasch handeln“, rät Peter Sohn, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht aus Hamm.
Quelle: http://www.focus.de/immobilien/kaufen/tid-23274/wohneigentum-wie-eigentuemer-schlechte-verwalter-wieder-loswerden_aid_654238.html
Admin
Vertrauen
Man kommt sich immer als Bittsteller vor, HV wissen meist nicht, dass sie Dienstleister sind - leider.!