Gerichtsverhandlung 28.Mai 2009

Sehr geehrte Wohnungseigentümer!
Bitte, beachten Sie den Aushang des Bezirksgerichts Graz-West am schwarzen Brett. Die Richterin, Frau Mag.Z.-W., die uns ja schon seit der letzten Verhandlung im Juli 2008 bekannt ist, hat diese Ladung sofort am 2.4. ausgeschrieben, nachdem wir am 31.3.2009 unseren Antrag auf Fortsetzung des unterbrochen gewesenen Verfahrens gestellt hatten.
Dieser Antrag enthält eine Reihe weiterer schwerwiegender Gründe für die Abberufung der Hausverwaltung J.G.. & S... wegen grober Pflichtverletzung gem. § 21 (3) WEG.
Im Aushang am schwarzen Brett können Sie sich näher informieren.
Schon zur Verhandlung Juli 2008 hatten wir zahlreiche Tatsachen vorgebracht, doch sind nun durch die Ermittlungen des Sachverständigen eine Reihe neuer Tatbestände entdeckt worden.
Wir bringen Ihnen die Vermögensaufstellung, die mit Datum 11.1.2008 allen Eigentümern von der Hausverwaltung übermittelt worden ist in Erinnerung.
Damals mussten wir natürlich annehmen, dass diese Aufstellung vollständig ist. Heute wissen wir, dass die Hausverwaltung die ganze Eigentümergemeinschaft falsch informiert hat, dass sie Ende 2007 auch noch ein vor uns geheim gehaltenes Sparbuch, also ein Geheimkonto mit einem Inhalt von ca. € 106.000.- geführt hat, das in dieser Aufstellung nicht enthalten ist.
Außerdem lautete dessen Bezeichnung entgegen jeder gesetzlichen Vorschrift und entgegen dem geltenden Vertrag auf „J.G&S.“, obwohl das Geld aus unserem Vermögen stammte.
Der fehlende Geldbetrag von rund € 100.000.- wurde uns übrigens im inzwischen rückerstattet.
Unsere Hausverwaltung hatte ja in den letzten Jahren – Monaten, zahlreiche Schreiben an die Eigentümer gerichtet, worin sie behauptet das alles in Ordnung ist, bei der am 28.Mai, öffentlichen Verhandlung, können Sie selbst feststellen inwiefern diese Behauptungen den Tatsachen entsprechen und wir bitte Sie zahlreich daran teilzunehmen!
Donnerstag, 28.Mai 2009 von 13:00 bis 18:00 im Verhandlungssaal B