Ex-Hausmeister verdient € 430.- Stunde
Cora Schumacher hat Ärger mit ihrem ehemaligen Hausmeister. Der hat die Ex-Rennfahrergattin nämlich verklagt, wie die "Bild"-Zeitung berichtet. Die irre Forderung: 43.200 Euro. Und das für gerade mal eineinhalb Monate Arbeit. Denn Cora hatte dem Mann im vergangenen Jahr in der Probezeit gekündigt. Dieser erhob daraufhin Zivilklage. Schumachers Anwalt Wolf Bonn erklärt nun, dass der Ex-Angestellte "wahrheitswidrig behaupte, für die einfache Hausmeistertätigkeit sei ein Stundenlohn in Höhe von 450 Euro vereinbart worden".
Die 450 Euro sind zwar tatsächlich im Vertrag (liegt der "Bild" vor) hinter dem Passus "monatliche Vergütung/Stundenlohn" festgehalten. Aber es wurde schlichtweg vergessen, eines von beiden zu streichen.
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"Was zeigt das? EigentümerInnen sollten persönlich von den Hausverwaltungen verlangen, Einsicht in die Verträge ihrer HausbesorgerInnen nehmen zu können und den genauen Wortlaut überprüfen, denn schon eine Zeile kann entscheidend sein, ob der/die MitarbeiterIn als HausbesorgerIn oder OP-Arzt/Ärztin entlohnt wird und Fehler können passieren!"