Haben Sie als Eigentümer/in so entschieden???

Auch wenn der gesuchte Hausmeister (m/w) für Block C und D zuständig sein soll, obliegt ihm/ihr jedoch lediglich die "Beaufsichtigung des Hauses" – womit wohl das D-Haus gemeint ist, wo zum Beispiel im Lift ausgehängte Stellenangebote keine lange Überlebenschance haben... ;-)
Er/sie sollte vor allem Erfahrung in "Reinhaltung und Pflege" haben, fürs Verhandeln mit "Fachabteilungen und Fremdfirmen" braucht er/sie nur "keine Scheu" zu haben.... Hauptsache, die Hausverwaltung braucht's nicht machen.... Außerdem fehlen da noch andere erforderliche "Kunstfertigkeiten"... :-)
Und abgesehen von ein paar Manager-Qualitäten ist auch eine Wohnung in der Ulmgasse "vom Vorteil"... Ob das wirklich von Vorteil ist, haben die Eigentümer/innen ja beim letzten Feuerwehr-Einsatz im D und beim Thyssen-Einsatz im A, die sie mehr oder minder selbst organisiert haben, gesehen. :-(
Aber, das ist alles kein Problem: einen Kollektivvertrag für “Hausmeister” gibt's in Österreich ohnehin nicht.... aber anscheinend in Kärnten…? ;-) :-)